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   BGH, 04.02.2020 - 3 StR 313/19   

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BGH, 04.02.2020 - 3 StR 313/19 (https://dejure.org/2020,8320)
BGH, Entscheidung vom 04.02.2020 - 3 StR 313/19 (https://dejure.org/2020,8320)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 2020 - 3 StR 313/19 (https://dejure.org/2020,8320)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 73 StGB; § 73d Abs. 2 StGB; § 263 StGB; § 267 StGB; § 25 Abs. 2 StGB
    Schätzung des Tatertrages bei der Einziehungsanordnung; Mittäterschaft bei gewerbs- und bandenmäßigem Betrug und Urkundenfälschung

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 3 StPO; § 261 StPO; § 274 StPO; § 265 StPO
    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Wahrunterstellung (Einlösung der Zusage der bis zum Schluss der Hauptverhandlung unwiderrufenen Wahrunterstellung bei der Urteilsfindung; berechtigtes Vertrauen; ausnahmsweise ausdrückliche Erwägung in der Beweiswürdigung); ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 244 Abs. 3 Satz 2 Variante 7 StPO, § 337 Abs. 1 StPO, § 230 Abs. 1 StPO, § 231c Satz 1 StPO, § 265 Abs. 2 Nr. 3 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges in 47 Fällen, davon in acht Fällen in Tateinheit mit Beihilfe zur gewerbsund bandenmäßigen Urkundenfälschung, sowie wegen Diebstahls

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Hehlerei in fünf Fällen; Ankauf von betrügerisch erlangten Blutzuckerteststreifen durch einen Apotheker

  • rewis.io

    Strafurteil: Erörterung einer als wahr unterstellten Tatsache nach Ablehnung eines entsprechenden Beweisantrags

  • rewis.io

    Gewerbs- und bandenmäßige Urkundenfälschung: Mittäterschaftliche Herstellung gefälschter Rezepte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges in 47 Fällen, davon in acht Fällen in Tateinheit mit Beihilfe zur gewerbsund bandenmäßigen Urkundenfälschung, sowie wegen Diebstahls

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2 ; StPO § 154a Abs. 2
    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges in 47 Fällen, davon in acht Fällen in Tateinheit mit Beihilfe zur gewerbsund bandenmäßigen Urkundenfälschung, sowie wegen Diebstahls

  • datenbank.nwb.de

    Strafurteil: Erörterung einer als wahr unterstellten Tatsache nach Ablehnung eines entsprechenden Beweisantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 690
  • StV 2020, 828
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 02.06.2015 - 4 StR 111/15

    Trunkenheit im Verkehr (Fahrunsicherheit aufgrund von Alkoholkonsum: Indizwirkung

    Auszug aus BGH, 04.02.2020 - 3 StR 313/19
    Das ist dann der Fall, wenn sich dies angesichts der im Übrigen gegebenen Beweislage aufdrängt und die Beweiswürdigung sich sonst als lückenhaft erwiese (s. BGH, Urteil vom 21. Februar 1979 - 2 StR 749/78, BGHSt 28, 310, 311 f.; Beschlüsse vom 7. November 2000 - 1 StR 303/00, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 36; vom 16. November 2010 - 4 StR 530/10, NStZ 2011, 231; vom 2. Juni 2015 - 4 StR 111/15, juris Rn. 7; LR/Becker, StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 317 mwN).
  • BGH, 16.11.2010 - 4 StR 530/10

    Verstoß gegen eine Wahrunterstellung (Beweisantrag)

    Auszug aus BGH, 04.02.2020 - 3 StR 313/19
    Das ist dann der Fall, wenn sich dies angesichts der im Übrigen gegebenen Beweislage aufdrängt und die Beweiswürdigung sich sonst als lückenhaft erwiese (s. BGH, Urteil vom 21. Februar 1979 - 2 StR 749/78, BGHSt 28, 310, 311 f.; Beschlüsse vom 7. November 2000 - 1 StR 303/00, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 36; vom 16. November 2010 - 4 StR 530/10, NStZ 2011, 231; vom 2. Juni 2015 - 4 StR 111/15, juris Rn. 7; LR/Becker, StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 317 mwN).
  • BGH, 23.04.2007 - GSSt 1/06

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zur Beachtlichkeit von

    Auszug aus BGH, 04.02.2020 - 3 StR 313/19
    Für den Fall der sogenannten Rügeverkümmerung hat der Bundesgerichtshof (s. Beschluss vom 23. April 2007 - GSSt 1/06, BGHSt 51, 298 Rn. 61 ff.) im Wege der - vom Bundesverfassungsgericht gebilligten (vgl. Beschluss vom 15. Januar 2009 - 2 BvR 2044/07, BVerfGE 122, 248) - Rechtsfortbildung zur Sicherung der Rechtsposition des Beschwerdeführers ein formalisiertes Verfahren für die Protokollberichtigung geschaffen, das es streng zu beachten gilt.
  • BGH, 28.08.2002 - 1 StR 277/02

    Beweiswürdigung; Nichteinhaltung einer Wahrunterstellung (keine Ablehnung des

    Auszug aus BGH, 04.02.2020 - 3 StR 313/19
    In diesem berechtigten Vertrauen wird er enttäuscht, wenn das Gericht von der Wahrunterstellung abrückt (s. BGH, Urteil vom 6. Juli 1983 - 2 StR 222/83, BGHSt 32, 44, 46 f.; Beschlüsse vom 28. August 2002 - 1 StR 277/02, NStZ 2003, 101; vom 13. Juni 2017 - 3 StR 48/17, NStZ 2018, 48; LR/Becker, StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 317 mwN).
  • BGH, 21.02.1985 - 1 StR 7/85

    Beurlaubung des Verteidigers von der Teilnahme an der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 04.02.2020 - 3 StR 313/19
    a) Mit der Rüge der vorschriftswidrigen Abwesenheit des Angeklagten während eines Teils der Hauptverhandlung (§ 338 Nr. 5 i.V.m. § 230 Abs. 1 StPO) hat die Revision zutreffend geltend gemacht, dass die Beurlaubung des Angeklagten nach § 231c Satz 1 StPO einen Beschluss des Gerichts als Gesamtspruchkörpers erfordert hätte, wohingegen die von der Vorsitzenden getroffene Entscheidung wirkungslos war (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 1985 - 1 StR 7/85, NStZ 1985, 375; LR/Becker, StPO, 27. Aufl., § 231c Rn. 10, 24).
  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus BGH, 04.02.2020 - 3 StR 313/19
    Für den Fall der sogenannten Rügeverkümmerung hat der Bundesgerichtshof (s. Beschluss vom 23. April 2007 - GSSt 1/06, BGHSt 51, 298 Rn. 61 ff.) im Wege der - vom Bundesverfassungsgericht gebilligten (vgl. Beschluss vom 15. Januar 2009 - 2 BvR 2044/07, BVerfGE 122, 248) - Rechtsfortbildung zur Sicherung der Rechtsposition des Beschwerdeführers ein formalisiertes Verfahren für die Protokollberichtigung geschaffen, das es streng zu beachten gilt.
  • BGH, 26.09.1989 - 1 StR 299/89

    Förderung zweier Diebstahlstaten durch einen Tatbeitrag

    Auszug aus BGH, 04.02.2020 - 3 StR 313/19
    Entgegen der Ansicht des Generalbundesanwalts kommt es hier für die Hinweispflicht nicht darauf an, dass der Straftatbestand der Hehlerei keine Zuordnung der gehehlten Ware zu einer bestimmten Vortat erfordert, solange nur feststeht, dass die Sache aus einem gegen fremdes Vermögen gerichteten Delikt stammt (s. BGH, Urteil vom 26. September 1989 - 1 StR 299/89, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Vortat 3; LK/Walter, StGB, 12. Aufl., § 259 Rn. 13).
  • BGH, 22.12.2010 - 2 StR 386/10

    Voraussetzungen und Grenzen des Protokollberichtigungsverfahrens (Verfahrensrüge;

    Auszug aus BGH, 04.02.2020 - 3 StR 313/19
    Zumindest in ihrer Gesamtheit führen diese Mängel zur Unbeachtlichkeit der Protokollberichtigung, so dass der revisionsgerichtlichen Prüfung der Verfahrensrüge die Sitzungsniederschrift in der ursprünglichen Fassung zugrunde zu legen ist (vgl. auch BGH, Beschluss vom 22. Dezember 2010 - 2 StR 386/10, StV 2011, 267; KK/Greger, StPO, 8. Aufl., § 271 Rn. 17).
  • BGH, 07.11.2000 - 1 StR 303/00

    Betrug; Beweisantrag; Fehlerhafte Beweiswürdigung (Wahrunterstellung);

    Auszug aus BGH, 04.02.2020 - 3 StR 313/19
    Das ist dann der Fall, wenn sich dies angesichts der im Übrigen gegebenen Beweislage aufdrängt und die Beweiswürdigung sich sonst als lückenhaft erwiese (s. BGH, Urteil vom 21. Februar 1979 - 2 StR 749/78, BGHSt 28, 310, 311 f.; Beschlüsse vom 7. November 2000 - 1 StR 303/00, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 36; vom 16. November 2010 - 4 StR 530/10, NStZ 2011, 231; vom 2. Juni 2015 - 4 StR 111/15, juris Rn. 7; LR/Becker, StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 317 mwN).
  • BGH, 21.02.1979 - 2 StR 749/78

    Wirkungen der fehlenden Auseinandersetzung mit einer als wahr unterstellten

    Auszug aus BGH, 04.02.2020 - 3 StR 313/19
    Das ist dann der Fall, wenn sich dies angesichts der im Übrigen gegebenen Beweislage aufdrängt und die Beweiswürdigung sich sonst als lückenhaft erwiese (s. BGH, Urteil vom 21. Februar 1979 - 2 StR 749/78, BGHSt 28, 310, 311 f.; Beschlüsse vom 7. November 2000 - 1 StR 303/00, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 36; vom 16. November 2010 - 4 StR 530/10, NStZ 2011, 231; vom 2. Juni 2015 - 4 StR 111/15, juris Rn. 7; LR/Becker, StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 317 mwN).
  • BGH, 06.07.1983 - 2 StR 222/83

    Wahrheitswidrige Angabe eines Arbeitsverhältnisses und bestimmter Krankmeldungen

  • BGH, 13.06.2017 - 3 StR 48/17

    Wahrunterstellung bei nicht ausreichend konkretisiertem Beweisvorbringen

  • BGH, 04.08.2020 - 3 StR 132/20

    Zwangsprostitution (Veranlassen zur weiteren Ausübung der Prostitution;

    Die Vorschrift des § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO hindert indes eine solche Verböserung nicht (s. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2020 - 3 StR 313/19, juris Rn. 13; KK/Gericke, StPO, 8. Aufl., § 358 Rn. 18, jeweils mwN).
  • BGH, 26.05.2021 - 5 StR 458/20

    Einheitliche Kostenentscheidung in der Revisionsinstanz nach Absehen von der

    Nach der Rechtsprechung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs ist beim vollständigen Absehen von der Einziehungsentscheidung nach § 421 Abs. 1 StPO in der Revisionsinstanz im Rahmen verfahrensabschließender Entscheidung eine einheitliche Kostenentscheidung nach § 473 Abs. 4 StPO zu treffen (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 15. August 2019 - 1 StR 134/19; vom 23. Januar 2019 - 2 StR 525/18; vom 4. Februar 2020 - 3 StR 313/19, wistra 2020, 286, 287; vom 18. Juli 2019 - 4 StR 29/19; vom 9. November 2020 - 4 StR 169/20; vom 16. März 2021 - 4 StR 346/20; vom 22. Oktober 2019 - 5 StR 477/19; vom 9. Dezember 2020 - 5 StR 185/20).
  • BayObLG, 12.04.2023 - 207 StRR 80/23

    Zu den Voraussetzungen für die Ablehnung von (Hilfs-)Beweisanträgen und zur

    Sie ist dabei weder gehalten, die als wahr unterstellte Tatsache nach Abschluss der Beweisaufnahme und nach Urteilsberatung im Urteil noch als bedeutsam anzusehen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 23.07.2008, 5 StR 285/08, BeckRS 2008, 15351; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., 244 Rdn. 68) noch sich mit ihr in den Urteilsgründen auseinanderzusetzen (BGH, Beschluss vom 04.02.2020, 3 StR 313/19, zitiert nach juris, dort Rdn. 7).

    Letzteres ist nur erforderlich, wenn die übrigen Feststellungen dazu drängen (BGH vom 04.02.2020 aaO; Meyer-Goßner/Schmitt aaO § 244 Rn. 70 m. w. N.), was hier nicht der Fall war, wie sich bei der Gesamtbetrachtung der sorgfältigen Beweiswürdigung (UA S. 11-13) ergibt.

  • BGH, 12.11.2020 - 1 StR 354/20

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Wahrunterstellung (Verknüpfung der als wahr

    cc) Da die behauptete Tatsache nach alledem von vornherein zur Wahrunterstellung ungeeignet war, kann offenbleiben, ob das Landgericht vor Urteilsverkündung darauf hätte hinweisen müssen, aus dem Inhalt des Streitgesprächs keinen dem Angeklagten günstigen Schluss ziehen zu wollen (vgl. dazu insbesondere einerseits BGH, Beschlüsse vom 18. Februar 1982 - 2 StR 798/81, BGHSt 30, 383, 385 und vom 27. März 2012 - 3 StR 31/12 Rn. 7 f.; andererseits BGH, Beschlüsse vom 28. August 2019 - 4 StR 199/19; vom 24. Februar 2009 - 5 StR 605/08 und vom 23. Juli 2008 - 5 StR 285/08, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 40; Urteil vom 24. Januar 2006 - 5 StR 410/05 Rn. 16, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 37: Einengung der Beweislage durch die Wahrunterstellung zugunsten des Angeklagten - ohne Vorabbeurteilung der Sach- oder Rechtslage und ohne Auswirkung auf den Schuld- oder Strafausspruch - verbunden mit der Zusage, aus der als wahr unterstellten Tatsache im Urteil keine Schlüsse zu seinen Lasten zu ziehen; vgl. auch BGH, Beschluss vom 4. Februar 2020 - 3 StR 313/19 Rn. 6 f.).
  • OLG Hamburg, 17.08.2020 - 2 Ws 107/20

    Rechtsschutzbedürfnis bei Überprüfung der Protokollberichtigung

    Denn in diesen Fällen unterliegt die Beachtlichkeit des Berichtigungsbeschlusses nach den dafür in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aufgestellten Maßstäben umfassender Prüfung durch das Revisionsgericht (grundlegend: BGHSt 51, 298 ff.; Senat, Beschl. v. 21. November 2018, Az.: 2 Rev 18/19; vgl. BGH Beschl. v. 4. Februar 2020, Az.: 3 StR 313/19 (juris); vgl. BGH Beschl. v. 5. Juni 2019, Az.: 4 StR 130/19 (juris)).
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