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   BGH, 04.02.2020 - X ZR 3/18   

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https://dejure.org/2020,9398
BGH, 04.02.2020 - X ZR 3/18 (https://dejure.org/2020,9398)
BGH, Entscheidung vom 04.02.2020 - X ZR 3/18 (https://dejure.org/2020,9398)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 2020 - X ZR 3/18 (https://dejure.org/2020,9398)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Nichtigerklärung eines Patents betreffend einen einen Schwingungserreger insbesondere zum Einrammen von Spundbohlen; Fehlende Neuheit der Erfindung gegenüber dem Stand der Technik

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klage auf Nichtigerklärung eines Patents betreffend einen einen Schwingungserreger insbesondere zum Einrammen von Spundbohlen; Fehlende Neuheit der Erfindung gegenüber dem Stand der Technik

  • rechtsportal.de

    PatG § 3
    Klage auf Nichtigerklärung eines Patents betreffend einen einen Schwingungserreger insbesondere zum Einrammen von Spundbohlen; Fehlende Neuheit der Erfindung gegenüber dem Stand der Technik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 12.11.2008 - 1 BvR 2788/08

    Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung eines gemeinsamen Gerichtsstand des

    Auszug aus BGH, 04.02.2020 - X ZR 3/18
    Maßgeblich ist, ob sich das Gericht bei der Auslegung und Anwendung des Geschäftsverteilungsplans so weit vom Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass dies nicht mehr zu rechtfertigen ist, mithin bei verständiger Würdigung dieses Grundsatzes nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. nur BGH, Beschluss vom 5. Mai 1994 - VGS 1/93, BGHZ 126, 63, 70 f.; BAG NJW 2011, 3053 Rn. 16; BVerfG NJW 2009, 907 Rn. 10).
  • BGH, 10.11.2015 - X ZR 88/13

    Widerruf eines Patents: Anforderungen an die Offenbarung einer Erfindung

    Auszug aus BGH, 04.02.2020 - X ZR 3/18
    Der Senat hat diese Entscheidung mit Urteil vom 10. November 2015 (X ZR 88/13) aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
  • BPatG, 04.06.2013 - 4 Ni 16/11

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Vorrichtung zur Schwingungserregung" - keine

    Auszug aus BGH, 04.02.2020 - X ZR 3/18
    Das Patentgericht hat das Streitpatent mit Urteil vom 4. Juni 2013 (4 Ni 16/11) im beantragten Umfang wegen nicht ausführbarer Offenbarung für nichtig erklärt.
  • BAG, 09.06.2011 - 2 ABR 35/10

    Absoluter Rechtsbeschwerdegrund - nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

    Auszug aus BGH, 04.02.2020 - X ZR 3/18
    Maßgeblich ist, ob sich das Gericht bei der Auslegung und Anwendung des Geschäftsverteilungsplans so weit vom Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass dies nicht mehr zu rechtfertigen ist, mithin bei verständiger Würdigung dieses Grundsatzes nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. nur BGH, Beschluss vom 5. Mai 1994 - VGS 1/93, BGHZ 126, 63, 70 f.; BAG NJW 2011, 3053 Rn. 16; BVerfG NJW 2009, 907 Rn. 10).
  • BGH, 05.05.1994 - VGS 1/93

    Aufstellung von Mitwirkungsgrundsätzen in einem überbesetzten Zivilsenat des

    Auszug aus BGH, 04.02.2020 - X ZR 3/18
    Maßgeblich ist, ob sich das Gericht bei der Auslegung und Anwendung des Geschäftsverteilungsplans so weit vom Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass dies nicht mehr zu rechtfertigen ist, mithin bei verständiger Würdigung dieses Grundsatzes nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. nur BGH, Beschluss vom 5. Mai 1994 - VGS 1/93, BGHZ 126, 63, 70 f.; BAG NJW 2011, 3053 Rn. 16; BVerfG NJW 2009, 907 Rn. 10).
  • BGH, 05.10.1982 - X ZB 4/82

    Bestimmung der Zuständigkeit der Spruchkörper des Beschwerdegerichts durch

    Auszug aus BGH, 04.02.2020 - X ZR 3/18
    Vielmehr hat das Patentgericht selbständig zu prüfen, welchem technischen Gebiet die Erfindung angehört (BGH, Beschluss vom 5. Oktober 1982 - X ZB 4/82, BGHZ 85, 116, 118).
  • BPatG, 07.11.2017 - 5 Ni 31/16

    Patentfähigkeit einer Vorrichtung zur Schwingungserregung mit in einem Gestell

    Auszug aus BGH, 04.02.2020 - X ZR 3/18
    Bundespatentgericht, Entscheidung vom 07.11.2017 - 5 Ni 31/16 -.
  • BGH, 27.07.2021 - X ZR 104/10

    Patentrechtliche Inanspruchnahme wegen Herstellung und Vertrieb von

    Der Senat hat mit Urteil vom 4. Februar 2020 (X ZR 3/18) das Klagepatent unter anderem hinsichtlich der Patentansprüche 1 (Variante d) und 53 für nichtig erklärt.
  • BPatG, 02.08.2023 - 7 Ni 10/21
    Soweit es im Übrigen um das Verständnis der aus D14 zu entnehmenden Lehre geht, kommt eine Beweisaufnahme schon deshalb nicht in Betracht, weil es sich bei der Frage der Bestimmung des Offenbarungsgehalts einer Entgegenhaltung um eine Rechtsfrage handelt (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 4. Februar 2020, X ZR 3/18, Rn. 66 f.).
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