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BGH, 04.03.1954 - 3 StR 510/53 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 13.07.1951 - 2 StR 275/51
Auszug aus BGH, 04.03.1954 - 3 StR 510/53
Dabei ist zu beachten, daß ein kurzes Anfassen selbst des nackten Geschlechtsteils die Bejahung des Begriffs des Unzuchttreibens und damit die Vollendung einer Unzucht zwischen Männern noch nicht ohne weiteres rechtfertigen würde (BGHSt 1, 293 [BGH 13.07.1951 - 2 StR 275/51]). - BGH, 13.06.1952 - 2 StR 259/52
Auszug aus BGH, 04.03.1954 - 3 StR 510/53
Bei dieser Sachlage und dem Alter des Zeugen V. - 18 Jahre - bestand für das Landgericht kein Anlaß, von sich aus einen Sachverständigen beizuziehen und sich seiner Unterstützung bei der Beurteilung der Glaubwürdigkeit dieses Zeugen zu bedienen (BGHSt 3, 52). - RG, 22.12.1920 - IV 1480/20
Zum inneren Tatbestand der Hehlerei.
Auszug aus BGH, 04.03.1954 - 3 StR 510/53
Die wahlweise getroffene Feststellung, der Angeklagte habe gewusst oder den Umständen nach annehmen müssen, dass die ihm überlassenen Sachen gestohlen seien, ist an sich nicht unzulässig, weil es sich in beiden Fällen um den unbedingten Vorsatz handelt (RGSt 55, 204 [208]). - RG, 17.02.1930 - III 1310/29
Kann das Verhalten des Hehlers nach der Tat als ein Beweisanzeichen dafür …
Auszug aus BGH, 04.03.1954 - 3 StR 510/53
Die Umstände, aus denen das Bewusstsein des Hehlers so gefolgert wird, als wäre es ihm nachgewiesen, müssen in den Urteilsgründen angegeben werden (RGSt 64, 4).