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   BGH, 04.03.1964 - 2 StR 28/64   

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https://dejure.org/1964,3183
BGH, 04.03.1964 - 2 StR 28/64 (https://dejure.org/1964,3183)
BGH, Entscheidung vom 04.03.1964 - 2 StR 28/64 (https://dejure.org/1964,3183)
BGH, Entscheidung vom 04. März 1964 - 2 StR 28/64 (https://dejure.org/1964,3183)
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  • BGH, 19.06.1951 - 1 StR 42/51

    Sicherungsübereignungen - § 263 StGB, Vermögensschaden, Stundung, Irrtum; § 246

    Auszug aus BGH, 04.03.1964 - 2 StR 28/64
    Dann aber können die Täuschungshandlungen allenfalls den Schuldumfang der Betrugsfälle vertiefen; für eine Verurteilung wegen Unterschlagung bleibt kein Raum, so daß nicht gesprüft zu werden braucht, ob der Tatbestand des § 246 StGB nur in einem oder mehreren Fällen erfüllt wäre (RGSt 61, 65, 66; BGHSt 1, 262, 264) [BGH 19.06.1951 - 1 StR 42/51].
  • BGH, 23.09.1955 - 5 StR 110/55
    Auszug aus BGH, 04.03.1964 - 2 StR 28/64
    Der Bestrafung wegen Betruges steht auch nicht entgegen, daß diese Darlehensverträge möglicherweise nach § 138 BGB wegen der Vereinbarung überhöhter Zinssätze privatrechtlich ganz oder teilweise nichtig sind; denn auch Ansprüche, die keinen rechtlichen Bestand haben, können einen wirtschaftlichen Vermögenswert im Sinne des § 263 StGB darstellen und damit Gegenstand einer Vermögensbeschädigung sein (RGSt 44, 230; BGHSt 2, 364; 8, 221, 224) [BGH 23.09.1955 - 5 StR 110/55].
  • BGH, 15.11.1951 - 4 StR 574/51

    Drehbank - § 263 StGB, verkürzte Ausbezahlung des Diebs durch den Hehler,

    Auszug aus BGH, 04.03.1964 - 2 StR 28/64
    Der Bestrafung wegen Betruges steht auch nicht entgegen, daß diese Darlehensverträge möglicherweise nach § 138 BGB wegen der Vereinbarung überhöhter Zinssätze privatrechtlich ganz oder teilweise nichtig sind; denn auch Ansprüche, die keinen rechtlichen Bestand haben, können einen wirtschaftlichen Vermögenswert im Sinne des § 263 StGB darstellen und damit Gegenstand einer Vermögensbeschädigung sein (RGSt 44, 230; BGHSt 2, 364; 8, 221, 224) [BGH 23.09.1955 - 5 StR 110/55].
  • RG, 20.12.1926 - III 615/26

    1. Ist die zur Sicherung übereignete Sache für den Veräußerer eine "fremde" im

    Auszug aus BGH, 04.03.1964 - 2 StR 28/64
    Dann aber können die Täuschungshandlungen allenfalls den Schuldumfang der Betrugsfälle vertiefen; für eine Verurteilung wegen Unterschlagung bleibt kein Raum, so daß nicht gesprüft zu werden braucht, ob der Tatbestand des § 246 StGB nur in einem oder mehreren Fällen erfüllt wäre (RGSt 61, 65, 66; BGHSt 1, 262, 264) [BGH 19.06.1951 - 1 StR 42/51].
  • RG, 14.12.1910 - II 1214/10

    1. Ist die zum Tatbestande des Betrugs erforderliche Vermögensbeschädigung

    Auszug aus BGH, 04.03.1964 - 2 StR 28/64
    Der Bestrafung wegen Betruges steht auch nicht entgegen, daß diese Darlehensverträge möglicherweise nach § 138 BGB wegen der Vereinbarung überhöhter Zinssätze privatrechtlich ganz oder teilweise nichtig sind; denn auch Ansprüche, die keinen rechtlichen Bestand haben, können einen wirtschaftlichen Vermögenswert im Sinne des § 263 StGB darstellen und damit Gegenstand einer Vermögensbeschädigung sein (RGSt 44, 230; BGHSt 2, 364; 8, 221, 224) [BGH 23.09.1955 - 5 StR 110/55].
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