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   BGH, 04.03.1966 - 4 StR 27/66   

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https://dejure.org/1966,1258
BGH, 04.03.1966 - 4 StR 27/66 (https://dejure.org/1966,1258)
BGH, Entscheidung vom 04.03.1966 - 4 StR 27/66 (https://dejure.org/1966,1258)
BGH, Entscheidung vom 04. März 1966 - 4 StR 27/66 (https://dejure.org/1966,1258)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Meineids und wegen falscher uneidlicher Aussage - Vorliegen von Verfahrensrügen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 21, 70
  • NJW 1966, 1037
  • MDR 1966, 521
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 05.10.1955 - 6 StR 89/55
    Auszug aus BGH, 04.03.1966 - 4 StR 27/66
    In der Regel wird sich deshalb auch nicht ausschließen lassen, daß ein ohne Heranziehung der Jugendgerichtshilfe ergangenes Urteil im Strafausspruch auf diesem Verfahrensverstoß beruht (vgl. BGH Urt. v. 5. Oktober 1955 - 6 StR 89/55 - bei Dallinger MDR 1956, 12; vom 13. Mai 1960 - 4 StR 93/60 -).

    Zu einer eingehenden Würdigung bestand hier um so mehr Veranlassung, als die Tat mehr als 7 Jahre zurücklag (vgl. auch BGH Urt. v. 5. Oktober 1955 - 6 StR 89/55 - bei Dallinger MDR 1956, 12), die Jugendgerichtshilfe nicht beteiligt worden ist und der Angeklagte möglicherweise unter dem Einfluß der erheblich älteren Mitangeklagten M. gestanden hat.

  • BGH, 27.10.1960 - 2 StR 342/60

    Subjektive Tatbestandsvoraussetzungen der Amtspflichtsverletzung im Rahmen der

    Auszug aus BGH, 04.03.1966 - 4 StR 27/66
    Daß hier die Jugendkammer auf Grund des Beschlusses des Präsidiums (vgl. BGHSt 15, 217, 220, 221) [BGH 27.10.1960 - 2 StR 342/60]als Ferienstrafkammer tätig geworden ist, gibt zu einer abweichenden Beurteilung keinen Anlaß.
  • BGH, 05.10.1962 - GSSt 1/62

    Überprüfung der Zuständigkeit des Tatsachengerichts durch das Revisionsgericht -

    Auszug aus BGH, 04.03.1966 - 4 StR 27/66
    Die Jugendkammer ist eine Strafkammer des Landgerichts (§ 33 Abs. 2 JGG); ihr ist lediglich ein besonderer sachlicher Geschäftskreis zugewiesen (BGHSt 18, 79, 82) [BGH 05.10.1962 - GSSt - 1/62].
  • BGH, 03.12.1965 - 4 StR 573/65

    Ordnungsgemäße Erhebung einer Aufklärungsrüge - Ableitung der Unrichtigkeit einer

    Auszug aus BGH, 04.03.1966 - 4 StR 27/66
    Die Einlassung der Mitangeklagten M. zu dem im Urteil wiedergegebenen Brief an ihre Eltern durfte die Jugendkammer wie jede andere Beweistatsache würdigen, auch wenn sich die Mitangeklagte im übrigen zum Anklagevorwurf nicht geäußert hat (BGHSt 20, 298).
  • BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64

    Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung

    Auszug aus BGH, 04.03.1966 - 4 StR 27/66
    Eine fortgesetzte Tat käme nur in Betracht, wenn der Angeklagte vor Beendigung des Meineids den erforderlichen Gesamtvorsatz zur falschen Aussage auch im Anfechtungsprozeß gefaßt hätte (BGHSt 16, 124, 128 [BGH 02.05.1961 - 1 StR 139/61]; 19, 323) [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64].
  • BGH, 02.05.1961 - 1 StR 139/61
    Auszug aus BGH, 04.03.1966 - 4 StR 27/66
    Eine fortgesetzte Tat käme nur in Betracht, wenn der Angeklagte vor Beendigung des Meineids den erforderlichen Gesamtvorsatz zur falschen Aussage auch im Anfechtungsprozeß gefaßt hätte (BGHSt 16, 124, 128 [BGH 02.05.1961 - 1 StR 139/61]; 19, 323) [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64].
  • BGH, 13.05.1960 - 4 StR 93/60

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Mordes in Tateinheit mit gemeinschaftlichem

    Auszug aus BGH, 04.03.1966 - 4 StR 27/66
    In der Regel wird sich deshalb auch nicht ausschließen lassen, daß ein ohne Heranziehung der Jugendgerichtshilfe ergangenes Urteil im Strafausspruch auf diesem Verfahrensverstoß beruht (vgl. BGH Urt. v. 5. Oktober 1955 - 6 StR 89/55 - bei Dallinger MDR 1956, 12; vom 13. Mai 1960 - 4 StR 93/60 -).
  • BGH, 23.10.1958 - 4 StR 327/58
    Auszug aus BGH, 04.03.1966 - 4 StR 27/66
    Kann nicht festgestellt werden, ob der Heranwachsende zur Zeit ihrer Begehung noch einem Jugendlichen gleichstand, so ist Jugendstrafrecht anzuwenden (BGHSt 12, 116 [BGH 23.10.1958 - 4 StR 327/58]).
  • BGH, 10.05.1955 - 5 StR 189/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.03.1966 - 4 StR 27/66
    Zweck dieser und der sie ergänzenden Bestimmungen der §§ 38 Abs. 2, 43, 50 Abs. 3 und 109 JGG ist, dem Tatrichter ein möglichst vollständiges Bild von der Persönlichkeit, der Entwicklung und der Umwelt des Heranwachsenden zu verschaffen, das u.a. Grundlage für die Gesamtwürdigung seiner Persönlichkeit bilden soll, wie sie § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG verlangt (BGH Urt. v. 10. Mai 1955 - 5 StR 189/55 -, abgedruckt in EJF I Nr. 7).
  • BGH, 02.11.1954 - 5 StR 492/54
    Auszug aus BGH, 04.03.1966 - 4 StR 27/66
    Zwar ist es richtig, daß gemäß §§ 33 ff, 107 JGG über Verfehlungen Jugendlicher und Heranwachsender grundsätzlich Jugendgerichte entscheiden sollen, weil diese dazu wegen ihrer Zusammensetzung - erzieherisch befähigte und in der Jugenderziehung erfahrene Richter (§ 37 JGG) sowie besonders ausgewählte Jugendschöffen (§ 35 JGG) - bevorzugt geeignet sind (BGHSt 7, 26, 28) [BGH 02.11.1954 - 5 StR 4921/54].
  • BGH, 12.10.1954 - 5 StR 335/54
  • BGH, 07.10.1954 - 4 StR 216/54
  • VerfGH Saarland, 19.03.2004 - Lv 6/03
    Während in der Rechtsprechung nicht beanstandet wird, wenn im Wege der Geschäftsverteilung Jugendstrafsachen und allgemeine Strafsachen denselben Richtern zur Erledigung übertragen werden (BGHSt 21, 70, 71), wird in der Rechtsprechung und der Rechtslehre in der Tat vertreten, dass es nicht nur einen Verstoß gegen § 34 Abs. 1 JGG sondern auch eine Verletzung des Grundrechts auf den gesetzlichen Richter darstelle, wenn Jugendstrafsachen nicht für den gesamten Verfahrensablauf dem Jugendrichter sondern nach Verfahrensstadien getrennt unterschiedlichen Richtern nach dem Geschäftsverteilungsplan zugeteilt werden (so VG Schleswig DRiZ 1991, 98; ihm folgend m.w.N. Eisenberg, JGG, 10. Aufl., § 34 Rdn. 6).
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