Rechtsprechung
   BGH, 04.03.1982 - I ZR 30/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,565
BGH, 04.03.1982 - I ZR 30/80 (https://dejure.org/1982,565)
BGH, Entscheidung vom 04.03.1982 - I ZR 30/80 (https://dejure.org/1982,565)
BGH, Entscheidung vom 04. März 1982 - I ZR 30/80 (https://dejure.org/1982,565)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,565) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Preisangaben - Immobilien - Preisangabenverordnung - Eigentumswohnung - Immobilien - Monatliche Belastungen - Werbeanzeige - Endpreisangabe - Pflicht zur Angabe eines Endpreises

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 1877
  • MDR 1982, 823
  • GRUR 1982, 493
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.01.1980 - I ZR 25/78
    Auszug aus BGH, 04.03.1982 - I ZR 30/80
    Sinn und Zweck der Vorschriften der PreisangabenVO ist es, den Verbraucher zu schützen, der Preiswahrheit und Preisklarheit zu dienen (§ 1 Abs. 7 Satz 1), Preisvergleiche zu gestatten und es dem Verbraucher zu ermöglichen, sich schneit und zuverlässig über das preisgünstigste Angebot zu unterrichten (vgl. BGH GRUR 1980, 304, 306 - Effektiver Jahreszins).

    Wie der Senat im Urteil "Effektiver Jahreszins" ausgeführt hat (GRUR 1980, 304, 305, 306), umfaßt der Begriff des Anbietens im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 PreisangabenVO über die Fälle des § 145 BGB hinaus entsprechend dem üblichen Sprachgebrauch Jede Erklärung eines Kaufmanns, die im Verkehr in einem rein tatsächlichen Sinne als Angebot an den Kaufinteressenten verstanden wird.

    Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat (zuletzt in den Entscheidungen Effektiver Jahreszins - GRUR 1980, 304, 306; Flughafengebühr - GRUR 1981, 140, 142; Kilopreise - GRUR 1981, 289), handelt es sich bei den Bestimmungen der PreisangabenVO um wertneutrale Ordnungsvorschriften, deren Verletzung erst dann einen Wettbewerbsverstoß darstellt, wenn sich ein Wettbewerber bewußt und planmäßig über sie hinwegsetzt, obwohl für ihn erkennbar ist, daß er dadurch einen Vorsprung vor gesetzestreuen Mitbewerbern erlangen kann.

  • BGH, 12.07.1957 - I ZR 8/56

    Heilmittelvertrieb

    Auszug aus BGH, 04.03.1982 - I ZR 30/80
    Die Revision berücksichtigt dabei nicht hinreichend, daß nach der Rechtsprechung eine verallgemeinernde Fassung der Urteilsformel zulässig sein kann, wenn erst dadurch das Charakteristische des konkreten Verletzungstatbestands zum Ausdruck kommt und dem Verletzer die Möglichkeit genommen wird, durch eine sachlich unbedeutende Änderung der Werbeformulierung das ausgesprochene Unterlassungsangebot zu umgehen (RG GRUR 1936, 885, 889 - Fahrradreifen; BGH GRUR 1957, 606, 608 - Heilmittelvertrieb; GRUR 1961, 288, 290 - Zahnbürsten).
  • BGH, 19.12.1960 - I ZR 14/59

    Auslegung des Begriffs "Beauftragter" im Sinne von § 13 Abs. 3 Gesetz gegen den

    Auszug aus BGH, 04.03.1982 - I ZR 30/80
    Die Revision berücksichtigt dabei nicht hinreichend, daß nach der Rechtsprechung eine verallgemeinernde Fassung der Urteilsformel zulässig sein kann, wenn erst dadurch das Charakteristische des konkreten Verletzungstatbestands zum Ausdruck kommt und dem Verletzer die Möglichkeit genommen wird, durch eine sachlich unbedeutende Änderung der Werbeformulierung das ausgesprochene Unterlassungsangebot zu umgehen (RG GRUR 1936, 885, 889 - Fahrradreifen; BGH GRUR 1957, 606, 608 - Heilmittelvertrieb; GRUR 1961, 288, 290 - Zahnbürsten).
  • BGH, 07.11.1975 - I ZR 31/74

    Kostenlose Besichtigungsreise als Zugabe zum Immobilienverkauf - Auslegung des

    Auszug aus BGH, 04.03.1982 - I ZR 30/80
    Der Warenbegriff dieser Verordnung umfaßt entsprechend ihrer Zielsetzung - ebenso wie der des UWG und der ZugabeVO (BGH GRUR 1976, 316, 317 - Besichtigungsreisen II, m.w.N.) - nicht nur bewegliche Sachen, sondern auch Immobilien wie Grundstücke und Eigentumswohnungen (KG WRP 1980, 263, 264; 414, 415; 694, 695; 1981, 464; OLG Stuttgart WRP 1981, 119, 120; 418, 419; Hanseatisches OLG Hamburg WRP 1981, 106; OLG Düsseldorf WRP 1981, 150; OLG Hamm WRP 1981, 354; Gelberg, Kommentar zur PreisangabenVO, § 1 Ziff. 3.1, Seite 16; derselbe, Gewerbearchiv 1979, 353, 355).
  • BGH, 16.03.1979 - I ZR 39/77

    Werbung mit Preisen zuzüglich Mehrwertsteuer gegenüber Endverbrauchern - Gefahr

    Auszug aus BGH, 04.03.1982 - I ZR 30/80
    Dementsprechend hat auch der Senat im Urteil vom 16. März 1979 (I ZR 39/77, GRUR 1979, 553, 554 = WRP 1979, 460, 461 - Luxus-Ferienhäuser) die Anwendbarkeit der PreisangabenVO auf den Handel mit Grundstücken nicht in Frage gestellt.
  • BGH, 17.10.1980 - I ZR 132/78
    Auszug aus BGH, 04.03.1982 - I ZR 30/80
    Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat (zuletzt in den Entscheidungen Effektiver Jahreszins - GRUR 1980, 304, 306; Flughafengebühr - GRUR 1981, 140, 142; Kilopreise - GRUR 1981, 289), handelt es sich bei den Bestimmungen der PreisangabenVO um wertneutrale Ordnungsvorschriften, deren Verletzung erst dann einen Wettbewerbsverstoß darstellt, wenn sich ein Wettbewerber bewußt und planmäßig über sie hinwegsetzt, obwohl für ihn erkennbar ist, daß er dadurch einen Vorsprung vor gesetzestreuen Mitbewerbern erlangen kann.
  • BGH, 14.11.1980 - I ZR 23/79

    Zulässigkeit des Verkaufes von Stoffen nach Kilopreisen - Möglichkeit eines

    Auszug aus BGH, 04.03.1982 - I ZR 30/80
    Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat (zuletzt in den Entscheidungen Effektiver Jahreszins - GRUR 1980, 304, 306; Flughafengebühr - GRUR 1981, 140, 142; Kilopreise - GRUR 1981, 289), handelt es sich bei den Bestimmungen der PreisangabenVO um wertneutrale Ordnungsvorschriften, deren Verletzung erst dann einen Wettbewerbsverstoß darstellt, wenn sich ein Wettbewerber bewußt und planmäßig über sie hinwegsetzt, obwohl für ihn erkennbar ist, daß er dadurch einen Vorsprung vor gesetzestreuen Mitbewerbern erlangen kann.
  • BGH, 03.07.2003 - I ZR 211/01

    Telefonischer Auskunftdienst

    Diese Beurteilung widerspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach als Leistungsangebot Ankündigungen genügen, die so konkret gefaßt sind, daß sie nach der Auffassung des Verkehrs den Abschluß eines Geschäfts auch aus der Sicht des Kunden ohne weiteres zulassen (vgl. BGH, Urt. v. 4.3.1982 - I ZR 30/80, GRUR 1982, 493, 494 = WRP 1982, 411 - Sonnenring; Urt. v. 23.6.1983 - I ZR 75/81, GRUR 1983, 658, 659 f. - Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung; Urt. v. 23.6.1983 - I ZR 109/81, GRUR 1983, 661, 662 = WRP 1983, 559 - Sie sparen 4 000.- DM; vgl. auch Völker, Preisangabenrecht, 2. Aufl., § 1 PAngV Rdn. 25 f. m.w.N.).
  • OLG München, 17.12.2015 - 6 U 1711/15

    Preisangabe bei Möbelkonfigurator im Internet

    Bedarf es dagegen noch ergänzender Angaben und weiterer Verhandlungen, um das Geschäft zustande zu bringen, liegt ein Angebot im Sinne der Preisangabenverordnung noch nicht vor (vgl. BGH GRUR 1980, 304, 305 f. - Effektiver Jahreszins; GRUR 1982, 493, 494 - Sonnenring; GRUR 1983, 661, 662 f. - Sie sparen 4000,- DM; GRUR 2003, 971, 972 - Telefonischer Auskunftsdienst; Köhler, a. a. O., § 1 PAngV Rn. 5; Weidert/Völker in Harte/Henning, UWG, 3. Aufl., § 1 PAngV Rn. 7; Sosnitza in Ohly/Sosnitza, UWG, 6. Aufl., § 1 PAngV Rn. 15 f.; Ambs in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, PAngV, 184. Erg.Lfg. April 2011, § 1 Rn. 6).

    Insofern stellt der Bundesgerichtshof also offensichtlich im Vergleich zu seiner früheren Rechtsprechung (s. o. Ziff. II. 1. b. aa., bb.) strengere Anforderungen an den Angebotsbegriff und hat für die (bereits bisher formulierte) Voraussetzung des "gezielten Ansprechens des Kunden auf den Kauf einer Ware" (vgl. etwa BGH GRUR 1980, 304, 305 f. - Effektiver Jahreszins; GRUR 1982, 493, 494 - Sonnenring) - was einer "gezielt auf den Absatz eines bestimmten Produkts gerichtete werbliche Ankündigung" (vgl. BGH GRUR 2014, 403 Tz. 8 - DER NEUE) entspricht - nunmehr festgelegt, dass ohne eine Preisangabe von vornherein ein gezieltes Ansprechen des Kunden bzw. eine gezielte werbliche Ankündigung nicht gegeben ist, da der Kunde dann gerade nicht ausreichend informiert ist, um sich für den Kauf der Ware entscheiden zu können.

  • LG München I, 31.03.2015 - 33 O 15881/14

    Preisangabe beim Möbelkauf im Fernabsatz

    Wird der Kunde - wie hier-, wenn auch rechtlich unverbindlich, tatsächlich aber schon gezielt, auf den Erwerb einer Ware angesprochen, liegt ein "Anbieten" im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV vor (vgl. BGH GRUR 1982, 493 - Sonnenring).
  • OLG Stuttgart, 17.01.2008 - 2 U 12/07

    Wettbewerbsverstoß: Angabe von Liefer- und Versandkosten beim Internetauftritt

    Der Begriff des Anbietens i.S.d. § 1 Abs. 1 und Abs. 2, jeweils Satz 1 PAngV umfasst nicht nur Vertragsangebote i.S.d. § 145 BGB, sondern darüber hinaus jede Erklärung eines Unternehmers, die im Verkehr in einem rein tatsächlichen Sinne als Angebot verstanden wird, mag dieses auch noch rechtlich unverbindlich sein, sofern sie nur schon gezielt auf den Verkauf einer Ware - die Abgabe einer bestimmten Ware gegen Entgelt - gerichtet ist (BGH, GRUR 1980, 304, 305 f. - [Effektiver Jahreszins]; BGH, GRUR 1982, 493, 494 - [Sonnenring]).
  • BGH, 09.06.2004 - I ZR 187/02

    "500 DM-Gutschein für Autokauf"; Wettbewerbswidrigkeit der Werbung einer

    Bedarf es ergänzender Angaben und weiterer Verhandlungen, um das Geschäft zum Abschluß zu bringen, enthält die Werbung noch kein Angebot i.S. von § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV (vgl. BGHZ 155, 301, 304 - Telefonischer Auskunftsdienst; BGH, Urt. v. 4.3.1982 - I ZR 30/80, GRUR 1982, 493, 494 = WRP 1982, 411 - Sonnenring; Urt. v. 23.6.1983 - I ZR 75/81, GRUR 1983, 658, 660 = WRP 1983, 556 - Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung).
  • OLG Koblenz, 13.10.2010 - 9 U 518/10

    Vorführwagen ist kein Neuwagen - - Händler darf Vorführwagen ohne Angaben zu

    Er ist nach seiner personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung im Stande, seine satzungsgemäßen Aufgaben der Verfolgung gewerblicher oder selbständiger Interessen tatsächlich wahrzunehmen (so auch BGH WRP 82, 270; BGH WRP 82, 411; BGH WRP 1996, 1034).
  • OLG Hamburg, 10.10.2012 - 5 U 274/11

    Wettbewerbsverstoß im Internetversandhandel: Unzureichende Plazierung der

    Denn der Begriff des Anbietens im Sinne des § 1 I 1 PAngV umfasst nicht nur Vertragsangebote im Sinne des § 145 BGB, sondern darüber hinaus jede Erklärung eines Unternehmers, die im Verkehr in einem rein tatsächlichen Sinne als Angebot verstanden wird, mag dieses auch noch rechtlich unverbindlich sein, sofern es nur schon gezielt auf den Verkauf einer Ware - die Abgabe einer bestimmten Ware oder Dienstleistung gegen Entgelt - gerichtet ist (BGH GRUR 1980, 304, 305f - Effektiver Jahreszins; BGH GRUR 1982, 493, 494 - Sonnenring).
  • BGH, 30.03.1988 - I ZR 209/86

    Qm-Preisangaben II; Werbung für Immobilien mit Quadratmeterpreisen

    Wie der Bundesgerichtshof zur früheren Fassung der Preisangabenverordnung wiederholt entschieden hat, umfaßt der Begriff des Anbietens im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV (1. Alternative) entsprechend dem üblichen Sprachgebrauch über förmliche Angebote nach § 145 BGB hinaus auch solche Erklärungen eines Kaufmanns, die dem Kunden, wenn auch rechtlich noch unverbindlich, tatsächlich aber schon gezielt auf den Erwerb einer Ware oder Leistung ansprechen und inhaltlich so konkret gefaßt sind, daß sie vom Kunden als Aufforderung zur unmittelbaren Abgabe eines bindenden Vertragsangebots verstanden werden (Urt. v. 16.1.1980 - I ZR 25/78, GRUR 1980, 304, 305 f. = WRP 1980, 328, 329 - Effektiver Jahreszins; Urt. v. 4.3.1982 - I ZR 30/80, GRUR 1982, 493, 494 = WRP 1982, 411, 412 - Sonnenring; Urt. v. 23.6.1983 - I ZR 75/81, GRUR 1983, 658, 659 f. = WRP 1983, 556, 557 - Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung).

    Aus diesen Gründen hat der Senat auch sonst Einzelpreise oder Preisbeispiele als zur Angabe des Endpreises verpflichtend auch dann angesehen, wenn letzterer aus der Werbung nicht ermittelbar war (Urt. v. 4.3.1982 - I ZR 30/80, GRUR 1982, 493, 494 = WRP 1982, 411, 412 - Sonnenring, zu Angaben über die Höhe der monatlichen Belastung beim Kauf einer Eigentumswohnung).

  • BGH, 07.07.1983 - I ZR 113/81

    Preisangaben in der Werbung von Liegenschaften - Pflicht zur Angabe des zu

    Wie der Senat im Urteil "Sonnenring" vom 4.3.1982 - I ZR 30/80 (GRUR 1982, 493 = WRP 1982, 411) ausgeführt hat, unterfallen dem Warenbegriff der PreisangabenVO entsprechend ihrer Zielsetzung - ebenso wie dem des UWG und der ZugabeVO - nicht nur bewegliche Sachen, sondern auch Grundstücke.

    Dieser Preis ist der Endpreis, den der Käufer oder Leistungsempfänger für die Zurverfügungstellung der Ware oder Leistung insgesamt zu zahlen hat und der, auch wenn (Einzel-)Preisangaben in Form einer Preisaufgliederung gemacht werden, in jedem Falle gesondert anzugeben ist, vgl. § 1 Abs. 7 Satz 3 PreisangabenVO (Senat, GRUR 1980, 304, 305 = WRP 1980, 328, 329 - Effektiver Jahreszins; GRUR 1981, 140, 141 = WRP 1981, 23, 24 - Flughafengebühr; GRUR 1982, 493 = WRP 1982, 411 - Sonnenring).

    Rechtlich ist eine solche Angabe nicht anders zu beurteilen als eine Angabe zur Höhe der monatlichen Belastung beim Erwerb einer Eigentumswohnung, die ebenfalls zur Endpreisangabe verpflichtet (Senat, GRUR 1982, 493, 494, 495 = WRP 1982, 411, 412 - Sonnenring).

  • OLG Düsseldorf, 29.01.2015 - 2 U 29/14

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von "In-Ohr-Hörgeräten" im Schaufenster eines

    Letzteres setzt voraus, dass der Kunde, wenn auch rechtlich noch unverbindlich, aber tatsächlich schon gezielt auf den Verkauf einer bestimmten Ware, nämlich deren Abgabe gegen Entgelt, angesprochen wird (BGH, GRUR 1980, 304 - Effektiver Jahreszins; BGH, GRUR 1982, 493 - Sonnenring; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 147).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2007 - 6 S 46/05

    Rechtscharakter von Werbeprospekten - Grundpreisangabe in der Werbung

  • BGH, 03.07.2003 - I ZR 66/01

    Telefonischer Auskunftsdienst

  • OLG Köln, 22.06.2001 - 6 U 23/01

    UWG -Recht: Preisangaben im "Auskunftsdienst"

  • BGH, 14.10.1993 - I ZR 218/91

    Flaschenpfand - Vorsprung durch Rechtsbruch; Endpreis

  • OLG Köln, 07.05.2004 - 6 U 19/04

    Fehlender Barzahlungspreis bei Händlerwerbung mit Konditionen einer

  • BGH, 15.06.1989 - I ZR 183/87

    Stundungsangebote; Werbung mit Zahlungsaufschub

  • OLG Hamburg, 08.05.2013 - 5 U 169/11

    Wettbewerbsverstoß durch Verstoß gegen Preisangaberecht: Pflicht zur Anbringung

  • OLG Schleswig, 06.02.2001 - 6 U 69/00

    Zulässigkeit von Sponsorenhinweisen vor oder nach Fernsehsendungen; Angabe des

  • OLG Köln, 09.03.2005 - 6 U 219/04

    Anspruch auf Unterlassung der Bewerbung eines finanzierten Kaufs unter Angabe

  • OLG Hamburg, 18.11.2011 - 9 U 97/11

    Ratenzuschläge in Versicherungsbedingungen- OLG Hamburg weist Klagen der

  • OLG Hamburg, 18.11.2011 - 9 U 103/11

    Ratenzuschläge in Versicherungsbedingungen- OLG Hamburg weist Klagen der

  • BGH, 23.06.1983 - I ZR 75/81

    Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung

  • BGH, 23.06.1983 - I ZR 109/81

    Sie sparen 4000,- DM

  • OLG Hamburg, 11.09.2003 - 5 U 69/03

    Zur Frage einer missbräuchlichen Anspruchsverfolgung nach § 13 Abs. 5 UWG bei

  • KG, 30.01.1987 - 5 U 6175/86

    Wiederholungsgefahr einer beanstandeten Werbung ; Art und Weise der Aufgliederung

  • LG Hamburg, 03.05.2011 - 312 O 334/10

    Ratenzahlungsklauseln in Versicherungsbedingungen - Landgericht Hamburg verlangt

  • OLG Hamburg, 06.11.2003 - 5 U 48/03

    Sofortige Preisansicht als Voraussetzung für die Werbung eines Internethändlers

  • BGH, 16.12.1982 - I ZR 155/80

    Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung von Werbung über importierte und

  • OLG Düsseldorf, 09.11.2000 - 2 U 49/00

    Unzulässige Preisangaben bei Buchung von Flugreisen im Internet

  • OLG Hamburg, 18.11.2011 - 9 U 108/11

    Ratenzuschläge in Versicherungsbedingungen- OLG Hamburg weist Klagen der

  • BGH, 11.04.1991 - I ZR 166/89

    Zirka-Preisangabe - Endpreis

  • LG Dortmund, 09.08.2016 - 25 O 34/16

    Anspruch auf Unterlassung der Bewerbung eines Fernwärmeversorgungsvertrags im

  • LG Berlin, 15.01.2008 - 15 O 1018/06

    Wettbewerbsverstoß einer Internet-Apotheke: Ankündigung unzulässiger Werbegaben

  • BGH, 14.10.1993 - I ZR 8/92

    Verstoß gegen die Grundsätze der Preisklarheit und Preiswahrheit - Werbung für

  • OLG Koblenz, 29.12.1986 - 6 U 1469/86

    Berufung; Preisangabe; Werbung; Preisangabenverordnung; Unzulässige

  • OLG Naumburg, 16.10.1997 - 7 U (HS) 77/97

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer Vereinbarung über die Durchführung von

  • LG Düsseldorf, 25.07.2012 - 12 O 286/11

    Anspruch auf Unterlassung der Werbung mit dem Angebot der Erteilung kostenloser

  • OLG Stuttgart, 24.07.1998 - 2 U 28/98

    Verstoß gegen gegen die Verpflichtung zur Endpreisangabe gem. § 1 Abs. 1 S. 1

  • KG, 19.12.1986 - 5 U 5849/86

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

  • KG, 19.12.1986 - 5 U 5345/86

    Werbung ohne die Angabe eines Endpreises und von Versandkosten als

  • KG, 30.11.1982 - 5 U 5279/82

    Auslegung des Begriffs "Anbieten" in § 1 Abs. 1 S. 1 Preisangabeverordnung

  • LG München I, 29.03.2022 - 33 O 1972/21

    Irreführende Werbung für die Wirkungen eines Anti-Zeckenhalsbandes

  • BPatG, 04.12.2001 - 33 W (pat) 88/01
  • KG, 22.10.1982 - 5 U 4505/82

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht