Rechtsprechung
BGH, 04.03.1993 - IX ZB 11/93 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,19354) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Fristberechnung für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 31.01.1990 - VIII ZB 44/89
Beginn der Frist für die Stellung des Wiedereinsetzungsantrages wegen Versäumung …
Auszug aus BGH, 04.03.1993 - IX ZB 11/93
Die Frist beginnt deshalb spätestens mit dem Zeitpunkt, in dem der verantwortliche Rechtsanwalt bei Anwendung der unter den gegebenen Umständen von ihm zu erwartenden Sorgfalt die eingetretene Säumnis hätte erkennen können; dies ist wiederum davon abhängig, wann der Anwalt Anlaß hatte zu prüfen, ob das Fristende richtig ermittelt und festgehalten war (st. Rspr.;… vgl. BGH, Beschl. v. 14. Juli 1988 - III ZB 40/87, BGHR ZPO § 234 Abs. 1 Fristbeginn 1; v. 31. Januar 1990 - VIII ZB 44/89, BGHR ZPO § 234 Abs. 2 Fristbeginn 3, jeweils m.w.N.). - BGH, 14.07.1988 - III ZB 40/87
Auszug aus BGH, 04.03.1993 - IX ZB 11/93
Die Frist beginnt deshalb spätestens mit dem Zeitpunkt, in dem der verantwortliche Rechtsanwalt bei Anwendung der unter den gegebenen Umständen von ihm zu erwartenden Sorgfalt die eingetretene Säumnis hätte erkennen können; dies ist wiederum davon abhängig, wann der Anwalt Anlaß hatte zu prüfen, ob das Fristende richtig ermittelt und festgehalten war (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschl. v. 14. Juli 1988 - III ZB 40/87, BGHR ZPO § 234 Abs. 1 Fristbeginn 1;… v. 31. Januar 1990 - VIII ZB 44/89, BGHR ZPO § 234 Abs. 2 Fristbeginn 3, jeweils m.w.N.). - BGH, 10.10.1991 - VII ZB 4/91
Sorgfaltspflicht bei Feststellung des Fristbeginns
Auszug aus BGH, 04.03.1993 - IX ZB 11/93
Das Datum der Urteilszustellung mußte in den Handakten vermerkt sein (vgl. BGH, Beschl. v. 10. Oktober 1991 - VIII ZB 4/91, BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle 22). - BGH, 28.02.1991 - IX ZB 95/90
Berücksichtigung nach Fristablauf vorgebrachter Tatsachen im …
Auszug aus BGH, 04.03.1993 - IX ZB 11/93
Soweit der Beklagte in der Beschwerdebegründung eine teilweise abweichende Darstellung gibt, ist dies unbeachtlich (vgl. BGH, Beschl. v. 28. Februar 1991 - IX ZB 95/90, NJW 1991, 1892).