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   BGH, 04.03.1996 - 5 StR 494/95   

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BGH, 04.03.1996 - 5 StR 494/95 (https://dejure.org/1996,942)
BGH, Entscheidung vom 04.03.1996 - 5 StR 494/95 (https://dejure.org/1996,942)
BGH, Entscheidung vom 04. März 1996 - 5 StR 494/95 (https://dejure.org/1996,942)
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Grenztruppen

§ 212, § 25 Abs. 1 StGB, mittelbare Täterschaft, 'Befehlsherrschaft', Wahlfeststellung

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 25 Abs. 1 2. Alt. StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 212 StGB
    Vollendeter Totschlag begangen in mittelbarer Täterschaft durch schlüssigen Schießbefehl an der innerdeutschen Grenze (Wahlfeststellung zwischen Täterschaftsformen; Mittäterschaft)

  • DFR

    Innerdeutsche Todesschüsse I

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Voraussetzungen für das Vorliegen einer mittelbaren Täterschaft - Rechtliche Gesamtbewertung der Todesschüsse an der innerdeutschen Grenze

Papierfundstellen

  • BGHSt 42, 65
  • NJW 1996, 2042
  • MDR 1996, 834
  • NJ 1996, 431
  • StV 1996, 479
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 20.03.1995 - 5 StR 111/94

    Mauerschützen III

    Auszug aus BGH, 04.03.1996 - 5 StR 494/95
    Der Rangunterschied zwischen dem Angeklagten und anderen Soldaten, die mit derselben Zielrichtung wie er geschossen haben, steht einer Mittäterschaft (BGHSt 39, 1, 30, 31; 168, 194; BGH NJW 1994, 2708 - insoweit in BGHSt 40, 241 nicht abgedruckt; BGH NJW 1995, 2728, 2729 - insoweit in BGHSt 41, 101 nicht abgedruckt) nicht entgegen.

    Der Senat hält an seinen Grundsätzen zur rechtlichen Beurteilung von tödlichen Schüssen an den innerdeutschen Grenzen fest (zusammenfassend BGH NJW 1995, 2728, zum Abdruck in BGHSt 41, 101 bestimmt).

    Bei dieser Anwendung des DDR-Rechts hat der Senat völkerrechtliche Grundsätze in seine Erwägungen einbezogen (BGH NJW 1995, 2728 unter D II 2 c, aa und bb; vgl. zum Gesichtspunkt des ius cogens auch BGHSt 40, 241, 247).

  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 167/94

    Tötung an der innerdeutschen Grenze (Rechtfertigungsgründe für den

    Auszug aus BGH, 04.03.1996 - 5 StR 494/95
    Der Rangunterschied zwischen dem Angeklagten und anderen Soldaten, die mit derselben Zielrichtung wie er geschossen haben, steht einer Mittäterschaft (BGHSt 39, 1, 30, 31; 168, 194; BGH NJW 1994, 2708 - insoweit in BGHSt 40, 241 nicht abgedruckt; BGH NJW 1995, 2728, 2729 - insoweit in BGHSt 41, 101 nicht abgedruckt) nicht entgegen.

    Auf die Frage, ob der vom Angeklagten erteilte Schießbefehl der allgemeinen Befehlslage entsprach oder ob die vorsätzliche Tötung eines Fluchtunfähigen insoweit wegen eines möglichen Verstoßes gegen die den Schußwaffengebrauch zur Tatzeit regelnde DV 30/10 (vgl. dazu BGHSt 40, 241, 243) einen Exzeß darstellte (vgl. UA S. 43), kommt es nicht an.

    Bei dieser Anwendung des DDR-Rechts hat der Senat völkerrechtliche Grundsätze in seine Erwägungen einbezogen (BGH NJW 1995, 2728 unter D II 2 c, aa und bb; vgl. zum Gesichtspunkt des ius cogens auch BGHSt 40, 241, 247).

  • BGH, 03.11.1992 - 5 StR 370/92

    Mauerschützen I

    Auszug aus BGH, 04.03.1996 - 5 StR 494/95
    Der Rangunterschied zwischen dem Angeklagten und anderen Soldaten, die mit derselben Zielrichtung wie er geschossen haben, steht einer Mittäterschaft (BGHSt 39, 1, 30, 31; 168, 194; BGH NJW 1994, 2708 - insoweit in BGHSt 40, 241 nicht abgedruckt; BGH NJW 1995, 2728, 2729 - insoweit in BGHSt 41, 101 nicht abgedruckt) nicht entgegen.

    Er hat insbesondere ausgeführt, daß der Befehl, die Flucht um jeden Preis, gegebenenfalls durch die Tötung des Flüchtlings zu verhindern, unter den besonderen Verhältnissen an der innerdeutschen Grenze ein so schweres Unrecht war, daß etwaige Rechtfertigungsgründe des DDR-Rechts unbeachtlich sind, weil sie gegen die allen Völkern gemeinsamen, auf Wert und Würde des Menschen bezogenen Rechtsüberzeugungen verstoßen (BGHSt 39, 1, 16 unter Bezug auf BGHSt 2, 234, 239).

  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Auszug aus BGH, 04.03.1996 - 5 StR 494/95
    Mittelbare Täterschaft bei Todesschüssen an der innerdeutschen Grenze (im Anschluß an BGH, 26. Juli 1994, 5 StR 98/94, BGHSt 40, 218).

    Der Senat kann offenlassen, ob der Angeklagte bereits nach den Grundsätzen der Entscheidung BGHSt 40, 218 als mittelbarer Täter angesehen werden müßte.

  • BGH, 18.08.1993 - 3 StR 469/93

    Zulässigkeitsvoraussetzungen von Aufklärungsrügen - Bewertung von Vorstrafakten

    Auszug aus BGH, 04.03.1996 - 5 StR 494/95
    Es mag dahinstehen, ob die bloße Bezugnahme auf "Untersuchungsakten der Militärstaatsanwaltschaft", die "bei der Gauck-Behörde" lagerten, das nach Ansicht der Revision zu benutzende Beweismittel ausreichend bezeichnet (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 7).

    Die Beanstandung kann jedenfalls schon deshalb keinen Erfolg haben, weil der Beschwerdeführer entgegen § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO weder die Umstände benennt, aufgrund derer sich die Strafkammer zu der vermißten Beweiserhebung hätte gedrängt sehen müssen (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 3, 6 und 7), noch die in der Revisionsbegründung angesprochenen und für das Verständnis der Rüge wesentlichen "Feststellungen" des Gerichts in der Hauptverhandlung vom 23. November 1994 (Protokollanlagen I und V) mitteilt.

  • BGH, 07.02.1995 - 5 StR 650/94

    Rücktritt vom versuchten Totschlag an der innerdeutschen Grenze durch

    Auszug aus BGH, 04.03.1996 - 5 StR 494/95
    Unerheblich für die mittelbare Täterschaft bleibt, ob der (ggf. mit bedingtem Körperverletzungsvorsatz) Sperrfeuer schießende Grenzsoldat seinerseits rechtswidrig oder schuldhaft gehandelt hat (vgl. BGH NJW 1995, 1437, 1438).
  • BGH, 29.01.1952 - 1 StR 563/51

    Einstellung des Verfahrens wegen mangeldem Bewusstsein von der Widerrechtlichkeit

    Auszug aus BGH, 04.03.1996 - 5 StR 494/95
    Er hat insbesondere ausgeführt, daß der Befehl, die Flucht um jeden Preis, gegebenenfalls durch die Tötung des Flüchtlings zu verhindern, unter den besonderen Verhältnissen an der innerdeutschen Grenze ein so schweres Unrecht war, daß etwaige Rechtfertigungsgründe des DDR-Rechts unbeachtlich sind, weil sie gegen die allen Völkern gemeinsamen, auf Wert und Würde des Menschen bezogenen Rechtsüberzeugungen verstoßen (BGHSt 39, 1, 16 unter Bezug auf BGHSt 2, 234, 239).
  • BGH, 03.05.1993 - 5 StR 180/93

    Mangelnder Beweisantrag aufgrund fehlender Beweisbehauptung - Zulässigkeit und

    Auszug aus BGH, 04.03.1996 - 5 StR 494/95
    Die Beanstandung kann jedenfalls schon deshalb keinen Erfolg haben, weil der Beschwerdeführer entgegen § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO weder die Umstände benennt, aufgrund derer sich die Strafkammer zu der vermißten Beweiserhebung hätte gedrängt sehen müssen (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 3, 6 und 7), noch die in der Revisionsbegründung angesprochenen und für das Verständnis der Rüge wesentlichen "Feststellungen" des Gerichts in der Hauptverhandlung vom 23. November 1994 (Protokollanlagen I und V) mitteilt.
  • BGH, 26.10.1989 - 1 StR 594/89

    Nichtanhörung eines medizinischen Sachverständigen zu dem Vorbringen eines

    Auszug aus BGH, 04.03.1996 - 5 StR 494/95
    Die Beanstandung kann jedenfalls schon deshalb keinen Erfolg haben, weil der Beschwerdeführer entgegen § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO weder die Umstände benennt, aufgrund derer sich die Strafkammer zu der vermißten Beweiserhebung hätte gedrängt sehen müssen (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 3, 6 und 7), noch die in der Revisionsbegründung angesprochenen und für das Verständnis der Rüge wesentlichen "Feststellungen" des Gerichts in der Hauptverhandlung vom 23. November 1994 (Protokollanlagen I und V) mitteilt.
  • BGH, 15.09.1995 - 5 StR 713/94

    Rechtsbeugung von Richtern und Staatsanwälten der DDR bei Anwendung "politischen

    Auszug aus BGH, 04.03.1996 - 5 StR 494/95
    In Fällen der vorliegenden Art ist weder Verjährung eingetreten noch ist die Verfolgbarkeit durch in der DDR erlassene Amnestien ausgeschlossen (vgl. zuletzt BGH NJW 1995, 3324 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt - mit umfassenden Nachweisen).
  • BGH, 08.06.1993 - 5 StR 88/93

    Annahme eines unbedingten oder bedingten Tötungsvorsatzes - Schluss auf einen

  • BGH, 21.03.1989 - 5 StR 502/88
  • BGH, 05.07.1995 - 2 StR 137/95

    Beweiswürdigung eines misslungenen oder gar nicht erst erbrachten Alibibeweises

  • LG Bonn, 18.03.2020 - 62 KLs 1/19

    Bewährungsstrafen im Cum/Ex-Verfahren

    Ein Geschehensablauf, der sein Verhalten als straflos oder als bloße Teilnahme erscheinen ließe, kommt nicht in Betracht (vgl. auch BGH, Urteil vom 04.03.1996 - 5 StR 494/95, juris Rn. 15).
  • BGH, 20.09.2016 - 3 StR 49/16

    "Auschwitz-Urteil" des Landgerichts Lüneburg rechtskräftig

    Indes hat das Landgericht im Ausgangspunkt zutreffend darauf abgehoben, dass der Angeklagte durch seine allgemeine Dienstausübung in Auschwitz bereits den Führungspersonen in Staat und SS Hilfe leistete, die im Frühjahr 1944 die "Ungarn-Aktion' anordneten und in der Folge in leitender Funktion umsetzten bzw. umsetzen ließen (zur mittelbaren Täterschaft im Rahmen staatlicher Machtapparate vgl. etwa BGH, Urteile vom 26. Juli 1994 - 5 StR 98/94, BGHSt 40, 218; vom 4. März 1996 - 5 StR 494/95, BGHSt 42, 65; vom 8. November 1999 - 5 StR 632/98, BGHSt 45, 270).
  • LG Bonn, 01.06.2021 - 62 KLs 1/20

    Cum/ex:Haftstrafe für Ex-Banker der Warburg-Bank

    Ein Geschehensablauf, der sein Verhalten als straflos oder als bloße Teilnahme erscheinen ließe, kommt nicht in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 04.03.1996 - 5 StR 494/95, juris Rn. 15).
  • BGH, 08.11.1999 - 5 StR 632/98

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Dies hat der Bundesgerichtshof in zahlreichen Entscheidungen deutlich gemacht (BGHSt 39, 1, 8 ff.; 39, 168, 181 ff.; 40, 241.242 ff.: 41, 101.104 ff.; vgl. auch BGHSt 40, 218, 232; 42, 65, 70 f.).
  • LG Bonn, 09.02.2022 - 62 KLs 3/20

    Drittes Strafurteil zu Cum-Ex: Angeklagter muss wegen Steuerhinterziehung in Haft

    Ein Geschehensablauf, der sein Verhalten als straflos oder als bloße Teilnahme erscheinen ließe, kommt nicht in Betracht (vgl. auch BGH, Urteil vom 04.03.1996 - 5 StR 494/95, juris Rn. 15).
  • BGH, 07.08.2001 - 5 StR 259/01

    Vergatterung von DDR-Grenzsoldaten

    Die Verurteilung des Beschwerdeführers auf wahldeutiger Tatsachengrundlage und seine strafrechtliche Verantwortlichkeit wegen der Vergatterung sowohl für den Fall, daß er sie selbst erteilt, oder auch für den Fall, daß er sie delegiert hatte, ist - auch auf der Basis des Strafrechts der DDR rechtsfehlerfrei (vgl. zum einen BGHSt 42, 65, 67; zum anderen BGH, Urteil vom 24. April 1996 - 5 StR 322/95 -, auch insoweit in BGHR WStG § 5 Abs. 1 - Schuld 3 und NStZ-RR 1996, 323 nicht abgedruckt; BGH NStZ 2001, 364).

    Einen über die bloße Vergatterung hinausgehenden konkreten Befehl in der aktuellen Situation des unmittelbar bevorstehenden Schußwaffengebrauchs, der zu abweichender Beurteilung veranlassen würde (vgl. BGHSt 42, 65, 68 ff.), hatte der Beschwerdeführer nicht erteilt.

  • BGH, 20.03.1996 - 5 StR 623/95

    Verurteilung - Versuchter Totschlag - Anstiftung - Schüsse an der Berliner Mauer

    bb) Auch den Erfahrungssatz, daß jede Form des Schießens in Richtung auf einen Menschen mit einer scharfen Waffe wegen der außergewöhnlich großen Lebensgefährlichkeit den Schluß auf einen Tötungsvorsatz nahelegt (vgl. BGH DtZ 1993, 255 - insoweit in NStZ 1993, 488 nicht abgedruckt; BGH, Urteil vom 4. März 1996 - 5 StR 494/95 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen), hat der Tatrichter nicht übersehen.

    Auch dies ist rechtsfehlerfrei (vgl. BGHSt 39, 168, 194; BGH NStZ 1993, 488 und 1995, 286; BGH, Urteil vom 4. März 1996 - 5 StR 494/95 - a. E.).

    Dies begründet hier jedoch keinen Rechtsfehler, weil der Angeklagte weder an der Gestaltung von Organisationsstrukturen beteiligt war noch solche ausgenutzt hat (vgl. dazu BGHSt 40, 218) noch in einer konkreten Situation unmittelbar einen Befehl zum Schießen erteilt hat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 4. März 1996 - 5 StR 494/95 -).

  • BGH, 08.01.2009 - 5 StR 548/08

    Unbegründete Revision (Beruhen)

    Es bleibt schon unklar, ob die Schwurgerichtskammer die erkannte abstrakt hohe Gefährlichkeit der Benutzung einer Schusswaffe (UA S. 9) im Sinne des von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannten Erfahrungssatzes hinreichend berücksichtigt hat, dass jede Form des Schießens mit einer scharfen Waffe in Richtung auf einen Menschen wegen der außergewöhnlich großen Lebensgefährlichkeit den Schluss auf einen Tötungsvorsatz nahe legt (BGHSt 42, 65, 69; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 45; BGH, Beschluss vom 7. Februar 2008 - 5 StR 453/07).
  • BGH, 24.04.1996 - 5 StR 322/95

    Angehöriger der Grenztruppen der DDR - Innerdeutsche Grenze - Tatbestand eines

    Das hat der Bundesgerichtshof wiederholt dargelegt (vgl. u. a. BGHSt 40, 48, 55 ff.; 113, 115 ff.; BGH NJW 1995, 2728 f.; 2732 f.; BGH Urteil vom 4. März 1996 - 5 StR 494/95 -, zum Abdruck in BGHSt vorgesehen).

    Der Senat verweist im Hinblick auf die Rechtswidrigkeit von Schüssen an der innerdeutschen Grenze auf seine Entscheidungen BGHSt 39, 1, 8 ff.; 168, 181 ff.; BGHSt 40, 241 ff.; NJW 1995, 2728 - zum Abdruck in BGHSt 41, 101 vorgesehen - NJW 1995, 2732; Urteil vom 4. März 1996 - 5 StR 494/95 -, zum Abdruck in BGHSt vorgesehen).

  • BGH, 01.12.2000 - 2 StR 329/00

    Zu tödlichen Schüssen an der innerdeutschen Grenze

    Im Ergebnis entspricht diese Wertung der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs: Auf Schußwaffengebrauch, auch gegenüber unbewaffneten Grenzverletzern, der nicht mit Tötungsvorsatz einherging, wurde bisher noch in keinem Fall die Verurteilung eines Grenzsoldaten gestützt (vgl. u.a. BGHSt 42, 65, 71; 42, 356.364).
  • BGH, 17.12.1996 - 5 StR 137/96

    Rechtswidrigkeit und Schuld bei bedingt vorsätzlichen Todesschüssen auf einen

  • BGH, 17.12.1996 - 5 StR 469/96

    Übertragung der Grundsätze für nachrichtendienstliche Straftaten

  • BGH, 07.02.2008 - 5 StR 453/07

    Verfahrensrüge nach § 261 StPO (Inbegriff der Hauptverhandlung; Beweiswürdigung);

  • BGH, 24.04.1996 - 5 StR 318/95

    Anforderungen an die Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung -

  • BGH, 18.12.1996 - 5 StR 731/95

    Strafrechtliche Rechtfertigung von mit Tötungsvorsatz abgegebenen Schüssen von

  • BGH, 19.12.1996 - 5 StR 116/96

    Anwendung der Radbruch'schen Formel auf einen Mauerschützen

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