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   BGH, 04.03.2009 - AnwZ (B) 78/08   

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BGH, 04.03.2009 - AnwZ (B) 78/08 (https://dejure.org/2009,5170)
BGH, Entscheidung vom 04.03.2009 - AnwZ (B) 78/08 (https://dejure.org/2009,5170)
BGH, Entscheidung vom 04. März 2009 - AnwZ (B) 78/08 (https://dejure.org/2009,5170)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen einen Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall; Voraussetzungen einer sofortigen Vollziehung des Widerrufsbescheids nach § 16 Abs. 6 S. 2 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO); Vorliegen ...

  • Judicialis

    BRAO § 14 Abs. 2; ; BRAO § 16 Abs. 6; ; BRAO § 42 Abs. 5

  • BRAK-Mitteilungen

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall; Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufsbescheides wegen Gefährdung der Interessen des Mandanten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82

    Wegfall des Versagungsgrundes bei Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 04.03.2009 - AnwZ (B) 78/08
    Zwar scheidet nach ständiger Rechtsprechung des Senats ein Widerruf der Zulassung aus, wenn der Widerrufsgrund im Verlauf des Verfahrens entfällt (BGHZ 75, 356, 357 ; 84, 149, 150) .
  • BGH, 31.03.2008 - AnwZ (B) 33/07

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

    Auszug aus BGH, 04.03.2009 - AnwZ (B) 78/08
    Wie der Bestimmung des § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO zu entnehmen ist, geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Interessen der Rechtsuchenden gefährdet sind, wenn sich der Rechtsanwalt in Vermögensverfall befindet (Senat , Beschl. v. 31. März 2008, AnwZ (B) 33/07, [...]).
  • BGH, 31.03.2008 - AnwZ (B) 27/07

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

    Auszug aus BGH, 04.03.2009 - AnwZ (B) 78/08
    Denn damit zeigt der Rechtsanwalt gerade, dass er selbst über die Fähigkeit, seine Verhältnisse in Ordnung zu halten, nicht verfügt und damit die Interessen seiner Mandanten gefährdet (Senat , Beschl. v. 31. März 2008, AnwZ (B) 27/07, [...]).
  • BGH, 19.06.1998 - AnwZ (B) 38/98

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund von Erkenntnissen über die

    Auszug aus BGH, 04.03.2009 - AnwZ (B) 78/08
    Die sofortige Vollziehung des Widerrufsbescheids durfte nach § 16 Abs. 6 Satz 2 BRAO nur angeordnet werden, wenn sie im überwiegenden öffentlichen Interesse zur schon vor Bestandskraft des Widerrufsbescheids notwendigen Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter geboten war (Senat , Beschl. v. 19. Juni 1998, AnwZ (B) 38/98, BRAK-Mitt. 1998, 235, 236; Beschl. v. 18. Oktober 2006, AnwZ (B) 29/06, [...]).
  • BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79

    Wegfall des Rücknahmegrundes

    Auszug aus BGH, 04.03.2009 - AnwZ (B) 78/08
    Zwar scheidet nach ständiger Rechtsprechung des Senats ein Widerruf der Zulassung aus, wenn der Widerrufsgrund im Verlauf des Verfahrens entfällt (BGHZ 75, 356, 357 ; 84, 149, 150) .
  • BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 40/94

    Widerruf der Zulassung als Rechtsanwalt wegen Vermögensverfalls - Eintrag in das

    Auszug aus BGH, 04.03.2009 - AnwZ (B) 78/08
    Vermögensverfall ist gegeben, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, und außer Stande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen; Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (Senat , Beschl. v. 25. März 1991, AnwZ (B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102; Beschl. v. 21. November 1994, AnwZ (B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126).
  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 73/90

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls -

    Auszug aus BGH, 04.03.2009 - AnwZ (B) 78/08
    Vermögensverfall ist gegeben, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, und außer Stande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen; Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (Senat , Beschl. v. 25. März 1991, AnwZ (B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102; Beschl. v. 21. November 1994, AnwZ (B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126).
  • BGH, 18.10.2004 - AnwZ (B) 43/03

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 04.03.2009 - AnwZ (B) 78/08
    Das ist in der Regel auch der Fall, insbesondere im Hinblick auf den Umgang des Rechtsanwalts mit Fremdgeldern und den darauf möglichen Zugriff von Gläubigern (Senat , Beschl. v. 18. Oktober 2004, AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511 unter II 2 a).
  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 80/90

    Ermittlung des Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 04.03.2009 - AnwZ (B) 78/08
    Das setzt aber voraus, dass der Fortfall des Widerrufsgrunds, hier des Vermögensverfalls, zweifelsfrei nachgewiesen wird (Senat , Beschl. v. 25. März 1991, AnwZ (B) 80/90, NJW 1991, 2083, 2084).
  • BGH, 18.10.2006 - AnwZ (B) 29/06

    Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs der Zulassung zur

    Auszug aus BGH, 04.03.2009 - AnwZ (B) 78/08
    Die sofortige Vollziehung des Widerrufsbescheids durfte nach § 16 Abs. 6 Satz 2 BRAO nur angeordnet werden, wenn sie im überwiegenden öffentlichen Interesse zur schon vor Bestandskraft des Widerrufsbescheids notwendigen Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter geboten war (Senat , Beschl. v. 19. Juni 1998, AnwZ (B) 38/98, BRAK-Mitt. 1998, 235, 236; Beschl. v. 18. Oktober 2006, AnwZ (B) 29/06, [...]).
  • BGH, 25.07.2014 - V ZB 137/14

    Vollzug der Abschiebungshaft in Justizvollzugsanstalten unzulässig

    Deshalb kann eine Aussetzung bei Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen auch angeordnet werden, wenn ein vorausgegangener Aussetzungsantrag zurückgewiesen worden ist (vgl. auch BGH, Beschluss vom 4. März 2009 - AnwZ (B) 78/08, juris Rn. 3).
  • BGH, 05.05.2021 - AnwZ (Brfg) 63/18

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Zwar ist eine konkrete Gefährdung Rechtsuchender in der Regel zu bejahen, wenn der Rechtsanwalt in jüngerer Zeit wegen eines Vermögensdelikts, insbesondere wegen Veruntreuung von Mandantengeldern strafrechtlich verurteilt worden ist, oder die Ermittlungen der Rechtsanwaltskammer ergeben, dass der Rechtsanwalt sich in dem Bemühen, seine Schulden zu begleichen, auch an bei ihm eingegangenen Mandantengeldern vergriffen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juli 2001 - AnwZ (B) 61/00, BeckRS 2001, 6486; vom 17. Juli 2006 - AnwZ (B) 8/06, juris Rn. 6; vom 18. Oktober 2006 - AnwZ (B) 29/06, juris Rn. 10 und vom 4. März 2009 - AnwZ (B) 78/08, juris Rn. 16 f.; Schmidt-Räntsch in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Aufl., § 112c BRAO Rn. 185; Weyland/ Vossebürger, BRAO, 10. Aufl., § 14 BRAO Rn. 108b; Henssler in Henssler/ Prütting, BRAO, 5. Aufl., § 14 Rn. 70).
  • BGH, 26.11.2009 - AnwZ (B) 27/09

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Wiederrufs der

    Das schließt aber nach § 215 Abs. 2 und 3 BRAO i.V.m. § 16 Abs. 6 Satz 6 Halbsatz 2 BRAO a.F. einen erneuten Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nicht aus, der nach § 215 Abs. 3 BRAO i.V.m. § 42 Abs. 5 Satz 2 BRAO a.F. bei dem Bundesgerichtshof gestellt werden kann, wenn - wie hier - in der Hauptsache sofortige Beschwerde eingelegt ist (Senat, Beschl. v. 4. März 2009, AnwZ (B) 78/08, [...]).
  • BGH, 21.03.2011 - AnwZ (B) 97/09

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Vermögensverfall bei teilweiser

    Es genügt nicht, wenn der Rechtsanwalt eine Ordnung seiner Vermögensverhältnisse nur unter dem Druck immer wieder neuer Widerrufe seiner Zulassung aufrechterhalten oder erreichen (Senat, Beschlüsse vom 31. März 2008 - AnwZ (B) 27/07, juris; vom 4. März 2009  - AnwZ (B) 78/08, BRAK-Mitt. 2009, 129 [Ls.] = juris) oder wenn er nur wirtschaften kann, indem er neue Schulden auflaufen lässt (Senat, Beschlüsse vom 14. November 2005 - AnwZ (B) 93/04, juris Rn. 6; vom 10. August 2009  - AnwZ (B) 40/08, juris Rn. 10).
  • BGH, 12.07.2010 - AnwZ (B) 113/09

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Es genügt nicht, wenn der Rechtsanwalt eine Ordnung seiner Vermögensverhältnisse nur unter dem Druck immer wieder neuer Widerrufe seiner Zulassung aufrechterhalten oder erreichen (Senat, Beschl. v. 31. März 2008, AnwZ (B) 27/07, juris Rdn. 15; Beschl. v. 4. März 2009, AnwZ (B) 78/08, BRAK-Mitt. 2009, 129 [Ls.] = juris Rdn. 9) oder wenn er nur wirtschaften kann, indem er neue Schulden auflaufen lässt (Senat, Beschl. v. 14. November 2005, AnwZ (B) 93/04, juris Rdn. 6; Beschl. v. 10. August 2009, AnwZ (B) 40/08, juris Rdn. 10).
  • BGH, 27.05.2010 - AnwZ (B) 95/08

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Gefährdung

    Es genügt nicht, wenn der Rechtsanwalt eine Ordnung seiner Vermögensverhältnisse nur unter dem Druck immer wieder neuer Widerrufe seiner Zulassung (Senat, Beschl. v. 31. März 2008, AnwZ (B) 27/07, juris Tz. 15; Beschl. v. 4. März 2009, AnwZ (B) 78/08, BRAK-Mitt. 2009, 129 [Ls.] = juris Tz. 9) aufrechterhalten oder erreichen oder wenn er nur wirtschaften kann, indem er neue Schulden auflaufen lässt (Senat, Beschl. v. 14. November 2005, AnwZ (B) 93/04, juris Tz. 6; Beschl. v. 10. August 2009, AnwZ (B) 40/08, juris Tz. 10).
  • BGH, 06.07.2009 - AnwZ (B) 25/09

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Sofortige

    Die sofortige Vollziehung des Widerrufsbescheids darf nach § 16 Abs. 6 Satz 2 BRAO nur angeordnet werden, wenn sie im überwiegenden öffentlichen Interesse zu schon vor Bestandskraft des Widerrufsbescheids notwendiger Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter geboten ist (st.Rspr.; Senatsbeschluss vom 19. Juni 1998 - AnwZ (B) 38/98, BRAK-Mitt. 1998, 235; Senatsbeschlüsse vom 18. Oktober 2006 - AnwZ (B) 29/06 und 4. März 2009 - AnwZ (B) 78/08, jeweils juris).
  • BGH, 07.06.2010 - AnwZ (B) 85/08

    Rechtmäßigkeit eines Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Es genügt nicht, wenn der Rechtsanwalt eine Ordnung seiner Vermögensverhältnisse nur unter dem Druck immer wieder neuer Widerrufe seiner Zulassung aufrechterhalten oder erreichen (Senat, Beschl. v. 31. März 2008, AnwZ (B) 27/07, juris Tz. 15; Beschl. v. 4. März 2009, AnwZ (B) 78/08, BRAK-Mitt. 2009, 129 [Ls.] = juris Tz. 9) oder wenn er nur wirtschaften kann, indem er neue Schulden auflaufen lässt (Senat, Beschl. v. 14. November 2005, AnwZ (B) 93/04, juris Tz. 6; Beschl. v. 10. August 2009, AnwZ (B) 40/08, juris Tz. 10).
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