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   BGH, 04.03.2009 - XII ZR 18/08   

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https://dejure.org/2009,1208
BGH, 04.03.2009 - XII ZR 18/08 (https://dejure.org/2009,1208)
BGH, Entscheidung vom 04.03.2009 - XII ZR 18/08 (https://dejure.org/2009,1208)
BGH, Entscheidung vom 04. März 2009 - XII ZR 18/08 (https://dejure.org/2009,1208)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1606, 1614, 329
    Kein konkludentes Freistellungsversprechen durch Vereinbarung der Eltern über Begrenzung des Kindesunterhalts

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verbindlichkeit einer Freistellungsvereinbarung zwischen den Eltern hinsichtlich einer Begrenzung des Kindesunterhalts; Anspruch auf den vollen Kindesunterhalt wegen Sittenwidrigkeit der Freistellungsvereinbarung; Anpassung des Kindesunterhalts wegen Wegfalls der ...

  • RA Kotz

    Kindesunterhalt - Vereinbarung einer Begrenzung

  • Judicialis

    BGB § 329; ; BGB § 1606; ; BGB § 1614

  • fr-blog.com

    Vereinbarung der Eltern über den Kindesunterhalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 329; BGB § 1606; BGB § 1614
    Verbindlichkeit einer Freistellungsvereinbarung zwischen den Eltern hinsichtlich einer Begrenzung des Kindesunterhalts; Anspruch auf den vollen Kindesunterhalt wegen Sittenwidrigkeit der Freistellungsvereinbarung; Anpassung des Kindesunterhalts wegen Wegfalls der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Konkludentes Freistellungsversprechen zugunsten des Vaters?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vereinbarung der Eltern über den Kindesunterhalt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Begrenzung des Kindesunterhalts unwirksam!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unwirksame Vereinbarung über Begrenzung des Kindesunterhalts

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kindesunterhalt zu niedrig vereinbart - Keine verbindliche Zusage der Ehefrau, den Vater teilweise vom Unterhalt freizustellen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1667
  • MDR 2009, 691
  • FamRZ 2009, 768
  • FamRZ 2009, 856
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.02.1987 - IVb ZR 96/85

    Rechtsnatur einer Unterhaltsabsprache unter Eheleuten über den Unterhalt eines

    Auszug aus BGH, 04.03.2009 - XII ZR 18/08
    Die Auslegung individueller privatrechtlicher Willenserklärungen unterliegt allerdings der Nachprüfung durch das Revisionsgericht nur insoweit, als es sich darum handelt, ob sie gesetzlichen Auslegungsregeln, Erfahrungssätzen oder den Denkgesetzen widerspricht und ob sie nach dem Wortlaut der Erklärung möglich ist (Senatsurteil vom 25. Februar 1987 - IVb ZR 96/85 - FamRZ 1987, 934 m.w.N.).

    Es war demnach auch nicht Gegenstand ihrer Überlegungen, dass die Unterhaltsbegrenzung für die Kinder nicht wirksam sein könnte, wie es das Berufungsgericht übereinstimmend mit der Rechtsprechung des Senats (Senatsurteil vom 25. Februar 1987 - IVb ZR 96/85 - FamRZ 1987, 934, 935) angenommen hat.

  • BGH, 15.01.2004 - IX ZR 152/00

    Abgrenzung von gegenständlich beschränkter und Zeitbürgschaft; Formularmäßige

    Auszug aus BGH, 04.03.2009 - XII ZR 18/08
    Einer darauf gerichteten Revisionsrüge bedarf es nicht (§ 557 Abs. 3 Satz 1 ZPO; BGH Urteil vom 15. Januar 2004 - IX ZR 152/00 - NJW 2004, 2232, 2233).
  • BGH, 13.10.1999 - XII ZR 16/98

    Bemessung von Kindesunterhalt

    Auszug aus BGH, 04.03.2009 - XII ZR 18/08
    Dass die Unterhaltshöhe für die Beklagte nicht kalkulierbar war, zeigt sich schon daran, dass nach der von den Parteien in Bezug genommenen Düsseldorfer Tabelle bei den Einkommensverhältnissen des Klägers eine konkrete Bedarfsbemessung ("nach den Umständen des Falles") eröffnet gewesen wäre (vgl. Senatsurteil vom 13. Oktober 1999 - XII ZR 16/98 -FamRZ 2000, 358, 359; Wendl/Klinkhammer Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 7. Aufl. § 2 Rdn. 128 ff., 229).
  • BGH, 30.07.2008 - XII ZR 126/06

    Voraussetzungen des Volljährigenunterhalts wegen Erwerbslosigkeit; Umfang der

    Auszug aus BGH, 04.03.2009 - XII ZR 18/08
    Hinzu kommt, dass für die Beklagte mit der Vereinbarung auch keine sonstigen Vorteile einhergehen würden (etwa die entsprechend höhere Festsetzung des Ehegattenunterhalts, vgl. Senatsurteil vom 30. Juli 2008 - XII ZR 126/06 - FamRZ 2008, 2104, 2107), die ihren Erklärungs- und Bindungswillen hinsichtlich einer Freistellung nahelegen könnten.
  • RG, 12.05.1930 - VI 445/29

    1. Welche Ansprüche hat der Veräußerer eines Grundstücks gegen den Käufer, wenn

    Auszug aus BGH, 04.03.2009 - XII ZR 18/08
    Eine Freistellungsvereinbarung, die - als Erfüllungsübernahme im Sinne von § 329 BGB - den geltend gemachten Rückgriffsanspruch entsprechend § 670 BGB (RGZ 129, 27, 29 f.; vgl. auch RGZ 131, 154, 158; zu anderen diskutierten Anspruchsgrundlagen s. Staudinger/Jagmann BGB [2004] § 329 Rdn. 20 m.w.N.) und das Feststellungsbegehren begründen könnte, ist aufgrund der vom Berufungsgericht getroffenen Feststellungen nicht zustande gekommen.
  • RG, 15.01.1931 - VI 303/30

    Nach welchen Grundsätzen ist die Aufwertung der Forderung des Verkäufers eines

    Auszug aus BGH, 04.03.2009 - XII ZR 18/08
    Eine Freistellungsvereinbarung, die - als Erfüllungsübernahme im Sinne von § 329 BGB - den geltend gemachten Rückgriffsanspruch entsprechend § 670 BGB (RGZ 129, 27, 29 f.; vgl. auch RGZ 131, 154, 158; zu anderen diskutierten Anspruchsgrundlagen s. Staudinger/Jagmann BGB [2004] § 329 Rdn. 20 m.w.N.) und das Feststellungsbegehren begründen könnte, ist aufgrund der vom Berufungsgericht getroffenen Feststellungen nicht zustande gekommen.
  • BGH, 26.05.2010 - XII ZR 143/08

    Nachehelicher Unterhalt: Abänderung eines Prozessvergleichs zwecks

    Deren Auslegung kann vom Revisionsgericht grundsätzlich nur darauf geprüft werden, ob der Auslegungsstoff vollständig berücksichtigt worden ist, ob gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt sind oder ob die Auslegung auf im Revisionsverfahren gerügten Verfahrensfehlern beruht (BGHZ 150, 32, 37 = NJW 2002, 3248, 3249 und Senatsurteil vom 28. Juli 2004 - XII ZR 292/02 - NJW-RR 2004, 1452, 1453), wobei die Auslegung auch ohne entsprechende Rüge vom Revisionsgericht zu überprüfen ist (§ 557 Abs. 3 Satz 1 ZPO; Senatsurteil vom 4. März 2009 - XII ZR 18/08 - FamRZ 2009, 768 Tz. 15 m.w.N.).
  • BGH, 25.11.2009 - XII ZR 8/08

    Ausschluss der Abänderbarkeit eines Unterhaltsvergleichs bei Fehlen einer

    Im Ansatz zutreffend hat das Oberlandesgericht für die Abänderbarkeit des Unterhaltsvergleichs der Parteien deswegen auf den Inhalt des Vergleichs abgestellt, der im Wege einer für beide Parteien interessengerechten Auslegung zu ermitteln ist (vgl. Senatsurteile vom 4. März 2009 - XII ZR 18/08 - FamRZ 2009, 768, 770 und vom 28. Juli 2004 - XII ZR 292/02 - NJW-RR 2004, 1452, 1453).
  • BGH, 11.01.2012 - XII ZR 40/10

    Ergänzende Vertragsauslegung: Konkurrenzschutzklausel im Gewerberaummietvertrag

    a) Die Auslegung individueller privatrechtlicher Willenserklärungen unterliegt der Nachprüfung durch das Revisionsgericht nur insoweit, als es sich darum handelt, ob sie gesetzlichen Auslegungsregeln, Erfahrungssätzen oder den Denkgesetzen widerspricht und ob sie nach dem Wortlaut der Erklärung möglich ist (Senatsurteile vom 27. Januar 2010 - XII ZR 148/07 - NJW-RR 2010, 1508 Rn. 30 und vom 4. März 2009 - XII ZR 18/08 - FamRZ 2009, 768 Rn. 14).
  • BGH, 21.04.2010 - XII ZB 128/09

    Rechtsbeschwerde: Prüfung der Zulassung der Berufung durch das

    Denn nach § 1361 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. §§ 1360 a Abs. 3, 1614 BGB ist ein Verzicht auf künftigen Trennungsunterhalt unwirksam (zum Verwandtenunterhalt vgl. Senatsurteil vom 4. März 2009 - XII ZR 18/08 - FamRZ 2009, 768, 769 f.).
  • BGH, 27.01.2010 - XII ZR 148/07

    Zulässigkeit einer Klageänderung in der Berufungsinstanz; Auslegung eines

    Die Auslegung individueller privatrechtlicher Willenserklärungen unterliegt allerdings der Nachprüfung durch das Revisionsgericht nur insoweit, als es sich darum handelt, ob sie gesetzlichen Auslegungsregeln, Erfahrungssätzen oder den Denkgesetzen widerspricht und ob sie nach dem Wortlaut der Erklärung möglich ist (Senatsurteile vom 4. März 2009 - XII ZR 18/08 - FamRZ 2009, 768 und vom 25. Februar 1987 - IVb ZR 96/85 - FamRZ 1987, 934 m.w.N.).
  • VG Sigmaringen, 22.02.2018 - 2 K 3831/16

    Unterhaltsvorschussleistungen bei planwidrigem Ausfall der Unterhaltszahlung und

    Die Auslegung des Beklagten würde die Vereinbarung vom 23.9.2014 - zugunsten des Kindesvaters - einer Wirksamkeitskontrolle nach § 1614 BGB entziehen, welche bei einer Beteiligung der Kinder an der Vereinbarung durchzuführen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 4. März 2009 - XII ZR 18/08 -, Juris).
  • OLG Brandenburg, 27.02.2023 - 13 UF 21/22

    Barunterhaltsverpflichtung des Kindesvaters bei durch Samenspende gezeugtem Kind;

    Ein Vertrag zwischen einem Unterhaltsverpflichteten und einem Dritten entfaltet wegen des von § 1614 Abs. 1 BGB sanktionierten Unterhaltsverzichts zwar keine rechtlichen Wirkungen für den Unterhaltsberechtigten, kann jedoch - auch im Falle einer Vaterschaft durch Spermaspende - eine zulässige Freistellung des Verpflichteten begründen (vgl. Staudinger/Rieble (2022), BGB § 414 Rn 100; Wellenhofer FamRZ 2013, 825), indem sich der Dritte im Wege einer Erfüllungsübernahme nach § 329 BGB dazu verpflichtet, die von der Vereinbarung umfassten, zukünftigen Unterhaltsforderungen des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten zu übernehmen und diesen dadurch freizustellen (BGH FamRZ 2009, 768, 770; NJW-RR 1987, 709; Senat FamRZ 2022, 186 Rn. 26; OLG Brandenburg, 1. Senat für Familiensachen, FamRZ 2003, 1965; OLG Braunschweig BeckRS 2010, 15428; OLG Jena NJW-RR 2008, 1678; BeckOGK/Hamberger, 1.2.2023, § 1614 BGB Rn. 91; MüKoBGB/Langeheine, 8. Aufl. 2020, § 1614 BGB Rn. 13).
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