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   BGH, 04.03.2010 - V ZB 143/09   

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https://dejure.org/2010,8364
BGH, 04.03.2010 - V ZB 143/09 (https://dejure.org/2010,8364)
BGH, Entscheidung vom 04.03.2010 - V ZB 143/09 (https://dejure.org/2010,8364)
BGH, Entscheidung vom 04. März 2010 - V ZB 143/09 (https://dejure.org/2010,8364)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Ersteigerungsgebots wegen unterbliebener Sicherheitsleistung; Zuschlag eines die Hälfte des Grundstückswerts unterschreitenden Meistgebots; Verpflichtung des Gerichts zur Aufklärung einer Partei über die Möglichkeiten der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Ersteigerungsgebots wegen unterbliebener Sicherheitsleistung; Zuschlag eines die Hälfte des Grundstückswerts unterschreitenden Meistgebots; Verpflichtung des Gerichts zur Aufklärung einer Partei über die Möglichkeiten der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zwangsvollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen

    Auszug aus BGH, 04.03.2010 - V ZB 143/09
    1. Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, weil sich die Beteiligten in dem Verfahren über die Zuschlagsbeschwerde nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüberstehen (Senat, BGHZ 170, 378, 381 m. w. N.).
  • BVerfG, 23.07.1992 - 1 BvR 14/90

    Hinweispflichten des Rechtspflegers im Versteigerungsverfahren

    Auszug aus BGH, 04.03.2010 - V ZB 143/09
    Daraus kann sich u. a. die Verpflichtung zur Anregung eines Antrags auf Versagung des Zuschlags wegen Nichterreichens der 7/10-Grenze des § 74a Abs. 1 ZVG ergeben, nämlich dann, wenn sich in der Verhandlung über den Zuschlag (§ 74 ZVG) die Vermutung aufdrängt, dass einer der Beteiligten die für ihn nachteiligen Folgen der Zuschlagserteilung nicht erkennt (BVerfG NJW 1993, 1699; Hintzen in Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engels/Rellermeyer, ZVG, 13. Aufl., § 74 Rdn. 4; vgl. auch Stöber, ZVG 19. Aufl., Einl. Anm. 33.6).
  • BGH, 10.12.2009 - V ZB 111/09

    Anwendbarkeit der Vorschriften über den gesetzlichen Richter auf Rechtspfleger;

    Auszug aus BGH, 04.03.2010 - V ZB 143/09
    Der Gegenstandswert ist nach § 47 Abs. 1 Satz 1 GKG nach dem Wert des Zuschlags zu bestimmen, dessen Aufhebung beantragt ist; dieser Wert ist nach § 54 Abs. 2 Satz 1 GKG nach dem Meistgebot zu bemessen (Senat, Beschluss vom 10. Dezember 2009, V ZB 111/09, Tz. 26 - zur Veröffentlichung bestimmt).
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