Rechtsprechung
BGH, 04.03.2013 - NotSt (Brfg) 1/12 |
Volltextveröffentlichungen (14)
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BNotO § 110 Abs. 1, § 14 Abs. 1 Satz 1; BRAO § 45 Abs. 1 Nr. 1
- openjur.de
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- bundesgerichtshof.de
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§ 14 Abs 1 S 1 BNotO, § 110 Abs 1 BNotO, § 45 Abs 1 Nr 1 BRAO
Berufsrecht der Notare: Zuständigkeit für die Ahndung des Verstoßes eines Anwaltsnotars gegen das anwaltliche Tätigkeitsverbot und die notarielle Neutralitätspflicht - IWW
- Deutsches Notarinstitut
BNotO §§ 110 Abs. 1, 14 Abs. 1 S. 1; BRAO § 45 Abs. 1 Nr. 1
Anwaltsnotar: Zur Zuständigkeit für Ahndung eines Verstoßes gegen anwaltliches Tätigkeitsverbot bei gleichzeitiger Verletzung notarieller Neutralitätspflicht - Wolters Kluwer
Disziplinarrechtliche Zuständigkeit für die Ahndung des Verstoßes eines Notars gegen das Tätigkeitsverbot gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO und Verletzung der Neutralitätspflicht nach § 14 Abs. 1 S. 1 BNotO
- BRAK-Mitteilungen
Berufsrechte und -pflichten: Verstoß eines Anwaltsnotars gegen das Tätigkeitsverbot nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO
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Berufsrecht der Notare: Zuständigkeit für die Ahndung des Verstoßes eines Anwaltsnotars gegen das anwaltliche Tätigkeitsverbot und die notarielle Neutralitätspflicht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BNotO § 14 Abs. 1 S. 1; BRAO § 45 Abs. 1 Nr. 1
Disziplinarrechtliche Zuständigkeit für die Ahndung des Verstoßes eines Notars gegen das Tätigkeitsverbot gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO und Verletzung der Neutralitätspflicht nach § 14 Abs. 1 S. 1 BNotO - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Notarrecht - Wann wird einem Anwaltsnotar die Berufstätigkeit versagt?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Verstoß eines Anwaltsnotars gegen ein Tätigkeitsverbot
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Zusammenhang von Pflichtenverstoß mit dem Notaramt muss für Einleiten von Disziplinarverfahren eindeutig sein
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wann wird einem Anwaltsnotar die Berufstätigkeit versagt? (IBR 2013, 1168)
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 18.04.2012 - 2 Not 2/12
- BGH, 04.03.2013 - NotSt (Brfg) 1/12
Papierfundstellen
- BGHZ 197, 15
- NJW-RR 2013, 622
- MDR 2013, 1070
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 18.11.2019 - NotSt (Brfg) 6/18
Disziplinarverfahren gegen einen Notar; Notarielle Amtspflichtverletzung; …
Da eine Ahndung der dem Kläger als Notar vorgeworfenen Verfehlung im Disziplinarverfahren nicht in Betracht kommt, ist das Verfahren einzustellen (§ 32 Abs. 1 Nr. 4 BDG analog; Senatsurteil vom 4. März 2013 - NotSt(Brfg) 1/12, BGHZ 197, 15 Rn. 10).Eine Ahndung im notariellen Disziplinarverfahren ist also bereits dann ausgeschlossen, wenn kein Übergewicht des notariellen Amtspflichtverstoßes festzustellen ist (Senatsurteil vom 4. März 2013 - NotSt(Brfg) 1/12, BGHZ 197, 15 Rn. 15).
Für das Zusammentreffen eines vorgeworfenen Verstoßes gegen das Tätigkeitsverbot eines Rechtsanwalts nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO mit der vorgeworfenen Verletzung der Neutralitätspflicht eines Notars nach § 14 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 Satz 2 BNotO in Fällen, in denen ein Anwaltsnotar in derselben Rechtssache zunächst als Notar und dann als Rechtsanwalt tätig geworden sein soll, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von einem Übergewicht der anwaltlichen Pflichtverletzung auszugehen, wenn nicht besondere Anhaltspunkte eine andere Wertung erfordern (Senatsurteil vom 4. März 2013, BGHZ 197, 15 Rn. 12; BGH, Urteil vom 27. Mai 1968 - AnwSt (R) 8/67, BGHSt 22, 157, 164, juris Rn. 27).
Besondere Anhaltspunkte, die eine andere Wertung erfordern (vgl. hierzu Senatsurteil vom 4. März 2013 - NotSt(Brfg) 1/12, BGHZ 197, 15 Rn. 14), sind nicht ersichtlich und werden auch vom Beklagten nicht geltend gemacht.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2016 - 1 B 1375/15
Untersagungsverfügung bzgl. des Auftretens eines Ruhestandsrichters als …
vgl. Hartung, Berufs- und Fachanwaltsordnung, 5. Aufl. 2012, BRAO § 45 Rn. 8; Träger, in: Feuerich/Weyland, BRAO, 9. Aufl. 2016, BRAO § 45 Rn. 1, 3 und 6; Sächsisches OVG, Beschluss vom 10. Juli 2003 - 2 E 98/02 -, NJW 2003, 3504 = juris, Rn. 7 bis 9; vgl. ferner BGH, Urteil vom 4. März 2013 - NotSt (Brfg) 1/12 -, BGHZ 197, 15 = NJW-RR 2013, 622 = juris, Rn. 12: "Inhaltlich stellt die Verletzung der Tätigkeitsverbote nach § 45 BRAO eine Verletzung der anwaltlichen Verpflichtung zur Unabhängigkeit dar.". - OLG Köln, 06.11.2018 - 2 X(Not) 3/18 Nachdem der Beklagte zunächst selbst in seinem Schreiben vom 19.10.2016 an den Vorstand der Rechtsanwaltskammer Hamm unter Hinweis auf das BGH-Urteil vom 04.03.2013 (NotSt (BrfG) 1/12) die Ansicht vertreten habe, dass die "umfangreiche, hoch streitige anwaltliche Tätigkeit in mehreren Verfahren vorrangig zu berücksichtigen" sei, hätte der Beklagte seine eigene Zuständigkeit nicht einfach aufgrund des Antwortschreibens der Rechtsanwaltskammer vom 06.02.2017 mit dem Hinweis auf eine angeblich erfolgte Rechtsprechungsänderung des BGH durch die Entscheidung vom 23.11.2015 (NotSt (BrfG) 5/15) bejahen dürfen.
Zutreffend weist der Kläger insoweit darauf hin, dass nach der aus dem Urteil des BGH vom 04.03.2013 (NotSt (Brfg) 1/12 - BGHZ 197, 15) zu entnehmenden Wertung ein notarielles Disziplinarverfahren wegen einer derartigen Übernahme eines zivilrechtlichen Mandats nach vorangegangener Beurkundung nach § 110 Abs. 1 BNotO, § 118a Abs. 1 BRAO jedenfalls aber bereits deshalb ausgeschlossen ist, weil ein Übergewicht des notariellen Amtspflichtverstoßes gegen die Neutralitätspflicht nach § 14 Abs. 1 BNotO nicht festzustellen ist.