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   BGH, 04.03.2013 - NotSt (Brfg) 1/12   

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https://dejure.org/2013,6035
BGH, 04.03.2013 - NotSt (Brfg) 1/12 (https://dejure.org/2013,6035)
BGH, Entscheidung vom 04.03.2013 - NotSt (Brfg) 1/12 (https://dejure.org/2013,6035)
BGH, Entscheidung vom 04. März 2013 - NotSt (Brfg) 1/12 (https://dejure.org/2013,6035)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 1 S 1 BNotO, § 110 Abs 1 BNotO, § 45 Abs 1 Nr 1 BRAO
    Berufsrecht der Notare: Zuständigkeit für die Ahndung des Verstoßes eines Anwaltsnotars gegen das anwaltliche Tätigkeitsverbot und die notarielle Neutralitätspflicht

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO §§ 110 Abs. 1, 14 Abs. 1 S. 1; BRAO § 45 Abs. 1 Nr. 1
    Anwaltsnotar: Zur Zuständigkeit für Ahndung eines Verstoßes gegen anwaltliches Tätigkeitsverbot bei gleichzeitiger Verletzung notarieller Neutralitätspflicht

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarrechtliche Zuständigkeit für die Ahndung des Verstoßes eines Notars gegen das Tätigkeitsverbot gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO und Verletzung der Neutralitätspflicht nach § 14 Abs. 1 S. 1 BNotO

  • rewis.io

    Berufsrecht der Notare: Zuständigkeit für die Ahndung des Verstoßes eines Anwaltsnotars gegen das anwaltliche Tätigkeitsverbot und die notarielle Neutralitätspflicht

  • BRAK-Mitteilungen

    Verstoß eines Anwaltsnotars gegen das Tätigkeitsverbot nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 14 Abs. 1 S. 1; BRAO § 45 Abs. 1 Nr. 1
    Disziplinarrechtliche Zuständigkeit für die Ahndung des Verstoßes eines Notars gegen das Tätigkeitsverbot gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO und Verletzung der Neutralitätspflicht nach § 14 Abs. 1 S. 1 BNotO

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Wann wird einem Anwaltsnotar die Berufstätigkeit versagt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Verstoß eines Anwaltsnotars gegen ein Tätigkeitsverbot

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zusammenhang von Pflichtenverstoß mit dem Notaramt muss für Einleiten von Disziplinarverfahren eindeutig sein

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann wird einem Anwaltsnotar die Berufstätigkeit versagt? (IBR 2013, 1168)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 197, 15
  • NJW-RR 2013, 622
  • MDR 2013, 1070
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.11.1962 - 4 StR 344/62
    Auszug aus BGH, 04.03.2013 - NotSt (Brfg) 1/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es erforderlich, dass die vorangegangene Tätigkeit und der insoweit anvertraute Verfahrensstoff in dem neuen Auftragsverhältnis eine rechtliche Bedeutung erlangen kann (vgl. - zu § 356 StGB - BGH, Urteil vom 16. November 1962 - 4 StR 344/62, BGHSt 18, 192, 193; Urteil vom 7. Oktober 1986 - 1 StR 519/86, BGHSt 34, 190, 191), um von derselben Rechtssache nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO ausgehen zu können.
  • BGH, 27.05.1968 - AnwSt (R) 8/67

    Standespflichten des Rechtsanwalts und Notars

    Auszug aus BGH, 04.03.2013 - NotSt (Brfg) 1/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist in dem Fall, dass der Notar eine von § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO erfasste Beurkundung vorgenommen hat, von einem Übergewicht der anwaltlichen Pflichtverletzung im Verhältnis zum gleichzeitig verwirklichten Amtspflichtenverstoß als Notar auszugehen (vgl. BGHSt 22, 157, 163 f. zu dem vergleichbaren Fall des § 45 Nr. 4 BRAO a.F., dessen Regelungsgehalt nunmehr in § 45 Abs. 1 Nr. 2 BRAO erfasst ist.
  • BGH, 07.10.1986 - 1 StR 519/86

    Pflichtwidriges Dienen beider Parteien durch Rechtsanwalt - Vertreten derselben

    Auszug aus BGH, 04.03.2013 - NotSt (Brfg) 1/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es erforderlich, dass die vorangegangene Tätigkeit und der insoweit anvertraute Verfahrensstoff in dem neuen Auftragsverhältnis eine rechtliche Bedeutung erlangen kann (vgl. - zu § 356 StGB - BGH, Urteil vom 16. November 1962 - 4 StR 344/62, BGHSt 18, 192, 193; Urteil vom 7. Oktober 1986 - 1 StR 519/86, BGHSt 34, 190, 191), um von derselben Rechtssache nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO ausgehen zu können.
  • BGH, 09.12.1991 - NotZ 26/90

    Unparteilichkeit des Anwaltsnotars

    Auszug aus BGH, 04.03.2013 - NotSt (Brfg) 1/12
    Dem steht der Beschluss des Senats vom 9. Dezember 1991 (NotZ 26/90 - DNotZ 1992, 455) nicht entgegen.
  • BGH, 18.11.2019 - NotSt (Brfg) 6/18

    Disziplinarverfahren gegen einen Notar; Notarielle Amtspflichtverletzung;

    Da eine Ahndung der dem Kläger als Notar vorgeworfenen Verfehlung im Disziplinarverfahren nicht in Betracht kommt, ist das Verfahren einzustellen (§ 32 Abs. 1 Nr. 4 BDG analog; Senatsurteil vom 4. März 2013 - NotSt(Brfg) 1/12, BGHZ 197, 15 Rn. 10).

    Eine Ahndung im notariellen Disziplinarverfahren ist also bereits dann ausgeschlossen, wenn kein Übergewicht des notariellen Amtspflichtverstoßes festzustellen ist (Senatsurteil vom 4. März 2013 - NotSt(Brfg) 1/12, BGHZ 197, 15 Rn. 15).

    Für das Zusammentreffen eines vorgeworfenen Verstoßes gegen das Tätigkeitsverbot eines Rechtsanwalts nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO mit der vorgeworfenen Verletzung der Neutralitätspflicht eines Notars nach § 14 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 Satz 2 BNotO in Fällen, in denen ein Anwaltsnotar in derselben Rechtssache zunächst als Notar und dann als Rechtsanwalt tätig geworden sein soll, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von einem Übergewicht der anwaltlichen Pflichtverletzung auszugehen, wenn nicht besondere Anhaltspunkte eine andere Wertung erfordern (Senatsurteil vom 4. März 2013, BGHZ 197, 15 Rn. 12; BGH, Urteil vom 27. Mai 1968 - AnwSt (R) 8/67, BGHSt 22, 157, 164, juris Rn. 27).

    Besondere Anhaltspunkte, die eine andere Wertung erfordern (vgl. hierzu Senatsurteil vom 4. März 2013 - NotSt(Brfg) 1/12, BGHZ 197, 15 Rn. 14), sind nicht ersichtlich und werden auch vom Beklagten nicht geltend gemacht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2016 - 1 B 1375/15

    Untersagungsverfügung bzgl. des Auftretens eines Ruhestandsrichters als

    vgl. Hartung, Berufs- und Fachanwaltsordnung, 5. Aufl. 2012, BRAO § 45 Rn. 8; Träger, in: Feuerich/Weyland, BRAO, 9. Aufl. 2016, BRAO § 45 Rn. 1, 3 und 6; Sächsisches OVG, Beschluss vom 10. Juli 2003 - 2 E 98/02 -, NJW 2003, 3504 = juris, Rn. 7 bis 9; vgl. ferner BGH, Urteil vom 4. März 2013 - NotSt (Brfg) 1/12 -, BGHZ 197, 15 = NJW-RR 2013, 622 = juris, Rn. 12: "Inhaltlich stellt die Verletzung der Tätigkeitsverbote nach § 45 BRAO eine Verletzung der anwaltlichen Verpflichtung zur Unabhängigkeit dar.".
  • OLG Köln, 06.11.2018 - 2 X(Not) 3/18
    Nachdem der Beklagte zunächst selbst in seinem Schreiben vom 19.10.2016 an den Vorstand der Rechtsanwaltskammer Hamm unter Hinweis auf das BGH-Urteil vom 04.03.2013 (NotSt (BrfG) 1/12) die Ansicht vertreten habe, dass die "umfangreiche, hoch streitige anwaltliche Tätigkeit in mehreren Verfahren vorrangig zu berücksichtigen" sei, hätte der Beklagte seine eigene Zuständigkeit nicht einfach aufgrund des Antwortschreibens der Rechtsanwaltskammer vom 06.02.2017 mit dem Hinweis auf eine angeblich erfolgte Rechtsprechungsänderung des BGH durch die Entscheidung vom 23.11.2015 (NotSt (BrfG) 5/15) bejahen dürfen.

    Zutreffend weist der Kläger insoweit darauf hin, dass nach der aus dem Urteil des BGH vom 04.03.2013 (NotSt (Brfg) 1/12 - BGHZ 197, 15) zu entnehmenden Wertung ein notarielles Disziplinarverfahren wegen einer derartigen Übernahme eines zivilrechtlichen Mandats nach vorangegangener Beurkundung nach § 110 Abs. 1 BNotO, § 118a Abs. 1 BRAO jedenfalls aber bereits deshalb ausgeschlossen ist, weil ein Übergewicht des notariellen Amtspflichtverstoßes gegen die Neutralitätspflicht nach § 14 Abs. 1 BNotO nicht festzustellen ist.

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