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   BGH, 04.03.2015 - RiZ(R) 4/14   

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https://dejure.org/2015,16411
BGH, 04.03.2015 - RiZ(R) 4/14 (https://dejure.org/2015,16411)
BGH, Entscheidung vom 04.03.2015 - RiZ(R) 4/14 (https://dejure.org/2015,16411)
BGH, Entscheidung vom 04. März 2015 - RiZ(R) 4/14 (https://dejure.org/2015,16411)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 Abs 3 DRiG
    Richterdienstrecht: Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit durch vorbereitende Maßnahme für die dienstliche Beurteilung der Richteramtsausübung

  • IWW

    § 26 Abs. 3 DRiG, § ... 26 Abs. 1 DRiG, § 26 Abs. 2 DRiG, § 5 Abs. 1, 3 des baden-württembergischen Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetzes, § 26 Abs. 1, 2 DRiG, § 80 Abs. 1 Satz 1 DRiG, § 137 Abs. 2 VwGO, Art. 94 Abs. 2 GG, § 31 BVerfGG, § 563 Abs. 2 ZPO, § 22 Abs. 3 Satz 1 GVG, § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 1 des baden-württembergischen Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit, § 154 Abs. 2 VwGO

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit einer dienstaufsichtsrechtlichen Maßnahme zur Erweiterung der Basis für künftige Beurteilungen bzw. Vorbeurteilungen mit der richterlichen Unabhängigkeit; Auslegung des Begriffs "Maßnahme der Dienstaufsicht" entsprechend dem auf einen umfassenden ...

  • rewis.io

    Richterdienstrecht: Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit durch vorbereitende Maßnahme für die dienstliche Beurteilung der Richteramtsausübung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DRiG § 26 Abs. 3; ZPO § 522 Abs. 2
    Vereinbarkeit einer dienstaufsichtsrechtlichen Maßnahme zur Erweiterung der Basis für künftige Beurteilungen bzw. Vorbeurteilungen mit der richterlichen Unabhängigkeit; Auslegung des Begriffs "Maßnahme der Dienstaufsicht" entsprechend dem auf einen umfassenden ...

  • rechtsportal.de

    DRiG § 26 Abs. 3 ; ZPO § 522 Abs. 2
    Vereinbarkeit einer dienstaufsichtsrechtlichen Maßnahme zur Erweiterung der Basis für künftige Beurteilungen bzw. Vorbeurteilungen mit der richterlichen Unabhängigkeit; Auslegung des Begriffs "Maßnahme der Dienstaufsicht" entsprechend dem auf einen umfassenden ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsmittelrückläufer - und die anstehende dienstliche Beurteilung des Richters

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit durch angeordnete Sichtung von Verfahrensakten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit durch angeordnete Sichtung von Verfahrensakten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 919
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.02.2014 - RiZ(R) 4/13

    Grenzen der dienstlichen Beurteilung bzgl. eines Richters; Zulässigkeit einer

    Auszug aus BGH, 04.03.2015 - RiZ(R) 4/14
    Dagegen unterliegt die richterliche Amtsführung insoweit der Dienstaufsicht, als es um die Sicherung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs, die äußere Form der Erledigung eines Dienstgeschäftes oder um solche Fragen geht, die dem Kernbereich der Rechtsprechungstätigkeit so weit entrückt sind, dass sie nur noch als zur äußeren Ordnung gehörig angesehen werden können (BGH, Urteil vom 13. Februar 2014 - RiZ(R) 4/13, juris Rn. 16 f., mwN).

    Sie ist unzulässig, wenn die in ihr enthaltene Kritik den Richter veranlassen könnte, in Zukunft eine andere Verfahrens- oder Sachentscheidung als ohne diese Kritik zu treffen (BGH, Urteil vom 13. Februar 2014 - RiZ(R) 4/13, juris Rn. 15 mwN).

    Die tatrichterliche Würdigung einer Äußerung oder Erklärung ist daher nur darauf zu überprüfen, ob sie gegen anerkannte Auslegungsregeln, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ob wesentlicher Tatsachenstoff, der für die Auslegung von Bedeutung sein kann, außer Betracht gelassen wurde, oder ob sie sonst auf Rechtsfehlern beruht (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 2014 - RiZ(R) 4/13, juris Rn. 18 mwN).

    Ein solcher Vorhalt soll den Richter nicht zu einer bestimmten Entscheidung veranlassen, sondern betrifft lediglich methodische Standards der Rechtsanwendungstechnik (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juni 2009 - RiZ(R) 5/08, BGHZ 181, 268 Rn. 25 mwN; Urteil vom 13. Februar 2014 - RiZ(R) 4/13, juris Rn. 24).

  • BGH, 14.02.2013 - RiZ 3/12

    Dienstgericht des Bundes entscheidet über Anträge von zwei Richtern des

    Auszug aus BGH, 04.03.2015 - RiZ(R) 4/14
    Die Frage, ob die beanstandete Maßnahme die richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigt, ist eine Frage der Begründetheit des Prüfungsantrags (BGH, Urteil vom 14. Februar 2013 - RiZ 3/12, NJW-RR 2013, 1215 Rn. 16 mwN).

    Eine Maßnahme der Dienstaufsicht muss sich in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen Verhalten eines oder mehrerer Richter befassen oder geeignet sein, sich auf das künftige Verhalten dieser Richter in bestimmter Richtung auszuwirken (BGH, Urteil vom 14. Februar 2013 - RiZ 3/12, NJW-RR 2013, 1215 Rn. 17 mwN).

    Auch sie ist daher als Maßnahme der Dienstaufsicht zu werten (vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 2013 - RiZ 3/12, NJW-RR 2013, 1215 Rn. 24).

  • BGH, 06.10.2011 - RiZ(R) 7/10

    Richterdienstrecht: Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch den

    Auszug aus BGH, 04.03.2015 - RiZ(R) 4/14
    Die dienstaufsichtführende Stelle kann ihre Aufgaben, eine geordnete Rechtspflege zu gewährleisten und die Einhaltung der Dienstpflichten zu kontrollieren, nur erfüllen, wenn sie befugt ist, sich durch ständige Beobachtung des Dienstbetriebs und der Arbeit der Richter zu informieren (BGH, Urteil vom 6. Oktober 2011 - RiZ(R) 7/10, MMR 2012, 128 Rn. 27 mwN).

    Eine Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit kommt zwar in Betracht, wenn mit der Beobachtung Maßnahmen verbunden werden, die dazu bestimmt oder geeignet sind, die richterliche Rechtsfindung durch psychischen Druck oder auf andere Weise unmittelbar oder mittelbar zu beeinflussen (BGH, Urteil vom 6. Oktober 2011 - RiZ(R) 7/10, MMR 2012, 128 Rn. 28 mwN).

  • BGH, 25.08.1992 - RiZ(R) 2/92

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Entlassung eines Richters auf Probe

    Auszug aus BGH, 04.03.2015 - RiZ(R) 4/14
    Bei seiner Beurteilung kann er sich allerdings, um sich ein Bild von den Leistungen und der Persönlichkeit der Richter zu machen, auch auf Stellungnahmen der Direktorinnen und Direktoren der Amtsgerichte stützen, bei denen die zu beurteilenden Richter im maßgebenden Beurteilungszeitraum tätig gewesen sind (vgl. BGH, Urteil vom 25. August 1992 - RiZ(R) 2/92, juris Rn. 19 mwN).
  • BGH, 04.06.2009 - RiZ(R) 5/08

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch allgemeine Kritik an der

    Auszug aus BGH, 04.03.2015 - RiZ(R) 4/14
    Ein solcher Vorhalt soll den Richter nicht zu einer bestimmten Entscheidung veranlassen, sondern betrifft lediglich methodische Standards der Rechtsanwendungstechnik (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juni 2009 - RiZ(R) 5/08, BGHZ 181, 268 Rn. 25 mwN; Urteil vom 13. Februar 2014 - RiZ(R) 4/13, juris Rn. 24).
  • BGH, 12.05.2011 - RiZ(R) 4/09

    Dienstaufsicht über Richter: Zulässigkeit von Mitteilungen des Dienstvorgesetzten

    Auszug aus BGH, 04.03.2015 - RiZ(R) 4/14
    Andere Amtsträger als der Dienstvorgesetzte können mit der Wahrnehmung bestimmter Aufgaben der Dienstaufsicht im Einzelfall nur in der Weise beauftragt werden, dass sie mit inhaltlich ganz bestimmten Weisungen für die zu treffende Maßnahme zu versehen sind, die eine eigene Entscheidung über das "Ob" und "Wie" ausschließen und den Beauftragten jedenfalls nur als ausführendes und nicht als entscheidendes Organ in Erscheinung treten lassen (BGH, Urteil vom 12. Mai 2011 - RiZ(R) 4/09, juris Rn. 32 mwN).
  • BGH, 16.03.2005 - RiZ(R) 2/04

    Prüfung einer Eignungsbeurteilung

    Auszug aus BGH, 04.03.2015 - RiZ(R) 4/14
    Sie stellt deshalb eine Maßnahme der Dienstaufsicht dar (vgl. BGH, Urteil vom 16. März 2005 - RiZ(R) 2/04, BGHZ 162, 333, 337 f., mwN).
  • BGH, 07.09.2017 - RiZ(R) 1/15

    Fall Schulte-Kellinghaus: Richterliche Unabhängigkeit und richterliches

    Dass schon durch die Mitteilung, Maßnahmen der Dienstaufsicht würden ins Auge gefasst, "Vorwirkungen" auf die Unabhängigkeit vorliegen können, weil der Richter sein Verhalten entsprechend einrichten könnte, genügt für sich nicht (vgl. zu Vorwirkungen als Maßnahme auch BGH, Urteil vom 4. März 2015 - RiZ (R) 4/14, NVwZ-RR 2015, 826 Rn. 23).
  • BGH, 07.09.2017 - RiZ(R) 2/15

    Fall Schulte-Kellinghaus: Richterliche Unabhängigkeit und richterliches

    Die tatrichterliche Würdigung einer Äußerung oder Erklärung ist nur darauf zu überprüfen, ob sie gegen anerkannte Auslegungsregeln, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ob wesentlicher Tatsachenstoff, der für die Auslegung von Bedeutung sein kann, außer Betracht gelassen wurde, oder ob sie sonst auf Rechtsfehlern beruht (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 2014 - RiZ (R) 4/13, juris Rn. 18; Urteil vom 4. März 2015 - RiZ (R) 4/14, NVwZ-RR 2015, 826 Rn. 25).
  • BGH, 26.07.2017 - RiZ(R) 3/16

    Würdigung einer Formulierung in einer dienstlichen Beurteilung mit Blick auf eine

    Die Frage, ob die beanstandete Maßnahme die richterliche Unabhängigkeit tatsächlich beeinträchtigt, ist eine Frage der Begründetheit des Prüfungsantrags (BGH, Urteil vom 14. Februar 2013 - RiZ 3/12, NJW-RR 2013, 1215 Rn. 16 mwN; Urteil vom 4. März 2015 - RiZ (R) 4/14, NVwZ-RR 2015, 826 Rn. 13).

    Eine Maßnahme der Dienstaufsicht muss sich in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen Verhalten eines oder mehrerer Richter befassen oder geeignet sein, sich auf das künftige Verhalten dieser Richter in bestimmter Richtung auszuwirken (BGH, Urteil vom 14. Februar 2013 - RiZ 3/12, NJW-RR 2013, 1215 Rn. 17 mwN; Urteil vom 4. März 2015 - RiZ (R) 4/14, NVwZ-RR 2015, 826 Rn. 14).

    Sie stellt deshalb eine Maßnahme der Dienstaufsicht dar (vgl. BGH, Urteil vom 16. März 2005 - RiZ (R) 2/04, BGHZ 162, 333, 337 f., mwN; Urteil vom 4. März 2015 - RiZ (R) 4/14, NVwZ-RR 2015, 826 Rn. 17).

    Ob sie im Übrigen rechtmäßig ist, ist im Prüfungsverfahren nach § 26 Abs. 3 DRiG nicht zu entscheiden (BGH, Urteil vom 4. März 2015 - RiZ (R) 4/14, NVwZ-RR 2015, 826 Rn. 19).

    Dagegen unterliegt die richterliche Amtsführung insoweit der Dienstaufsicht, als es um die Sicherung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs, die äußere Form der Erledigung eines Dienstgeschäftes oder um solche Fragen geht, die dem Kernbereich der Rechtsprechungstätigkeit so weit entrückt sind, dass sie nur noch als zur äußeren Ordnung gehörig angesehen werden können (BGH, Urteil vom 13. Februar 2014 - RiZ (R) 4/13, juris Rn. 16 f., mwN; Urteil vom 4. März 2015 - RiZ (R) 4/14, NVwZ-RR 2015, 826 Rn. 21).

    Sie ist unzulässig, wenn die in ihr enthaltene Kritik den Richter veranlassen könnte, in Zukunft eine andere Verfahrens- oder Sachentscheidung als ohne diese Kritik zu treffen (BGH, Urteil vom 13. Februar 2014 - RiZ (R) 4/13, juris Rn. 15 mwN; Urteil vom 4. März 2015 - RiZ (R) 4/14, NVwZ-RR 2015, 826 Rn. 22).

    Die tatrichterliche Würdigung einer Äußerung oder Erklärung, auch in einer Beurteilung, ist nur darauf zu überprüfen, ob sie gegen anerkannte Auslegungsregeln, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ob wesentlicher Tatsachenstoff, der für die Auslegung von Bedeutung sein kann, außer Betracht gelassen wurde, oder ob sie sonst auf Rechtsfehlern beruht (vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 2013 - RiZ (R) 2/12, NVwZ-RR 2014, 202 Rn. 18; Urteil vom 13. Februar 2014 - RiZ (R) 4/13, juris Rn. 18, jeweils mwN; Urteil vom 4. März 2015 - RiZ (R) 4/14, NVwZ-RR 2015, 826 Rn. 25).

    Entscheidend ist allein, ob der Antragsteller bei objektiver Betrachtung (vgl. BGH, Urteil vom 4. März 2015 - RiZ (R) 4/14, NVwZ-RR 2015, 826 Rn. 15) davon ausgehen durfte, es liege eine an ihn gerichtete Weisung durch seine Dienstvorgesetzte vor.

    Im Prüfungsverfahren nach § 26 Abs. 3 DRiG ist die beanstandete Formulierung in der dienstlichen Beurteilung ausschließlich daraufhin zu überprüfen, ob sie den Antragsteller in seiner richterlichen Unabhängigkeit beeinträchtigt (BGH, Urteil vom 4. März 2015 - RiZ (R) 4/14, NVwZ-RR 2015, 826 Rn. 19).

  • BGH, 29.06.2023 - RiZ(R) 1/22

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängikeit durch eine Maßnahme der

    Die Frage, ob die beanstandete Maßnahme die richterliche Unabhängigkeit tatsächlich beeinträchtigt, ist eine Frage der Begründetheit des Prüfungsantrags (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 2013 - RiZ 3/12, NJW-RR 2013, 1215 Rn. 16 m.w.N.; Urteil vom 4. März 2015 - RiZ(R) 4/14, NVwZ-RR 2015, 826 Rn. 13; Urteil vom 26. Juli 2017 - RiZ(R) 3/16, juris Rn. 15).

    Eine Maßnahme der Dienstaufsicht muss sich in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen Verhalten eines oder mehrerer Richter befassen oder geeignet sein, sich auf das künftige Verhalten dieser Richter in bestimmter Richtung auszuwirken (BGH, Urteil vom 14. Februar 2013 - RiZ 3/12, NJW-RR 2013, 1215 Rn. 17 m.w.N.; Urteil vom 4. März 2015 - RiZ(R) 4/14, NVwZ-RR 2015, 826 Rn. 14; Urteil vom 26. Juli 2017 - RiZ(R) 3/16, juris Rn. 15; Urteil vom 16. Mai 2023 - RiZ(R) 1/19, juris Rn. 21).

    Sie stellen deshalb Maßnahmen der Dienstaufsicht dar (vgl. BGH, Urteil vom 16. März 2005 - RiZ(R) 2/04, BGHZ 162, 333, 337 f. m.w.N.; Urteil vom 4. März 2015 - RiZ(R) 4/14, NVwZ-RR 2015, 826 Rn. 17).

    Ob sie im Übrigen rechtmäßig sind, ist im Prüfungsverfahren nach § 26 Abs. 3 DRiG nicht zu entscheiden (s. bereits unter 1. b), vgl. auch BGH, Urteil vom 4. März 2015 - RiZ(R) 4/14, NVwZ-RR 2015, 826 Rn. 19).

    Dagegen unterliegt die richterliche Amtsführung insoweit der Dienstaufsicht, als es um die Sicherung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs, die äußere Form der Erledigung eines Dienstgeschäftes oder um solche Fragen geht, die dem Kernbereich der Rechtsprechungstätigkeit so weit entrückt sind, dass sie nur noch als zur äußeren Ordnung gehörig angesehen werden können (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 13. Februar 2014 - RiZ(R) 4/13, juris Rn. 16 f., m.w.N.; Urteil vom 4. März 2015 - RiZ(R) 4/14, NVwZ-RR 2015, 826 Rn. 21; Urteil vom 26. Juli 2017 - RiZ(R) 3/16, juris Rn. 21).

    Sie ist unzulässig, wenn die in ihr enthaltene Kritik den Richter veranlassen könnte, in Zukunft eine andere Verfahrens- oder Sachentscheidung als ohne diese Kritik zu treffen (BGH, Urteil vom 13. Februar 2014 - RiZ(R) 4/13, juris Rn. 15 m.w.N.; Urteil vom 4. März 2015 - RiZ(R) 4/14, NVwZ-RR 2015, 826 Rn. 22; Urteil vom 26. Juli 2017 - RiZ(R) 3/16, juris Rn. 22).

    Im Ergebnis zu Recht ist der Dienstgerichtshof davon ausgegangen, dass im Prüfungsverfahren nach § 26 Abs. 3 DRiG der sich aus § 26 DRiG ergebende Prüfungsmaßstab (allein) maßgeblich ist und dieser nicht durch § 5 Abs. 5 Satz 3 LRiStAG modifiziert wird; vielmehr stellt die Vorschrift lediglich eine Ausgestaltung der sich bereits aus Art. 97 Abs. 1 GG, § 26 Abs. 1 und 2 DRiG ergebenden Maßgaben dar (vgl. BGH, Urteil vom 4. März 2015 - RiZ(R) 4/14, NVwZ-RR 2015, 826 Rn. 22).

    Die tatrichterliche Würdigung einer Äußerung oder Erklärung, auch in einer Beurteilung, ist nur darauf zu überprüfen, ob sie gegen anerkannte Auslegungsregeln, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ob wesentlicher Tatsachenstoff, der für die Auslegung von Bedeutung sein kann, außer Betracht gelassen wurde, oder ob sie sonst auf Rechtsfehlern beruht (vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 2013 - RiZ(R) 2/12, NVwZ-RR 2014, 202 Rn. 18; Urteil vom 13. Februar 2014 - RiZ(R) 4/13, juris Rn. 18, jeweils m.w.N.; Urteil vom 4. März 2015 - RiZ(R) 4/14, NVwZ-RR 2015, 826 Rn. 25).

  • BGH, 01.03.2022 - RiZ 2/16

    Prüfungsverfahren gegen Handlungen und Unterlassungen des Präsidiums des

    Die Frage, ob die beanstandete Maßnahme die richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigt, ist eine Frage der Begründetheit des Prüfungsantrags (BGH, Urteile vom 14. Februar 2013 - RiZ 3/12, NJW-RR 2013, 1215 Rn. 16 und vom 4. März 2015 - RiZ(R) 4/14, NVwZ-RR 2015, 826 Rn. 13).
  • BGH, 30.10.2017 - RiZ(R) 1/17

    Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Richter: Beeinträchtigung der richterlichen

    Die Frage, ob die beanstandete Maßnahme die richterliche Unabhängigkeit tatsächlich beeinträchtigt, ist eine Frage der Begründetheit des Prüfantrags (BGH, Urteile vom 26. Juli 2017 - RiZ(R) 3/16, juris Rn. 15; vom 12. Oktober 2016 - RiZ(R) 6/13, NJW-RR 2017, 763 Rn. 13; vom 4. März 2015 - RiZ(R) 4/14, NVwZ-RR 2015, 826 Rn. 13).

    Eine Maßnahme der Dienstaufsicht muss sich in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen Verhalten eines oder mehrerer Richter befassen oder geeignet sein, sich auf das künftige Verhalten dieser Richter in bestimmter Richtung auszuwirken (BGH, Urteile vom 26. Juli 2017 - RiZ(R) 3/16 aaO; vom 12. Oktober 2016 - RiZ(R) 6/13 aaO Rn. 16 f.; vom 4. März 2015 - RiZ(R) 4/14 aaO Rn. 14; vom 20. Januar 2011 - RiZ(R) 1/10, NJW-RR 2011, 700 Rn. 14, 22).

    Ob sie im Übrigen rechtmäßig ist, ist nicht im Prüfungsverfahren nach § 26 Abs. 3 DRiG zu entscheiden (vgl. BGH, Urteile vom 26. Juli 2017 - RiZ(R) 3/16 juris Rn. 20; vom 4. März 2015 - RiZ(R) 4/14, NVwZ-RR 2015, 826 Rn. 19).

    Dagegen unterliegt die richterliche Amtsführung insoweit der Dienstaufsicht, als es um die Sicherung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs, die äußere Form der Erledigung eines Dienstgeschäfts oder um solche Fragen geht, die dem Kernbereich der Rechtsprechungstätigkeit so weit entrückt sind, dass sie nur noch als zur äußeren Ordnung gehörig angesehen werden können (BGH, Urteile vom 26. Juli 2017 - RiZ(R) 3/16 aaO Rn. 21; vom 4. März 2015 - RiZ(R) 4/14 aaO Rn. 21).

    Die tatrichterliche Würdigung einer Äußerung oder Erklärung ist nur darauf zu überprüfen, ob sie gegen anerkannte Auslegungsregeln, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ob wesentlicher Tatsachenstoff, der für die Auslegung von Bedeutung sein kann, außer Betracht gelassen wurde, oder ob sie auf Rechtsfehlern beruht (BGH, Urteile vom 26. Juli 2017 - RiZ(R) 3/16 aaO Rn. 25; vom 4. März 2015 - RiZ(R) 4/14 aaO Rn. 25).

  • BGH, 07.09.2017 - RiZ(R) 3/15

    Fall Schulte-Kellinghaus: Richterliche Unabhängigkeit und richterliches

    Eine Prüfung verletzt die richterliche Unabhängigkeit daher erst dann, wenn sie einen unzulässigen Erledigungsdruck ausübt oder auf eine direkte oder indirekte Weisung oder psychische Einflussnahme hinausläuft, wie der Richter künftig verfahren oder entscheiden soll (vgl. BGH, Urteil vom 14. September 1990 - RiZ (R) 1/90, BGHZ 112, 189, 193; Urteil vom 4. März 2015 - RiZ (R) 4/14, NVwZ-RR 2015, 826 Rn. 23).

    Maßgebend ist dabei der objektive Eindruck, den die Maßnahme erweckt (BGH, Urteil vom 4. März 2015 - RiZ (R) 4/14, NVwZ-RR 2015, 826 Rn. 23).

  • DGH Rheinland-Pfalz, 10.08.2016 - DGH 1/15

    Richterdienstrecht: Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit durch eine

    Eine Maßnahme der Dienstaufsicht muss sich mit anderen Worten in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen Verhalten eines oder mehrerer Richter befassen oder geeignet sein, sich auf das künftige Verhalten dieser Personen in bestimmter Richtung auszuwirken (BGH, Urteil vom 4. März 2015 - RiZ (R) 4/14 -, NVwZ-RR 2015, 826).

    Das entspricht vielmehr ihrem Sinn und Zweck (vgl. BGH, Urteil vom 4. März 2015 - RiZ (R) 4/14 -, a.a.O.; Silberkuhl, a.a.O., Rn. 43; Staats, a.a.O. Rn. 26; Arndt, DRiZ 1971, 254 [259]; Baur, DRiZ 1973, 6 [7]).

    In diesem Bereich hat sich der Dienstherr des Richters jeder Einflussnahme zu enthalten (BGH, Urteile vom 13. Februar 2014 - RiZ(R) 4/13 -, juris, Rn. 16 f.; sowie vom 4. März 2015 - RiZ (R) 4/14 -, NVwZ-RR 2015, 826, m.w.N.).

    (1) Nicht zulässig sind neben direkten Weisungen und Missbilligungen das Ersuchen um Meldung des Veranlassten (BGH, Urteile vom 3. Januar 1969 - RiZ (R) 6/68 -, BGHZ 51, 280; sowie vom 4. März 2015 - RiZ (R) 4/14 -, NVwZ-RR 2015, 826), der Versuch, den Richter in einer seine Entscheidungsfreiheit beeinträchtigenden Weise auf eine bestimmte Art der Bearbeitung festzulegen (BGH, Urteil vom 14. Januar 1991 - RiZ (R) 5/90 -, juris), die herabsetzende Bewertung der Verhandlungsführung eines Richters (BGH, Urteil vom 31. Januar 1984 - RiZ (R) 3/83 -, BGHZ 90, 41), die Bemerkung in einer richterlichen Beurteilung: "Betont auf Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit bedacht, bemüht er sich um eine positive, problemfreie Zusammenarbeit mit Vorgesetzten" (BGH, Urteil vom 30. März 1987 - RiZ (R) 5/86 -, juris) sowie der Vorhalt, die Verhandlungsführung des Richters könnte "etwas straffer" sein, wenn damit zugleich der Gesamteindruck einer "Anweisung zur Gestaltung von mündlichen Verhandlungen" entstehe (BGH, Urteil vom 4. Juni 2009 - RiZ (R) 5/08 -, BGHZ 181, 268 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2015 - 4 S 1733/15

    Überprüfung der der Auswahlentscheidung zugrundeliegenden Beurteilung im

    Eine Maßnahme der Dienstaufsicht muss sich daher in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen Verhalten eines oder mehrerer Richter befassen oder geeignet sein, sich auf das künftige Verhalten dieser Richter in bestimmter Richtung auszuwirken (vgl. etwa BGH Dienstgericht des Bundes, Urteile vom 14.02.2013 - RiZ 3/12 -, Juris m.w.N., und vom 04.03.2015 - RiZ (R) 4/14 -, Juris).
  • BGH, 14.10.2021 - RiZ(R) 2/20

    Anforderungen an die Regelbeurteilung eines Richters am Arbeitsgerichts

    Die Frage, ob die beanstandete Maßnahme die richterliche Unabhängigkeit tatsächlich beeinträchtigt, ist eine Frage der Begründetheit (BGH, Urteile vom 30. Oktober 2017 - RiZ(R) 1/17, juris Rn. 13; vom 26. Juli 2017 - RiZ(R) 3/16, juris Rn. 15; vom 4. März 2015 - RiZ(R) 4/14, NVwZ-RR 2015, 826 Rn. 13).

    Nach der Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes ist die richterliche Unabhängigkeit bereits dann verletzt, wenn eine Maßnahme der Dienstaufsicht durch eine unzuständige Person vorgenommen wird (statt vieler BGH, Urteil vom 4. März 2015 - RiZ(R) 4/14, DRiZ 2016, 110 Rn. 38).

  • BGH, 27.10.2020 - RiZ(R) 4/20

    Richter darf in Urteil keine eigenen politischen Auffassungen bekunden (hier:

  • BGH, 12.10.2016 - RiZ(R) 6/13

    Maßnahme der richterlichen Dienstaufsicht: Weitergabe eines Vorhalts mit

  • Richterdienstgericht Sachsen, 02.12.2019 - 66 DG 1/18
  • BGH, 18.11.2021 - RiZ 6/20

    Heranziehung eines Richters zur Ausbildung von vier Patentanwaltsbewerber für den

  • BGH, 18.11.2021 - RiZ 5/20

    Patentanwaltsausbildung: Heranziehung eines Richters zu einer Nebentätigkeit und

  • VG Osnabrück, 28.06.2021 - 3 B 33/21

    Dienstliche Beurteilung; Richter; richterliche Unabhängigkeit

  • BGH, 27.10.2020 - RiZ(R) 3/20

    Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht in Form eines Vorhalts wegen

  • DGH Baden-Württemberg, 26.10.2015 - DGH 2/15

    Richterdienstrecht in Baden-Württemberg: Vorläufiger Rechtsschutz im

  • BGH, 26.10.2022 - RiZ(R) 1/20

    Anlassbeurteilung ohne Streichung einer Textpassage zu einer Erkrankung;

  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 08.07.2022 - DG 2/19
  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 27.01.2021 - DG 5/19

    Erfolgloser Antrag eines Richters gegen die Weisung der Unterlassung bestimmter

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