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   BGH, 04.03.2019 - AnwZ (Brfg) 82/18   

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BGH, 04.03.2019 - AnwZ (Brfg) 82/18 (https://dejure.org/2019,9400)
BGH, Entscheidung vom 04.03.2019 - AnwZ (Brfg) 82/18 (https://dejure.org/2019,9400)
BGH, Entscheidung vom 04. März 2019 - AnwZ (Brfg) 82/18 (https://dejure.org/2019,9400)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Fehlende Gefährdung der Belange von Mandanten bei überwiegender Tätigkeit in der Telefonberatung

  • rewis.io

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei Vermögensverfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7
    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Fehlende Gefährdung der Belange von Mandanten bei überwiegender Tätigkeit in der Telefonberatung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.11.2018 - AnwZ (Brfg) 61/18

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auszug aus BGH, 04.03.2019 - AnwZ (Brfg) 82/18
    Im vorrangigen Interesse der Rechtsuchenden kann sie nur in seltenen Ausnahmefällen verneint werden (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschluss vom 9. November 2018 - AnwZ (Brfg) 61/18, juris Rn. 5 mwN; Schmidt-Räntsch in Gaier/.

    Eine solche Sondersituation kann vorliegen, wenn der Rechtsanwalt seinen Beruf bisher ohne jede Beanstandung ausgeübt hat und seine selbständige anwaltliche Tätigkeit vollständig und nachhaltig aufgibt, sie nur noch für eine Rechtsanwaltssozietät ausübt und mit dieser rechtlich abgesicherte Maßnahmen verabredet hat, die eine Gefährdung der Mandanten effektiv verhindern (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschluss vom 9. November 2018 aaO mwN; Henssler in Henssler/Prütting, BRAO, 4. Aufl., § 14 Rn. 35).

    Dabei ist die Ausübung der anwaltlichen Tätigkeit für eine Rechtsanwaltssozietät unter Verabredung der vorgenannten Maßnahmen die Mindestvoraussetzung für die Annahme eines Ausnahmefalls im vorstehenden Sinne (Senatsbeschluss vom 9. November 2018 aaO mwN).

  • BGH, 28.10.2011 - AnwZ (Brfg) 30/11

    Anwaltliches Berufsrecht: Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts bei einer

    Auszug aus BGH, 04.03.2019 - AnwZ (Brfg) 82/18
    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 30/11, NJW-RR 2012, 189 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 12.01.2024 - AnwZ (Brfg) 40/23
    Entscheidend ist, dass es solchen Rechtsanwälten, wie auch dem Kläger selbst, möglich ist, jederzeit ihre Tätigkeit zu ändern und künftig - unüberwacht - wieder mit Mandantengeldern in Berührung zu kommen (vgl. Senat, Beschluss vom 4. März 2019 - AnwZ (Brfg) 82/18, juris Rn. 8).
  • BGH, 10.09.2020 - AnwZ (Brfg) 21/20

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Nicht ausreichend ist insbesondere, dass der Kläger nach seinem Vorbringen nur noch Angelegenheiten aus dem Sozialrecht bearbeitet und deshalb keine Fremdgelder mehr einnimmt (vgl. Senat, Beschluss vom 4. März 2019 - AnwZ (Brfg) 82/18, juris Rn. 6 ff.).
  • BGH, 02.10.2019 - AnwZ (Brfg) 44/19

    Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund Vermögensverfalls;

    Nicht ausreichend ist insbesondere, dass die Klägerin nach ihrem Vorbringen neben der telefonischen Rechtsberatung für eine Rechtschutzversicherung derzeit nur eine einzige eigene Mandantin betreut und keine Fremdgelder einnimmt (vgl. Senat, Beschluss vom 4. März 2019 - AnwZ (Brfg) 82/18, juris Rn. 6 ff.).
  • BGH, 30.12.2021 - AnwZ (Brfg) 27/21

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Selbst auferlegte Beschränkungen des in Vermögensverfall geratenen Rechtsanwalts sind dagegen grundsätzlich nicht geeignet, eine Gefährdung der Rechtsuchenden auszuschließen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. Dezember 2018 - AnwZ (Brfg) 65/18, juris Rn. 7 und vom 4. März 2019 - AnwZ (Brfg) 82/18, juris Rn. 5 ff.).
  • BGH, 03.01.2020 - AnwZ (Brfg) 26/19

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Es kommt dabei weder darauf an, ob der Kläger etwaige Mandanten über die Verfahren betreffend den Widerruf seiner Zulassung aufklärt noch darauf, ob der Kläger derzeit Mandanten berät oder Fremdgelder einnimmt (vgl. Senat, Beschluss vom 4. März 2019 - AnwZ (Brfg) 82/18, juris Rn. 6 ff.).
  • BGH, 19.01.2022 - AnwZ (Brfg) 32/21

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Verlegung

    Selbst auferlegte Beschränkungen des in Vermögensverfall geratenen Rechtsanwalts sind dagegen grundsätzlich nicht geeignet, eine Gefährdung der Rechtsuchenden auszuschließen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. Dezember 2018 - AnwZ (Brfg) 65/18, juris Rn. 7 und vom 4. März 2019 - AnwZ (Brfg) 82/18, juris Rn. 5 ff.).
  • AGH Baden-Württemberg, 14.02.2020 - AGH 25/19

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund

    Der Umstand, dass die Klägerin nach eigenen Angaben auch nicht mehr über ein Anderkonto, sondern nur über ein Pfändungsschutzkonto für ihren Lebensunterhalt verfügt, begründet in diesem Zusammenhang sogar eine erhöhte Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden (vgl. BGH, Beschl. vom 04.03.2019 - AnwZ (Brfg) 82/18).
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