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   BGH, 04.03.2021 - 5 StR 451/20   

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BGH, 04.03.2021 - 5 StR 451/20 (https://dejure.org/2021,5799)
BGH, Entscheidung vom 04.03.2021 - 5 StR 451/20 (https://dejure.org/2021,5799)
BGH, Entscheidung vom 04. März 2021 - 5 StR 451/20 (https://dejure.org/2021,5799)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Schweigen des Bundesgerichtshofs im Verwerfungsbeschluss

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.06.2018 - 3 StR 181/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Revisionsfrist;

    Auszug aus BGH, 04.03.2021 - 5 StR 451/20
    Der Senat geht auf Grundlage des neuen Vortrags von einem fristgemäßen Eingang der Gehörsrüge aus (vgl. auch BGH, Beschluss vom 26. Juni 2018 - 3 StR 181/18, BGHR StPO § 346 Abs. 2 Antrag 2).
  • BGH, 12.11.2013 - 3 StR 135/13

    Verwerfung der Anhörungsrüge (keine Gehörverletzung bei Verwerfung der Revision

    Auszug aus BGH, 04.03.2021 - 5 StR 451/20
    Das Schweigen des Senats auf Rechtsausführungen des Verteidigers in der Revisionsbegründungschrift und in der Gegenerklärung offenbart im revisionsgerichtlichen Beschlussverfahren vielmehr, dass der Vortrag ungeeignet gewesen ist, die vom Generalbundesanwalt dargelegte Erfolglosigkeit der erhobenen Revisionsrügen zu entkräften (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2020 - 1 StR 460/19; NStZ-RR 2020, 224; vom 12. November 2013 - 3 StR 135/13, StraFo 2014, 12).
  • BGH, 12.05.2020 - 1 StR 460/19

    Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 04.03.2021 - 5 StR 451/20
    Das Schweigen des Senats auf Rechtsausführungen des Verteidigers in der Revisionsbegründungschrift und in der Gegenerklärung offenbart im revisionsgerichtlichen Beschlussverfahren vielmehr, dass der Vortrag ungeeignet gewesen ist, die vom Generalbundesanwalt dargelegte Erfolglosigkeit der erhobenen Revisionsrügen zu entkräften (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2020 - 1 StR 460/19; NStZ-RR 2020, 224; vom 12. November 2013 - 3 StR 135/13, StraFo 2014, 12).
  • BGH, 27.05.2021 - 4 StR 142/20

    Zurückweisung der Anhörungsrüge als unbegründet

    Ihrer ausdrücklichen Erörterung in den schriftlichen Gründen des Beschlusses bedurfte es ? auch mit Rücksicht auf die hierzu gemachten Ausführungen des Generalbundesanwalts - nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 4. März 2021 ? 5 StR 451/20 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 17.11.2021 - 4 StR 273/21

    Zurückweisung der Anhörungsrüge als unbegründet

    Ihrer ausdrücklichen Erörterung in den schriftlichen Gründen des Beschlusses bedurfte es ? auch mit Rücksicht auf die hierzu gemachten Ausführungen des Generalbundesanwalts - nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 2021 - 4 StR 142/20 Rn. 2 und vom 4. März 2021 1 ? 5 StR 451/20 Rn. 3 mwN).
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