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BGH, 04.03.2021 - 5 StR 581/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 68a StPO
Statthaftigkeit von Erörterungen und Beweiserhebungen zu Privat- und insbesondere auch Intimleben eines Zeugen - bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revisionen als begründet
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Lübeck, 17.09.2020 - 704 Js 4173/19
- BGH, 04.03.2021 - 5 StR 581/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.01.2005 - 1 StR 498/04
Achtung der menschlichen Würde eines Zeugen im Rahmen der vorrangigen …
Auszug aus BGH, 04.03.2021 - 5 StR 581/20
Eingedenk des mit der Einführung von § 68a StPO im Jahr 1975 und den nachfolgenden Ergänzungen verstärkt auf die Belange des Opferzeugen ausgerichteten Maßstabes, dass bei der Zulassung von Fragen und vor allem bei der Entscheidung über den Umfang der Beweisaufnahme Erörterungen und Beweiserhebungen zu Privat- und insbesondere auch Intimleben eines Zeugen, die zu dem Verfahrensgegenstand in keinem unmittelbaren Zusammenhang stehen, nur nach sorgfältiger Prüfung ihrer Unerlässlichkeit statthaft sind (BGH, Beschluss vom 11. Januar 2005 - 1 StR 498/04, NJW 2005, 1519, 1521), zeigt die Begründung der Strafkammer dem Angeklagten nachvollziehbar auf, dass Fragen an den heute 33-jährigen Zeugen zu seinem psychischen Zustand in der Jugend für die Beurteilung seiner aktuellen Wahrnehmungsfähigkeit nicht ohne weiteres relevant, mithin nicht "unerlässlich' waren.