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BGH, 04.04.1962 - V ZR 170/60 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1962, 556
- DB 1962, 635
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.09.1952 - IV ZR 22/52
Veräußerung eines Erwerbsgeschäfts
Auszug aus BGH, 04.04.1962 - V ZR 170/60
Diese Bestimmung gilt für jede Art von Früchten, also auch für die hier in Betracht kommenden Erträgnisse eines Unternehmens, die den mittelbaren Rechtsfrüchten am nächsten stehen (§ 99 Abs. 2 und 3 BGB; BGHZ 7, 208, 218 [BGH 25.09.1952 - IV ZR 22/52]; die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 7, 1, 5 [BVerwG 16.01.1958 - III C 25/57]/6 betrachtet zwar Betriebserträge unter dem rechtlichen Gesichtspunkt eines sonstigen Gebrauchsvorteils im Sinn von § 100 BGB, ohne aber auf einer etwaigen Verneinung von § 99 BGB zu beruhen, sie steht deshalb, sowie wegen ihrer Ausrichtung auf einen völlig andersartigen rechtlichen Gesichtspunkt - weite Auslegung des Tatbestands des Kriegssachschadens - zu der hier vertretenen Ansicht nicht in Widerspruch). - BVerwG, 16.01.1958 - III C 25.57
Körperliche Sache als Kriegssachschaden - "Als Verlust von Wohnraum entstandener" …
Auszug aus BGH, 04.04.1962 - V ZR 170/60
Diese Bestimmung gilt für jede Art von Früchten, also auch für die hier in Betracht kommenden Erträgnisse eines Unternehmens, die den mittelbaren Rechtsfrüchten am nächsten stehen (§ 99 Abs. 2 und 3 BGB; BGHZ 7, 208, 218 [BGH 25.09.1952 - IV ZR 22/52]; die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 7, 1, 5 [BVerwG 16.01.1958 - III C 25/57]/6 betrachtet zwar Betriebserträge unter dem rechtlichen Gesichtspunkt eines sonstigen Gebrauchsvorteils im Sinn von § 100 BGB, ohne aber auf einer etwaigen Verneinung von § 99 BGB zu beruhen, sie steht deshalb, sowie wegen ihrer Ausrichtung auf einen völlig andersartigen rechtlichen Gesichtspunkt - weite Auslegung des Tatbestands des Kriegssachschadens - zu der hier vertretenen Ansicht nicht in Widerspruch). - BGH, 20.06.1956 - V ZR 62/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 04.04.1962 - V ZR 170/60
Anschließend wurde die Beklagte rechtskräftig zur Übereignung und Herausgabe des Hotels "Hi." in A. an den Kläger verurteilt (Senatsurteil vom 20. Juni 1956, V ZR 62/55). - BGH, 19.04.1961 - IV ZR 217/60
Ungerechtfertigte Bereicherung (§ 817 Satz 2 BGB)
Auszug aus BGH, 04.04.1962 - V ZR 170/60
Aber einmal hat in verfahrensrechtlicher Hinsicht der Beklagte diese Behauptung bisher nur unvollständig und nur im ersten Rechtszug und nur in einem anderen Zusammenhang aufgestellt (GA I 20, 91 , vgl. 86/87), sie auch als nicht ausschlaggebend bezeichnet (…a.a.O. Bl. 20) und im Berufungsverfahren nicht konkret wiederholt (vgl. BGHZ 35, 103), und der allerdings nicht durchgeführte Beweisbeschluß des Berufungsgerichts (vom 25. März 1959 unter BB 5 a, GA I 190) auf Beiziehung der Akten des sog. Hotelprozesses bezog sich nicht auf diese frühere Beweisbehauptung, sondern bezweckte nach seinem Wortlaut in erster Linie die Klärung des einen Aufrechnungspostens (Brauereidarlehen) und sollte im übrigen ("wegen sonstiger Unterlagen") ersichtlich bloß der allgemeinen Information dienen.
- BGH, 13.03.1963 - V ZR 208/61 Wie der erkennende Senat im Urteil vom 4. April 1962 (V ZR 170/60, MDR 1962, 556) ausgeführt hat, ist bei Erträgnissen eines gewerblichen Unternehmens auch der Wert der persönlichen Arbeitsleistung des Fruchtschuldners erstattungsfähig.