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   BGH, 04.04.1962 - VIII ZR 64/61   

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https://dejure.org/1962,1601
BGH, 04.04.1962 - VIII ZR 64/61 (https://dejure.org/1962,1601)
BGH, Entscheidung vom 04.04.1962 - VIII ZR 64/61 (https://dejure.org/1962,1601)
BGH, Entscheidung vom 04. April 1962 - VIII ZR 64/61 (https://dejure.org/1962,1601)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 1153
  • MDR 1962, 567
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.02.1961 - VIII ZR 35/60

    Unzulässige Mitwirkung von Hilfsrichtern

    Auszug aus BGH, 04.04.1962 - VIII ZR 64/61
    Der Bundesgerichtshof hat zwar mehrfach ausgesprochen, daß dann, wenn bei einem Oberlandesgericht die zur Erledigung der Daueraufgaben erforderliche Zahl von Richterpian otellen nicht geschaffen oder nicht in angemessener Zeit besetzt worden ist und die Hilfsrichter zur Behebung der dadurch eintretenden dauernden Geschäfts häufung einberufen \yorden sind, bei sämtlichen wegen vermehrter Geschäftsbelastung eingesetzten Hilfsrich tern die Mitwirkung als unzulässig anzusehen sei, selbst wenn bei dem Senat, dessen Urteil angefochten ist, eine Geschäftshäufung vorübergehender Natur bestanden hat (BGHZ 22, 142,147; 34, 260).
  • BGH, 15.11.1956 - III ZR 84/55

    Unzulässige Mitwirkung eines Hilfsrichters

    Auszug aus BGH, 04.04.1962 - VIII ZR 64/61
    Der Bundesgerichtshof hat zwar mehrfach ausgesprochen, daß dann, wenn bei einem Oberlandesgericht die zur Erledigung der Daueraufgaben erforderliche Zahl von Richterpian otellen nicht geschaffen oder nicht in angemessener Zeit besetzt worden ist und die Hilfsrichter zur Behebung der dadurch eintretenden dauernden Geschäfts häufung einberufen \yorden sind, bei sämtlichen wegen vermehrter Geschäftsbelastung eingesetzten Hilfsrich tern die Mitwirkung als unzulässig anzusehen sei, selbst wenn bei dem Senat, dessen Urteil angefochten ist, eine Geschäftshäufung vorübergehender Natur bestanden hat (BGHZ 22, 142,147; 34, 260).
  • RG, 08.04.1929 - VI 701/28

    1. Gilt § 552 Halbsatz 2 (zweiter Fall) ZPO. auch für die vor dem 1. Juni 1924

    Auszug aus BGH, 04.04.1962 - VIII ZR 64/61
    Fehlt es an einer Einigung über sie, kann ein Vertrag nicht Zustandekommen, so bei mangeln der Einigung über den Preis beim Kaufvertrag (RGZ 124, 81, 83)« Die Revision legt indessen ihrer Betrachtungsweise einen Sachverhalt zugrunde, den das Berufungsgericht gerade nicht festgestellt hat.
  • BGH, 14.06.1966 - VI ZR 279/64

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem zwischen parkenden

    Damit war er zur Behebung eines vorübergehenden Bedürfnisses zugeteilt, dem mit den planmäßigen Kräften nicht begegnet werden konnte (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 1962 - VIII ZR 64/61, LM GVG § 70 Nr. 15).

    Dass Amtsgerichtsrat Dr. Z. nicht gerade in dem Entschädigungssenat, bei dem das Bedürfnis nach einer zusätzlichen Richterkraft entstanden war, beschäftigt wurde, macht seine Berufung als Hilfsrichter nicht unzulässig (BGH, Urteil vom 4. April 1962 - VIII ZR 64/61, aaO.).

  • BGH, 15.02.1967 - VIII ZR 222/64

    Anspruch auf Zahlung eines Pachtzinses - Kündigung eines Pachtvertrages

    Es handelt sich bei Nr. 4 Abs. 2 nicht um eine Spannungsklausel, sondern um einen sogenannten Leistungsvorbehalt, der nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats, von der abzugehen kein Anlaß besteht, deshalb nicht genehmigungsbedürftig ist, weil die Höhe des Pachtzinses nicht von einer festen Bezugsgröße unmittelbar abhängig gemacht ist, sondern der vertraglich festgelegte Tatbestand der Änderung des Lebenshaltungsindex nur der Anknüpfungspunkt für eine Neuregelung des Pachtzinses sein soll (BGH Urteil vom 4.6.1962 - VIII ZR 64/61 = LM WährG § 3 Nr. 13).
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