Rechtsprechung
   BGH, 04.04.2001 - 5 StR 68/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3521
BGH, 04.04.2001 - 5 StR 68/01 (https://dejure.org/2001,3521)
BGH, Entscheidung vom 04.04.2001 - 5 StR 68/01 (https://dejure.org/2001,3521)
BGH, Entscheidung vom 04. April 2001 - 5 StR 68/01 (https://dejure.org/2001,3521)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,3521) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 339 StGB; § 47 Nr. 4 BNotO; § 49 BNotO i.V.m. § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BRRG; § 46a Nr. 1 StGB; § 49 Abs. 1 StGB; § 33 StGB-DDR; § 2 Abs. 3 StGB; Art. 315 Abs. 1 EGStGB
    Rechtsgut bei der Rechtsbeugung (DDR-Taten); Überdehnung von Strafgesetzen; Jahresgrenze; Erlöschen des Notaramtes; Strafrahmenwahl; Strafrahmenverschiebung; "Verurteilung zur Bewährung" nach StGB-DDR; Wiedergutmachung; Täter-Opfer-Ausgleich bei Rechtsbeugung"; Vergleich ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • nomos.de PDF, S. 47

    §§ 46a Nr. 1, 49 Abs. 1, 339 StGB; §§ 25, 33, 62 Abs. 1 u. 2, 244 StGB/DDR
    Rechtsbeugung/DDR-Richterin/Strafrahmenverschiebung

  • Wolters Kluwer

    DDR-Richterin - Rechtsbeugung - Notarin - Bewährung

  • Judicialis

    StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 339; ; BNotO § 49; ; BRRG § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; StGB-DDR § 99; ; StGB-DDR § 244; ; StGB-DDR § 33; ; StGB-DDR § 62 Abs. 2; ; StGB-DDR § 62 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 a Nr. 1
    Anwendbarkeit bei Rechtsbeugung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJ 2001, 434
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.10.2000 - 5 StR 399/00

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Steuerhinterziehung / Vorenthalten von

    Auszug aus BGH, 04.04.2001 - 5 StR 68/01
    Danach neigt der Senat dazu, § 46a Nr. 1 StGB - nicht anders als bei Steuerdelikten (BGH wistra 2001, 22 m.w.N.) - auf Delikte der Rechtsbeugung für unanwendbar zu halten.
  • BGH, 06.10.1994 - 4 StR 23/94

    Rechtsbeugung von Richtern und Staatsanwälten der ehemaligen DDR (Straftaten der

    Auszug aus BGH, 04.04.2001 - 5 StR 68/01
    Geschütztes Rechtsgut ist indes die Rechtspflege; ein Schutz für die benachteiligten rechtsunterworfenen Bürger erfolgt nur mittelbar, als "Reflexwirkung" der Norm (vgl. BGHSt 40, 272, 275; Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 339 Rdn. 2).
  • BGH, 08.03.2000 - 5 StR 555/99

    Rechtsbeugung durch DDR-Staatsanwältin; Freiheitsberaubung; Teilfreispruch durch

    Auszug aus BGH, 04.04.2001 - 5 StR 68/01
    b) Der Senat hat allerdings zum Ausdruck gebracht, daß in Fällen der hier vorliegenden Art eine derartige Strafzumessung nach dem Recht der DDR regelmäßig nicht in Betracht kommt (BGHR StGB § 339 - Staatsanwalt 2 m.w.N.).
  • BGH, 15.09.1995 - 5 StR 713/94

    Rechtsbeugung von Richtern und Staatsanwälten der DDR bei Anwendung "politischen

    Auszug aus BGH, 04.04.2001 - 5 StR 68/01
    Unter dieser besonderen Voraussetzung erweist sich im Blick auf die hiernach mögliche Höhe der "anzudrohenden" Freiheitsstrafe (§ 33 Abs. 2 Satz 2 und Satz 3 StGB-DDR) unterhalb der Mindeststrafe des § 339 StGB das Recht der DDR - abweichend von der Regel (BGHSt 41, 247, 277) - als milder (§ 2 Abs. 3 StGB, Art. 315 Abs. 1 EGStGB).
  • BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 661/96

    Zur Zulassung ehemaliger DDR-Richter als Rechtsanwalt/ Notar

    Auszug aus BGH, 04.04.2001 - 5 StR 68/01
    Hierin liegt ein für die Beurteilung ihrer Person und ihrer Vergangenheit bedeutsamer Umstand (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 2001, 670, 673).
  • BGH, 04.12.2014 - 4 StR 213/14

    Täter-Opfer-Ausgleich (Voraussetzungen; Anwendbarkeit auf Delikte, die

    Hiermit steht in Einklang, dass der Bundesgerichtshof einen Täter-Opfer-Ausgleich nach § 46a Nr. 1 StGB sowohl bei der Rechtsbeugung gemäß § 339 StGB (Urteil vom 4. April 2001 - 5 StR 68/01, BGHR StGB § 339 DDR-Richter 2, nicht tragend entschieden), als auch bei Steuerdelikten (Beschluss vom 25. Oktober 2000 - 5 StR 399/00, NStZ 2001, 200, 201; Beschluss vom 18. Mai 2011 - 1 StR 209/11, wistra 2011, 346) für ausgeschlossen erachtet hat, weil diese Delikte nur Gemeinschaftsrechtsgüter schützen und - im Fall der Rechtsbeugung - Individualinteressen allenfalls mittelbar geschützt werden.
  • BGH, 18.06.2001 - AnwZ (B) 46/00

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Straftat zu Zeiten der

    § 244 StGB-DDR sah eine "Verurteilung auf Bewährung" anstelle allein angedrohter zu vollstreckender Freiheitsstrafe nicht vor; Sondervorschriften des DDR-Strafrechts, die auch bei Rechtsbeugung "Verurteilung auf Bewährung" ausnahmsweise zugelassen hätten, werden nach gefestigter Spruchpraxis des Bundesgerichtshofs in Strafsachen in den hier in Frage stehenden Fällen regelmäßig für unanwendbar erachtet (BGHR StGB § 336 - Staatsanwalt 6; § 339 - Staatsanwalt 2; vgl. hingegen für einen besonders gelagerten Ausnahmefall einer bei uneingeschränkter Anwendung dieser Grundsätze aus dem Dienst zu entfernenden Notarin: BGH, Urteil vom 4. April 2001 - 5 StR 68/01 -, zur Veröffentlichung in BGHR StGB § 339 bestimmt).

    Zur Zulassung einer Ausnahme drängen auch die flexibleren Regelungen in anderen zulassungsbeschränkenden Normen, mit denen dem seit früherem maßgeblichem Fehlverhalten eingetretenen Zeitablauf und auch zwischenzeitlichem Wohlverhalten zugelassener Rechtsanwälte im gewandelten Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland (vgl. dazu BVerfG - Kammer -NJW 2001, 670, 673; BGH, Urteil vom 4. April 2001 - 5 StR 68/01 -, zur Veröffentlichung in BGHR StGB § 339 bestimmt) angemessen abgestuft Rechnung getragen werden kann.

  • BGH, 26.01.2022 - 1 StR 460/21

    Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (Täter-Opfer-Ausgleich:

    Über ein solches Gemeinschaftsrechtsgut kann der persönlich Geschädigte nicht verfügen; solche wenigstens zum Teil "opferlosen" Delikte sind - in Fortentwicklung der Rechtsprechung zur Unwirksamkeit einer Einwilligung bei Verletzung von Gemeinschaftsrechtsgütern (vgl. dazu BGH, Urteile vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 120/03, BGHSt 49, 34, 42 f. (zu Betäubungsmitteldelikten) und vom 21. Mai 1992 - 4 StR 81/92 Rn. 12; Beschluss vom 14. Mai 1970 - 4 StR 131/69, BGHSt 23, 261, 264 (jeweils zur Straßengefährdung nach § 315c StGB); je mwN) - einem Täter-Opfer-Ausgleich mithin nicht zugänglich (für das Verkehrsdelikt des § 315b StGB (Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs; die in der Norm aufgezählten Individualrechtsgüter Leben, Gesundheit und bedeutende Sachwerte der durch den Eingriff betroffenen Verkehrsteilnehmer werden nur faktisch mitgeschützt): BGH, Urteil vom 4. Dezember 2014 - 4 StR 213/14, BGHSt 60, 84 Rn. 11; für den Parteiverrat nach § 356 StGB (Vertrauen der Allgemeinheit in die Zuverlässigkeit und Integrität der Anwalt- und Rechtsbeistandschaft): BGH, Beschluss vom 14. Juli 2020 - 4 StR 611/19; für die Rechtsbeugung nach § 339 StGB - nicht tragend (Schutz der Rechtspflege; die benachteiligten rechtsunterworfenen Bürger werden nur mittelbar, "reflexartig" geschützt: BGH, Urteil vom 4. April 2001 - 5 StR 68/01 Rn. 5, BGHR StGB § 339 DDR-Richter 2; für die Steuerhinterziehung nach § 370 AO (Schutz des Steueraufkommens): BGH, Beschlüsse vom 18. Mai 2011 - 1 StR 209/11 unter 4. a) und vom 25. Oktober 2000 - 5 StR 399/00 Rn. 9 f., BGHR StGB § 46a Wiedergutmachung 6).
  • BGH, 14.06.2005 - 5 StR 168/05

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung;

    Hierbei hat das Landgericht jedoch nicht bedacht, daß wegen der herausgehobenen Besonderheit einer gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK verstoßenden Verfahrensverzögerung dem Recht der DDR im vorliegenden Fall die Möglichkeit eine außergewöhnliche Strafmilderung in entsprechender Anwendung von § 62 Abs. 1 und Abs. 2 i. V. m. § 25 Nr. 2 StGB-DDR entnommen werden kann (vgl. BGHR StGB § 339 DDR-Richter 2).
  • BGH, 06.02.2002 - 2 StR 545/01

    Grundsatz strikter Alternativität; milderes Gesetz (Gesamtvergleich); Aussetzung

    Der neu erkennende Tatrichter wird - unter Berücksichtigung des Verbots der reformatio in peius (BGHSt 38, 66 f.) - in Anwendung des § 121 Abs. 2 i. V. m. § 21 Abs. 4 Satz 3, § 62 StGB-DDR eine (zwei Jahre nicht überschreitende) Strafe zu bilden haben und wird dann prüfen müssen, ob diese aussetzungsfähig ist (Strafrahmen des § 121 Abs. 2 StGB-DDR: zwei bis zehn Jahre: vgl. §§ 1 Abs. 2 und 3, 39, 30-35 StGB-DDR; vgl. auch §§ 62, 25 StGB-DDR; zur Problematik der Aussetzung von Strafen nach DDR-Recht: BGH, Urt. v. 4. April 2001 - 5 StR 68/01 = NJ 2001, 434 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht