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   BGH, 04.04.2016 - I ZR 102/15   

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https://dejure.org/2016,9997
BGH, 04.04.2016 - I ZR 102/15 (https://dejure.org/2016,9997)
BGH, Entscheidung vom 04.04.2016 - I ZR 102/15 (https://dejure.org/2016,9997)
BGH, Entscheidung vom 04. April 2016 - I ZR 102/15 (https://dejure.org/2016,9997)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 278 BGB, § 280 BGB, § 831 BGB, § 425 HGB, § 431 Abs 1 HGB
    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Rechtliche Einordnung eines Lohnfuhrvertrages; haftungsrechtliche Konsequenzen der Einordnung für den Fuhrunternehmer

  • IWW

    Art. 17, 29 CMR, § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, Art. ... 17 Abs. 1, 23, §§ 425 ff. HGB, §§ 280, 278 BGB, § 831 BGB, § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Fall 2 ZPO, § 48 GüKG, § 278 BGB, § 425 HGB, § 431 Abs. 1 HGB, § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Einordnung eines Lohnfuhrvertrags; Vereinbarung eines mit einem Mietvertrag kombinierten Dienstverschaffungsvertrags

  • tis-gdv.de

    Lohnfuhrvertrag, Frachtvertrag, LKW, Weisung, Disposition, Fahrpersonal, Dienstverschaffung, Mietvertrag

  • rewis.io

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Rechtliche Einordnung eines Lohnfuhrvertrages; haftungsrechtliche Konsequenzen der Einordnung für den Fuhrunternehmer

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Allgemeines Transportrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtliche Einordnung eines Lohnfuhrvertrags; Vereinbarung eines mit einem Mietvertrag kombinierten Dienstverschaffungsvertrags

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • lexology.com (Entscheidungsbesprechung)

    Achtung Lohnfuhr - keine transportrechtliche Haftung!

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.01.1975 - I ZR 119/73

    Vereinbarung über die Stellung eines Kraftfahrzeugs mit Fahrer zur

    Auszug aus BGH, 04.04.2016 - I ZR 102/15
    Diese Verträge können Dienstverträge, Dienstverschaffungsverträge, bürgerlich-rechtliche Werkverträge, Mietverträge oder gemischte Verträge sein (BGH, Urteil vom 17. Januar 1975 - I ZR 119/73, NJW 1975, 780).

    bb) Das Berufungsgericht ist nicht von der Senatsentscheidung vom 17. Januar 1975 (I ZR 119/73, NJW 1975, 780) abgewichen.

    Die Regelung des § 48 GüKG in der für den dieser Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt maßgeblichen Fassung gestattete ein Anmieten von Kraftfahrzeugen mit Fahrern unter Eingliederung in den eigenen Betrieb zwecks Durchführung von Transporten nicht (BGH, NJW 1975, 780 f.).

    Daher mussten im Rahmen von Lohnfuhrverträgen die Fuhrunternehmer bei der Durchführung der Transporte als selbständige Unternehmer des Güterfern- oder Güternahverkehrs tätig werden, wenn nicht die Vereinbarung gegen die Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetzes verstoßen sollte (BGH, NJW 1975, 780, 781).

  • BGH, 26.04.2007 - IX ZB 160/06

    Berücksichtigung von Forderungen bei der Berechnung der Vergütung des vorläufigen

    Auszug aus BGH, 04.04.2016 - I ZR 102/15
    Es handelt sich um einen Vertrag, der sowohl Elemente eines Mietvertrags als auch der Dienstverschaffung enthält, wenn für ihn kennzeichnend ist, dass ein Fahrzeug mit Fahrer zur beliebigen Ladung und Fahrt nach Weisung des Auftraggebers zur Verfügung gestellt wird (BGH, Beschluss vom 26. April 2007 - IX ZB 160/06, ZIP 2007, 1330 Rn. 8).

    Ist der Auftragnehmer allerdings verpflichtet, den Transporterfolg herbeizuführen, wird er zum Frachtführer (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 22. Juli 1977 - I ZR 18/76, TranspR 1980, 47; BGH, ZIP 2007, 1330).

  • OLG Hamm, 17.06.1999 - 18 U 215/98

    Verjährung von Vergütungsansprüchen bei Frachtaufträgen

    Auszug aus BGH, 04.04.2016 - I ZR 102/15
    aa) Die Entscheidung des OLG Hamm (TranspR 2000, 366), auf die sich die Beschwerde beruft, steht nicht im Widerspruch zur Entscheidung des Berufungsgerichts.
  • BGH, 22.04.1977 - I ZR 18/76

    Anwendbarkeit des § 6 Abs. 3 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den gewerblichen

    Auszug aus BGH, 04.04.2016 - I ZR 102/15
    Ist der Auftragnehmer allerdings verpflichtet, den Transporterfolg herbeizuführen, wird er zum Frachtführer (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 22. Juli 1977 - I ZR 18/76, TranspR 1980, 47; BGH, ZIP 2007, 1330).
  • OLG Nürnberg, 14.04.2015 - 3 U 1573/14

    Anwendbarkeit von CMR auf einen Lohnfuhrvertrag

    Auszug aus BGH, 04.04.2016 - I ZR 102/15
    Das Landgericht hat die Klage abgewiesen, das Berufungsgericht hat die Berufung der Klägerin zurückgewiesen (OLG Nürnberg, TranspR 2015, 194).
  • OLG Düsseldorf, 05.10.2016 - 18 U 134/15

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Zustandekommens eines Frachtvertrages

    Zwar gibt es keinen rechtlich eindeutig festgelegten Begriff des Lohnfuhrvertrages (BGH, Beschluss vom 04.04.2016 - I ZR 102/15, zitiert nach juris).

    So handelt es sich um einen Vertrag, der sowohl Elemente eines Mietvertrages als auch der Dienstverschaffung enthält, wenn mit ihm ein Fahrzeug mit Fahrer zur beliebigen Ladung und Fahrt nach Weisung des Auftraggebers zur Verfügung gestellt wird (BGH, Beschluss vom 04.04.2016 - I ZR 102/15, zitiert nach juris; siehe zum Ursprung dieser Definition Temme, TranspR 2012, 419).

    Wie das konkrete Vertragsverhältnis rechtlich einzuordnen ist und welche Konsequenzen diese Einordnung hat, ist stets aufgrund der Umstände des Einzelfalls zu beantworten (BGH, Beschluss vom 04.04.2016 - I ZR 102/15, zitiert nach juris).

  • LG München I, 17.10.2016 - 15 HKO 4347/15

    Schadensersatz wegen Diebstahls von Navigationsgeräten während eines

    Der BGH hat in seinem Beschluss vom 04.04.2016 (Az. I ZR 102/15) festgestellt, dass ein Transportvertrag dann vorliegt, wenn der Auftragnehmer verpflichtet ist, den Transporterfolg herbeizuführen.
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