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   BGH, 04.04.2019 - 5 StR 114/19   

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https://dejure.org/2019,10351
BGH, 04.04.2019 - 5 StR 114/19 (https://dejure.org/2019,10351)
BGH, Entscheidung vom 04.04.2019 - 5 StR 114/19 (https://dejure.org/2019,10351)
BGH, Entscheidung vom 04. April 2019 - 5 StR 114/19 (https://dejure.org/2019,10351)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 02.01.2024 - 5 StR 512/23

    Anordnung der Unterbringung eines Angeklagten in einer Entziehungsanstalt bei

    Dies ist hier der Fall, denn mit der Rechtskraft der Einziehungsanordnung nach § 73 Abs. 1 StGB ist das Eigentum an den als Tatertrag eingezogenem Bargeld bereits auf den Staat übergegangen (§ 75 Abs. 1 Satz 1 StGB); die Einziehungsanordnung hat sich damit erledigt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. April 2019 - 5 StR 114/19; vom 21. Februar 2023 - 6 StR 523/22; vom 21. November 2023 - 5 StR 330/23; vom 22. November 2022 - 5 StR 380/22).
  • BGH, 30.07.2019 - 4 StR 245/19

    Entscheidung über den Adhäsionsantrag im Strafurteil (Zulässigkeit des Antrages;

    Diese Anordnung hat sich mit Rechtskraft der amtsgerichtlichen Entscheidung erledigt, da das Eigentum an den betreffenden Gegenständen mit Eintritt der Rechtskraft nach § 75 StGB auf den Staat übergegangen ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 2016 - 2 StR 18/16 Rn. 22, NStZ-RR 2016, 368, 369; Beschluss vom 30. Mai 2018 - 1 StR 181/18; Beschluss vom 4. April 2019 - 5 StR 114/19).
  • BGH, 14.12.2022 - 6 StR 338/22

    Unzulässige Aufklärungsrüge (Angabe einer bestimmten Beweistatsache und die für

    Die auf die Sachrüge hin veranlasste umfassende Nachprüfung von Schuld- und Rechtsfolgenausspruch zeigt keinen durchgreifenden Rechtsfehler zum Vorteil des Angeklagten auf; jedoch hat die Aufrechterhaltung der Einziehung des sichergestellten Bargeldes keinen Bestand (§ 301 StPO; vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Februar 2019 - 1 StR 26/19, NStZ-RR 2019, 207 (nur Ls.); vom 4. April 2019 - 5 StR 114/19, beide mwN).
  • BGH, 21.02.2023 - 6 StR 523/22

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (versehentliche Heranziehung der

    In derartigen Fällen ist das Aufrechterhalten einer Einziehungsentscheidung bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung nach § 55 Abs. 2 StGB entbehrlich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Dezember 2022 - 6 StR 338/22; vom 4. April 2019 - 5 StR 114/19).
  • BGH, 29.05.2019 - 2 StR 157/19

    Voraussetzungen für die Bildung einer Gesamtstrafe; Aufrechterhaltung der

    Im Übrigen ist das Aufrechterhalten einer Verfallsentscheidung nach § 73 StGB a.F. bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung entbehrlich (vgl. insoweit zum neuen Recht BGH, Beschluss vom 4. April 2019 - 5 StR 114/19).
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