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   BGH, 04.04.2019 - StB 54/18, StB 55/18   

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https://dejure.org/2019,11716
BGH, 04.04.2019 - StB 54/18, StB 55/18 (https://dejure.org/2019,11716)
BGH, Entscheidung vom 04.04.2019 - StB 54/18, StB 55/18 (https://dejure.org/2019,11716)
BGH, Entscheidung vom 04. April 2019 - StB 54/18, StB 55/18 (https://dejure.org/2019,11716)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 99 Abs 1 Nr 1 StGB, Art 16 Abs 2 S 1 GG

  • IWW

    § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB, Art. ... 16 Abs. 2 Satz 1 GG, § 210 Abs. 2, § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 Nr. 2 StPO, § 203 StPO, § 112 Abs. 1 Satz 1, § 126a StPO, § 99 Abs. 1 StGB, § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 Nr. 1 StPO, § 112 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StPO, § 116 StPO, § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO

  • IWW

    § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB, Art. ... 16 Abs. 2 Satz 1 GG, § 210 Abs. 2, § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 Nr. 2 StPO, § 203 StPO, § 112 Abs. 1 Satz 1, § 126a StPO, § 99 Abs. 1 StGB, § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 Nr. 1 StPO, § 112 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StPO, § 116 StPO, § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Wahrscheinlichkeit der Verurteilung als Voraussetzung für den hinreichenden Tatverdacht einer Straftat bzgl. Eröffnung des Hauptverfahrens; Ausüben einer geheimdienstlichen Agententätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland durch Ausforschen von Ausländern als ...

  • Wolters Kluwer

    Ausüben einer geheimdienstlichen Agententätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland; Eröffnung des Hauptverfahrens bei hinreichendem Tatverdacht

  • rewis.io

    "Geheimdienstliche Agententätigkeit" für ausländischen Geheimdienst

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 99 Abs. 1 Nr. 1 ; StPO § 203
    Ausüben einer geheimdienstlichen Agententätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland; Eröffnung des Hauptverfahrens bei hinreichendem Tatverdacht

  • rechtsportal.de

    Wahrscheinlichkeit der Verurteilung als Voraussetzung für den hinreichenden Tatverdacht einer Straftat bzgl. Eröffnung des Hauptverfahrens; Ausüben einer geheimdienstlichen Agententätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland durch Ausforschen von Ausländern als ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof lässt Anklage wegen Spionage für den jordanischen Geheimdienst zu

  • lto.de (Kurzinformation)

    Spionage für jordanischen Geheimdienst?: BGH lässt Anklage zu

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Anklage wegen Spionage für den jordanischen Geheimdienst

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 177
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.10.2017 - 3 StR 211/17

    Gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtete geheimdienstliche Tätigkeit

    Auszug aus BGH, 04.04.2019 - StB 54/18
    Eine Ausnahme kommt - wie das Oberlandesgericht im Ausgangspunkt zutreffend erkannt hat - etwa dann in Betracht, wenn die geheimdienstliche Agententätigkeit Ausländer betrifft, bei denen es sich um Mitglieder oder Unterstützer von durch die Europäische Union gelisteten ausländischen terroristischen Vereinigungen handelt, insbesondere um mit internationalem Haftbefehl gesuchte Führungsmitglieder (BGH, Beschlüsse vom 20. Januar 2015 - 3 StR 551/14, BGHSt 60, 158 Rn. 6 ff.; vom 31. August 2016 - AK 46/16, NStZ 2017, 153, 154; Urteil vom 19. Oktober 2017 - 3 StR 211/17, NStZ 2018, 590, 591).

    Erfüllt ist das Tatbestandsmerkmal "gegen die Bundesrepublik Deutschland" auch in diesen Fällen jedenfalls immer dann, wenn das Vorgehen des Agenten sich nicht in der nachrichtendienstlichen Betätigung erschöpft, sondern unabhängig davon auch einen weiteren Straftatbestand verwirklicht (BGH, Urteil vom 19. Oktober 2017 - 3 StR 211/17, NStZ 2018, 590, 592).

    Das folgt etwa aus Art. 16 Abs. 2 Satz 1 GG und gilt uneingeschränkt auch dann, wenn es sich bei den Betroffenen um Mitglieder oder Unterstützer einer ausländischen terroristischen Vereinigung handelt (BGH, Urteil vom 19. Oktober 2017 - 3 StR 211/17, NStZ 2018, 590, 593).

  • BGH, 20.01.2015 - 3 StR 551/14

    Geheimdienstliche Agententätigkeit (Ausforschungsbemühungen gegen Mitglieder oder

    Auszug aus BGH, 04.04.2019 - StB 54/18
    Es reicht aus, wenn staatliche Belange zumindest mittelbar berührt sind und die Bundesrepublik Deutschland in ihrer funktionalen Stellung als politische Macht betroffen ist (BGH, Beschlüsse vom 22. September 1980 - StB 25/80, BGHSt 29, 325, 331; vom 20. Januar 2015 - 3 StR 551/14, BGHSt 60, 158 Rn. 5).

    Eine Ausnahme kommt - wie das Oberlandesgericht im Ausgangspunkt zutreffend erkannt hat - etwa dann in Betracht, wenn die geheimdienstliche Agententätigkeit Ausländer betrifft, bei denen es sich um Mitglieder oder Unterstützer von durch die Europäische Union gelisteten ausländischen terroristischen Vereinigungen handelt, insbesondere um mit internationalem Haftbefehl gesuchte Führungsmitglieder (BGH, Beschlüsse vom 20. Januar 2015 - 3 StR 551/14, BGHSt 60, 158 Rn. 6 ff.; vom 31. August 2016 - AK 46/16, NStZ 2017, 153, 154; Urteil vom 19. Oktober 2017 - 3 StR 211/17, NStZ 2018, 590, 591).

    In diesen Fällen ist eine wertende Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmen, bei der die konkreten Hintergründe und Ziele der Ausspähungsbemühungen ebenso in den Blick zu nehmen sind wie die Frage, ob sich das Vorgehen des Agenten in der spezifischen konspirativen Vorgehensweise einer geheimdienstlichen Tätigkeit erschöpft oder ob er darüber hinaus zu Mitteln greift, die sich auch unabhängig von der nachrichtendienstlichen Betätigung als Verstoß gegen die deutsche Rechtsordnung erweisen; dabei darf nicht verkannt werden, dass in solchen Fällen mit der Ausforschung einer ausländischen terroristischen Vereinigung oder eines ihrer Mitglieder oder Unterstützer gerade ein Zweck verfolgt wird, dessen Erfüllung auch der Bundesrepublik Deutschland durch internationale, insbesondere europarechtliche Vorgaben obliegt (BGH, Beschluss vom 20. Januar 2015 - 3 StR 551/14, BGHSt 60, 158 Rn. 10).

  • BGH, 22.09.1980 - StB 25/80

    Ausübung einer geheimdienstlichen gegen die Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus BGH, 04.04.2019 - StB 54/18
    Es reicht aus, wenn staatliche Belange zumindest mittelbar berührt sind und die Bundesrepublik Deutschland in ihrer funktionalen Stellung als politische Macht betroffen ist (BGH, Beschlüsse vom 22. September 1980 - StB 25/80, BGHSt 29, 325, 331; vom 20. Januar 2015 - 3 StR 551/14, BGHSt 60, 158 Rn. 5).
  • BGH, 22.04.2003 - StB 3/03

    Bildung einer kriminellen Vereinigung ("Landser-Fall"; Organisationsstruktur bei

    Auszug aus BGH, 04.04.2019 - StB 54/18
    Ein hinreichender Tatverdacht ist zu bejahen, wenn bei vorläufiger Tatbewertung auf Grundlage des Ermittlungsergebnisses die Verurteilung in einer Hauptverhandlung mit vollgültigen Beweismitteln wahrscheinlich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. April 2003 - StB 3/03, BGHR StPO § 210 Abs. 2 Prüfungsmaßstab 2 mwN).
  • BGH, 26.03.2009 - StB 20/08

    BGH eröffnet Hauptverfahren wegen Vorwurfs der Förderung des iranischen

    Auszug aus BGH, 04.04.2019 - StB 54/18
    Der Bundesgerichtshof hat als Beschwerdegericht das Wahrscheinlichkeitsurteil des Oberlandesgerichts und dessen rechtliche Bewertung in vollem Umfang nachzuprüfen und die Voraussetzungen der Eröffnung selbständig zu würdigen (BGH, Beschlüsse vom 26. März 2009 - StB 20/08, BGHSt 53, 238 Rn. 24 ff.; vom 15. Oktober 2013 - StB 16/13, juris Rn. 16).
  • Drs-Bund, 09.05.1968 - BT-Drs V/2860
    Auszug aus BGH, 04.04.2019 - StB 54/18
    Aus den Gesetzesmaterialien ergibt sich, dass die Interessen der Bundesrepublik Deutschland durch geheimdienstliche Operationen eines fremden Geheimdienstes auf deutschem Staatsgebiet allenfalls dann nicht berührt sein sollen, wenn der fremde Geheimdienst allein gegen Angehörige des eigenen Landes oder dritter Länder tätig wird (BT-Drucks. 5/2860, S. 23).
  • BGH, 15.10.2013 - StB 16/13

    Verbotene Technologielieferungen in den Iran; Evokationsrecht des

    Auszug aus BGH, 04.04.2019 - StB 54/18
    Der Bundesgerichtshof hat als Beschwerdegericht das Wahrscheinlichkeitsurteil des Oberlandesgerichts und dessen rechtliche Bewertung in vollem Umfang nachzuprüfen und die Voraussetzungen der Eröffnung selbständig zu würdigen (BGH, Beschlüsse vom 26. März 2009 - StB 20/08, BGHSt 53, 238 Rn. 24 ff.; vom 15. Oktober 2013 - StB 16/13, juris Rn. 16).
  • BGH, 31.08.2016 - AK 46/16

    Gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtete geheimdienstliche

    Auszug aus BGH, 04.04.2019 - StB 54/18
    Eine Ausnahme kommt - wie das Oberlandesgericht im Ausgangspunkt zutreffend erkannt hat - etwa dann in Betracht, wenn die geheimdienstliche Agententätigkeit Ausländer betrifft, bei denen es sich um Mitglieder oder Unterstützer von durch die Europäische Union gelisteten ausländischen terroristischen Vereinigungen handelt, insbesondere um mit internationalem Haftbefehl gesuchte Führungsmitglieder (BGH, Beschlüsse vom 20. Januar 2015 - 3 StR 551/14, BGHSt 60, 158 Rn. 6 ff.; vom 31. August 2016 - AK 46/16, NStZ 2017, 153, 154; Urteil vom 19. Oktober 2017 - 3 StR 211/17, NStZ 2018, 590, 591).
  • BGH, 31.03.2022 - AK 9/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft: Dringender Tatverdacht strafbarer

    Es reicht aus, wenn staatliche Belange zumindest mittelbar berührt sind und die Bundesrepublik Deutschland in ihrer funktionalen Stellung als politische Macht betroffen ist (BGH, Beschlüsse vom 7. August 2019 - 3 StR 562/18, NStZ 2020, 280 Rn. 19; vom 4. April 2019 - StB 54/18, StB 55/18, NStZ-RR 2019, 177, 178; vom 20. Januar 2015 - 3 StR 551/14, BGHSt 60, 158 Rn. 5 mwN; vom 22. September 1980 - StB 25/80, BGHSt 29, 325, 331).

    Das ist bei einer geheimdienstlichen Tätigkeit eines ausländischen Geheimdienstes auf deutschem Staatsgebiet regelmäßig der Fall (BGH, Beschlüsse vom 7. August 2019 - 3 StR 562/18, NStZ 2020, 280 Rn. 19; vom 4. April 2019 - StB 54/18, StB 55/18, NStZ-RR 2019, 177, 178).

    Zu diesen zu schützenden Personen zählen auch Angehörige der Gülen-Bewegung, zumal diese keine von der Europäischen Union gelistete ausländische terroristische Vereinigung ist (s. hierzu BGH, Beschluss vom 4. April 2019 - StB 54/18, StB 55/18, NStZ-RR 2019, 177, 178).

  • OLG Jena, 22.10.2019 - 3 St 3 BJs 20/17

    Strafbarkeit der Weitergabe von Erkenntnissen über salafistischen Kreisen

    Das folgt etwa aus Art. 16 Abs. 2 Satz 1 GG und gilt uneingeschränkt auch dann, wenn es sich bei den Betroffenen um Mitglieder oder Unterstützer einer ausländischen terroristischen Vereinigung handelt (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 04.04.2019 - StB 54/18 u. a. -, juris Rn. 19 ff. m. w. N.).
  • BGH, 17.05.2023 - AK 20/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht;

    Dieses Handeln war gegen die Interessen der Bundesrepublik Deutschland gerichtet, weil von den mutmaßlichen Ausforschungen deutsche Staatsangehörige (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 2017 - 3 StR 211/17, NStZ 2018, 590, 593; Beschluss vom 4. April 2019 - StB 54/18 u.a., NStZ-RR 2019, 177, 179) und Personen betroffen waren, die sich im Bundesgebiet unter dem Schutz des Art. 5 GG in legaler Weise politisch betätigten, ohne Mitglied oder Unterstützer einer von der Europäischen Union gelisteten ausländischen terroristischen Vereinigung zu sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Januar 2015 - 3 StR 551/14, BGHSt 60, 158 Rn. 6 ff.; vom 31. August 2016 - AK 46/16, NStZ 2017, 153, 154; vom 29. Juni 2017 - AK 30/17, NStZ-RR 2017, 275, 276; zur Erweiterung des Anwendungsbereichs des § 99 StGB durch § 1 Abs. 1 Nr. 4 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes auf andere Vertragsstaaten der NATO mit in Deutschland stationierten Truppen s. BGH, Beschlüsse vom 18. Mai 2016 - AK 25/16, juris Rn. 12 f., vom 5. Oktober 2018 - StB 43/18, juris Rn. 34; LK/Barthe/Schmidt, StGB, 13. Aufl., § 99 Rn. 11 mwN).
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