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   BGH, 04.04.2023 - 3 StR 69/23   

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https://dejure.org/2023,9548
BGH, 04.04.2023 - 3 StR 69/23 (https://dejure.org/2023,9548)
BGH, Entscheidung vom 04.04.2023 - 3 StR 69/23 (https://dejure.org/2023,9548)
BGH, Entscheidung vom 04. April 2023 - 3 StR 69/23 (https://dejure.org/2023,9548)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB a.F.; § 176a Abs. 3 StGB a.F.; § 176c Abs. 2 StGB; § 184b Abs. 1 Nr. 2 StGB a.F.; § 184b Abs. 1 Nr. 3 StGB a.F.; § 2 Abs. 3 StGB; § 30 Abs. 1 StGB; § 31 Abs. 1 Nr. 1 StGB
    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in kinderpornographischer Absicht; Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte (Begriff der anderen Person); Rücktritt vom Versuch der Anstiftung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.04.2021 - 2 StR 47/20

    Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften (Anderer:

    Auszug aus BGH, 04.04.2023 - 3 StR 69/23
    Allerdings ist nach § 176a Abs. 3 StGB aF (s. aktuell § 176c Abs. 2 StGB) als Täter auch strafbar, wer bei einer entsprechenden Tat als anderer Beteiligter in der Absicht handelt, die Tat zum Gegenstand einer pornographischen Schrift - beziehungsweise nunmehr eines pornographischen Inhalts - zu machen, die nach § 184b Abs. 1 oder 2 StGB verbreitet werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 2021 - 2 StR 47/20, BGHSt 66, 105 Rn. 15 mwN).

    Andere Person im Sinne des § 184b Abs. 1 Nr. 2 StGB aF kann auch ein Beteiligter am sexuellen Missbrauch sein, der den Gegenstand der kinderpornographischen Schrift bildet (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 2021 - 2 StR 47/20, BGHSt 66, 105 Rn. 19).

  • BGH, 08.11.2022 - 5 StR 287/22

    Änderung des Schuldspruchs

    Auszug aus BGH, 04.04.2023 - 3 StR 69/23
    Zur Klarstellung ist im Schuldspruch zum Ausdruck zu bringen, dass die Qualifikation des § 176a Abs. 3 StGB aF verwirklicht ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2022 - 5 StR 287/22, NStZ-RR 2023, 47 mwN) und § 184b StGB in der angewendeten Fassung nach der gesetzlichen Bezeichnung (s. § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO) kinderpornographische Schriften (nunmehr kinderpornographische Inhalte) betrifft.
  • BGH, 07.07.2022 - 4 StR 469/21

    Versuchter Mord (Rücktritt: Rücktrittshorizont, maßgeblicher Zeitpunkt,

    Auszug aus BGH, 04.04.2023 - 3 StR 69/23
    Da sich aus ihnen - ebenso wie aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe - überdies nichts zum Vorstellungsbild des Angeklagten zum Zeitpunkt seines Nichtweiterhandelns ergibt (vgl. st. Rspr. zum maßgeblichen Rücktrittshorizont, etwa BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2018 - 3 StR 451/17, StV 2018, 717 Rn. 10 mwN; vom 7. Juli 2022 - 4 StR 469/21, VRS 143, 153, 154), lässt sich aufgrund der bisherigen Urteilsgründe ein strafbefreiender Rücktritt nicht ausschließen.
  • BGH, 23.01.2018 - 3 StR 451/17

    Rechtsfehlerhafte Zurechnung einer versuchten Totschlagshandlung über die

    Auszug aus BGH, 04.04.2023 - 3 StR 69/23
    Da sich aus ihnen - ebenso wie aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe - überdies nichts zum Vorstellungsbild des Angeklagten zum Zeitpunkt seines Nichtweiterhandelns ergibt (vgl. st. Rspr. zum maßgeblichen Rücktrittshorizont, etwa BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2018 - 3 StR 451/17, StV 2018, 717 Rn. 10 mwN; vom 7. Juli 2022 - 4 StR 469/21, VRS 143, 153, 154), lässt sich aufgrund der bisherigen Urteilsgründe ein strafbefreiender Rücktritt nicht ausschließen.
  • BGH, 06.09.2007 - 4 StR 409/07

    Erörterungsmangel bezüglich eines Rücktritts vom Versuch der Anstiftung

    Auszug aus BGH, 04.04.2023 - 3 StR 69/23
    Soweit nämlich der Tatbestand des § 31 Abs. 1 Nr. 1 StGB nur erfüllt ist, falls der Anstifter neben der freiwilligen Aufgabe eine etwa bestehende Gefahr der Tatbegehung abwendet, ist dies entbehrlich, wenn der Haupttäter noch keinen Tatentschluss gefasst hat und keine Gefahr entstanden ist, dass er die Tat begeht (s. BGH, Beschluss vom 6. September 2007 - 4 StR 409/07, StV 2008, 248 mwN).
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