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   BGH, 04.04.2023 - XIII ZB 3/21   

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https://dejure.org/2023,12157
BGH, 04.04.2023 - XIII ZB 3/21 (https://dejure.org/2023,12157)
BGH, Entscheidung vom 04.04.2023 - XIII ZB 3/21 (https://dejure.org/2023,12157)
BGH, Entscheidung vom 04. April 2023 - XIII ZB 3/21 (https://dejure.org/2023,12157)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 65 Abs. 4 FamFG, § ... 72 Abs. 2 FamFG, §§ 65 Abs. 4, 72 Abs. 2 FamFG, § 416 Satz 1 FamFG, § 416 Satz 2 FamFG, § 425 Abs. 3 FamFG, § 2 Abs. 1 FamFG, § 416 Satz 1 Alt. 2 FamFG, § 2 Abs. 2 FamFG, § 59 AufenthG, § 14 AufenthG, § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG, § 51 Abs. 1 Nr. 5 AufenthG, § 50 Abs. 1 AufenthG, §§ 11 Abs. 1 Satz 1, 14 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG, § 59 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, Satz 3 Nr. 1 AufenthG, § 51 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 AufenthG, § 84 FamFG, § 36 Abs. 2, 3 GNotKG

  • Wolters Kluwer

    Örtliche Zuständigkeit des Gerichts für Freiheitsentziehungssachen; Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines ausreisepflichtigen Betroffenen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Örtliche Zuständigkeit des Gerichts für Freiheitsentziehungssachen; Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines ausreisepflichtigen Betroffenen

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.03.2016 - V ZB 39/15

    Abschiebungshaft: Verbrauch einer Abschiebungsandrohung bei freiwilliger Rückkehr

    Auszug aus BGH, 04.04.2023 - XIII ZB 3/21
    Eine solche Androhung muss auch dann erfolgen, wenn der Ausländer gemäß § 14 AufenthG unerlaubt eingereist und deshalb nach § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG vollziehbar ausreisepflichtig ist (BGH, Beschluss vom 17. März 2016 - V ZB 39/15, juris Rn. 5).

    Reist der Betroffene später wieder in die Bundesrepublik Deutschland ein, kann daher von einer nach § 59 AufenthG notwendigen Abschiebungsandrohung nicht unter Hinweis auf die frühere Abschiebungsandrohung abgesehen werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2016 - V ZB 18/14, juris Rn. 9; vom 1. Oktober 2015 - V ZB 44/15, InfAuslR 2015, 440 Rn. 7; vom 17. März 2016 - V ZB 39/15, juris Rn. 8).

  • BGH, 14.01.2016 - V ZB 18/14

    Vorliegen der für die Anordnung von Haft zur Sicherung der Abschiebung

    Auszug aus BGH, 04.04.2023 - XIII ZB 3/21
    Reist der Betroffene später wieder in die Bundesrepublik Deutschland ein, kann daher von einer nach § 59 AufenthG notwendigen Abschiebungsandrohung nicht unter Hinweis auf die frühere Abschiebungsandrohung abgesehen werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2016 - V ZB 18/14, juris Rn. 9; vom 1. Oktober 2015 - V ZB 44/15, InfAuslR 2015, 440 Rn. 7; vom 17. März 2016 - V ZB 39/15, juris Rn. 8).
  • BVerwG, 30.08.2005 - 1 C 29.04

    Abschiebungsandrohung; vorsorgliche Abschiebungsandrohung; Abschiebungsanordnung;

    Auszug aus BGH, 04.04.2023 - XIII ZB 3/21
    Entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde ist das Beschwerdegericht nicht von einer vorsorglichen Androhung der Abschiebung für den Fall der erneuten unerlaubten Wiedereinreise ausgegangen, die im Gesetz keine Stütze findet (vgl. dazu BVerwGE 124, 166, 170; Gordzielik in Huber/Mantel AufenthG, 3. Aufl., § 59 Rn. 8).
  • BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 44/19

    Rechtsbeschwerde gegen die Haftanordnung eines Asylbewerbers; Voraussetzungen des

    Auszug aus BGH, 04.04.2023 - XIII ZB 3/21
    Die Regelungen der §§ 65 Abs. 4, 72 Abs. 2 FamFG finden auch in Freiheitsentziehungssachen Anwendung (BGH, Beschluss vom 24. Juni 2020 - XIII ZB 44/19, InfAuslR 2020, 444 Rn. 10 ff.).
  • BGH, 01.12.2010 - XII ZB 227/10

    Betreuungsverfahren: Selbstständige Anfechtbarkeit der Entscheidung über die

    Auszug aus BGH, 04.04.2023 - XIII ZB 3/21
    bb) Eine einschränkende Auslegung der §§ 65 Abs. 4, 72 Abs. 2FamFG ist verfassungsrechtlich allerdings dann geboten, wenn das Haftgericht seine Zuständigkeit willkürlich bejaht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2010 - XII ZB 227/10, FGPrax 2011, 101 Rn. 19 unter Bezug auf BVerfGE 42, 237, 241 mwN; vgl. auch BGH, InfAuslR 2020, 444 Rn. 14).
  • BVerfG, 29.06.1976 - 2 BvR 948/75

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter durch Nichtvorlage bei

    Auszug aus BGH, 04.04.2023 - XIII ZB 3/21
    bb) Eine einschränkende Auslegung der §§ 65 Abs. 4, 72 Abs. 2FamFG ist verfassungsrechtlich allerdings dann geboten, wenn das Haftgericht seine Zuständigkeit willkürlich bejaht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2010 - XII ZB 227/10, FGPrax 2011, 101 Rn. 19 unter Bezug auf BVerfGE 42, 237, 241 mwN; vgl. auch BGH, InfAuslR 2020, 444 Rn. 14).
  • BGH, 01.10.2015 - V ZB 44/15

    Freiheitsentziehungssache: Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung bei

    Auszug aus BGH, 04.04.2023 - XIII ZB 3/21
    Reist der Betroffene später wieder in die Bundesrepublik Deutschland ein, kann daher von einer nach § 59 AufenthG notwendigen Abschiebungsandrohung nicht unter Hinweis auf die frühere Abschiebungsandrohung abgesehen werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2016 - V ZB 18/14, juris Rn. 9; vom 1. Oktober 2015 - V ZB 44/15, InfAuslR 2015, 440 Rn. 7; vom 17. März 2016 - V ZB 39/15, juris Rn. 8).
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