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   BGH, 04.05.1960 - V ZR 163/58   

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BGH, 04.05.1960 - V ZR 163/58 (https://dejure.org/1960,1745)
BGH, Entscheidung vom 04.05.1960 - V ZR 163/58 (https://dejure.org/1960,1745)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 1960 - V ZR 163/58 (https://dejure.org/1960,1745)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 1568 (Ls.)
  • MDR 1960, 750
  • DNotZ 1960, 651
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 04.06.1956 - III ZR 238/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.05.1960 - V ZR 163/58
    Nach der weiteren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trifft dies auch dann zu, wenn unter Berücksichtigung einer bereits durchgeführten umfangreichen Beweisaufnahme jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, daß die beantragte neue Beweisaufnahme Sachdienliches ergeben und die bereits gewonnene Überzeugung des Tatrichters erschüttern kann (LM RheinschiffahrtspolizeiVO Nr. 2 = NJW 1956, 1480).

    Bei der Prüfung der Frage, ob schon vor der Durchführung einer Beweisaufnahme der völlige Unwert eines Beweismittels feststeht, ist aber gerade der Umstand von weiterer entscheidender Bedeutung, daß die beantragte neue Beweisaufnahme die bereits gewonnene gegenteilige Überzeugung des Tatrichters nicht erschüttern kann (BGH NJW 1956, 1480; vgl. ferner HArbG 26, 326, 328; Stein/Jonas/Schönke a.a.O.).

  • RG, 26.09.1927 - VI 19/27

    Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus BGH, 04.05.1960 - V ZR 163/58
    Aus RGZ 118, 100, 104 entnimmt aber das Berufungsgericht, daß der Ersatzberechtigte zur Erbringung seiner eigenen Leistung weiterhin verpflichtet sei.

    Nach dieser Vorschrift ist der Verkäufer, wenn ihm das von ihm geltend gemachte Rücktrittsrecht abgesprochen wird, den Vertrag zu erfüllen gehalten (RGZ 118, 100, 104), so daß von dem aus der Anwendung der Differenztheorie sich ergebenden Wegfall der Leistungspflicht des Verkäufers auch aus diesem Grund nicht gesprochen werden kann.

  • BGH, 11.02.1960 - II ZR 51/58

    Aufrechnungsanspruch des aus einem Abfindungsvertrag Verpflichteten wegen

    Auszug aus BGH, 04.05.1960 - V ZR 163/58
    Dies schließt jedoch nicht aus, daß die aus Treu und Glauben sich ergebende und allgemein anerkannte Unterlassungspflicht (vgl. LM § 362 BGB Nr. 2; Soergel/Siebert, BGB 9. Aufl. § 242 Anm. 109; ferner sinngemäß BGH NJW 1960, 718) dahin von Bedeutung sein konnte, daß die Beklagten während des Verzugs der Kläger an die Beachtung dieser Pflicht nicht gebunden waren.
  • BGH, 12.02.1951 - IV ZR 106/50

    Inanspruchnahme. Rechtsweg. Blankoverfügung

    Auszug aus BGH, 04.05.1960 - V ZR 163/58
    Hinsichtlich der verspäteten Beweisantritte ist auch nichts für das Fehlen der Verschleppungsabsicht und der groben Nachlässigkeit, deren Vorliegen vermutet wird, dargetan (vgl. BGH NJW 1951, 358/359; RGZ 147, 303).
  • BGH, 12.04.1951 - IV ZR 22/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.05.1960 - V ZR 163/58
    Die Revision übersieht jedoch, daß nach der vom Bundesgerichtshof (wie auch schon vom Obersten Gerichtshof für die Britische Zone) bestätigten Rechtsprechung des Reichsgerichts ein Beweisantrag ausnahmsweise dann abgelehnt werden darf, wenn jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, daß die Beweisaufnahme Sachdienliches ergeben werde, wenn also von vornherein der völlige Unwert des Beweismittels ersichtlich ist (BGH NJW 1951, 481; OGHZ 1, 347, 353; KG JW 1930, 1061 Nr. 4; RG HRR 1925 Nr. 933; RG WarnRspr 1923/24 Nr. 180).
  • BGH, 14.07.1952 - IV ZR 25/52

    Erbbiologisches Gutachten

    Auszug aus BGH, 04.05.1960 - V ZR 163/58
    Bei einem solchen Antrag handelt es sich nämlich nicht um einen Antrag auf wiederholte Vernehmung im Sinne des § 398 ZPO, sondern um die erstmalige Antretung des Zeugenbeweises im Sinne des § 373 ZPO (BGHZ 7, 116, 122; RGZ 105, 219, 221).
  • BGH, 09.05.1956 - V ZR 95/55

    Ablauf der Nachfrist nach § 326 BGB

    Auszug aus BGH, 04.05.1960 - V ZR 163/58
    Ob dieser Entscheidung des Reichsgerichts gefolgt werden kann, ist indessen zweifelhaft, da sie, wie in der Anmerkung von Oertmann hierzu (JW a.a.O.) mit Recht hervorgehoben wird, eine Abkehr von der vom Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen und vom Bundesgerichtshof grundsätzlich auch gebilligten Differenztheorie darstellt, nach welcher der Gläubiger im Falle des Anspruchs auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung auf einen das Schuldverhältnis endgültig liquidierenden Geldanspruch beschränkt ist (vgl. BGHZ 20, 338, 343; Palandt a.a.O. §§ 326 Anm. 8, 325 Anm. 3).
  • RG, 05.10.1922 - VI 752/21

    Beweisverwertung bei Teilurteil

    Auszug aus BGH, 04.05.1960 - V ZR 163/58
    Bei einem solchen Antrag handelt es sich nämlich nicht um einen Antrag auf wiederholte Vernehmung im Sinne des § 398 ZPO, sondern um die erstmalige Antretung des Zeugenbeweises im Sinne des § 373 ZPO (BGHZ 7, 116, 122; RGZ 105, 219, 221).
  • BGH, 29.10.1954 - V ZR 101/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.05.1960 - V ZR 163/58
    Die Klage, die in den Vorinstanzen Erfolg hatte, wurde vom Bundesgerichtshof (Urteil vom 29. Oktober 1954, V ZR 101/53) mit Rücksicht auf § 454 BGB abgewiesen.
  • RG, 12.04.1935 - VII 378/34

    Zur Anwendung des § 529 ZPO.

    Auszug aus BGH, 04.05.1960 - V ZR 163/58
    Hinsichtlich der verspäteten Beweisantritte ist auch nichts für das Fehlen der Verschleppungsabsicht und der groben Nachlässigkeit, deren Vorliegen vermutet wird, dargetan (vgl. BGH NJW 1951, 358/359; RGZ 147, 303).
  • BGH, 17.12.2015 - IX ZR 287/14

    Insolvenzanfechtung: Deckungsanfechtung einer in kritischer Zeit geschlossenen

    Die Befürchtung einer Verschlechterung der finanziellen Verhältnisse seines Vertragspartners berechtigt den Vorleistungspflichtigen, nicht nur eine schon in Gang gesetzte Leistung zu unterbrechen, sondern sie weitergehend im Sinne eines Anhalte- oder Stoppungsrechts rückgängig zu machen, solange der Leistungserfolg noch nicht eingetreten ist (BGH, Urteil vom 4. Mai 1960 - V ZR 163/58, LM Nr. 4 zu § 454 BGB; Bamberger/Roth/Grothe, BGB, 3. Aufl., § 321 Rn. 9; Staudinger/Schwarze, BGB, 2015, § 321 Rn. 68; Soergel/Gsell, BGH, 13. Aufl., § 321 Rn. 50; Dauner-Lieb/Langen/Tettinger, BGB, 2. Aufl., § 321 Rn. 10; JurisPK-BGB/Alpmann, 7. Aufl., § 321 Rn. 21; Palandt/Grüneberg, BGB, 74. Aufl., § 321 Rn. 8; Erman/Westermann, BGB, 14. Aufl., § 321 Rn. 13).
  • BGH, 20.05.1994 - V ZR 64/93

    Umfang des Anspruchs des Verkäufers auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung

    Hierdurch würde die Grenze zur Rückabwicklung des Vertrags überschritten, auf die der Gläubiger nur dann Anspruch hat, wenn er vom Vertrag zurücktritt oder gemäß § 325 Abs. 1 Satz 3 BGB die sich aus § 323 BGB ergebenden Rechte geltend macht (Senatsurteil vom 4. Mai 1960, V ZR 163/58, LM BGB § 454 Nr. 4).
  • BGH, 20.01.1965 - V ZR 214/62

    Abtretung eines Grundpfandrechts - Erwerb einer Grundschuld - Verschaffung der

    Es gibt jedoch, wie in der Rechtsprechung anerkannt ist, Ausnahmefälle, in denen die besonderen Umstände jenes sonst zu mißbilligende Verhalten zu rechtfertigen vermögen (RG HRR 1925 Nr. 933; BGH, Urteil vom 4. Mai 1960 - V ZR 163/58; BGH, Urteil vom 12. Juli 1962 - III ZR 139/61 S. 16 ff und BGH DRiZ 1962, 167).
  • BGH, 29.03.1961 - V ZR 36/59

    Rechtsmittel

    Diese Vorschrift setzt keine positive Feststellung grobnachlässigen Verhaltens voraus, vielmehr genügt zur Nichtzulassung bereits die negative Überzeugung des Gerichts, daß das Fehlen von Verschleppungsabsicht oder grober Nachlässigkeit nicht dargetan sei; die Beklagte hätte infolgedessen die Gründe, aus denen die Zeugenbenennung so spät erfolgte, gegenüber dem Berufungsgericht und nicht erst in ihrer Revisionsbegründung angeben müssen (RGZ 147, 303; BGH NJW 1951, 358; Urteil des erkennenden Senats vom 4. Mai 1960, V ZR 163/58, S. 27).
  • BGH, 01.03.1961 - V ZR 170/59

    Rechtsmittel

    Nach dieser Vorschrift, die eine von den allgemeinen Bestimmungen über gegenseitige Verträge (§§ 520 bis 327 BGB) abweichende Sonderregelung auf dem Gebiete des Kaufrechts enthält, steht dem Verkäufer ausnahmsweise das Rücktrittsrecht aus den §§ 325 Abs. 2, 326 BGB nicht zu, wenn er den Vertrag erfüllt und den Kaufpreis gestundet hat (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 11. Dezember 1957, V ZR 55/56, WM 1958, 466, 469 = LM BGB § 454 Nr. 2, und vom 4. Mai 1960, V ZR 163/58, MDR 1960, 750).
  • BGH, 17.10.1962 - V ZR 184/61

    Antrag auf Herausgabe eines Gründstücks mangels Eigentumserwerb auf Grund

    Gegenstand des Rechtsstreits, wegen dessen Sachverhalts auf den Tatbestand und die Entscheidungsgründe des Urteils des Senats vom 4. Mai 1960 - V ZR 163/58 (LM § 454 BGB Nr. 4) Bezug genommen wird, ist nur noch die Widerklage, für die folgende weitere unstreitige Tatsachen in Betracht kommen: Die Kläger, die auf dem ihnen bei Kaufabschluß übergebenen Grundstück die Errichtung eines Kinos beabsichtigten, begannen kurz nach Vertragsabschluß mit den Bauarbeiten.
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