Rechtsprechung
BGH, 04.05.1988 - IVa ZR 278/86 |
'Wenn der Laden nicht läuft, brennt es hier'
§ 61 VVG, § 286 ZPO, kein Anscheinsbeweis für vorsätzliche Herbeiführung eines Versicherungsfalls (Anm.: vgl. Anmerkung bei BGH, «Werbewurfsendungen»)
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erbringung des Vollbeweises der vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalles - Höherer Überzeugungsgrad bezüglich der Kausalität zwischen einzelnen Indizien und dem unstreitigen Erfolg als Voraussetzung des Anscheinsbeweises - Anspruch auf Versicherungsleistungen ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zum Beweis der vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalls
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 61, § 152, § 170, § 181
Geltung des Anscheinsbeweises für Betrug des Versicherers durch den Versicherungsnehmer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 104, 256
- NJW 1988, 2040
- NJW-RR 1988, 1051 (Ls.)
- MDR 1988, 846
- NZV 1988, 101
- VersR 1988, 683
Wird zitiert von ... (55) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 09.11.1977 - IV ZR 160/76
Brandstiftung - Anscheinsbeweis - Leistungsfreiheit - Vorsätzliche …
Auszug aus BGH, 04.05.1988 - IVa ZR 278/86
Möglich ist ein Beweis des ersten Anscheins dann, wenn im Einzelfall ein typischer Geschehensablauf vorliegt, der nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache hinweist und so sehr das Gepräge des Gewöhnlichen und Üblichen trägt, daß die besonderen individuellen Umstände in ihrer Bedeutung zurücktreten (BGH, Urteil vom 9. November 1977 - VI ZR 160/76 - VersR 1978, 74 [75] m.w.Nw.).So ist es dem Versicherer in den nachstehend aufgeführten Urteilen des Bundesgerichtshofes auch in keinem Fall gelungen, den Nachweis einer vorsätzlichen Brandstiftung im Wege eines Anscheinsbeweises zu führen; es fehlte an Typizität im Verhalten der Personen, die einer vorsätzlichen Brandstiftung bezichtigt wurden (Urteile vom 2. Mai 1951 - II ZR 110/50 -, vom 22. Dezember 1955 - II ZR 119/54 -, vom 26. Januar 1956 - II ZR 50/54 -, vom 9. November 1977 - IV ZR 160/76 - veröffentlicht in VersR 1951, 165; 1956, 84 und 147 und LM ZPO § 286 (C) Nr. 69).
- BGH, 14.12.1953 - III ZR 183/52
Krankheitsbild. Anscheinsbeweis
Auszug aus BGH, 04.05.1988 - IVa ZR 278/86
In der letztgenannten Entscheidung wird, ohne daß der Anscheinsbeweis für schlechthin ausgeschlossen gehalten wird, darauf hingewiesen, daß seine Anwendung dort, wo es nicht um den Nachweis einer Brandstiftung als Brand ursache gehe, sondern auch darum, wer als vorsätzlich handelnder Brandstifter in Betracht komme, deshalb problematisch sein könne, "weil es sich - auch - um die Feststellung eines individuellen Willensentschlusses handelt." Nicht um die Feststellung eines derartigen individuellen Willensentschlusses und seiner Umsetzung in die Tat ging es dagegen in den Entscheidungen BGHZ 11, 227 und 17, 191, ferner BGH, Urteile vom 3. Februar 1954 - VI ZR 332/52 - und vom 12. Februar 1957 - VI ZR 303/56 - veröffentlicht in VersR 1954, 143 und 1957, 252. - BGH, 02.05.1951 - II ZR 110/50
Kriegsklausel im Versicherungsrecht
Auszug aus BGH, 04.05.1988 - IVa ZR 278/86
So ist es dem Versicherer in den nachstehend aufgeführten Urteilen des Bundesgerichtshofes auch in keinem Fall gelungen, den Nachweis einer vorsätzlichen Brandstiftung im Wege eines Anscheinsbeweises zu führen; es fehlte an Typizität im Verhalten der Personen, die einer vorsätzlichen Brandstiftung bezichtigt wurden (Urteile vom 2. Mai 1951 - II ZR 110/50 -, vom 22. Dezember 1955 - II ZR 119/54 -, vom 26. Januar 1956 - II ZR 50/54 -, vom 9. November 1977 - IV ZR 160/76 - veröffentlicht in VersR 1951, 165; 1956, 84 und 147 und LM ZPO § 286 (C) Nr. 69).
- BGH, 26.01.1956 - II ZR 50/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 04.05.1988 - IVa ZR 278/86
So ist es dem Versicherer in den nachstehend aufgeführten Urteilen des Bundesgerichtshofes auch in keinem Fall gelungen, den Nachweis einer vorsätzlichen Brandstiftung im Wege eines Anscheinsbeweises zu führen; es fehlte an Typizität im Verhalten der Personen, die einer vorsätzlichen Brandstiftung bezichtigt wurden (Urteile vom 2. Mai 1951 - II ZR 110/50 -, vom 22. Dezember 1955 - II ZR 119/54 -, vom 26. Januar 1956 - II ZR 50/54 -, vom 9. November 1977 - IV ZR 160/76 - veröffentlicht in VersR 1951, 165; 1956, 84 und 147 und LM ZPO § 286 (C) Nr. 69). - BGH, 22.12.1955 - II ZR 119/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 04.05.1988 - IVa ZR 278/86
So ist es dem Versicherer in den nachstehend aufgeführten Urteilen des Bundesgerichtshofes auch in keinem Fall gelungen, den Nachweis einer vorsätzlichen Brandstiftung im Wege eines Anscheinsbeweises zu führen; es fehlte an Typizität im Verhalten der Personen, die einer vorsätzlichen Brandstiftung bezichtigt wurden (Urteile vom 2. Mai 1951 - II ZR 110/50 -, vom 22. Dezember 1955 - II ZR 119/54 -, vom 26. Januar 1956 - II ZR 50/54 -, vom 9. November 1977 - IV ZR 160/76 - veröffentlicht in VersR 1951, 165; 1956, 84 und 147 und LM ZPO § 286 (C) Nr. 69). - BGH, 12.02.1957 - VI ZR 303/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 04.05.1988 - IVa ZR 278/86
In der letztgenannten Entscheidung wird, ohne daß der Anscheinsbeweis für schlechthin ausgeschlossen gehalten wird, darauf hingewiesen, daß seine Anwendung dort, wo es nicht um den Nachweis einer Brandstiftung als Brand ursache gehe, sondern auch darum, wer als vorsätzlich handelnder Brandstifter in Betracht komme, deshalb problematisch sein könne, "weil es sich - auch - um die Feststellung eines individuellen Willensentschlusses handelt." Nicht um die Feststellung eines derartigen individuellen Willensentschlusses und seiner Umsetzung in die Tat ging es dagegen in den Entscheidungen BGHZ 11, 227 und 17, 191, ferner BGH, Urteile vom 3. Februar 1954 - VI ZR 332/52 - und vom 12. Februar 1957 - VI ZR 303/56 - veröffentlicht in VersR 1954, 143 und 1957, 252. - BGH, 18.03.1987 - IVa ZR 205/85
Anscheinsbeweis für Freitod
Auszug aus BGH, 04.05.1988 - IVa ZR 278/86
Die höchstrichterliche Rechtsprechung geht grundsätzlich davon aus, daß es keinen Anscheinsbeweis für individuelle Verhaltensweisen von Menschen in bestimmten Lebenslagen gibt (vgl. Senatsurteil vom 18. März 1987 - IVa ZR 205/85 - VersR 1987, 503). - BGH, 06.06.1978 - VI ZR 160/76
Zurechnung der Kenntnis eines Rechtsanwalts - Tätigkeit eines Rechtsanwalts im …
Auszug aus BGH, 04.05.1988 - IVa ZR 278/86
Möglich ist ein Beweis des ersten Anscheins dann, wenn im Einzelfall ein typischer Geschehensablauf vorliegt, der nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache hinweist und so sehr das Gepräge des Gewöhnlichen und Üblichen trägt, daß die besonderen individuellen Umstände in ihrer Bedeutung zurücktreten (BGH, Urteil vom 9. November 1977 - VI ZR 160/76 - VersR 1978, 74 [75] m.w.Nw.). - BGH, 09.05.1955 - II ZR 31/54
Schadensersatz wegen nicht bekanntgemachter Chlorung von Trinkwasser
Auszug aus BGH, 04.05.1988 - IVa ZR 278/86
In der letztgenannten Entscheidung wird, ohne daß der Anscheinsbeweis für schlechthin ausgeschlossen gehalten wird, darauf hingewiesen, daß seine Anwendung dort, wo es nicht um den Nachweis einer Brandstiftung als Brand ursache gehe, sondern auch darum, wer als vorsätzlich handelnder Brandstifter in Betracht komme, deshalb problematisch sein könne, "weil es sich - auch - um die Feststellung eines individuellen Willensentschlusses handelt." Nicht um die Feststellung eines derartigen individuellen Willensentschlusses und seiner Umsetzung in die Tat ging es dagegen in den Entscheidungen BGHZ 11, 227 und 17, 191, ferner BGH, Urteile vom 3. Februar 1954 - VI ZR 332/52 - und vom 12. Februar 1957 - VI ZR 303/56 - veröffentlicht in VersR 1954, 143 und 1957, 252. - BGH, 03.02.1954 - VI ZR 332/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 04.05.1988 - IVa ZR 278/86
In der letztgenannten Entscheidung wird, ohne daß der Anscheinsbeweis für schlechthin ausgeschlossen gehalten wird, darauf hingewiesen, daß seine Anwendung dort, wo es nicht um den Nachweis einer Brandstiftung als Brand ursache gehe, sondern auch darum, wer als vorsätzlich handelnder Brandstifter in Betracht komme, deshalb problematisch sein könne, "weil es sich - auch - um die Feststellung eines individuellen Willensentschlusses handelt." Nicht um die Feststellung eines derartigen individuellen Willensentschlusses und seiner Umsetzung in die Tat ging es dagegen in den Entscheidungen BGHZ 11, 227 und 17, 191, ferner BGH, Urteile vom 3. Februar 1954 - VI ZR 332/52 - und vom 12. Februar 1957 - VI ZR 303/56 - veröffentlicht in VersR 1954, 143 und 1957, 252.
- BGH, 18.05.2005 - VIII ZR 368/03
Zur Darlegungs- und Beweislast im Schadenersatzprozeß des Mieters wegen …
Bedenken bestehen bereits, ob ein Anscheinsbeweis im Bereich individueller Willensentschlüsse überhaupt in Betracht kommt (BGHZ 104, 256, 259 ff.;… Musielak/Foerste, ZPO, 4. Aufl., § 286 Rdnr. 30 m.w.Nachw.; vgl. aber auch BGHZ 123, 311, 315 ff.). - BGH, 28.01.2004 - VIII ZR 190/03
Begriff de Ausnutzung eines geringen Angebots; Darlegungs- und Beweislast
a) Der Anscheinsbeweis setzt einen typischen Geschehensablauf voraus, der nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache hinweist und so sehr das Gepräge des Gewöhnlichen und Üblichen trägt, daß die besonderen und individuellen Umstände in ihrer Bedeutung zurücktreten (BGHZ 104, 256, 259). - BGH, 30.04.1991 - VI ZR 178/90
Übertragung des HIV-Virus als Gesundheitsbeschädigung; Darlegungs- und Beweislast …
Der Revision kann auch nicht darin gefolgt werden, daß damit sich der Typisierung entziehende individuelle Verhaltensweisen beurteilt werden, für die nach ständiger Rechtsprechung die Grundsätze des Anscheinsbeweises nicht herangezogen werden können (BGHZ 104, 256, 259; BGH, Urteil vom 18. März 1987 - IVa ZR 205/85 - BGHZ 100, 214, 216 m.w.N.).
- BGH, 05.03.2002 - VI ZR 398/00
Inanspruchnahme des Schädigers wegen Betruges als Schutzgesetzverletzung
Ein derartiger Anscheinsbeweis kommt nur dann in Betracht, wenn im Einzelfall ein typischer Geschehensablauf vorliegt, der nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache oder Folge hinweist und so sehr das Gepräge des Gewöhnlichen und Üblichen trägt, daß die besonderen individuellen Umstände in ihrer Bedeutung zurücktreten (vgl. z.B. BGHZ 100, 214, 216; 104, 256, 259; Senatsurteil vom 3. Juli 1990 - VI ZR 239/89 - NJW 1991, 230, 231).Ob einem Menschen ein kriminelles Verhalten dieser Art zuzutrauen ist, hängt so stark von seiner Persönlichkeit, seinen besonderen Lebensumständen und seinen Wert- und Moralvorstellungen ab, daß die Annahme einer Typizität eines solchen Verhaltens nicht in Betracht kommt (vgl. BGHZ 104, 256, 261; 100, 214, 216).
- OLG Köln, 30.04.2019 - 9 U 30/17
Vorsätzliche Herbeiführung eines Schadens durch die Geisterfahrt eines …
Der Anscheinsbeweis kann nicht angewandt werden, weil es insoweit kein durch die Lebenserfahrung gesichertes Verhalten gibt (BGH, Urteil vom 04.05.1988 - IVa ZR 278/86 -, juris). - BGH, 14.12.1999 - X ZR 61/98
Karate; Erschöpfung der Rechte aus einem Patent
Individuelle Verhaltensweisen sind hingegen dem Beweis des ersten Anscheins grundsätzlich nicht zugänglich (BGH, Urt. v. 4.5.1988 - IVa ZR 278/86, NJW 1988, 2040). - OLG Celle, 24.09.2009 - 8 U 99/09
Leistungsfreiheit des Wohngebäudeversicherers wegen Gefahrerhöhung bei …
Weder gelten hier die Grundsätze des Anscheinsbeweises (BGH VersR 1988, 683) noch reicht es aus, wenn - wie in Fällen des Kfz. - OLG Brandenburg, 18.12.2008 - 12 U 152/08
Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Eigentumsvermutung zugunsten des Fahrers …
Die Überzeugungsbildung des Gerichts setzt insoweit keine wissenschaftlich lückenlose Gewissheit voraus, es genügt vielmehr der Nachweis einer erheblichen Wahrscheinlichkeit für ein unredliches Verhalten, wobei die Grundsätze des Anscheinsbeweises auch für die Fälle der Unfallvereinbarung anwendbar sind (vgl. BGH NJW 1978, 2154; BGH VersR 1987, 503; BGH VersR 1988, 683; BGH NJW-RR 1989, 983; OLG Köln VersR 2001, 872; KG NZV 2006, 264, 265 jeweils m.w.N.;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 7 StVG Rn. 48). - BSG, 04.02.1998 - B 9 VG 5/96 R
Opferentschädigung - Gewalttat - Verletzung durch Signalmunition - bedingter …
Zwar mag sich der Beweis des ersten Anscheins häufig nicht zur Feststellung willensgesteuerter Verhaltensweisen eignen (…BSGE 63, 270, 272 = SozR 1500 § 128 Nr. 34;… BSG SozR 1500 § 128 Nr. 35 S 37; vgl auch BGHZ 31, 351, 357; BGHZ 104, 256). - LG Nürnberg-Fürth, 16.08.2018 - 19 O 9571/14
Anforderungen an den Anscheinsbeweis für die Kartellbetroffenheit - …
Möglich ist ein Beweis des ersten Anscheins dann, wenn im Einzelfall ein typischer Geschehensablauf vorliegt, der nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache hinweist und so sehr das Gepräge des Gewöhnlichen und Üblichen trägt, dass die besonderen individuellen Umstände in ihrer Bedeutung zurücktreten (vgl. BGH, Urteil vom 04. Mai 1988 - IVa ZR 278/86 -, BGHZ 104, 256-261, Rn. 12). - BSG, 22.06.1988 - 9a RVg 3/87
Gewaltopferentschädigung - Angriff - Beweis - Feindselige Haltung
- OLG Hamm, 09.12.2004 - 21 U 58/04
Schadensersatzanspruch eines Feuerversicherers aus übergegangenem Recht wegen …
- OLG Saarbrücken, 20.12.2023 - 5 U 50/23
Betrieb noch nicht eröffnet: Privathaftpflicht ist (noch) einstandspflichtig!
- OLG Nürnberg, 02.12.2004 - 2 U 2712/04
Voraussetzungen für Annahme der vorsätzlichen Herbeiführung eines durch Abbremsen …
- OLG Köln, 23.12.2014 - 20 U 7/14
Voraussetzungen der Eintrittspflicht des privaten Krankenversicherers
- OLG München, 07.03.2008 - 10 U 5394/07
Fahrzeugvollversicherung: Schadensersatz auf Grund der Kollision mit Leitplanken …
- OLG Jena, 10.03.2010 - 4 U 574/06
Indizienbeweisführung bei Wohngebäudebrand(stiftung)
- VG Braunschweig, 28.03.2000 - 5 A 5185/98
Benutzung und Erhebung von Gebühren und Kosten für die Inanspruchnahme der …
- BGH, 06.03.1991 - IV ZR 82/90
Voraussetzungen eines Beweises des ersten Anscheins; Wahrscheinlichkeit des …
- BGH, 09.04.1997 - IV ZR 73/96
Umdeutung einer unwirksamen Rücktrittserklärung in eine Anfechtungserklärung
- LG Nürnberg-Fürth, 17.05.2018 - 19 O 9546/16
Schadensersatzanspruch wegen Kartellverstoßes - Süßwarenkartell
- OLG Düsseldorf, 12.11.1999 - 22 U 39/99
Anforderungen an den Vorsatz bei Beitragsvorenthaltung; Bestreiten mit …
- OLG Brandenburg, 18.10.2018 - 12 U 70/17
Feststellung einer Unfallmanipulation bei ungewöhnlicher Häufung von …
- OLG Frankfurt, 29.03.2017 - 12 U 193/15
Versicherungsrecht: Beweis für das Vorliegen einer Brandstiftung durch den …
- LG Freiburg, 16.01.2013 - 14 O 119/12
Versicherungsschutz in der Privathaftpflichtversicherung: Vorsätzliche …
- OLG Brandenburg, 17.01.2008 - 12 U 123/07
Schadensersatzprozess nach Kfz-Unfall: Erlass eines Teilurteils gegen den …
- OLG Braunschweig, 16.07.2020 - 8 U 114/18
Schadensersatz aus übergegangenem Recht wegen einer Pflichtverletzung aus einem …
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.01.2009 - 10 Sa 615/08
Schadenersatz wegen Verlustes eingebrachter Sachen
- OLG Karlsruhe, 20.03.2003 - 12 U 214/02
Haftpflichtversicherung: Leistungsausschluss bei Kenntnis der Mangelhaftigkeit …
- BSG, 22.06.1988 - 9a BVg 4/87
In dubio pro reo - Beweiserleichterung - Entschädigungsverfahren - Gewalttat - …
- BVerfG, 21.11.2008 - 1 BvR 2504/06
Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch …
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2007 - 11 Sa 198/07
Zur Darlegungs- und Beweislast bei einer Schadensersatzklage des Arbeitgebers …
- OLG Düsseldorf, 17.12.2002 - 4 U 107/02
Haftpflichtversicherungsschutz für Verursachung eines Brandschadens durch 12 …
- OLG Köln, 16.03.1999 - 9 U 99/98
Reichweite der Bindungswirkung des Haftpflichtprozesses
- BSG, 27.04.1989 - 9 RVg 1/88
Härteausgleich für vor dem 16.5.1976 verletzte Personen, Verletzung ohne …
- OLG Rostock, 05.02.2010 - 5 U 83/09
Eintrittspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers bei einem gestellten Unfall
- OLG Brandenburg, 25.09.2008 - 12 U 202/07
Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Indizien für einen manipulierten Unfall
- OLG Köln, 18.01.2005 - 9 U 35/04
Anforderungen an den Nachweis der Eigenbrandstiftung
- OLG Hamm, 06.11.1996 - 20 U 28/96
Begriff des Vorsatzes in der Haftpflichtversicherung; Anforderungen an die …
- BGH, 25.04.1990 - IV ZR 49/89
Nachweis eines unredlichen Verhaltens des Versicherungsnehmers
- OLG Köln, 21.10.2003 - 9 U 115/02
Antrag auf Feststellung der Entschädigungsverpflichtung einer Hausratversicherung …
- OLG Köln, 03.03.1998 - 9 U 199/95
Versicherung Kaskoversicherung Unfall Unfreiwilligkeit Beweislast
- OLG München, 11.12.1990 - 5 U 3781/90
Unbeabsichtigter Sturz; Fahrgast; fahrender Eisenbahnzug; Höhere Gewalt; …
- LG Dortmund, 28.02.2008 - 2 O 242/07
Anspruch auf Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung aufgrund fehlender …
- OLG Köln, 25.09.1996 - 17 U 66/95
Perpetuierung der Börsentermingeschäftsfähigkeit trotz Wechsel der Bank
- OLG Köln, 19.11.1992 - 5 U 103/91
Versicherung Risikoausschuss Beweislast Obliegenheit
- OLG Köln, 23.05.2000 - 9 U 179/97
- OLG Köln, 08.05.1998 - 19 U 227/97
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall; Anforderungen an den Nachweis eines …
- OLG Frankfurt, 24.07.1997 - 15 U 143/96
Gewährung von Haftpflichtversicherungsschutz ; Zweck des § 7 Ziff. 1 S. 2 …
- OLG Köln, 16.03.1999 - 9 U 179/97
Leistungsfreiheit in der Privathaftpflichtversicherung bei vorsätzlichem Handeln; …
- LG Kiel, 23.02.2005 - 1 S 297/04
Vorsätzliche Herbeiführung eines Verkehrsunfalls: Zulässigkeit des …
- OLG München, 04.04.1996 - 24 U 603/95
- OLG Köln, 12.11.1991 - 22 U 238/89
- LG Kassel, 23.02.2017 - 1 S 290/16
- OLG Hamm, 13.02.1990 - 20 W 16/89
Vorsatz; Versicherungsfall; Beweiserleichterung; Brandstiftung; Anscheinsbeweis; …