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   BGH, 04.05.2006 - V ZB 130/05   

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BGH, 04.05.2006 - V ZB 130/05 (https://dejure.org/2006,5310)
BGH, Entscheidung vom 04.05.2006 - V ZB 130/05 (https://dejure.org/2006,5310)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 2006 - V ZB 130/05 (https://dejure.org/2006,5310)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Bezeichnung eines Urteils in der Berufungsschrift

  • Judicialis

    ZPO § 519 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 522 Abs. 1 Satz 4; ; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 1; ; GKG § 21 Abs. 1 S. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 519 Abs. 2 Nr. 1
    Anforderungen an die Bezeichnung des angefochtenen Urteils in der Berufungsschrift

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Bezeichnung des Urteils in der Berufungsschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1117
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.02.1993 - VII ZB 22/92

    Unbeachtlichkeit fehlerhafter Urteilsbezeichnung

    Auszug aus BGH, 04.05.2006 - V ZB 130/05
    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass der fehlerhaften Angabe des Aktenzeichens der erstinstanzlichen Entscheidung keine ausschlaggebende Bedeutung zukommt, wenn das Rechtsmittelgericht und der Prozessgegner den Fehler erkennen und sie aufgrund der Angaben im Übrigen keinen Zweifel haben können, welches Urteil angefochten wird (Beschl. v. 25. Februar 1993, VII ZB 22/92, NJW 1993, 1719, 1720).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus BGH, 04.05.2006 - V ZB 130/05
    Eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts ist zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (vgl. dazu Senat, BGHZ 151, 221, 227 f.) erforderlich (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO).
  • BVerfG, 09.08.1991 - 1 BvR 630/91

    Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens bei Zurückweisung einer

    Auszug aus BGH, 04.05.2006 - V ZB 130/05
    Fehlerhafte oder unvollständige Angaben schaden nicht, wenn aufgrund der sonstigen erkennbaren Umstände für Gericht und Prozessgegner nicht zweifelhaft bleibt, welches Urteil angefochten wird (BVerfG, NJW 1991, 3140; BGH, Beschl. v. 24. April 2003, III ZB 94/02, NJW 2003, 1950 m.w.N.; Beschl. v. 11. Januar 2006, XII ZB 27/04, NJW 2006, 1003 f.).
  • BGH, 11.01.2006 - XII ZB 27/04

    Anforderungen an die Bezeichnung des angefochtenen Urteils in der

    Auszug aus BGH, 04.05.2006 - V ZB 130/05
    Fehlerhafte oder unvollständige Angaben schaden nicht, wenn aufgrund der sonstigen erkennbaren Umstände für Gericht und Prozessgegner nicht zweifelhaft bleibt, welches Urteil angefochten wird (BVerfG, NJW 1991, 3140; BGH, Beschl. v. 24. April 2003, III ZB 94/02, NJW 2003, 1950 m.w.N.; Beschl. v. 11. Januar 2006, XII ZB 27/04, NJW 2006, 1003 f.).
  • BGH, 24.04.2003 - III ZB 94/02

    Bezeichnung des angefochtenen erstinstanzlichen Urteils in der Berufungsschrift

    Auszug aus BGH, 04.05.2006 - V ZB 130/05
    Fehlerhafte oder unvollständige Angaben schaden nicht, wenn aufgrund der sonstigen erkennbaren Umstände für Gericht und Prozessgegner nicht zweifelhaft bleibt, welches Urteil angefochten wird (BVerfG, NJW 1991, 3140; BGH, Beschl. v. 24. April 2003, III ZB 94/02, NJW 2003, 1950 m.w.N.; Beschl. v. 11. Januar 2006, XII ZB 27/04, NJW 2006, 1003 f.).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.02.2007 - 22 Sa 6/07

    Berufung: Anforderungen an den Inhalt der Berufungsschrift

    Fehlerhafte oder unvollständige Angaben schaden nicht, wenn aufgrund der sonstigen erkennbaren Umstände für Gericht und Prozessgegner nicht zweifelhaft bleibt, welches Urteil angefochten wird (BGH, Beschl. v. 24.04.2003, NJW 2003, 1950, BGH v. 04.05.2006, FamRZ 2006, 1117).
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