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   BGH, 04.05.2011 - IV ZR 247/10   

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https://dejure.org/2011,19735
BGH, 04.05.2011 - IV ZR 247/10 (https://dejure.org/2011,19735)
BGH, Entscheidung vom 04.05.2011 - IV ZR 247/10 (https://dejure.org/2011,19735)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 2011 - IV ZR 247/10 (https://dejure.org/2011,19735)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eine Erinnerung nach § 66 GKG ist im Falle der Geltendmachung einer fehlenden Vollmacht für die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet

  • rewis.io

    Erinnerung gegen den Gerichtskostenansatz: Einwendung der fehlenden Vollmacht des Prozessbevollmächtigten für die Rechtsmitteleinlegung

  • ra.de
  • rewis.io

    Erinnerung gegen den Gerichtskostenansatz: Einwendung der fehlenden Vollmacht des Prozessbevollmächtigten für die Rechtsmitteleinlegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 66; GVG § 139 Abs. 1
    Erinnerung gegen den Ansatz der Gerichtskosten wegen Verletzung des Kostenrechts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unbegründete Erinnerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.09.2007 - IX ZB 35/07

    Begründetheit der Erinnerung gegen den Kostenansatz

    Auszug aus BGH, 04.05.2011 - IV ZR 247/10
    Über die Erinnerung hat nach § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 139 Abs. 1 GVG der Senat zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 20. September 2007 - IX ZB 35/07, JurBüro 2008, 43).
  • BGH, 11.09.2014 - III ZB 22/14

    Ansatz der Gerichtskosten in einer Kostenrechnung

    Über die Erinnerung hat nach § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 139 Abs. 1 GVG der Senat zu entscheiden (Senat, Beschluss vom 21. August 2014 - III ZB 12/14, BeckRS 2014, 17218 Rn. 2; BGH, Beschlüsse vom 20. September 2007 - IX ZB 35/07, juris Rn. 1 und vom 4. Mai 2011 - IV ZR 247/10, juris Rn. 2).
  • BGH, 21.08.2014 - III ZB 12/14

    Erinnerung gegen Ansatz der Gerichtskosten

    Über die Erinnerung hat nach § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 139 Abs. 1 GVG der Senat zu entscheiden (BGH, Beschlüsse vom 20. September 2007 - IX ZB 35/07, juris Rn. 1 und vom 4. Mai 2011 - IV ZR 247/10, juris Rn. 2).
  • LSG Bayern, 02.05.2018 - L 12 SF 71/17

    Wirksamkeit der Vollmachterteilung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen

    Im Übrigen würde eine Haftung der Beschwerdegegner als Vertreter ohne Vertretungsmacht nur in Betracht kommen, soweit der Kläger von dem Rechtsstreit keine Kenntnis hatte und nicht in der Lage war, die Erhebung der Klage oder die Einlegung des Rechtsmittels zu verhindern (ständige Rechtsprechung des BGH, u.a. Beschlüsse vom 17.10.1996, Az. V ZR 275/95 und vom 4.5.2011, Az. IV ZR 247/10; so auch Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 1.3.2007, Az. 9 WF 48/07; OLG Koblenz, Beschluss vom 21.2.2005, Az. 14 W 108/05).
  • VG Trier, 06.07.2015 - 5 K 797/15

    Gerichtskostenpflichtigkeit einer auf die Gewährung von Zuwendungen aus dem

    BGH RVGreport 2011, 399 ; 2006, 77; JurBüro 2008, 43 ; BFH RVGreport 2011, 40 ; OLG Koblenz JurBüro 1993, 425 ; OLG München JurBüro 1994, 112 ; Oestreich/Hellstab/Trenkle, GKG-Kommentar, § 66 Rn. 42; LSG München, Beschl. v. 4.6.2014 - L 15 SF 129/14 E.
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