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   BGH, 04.05.2016 - 3 StR 358/15   

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https://dejure.org/2016,19549
BGH, 04.05.2016 - 3 StR 358/15 (https://dejure.org/2016,19549)
BGH, Entscheidung vom 04.05.2016 - 3 StR 358/15 (https://dejure.org/2016,19549)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 2016 - 3 StR 358/15 (https://dejure.org/2016,19549)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 21e GVG; § 95 AufenthG; § 96 AufenthG; § 52 StGB; § 53 StGB
    Gesetzlicher Richter (nachträgliche Änderung der Geschäftsverteilung; anhängige Verfahren; Aneinanderreihung von Einzelzuweisungen; Wiederherstellung der Effizienz des Geschäftsablaufs; Beschleunigungsgrundsatz); Einschleusen von Ausländern (Beendigungszeitpunkt bei den ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 95 Abs 1 Nr 2 AufenthG, § 95 Abs 1 Nr 3 AufenthG, § 96 Abs 1 Nr 1 AufenthG, § 96 Abs 1 Nr 2 AufenthG, § 97 Abs 2 AufenthG
    Strafverfahren: Rechtmäßigkeit einer Einzelfallzuweisung wegen Überlastung einer Strafkammer; Beteiligung an der Straftat der unerlaubten Einreise von Ausländern

  • IWW

    § 338 Nr. 1 StPO, Art. ... 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 338 Nr. 1 Buchst. b, § 222b Abs. 1 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 21e Abs. 3 Satz 1 GVG, § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG, § 96 Abs. 1 Nr. 2, § 97 Abs. 2 AufenthG, § 95 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG, § 96 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 96 Abs. 1 AufenthG, § 96 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG, § 96 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG, § 95 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a AufenthG, § 27 StGB, § 52 Abs. 1 StGB, § 97 Abs. 2, § 96 Abs. 1, 4, § 96 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b, Abs. 2 Nr. 2 AufenthG, § 95 Abs. 1a, § 96 Abs. 4 AufenthG, § 96 Abs. 1 Nr. 1, § 96 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG, § 27 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revisionrechtliche Nachprüfung des gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern; Einwand der vorschriftswidrigen Besetzung vor der Vernehmung des ersten Angeklagten für die Darlegung eines rechtzeitigen Besetzungseinwandes; Änderung des zuständigen ...

  • rewis.io

    Strafverfahren: Rechtmäßigkeit einer Einzelfallzuweisung wegen Überlastung einer Strafkammer; Beteiligung an der Straftat der unerlaubten Einreise von Ausländern

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionrechtliche Nachprüfung des gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern; Einwand der vorschriftswidrigen Besetzung vor der Vernehmung des ersten Angeklagten für die Darlegung eines rechtzeitigen Besetzungseinwandes; Änderung des zuständigen ...

  • rechtsportal.de

    Revisionrechtliche Nachprüfung des gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern; Einwand der vorschriftswidrigen Besetzung vor der Vernehmung des ersten Angeklagten für die Darlegung eines rechtzeitigen Besetzungseinwandes; Änderung des zuständigen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bandenmäßige Schleusertätigkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Geschäftsverteilungsplan - und seine Änderung für bereits anhängige Verfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einschleusen von Ausländern - und die Hilfeleistung erst nach der Einreise

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • StV 2016, 626
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 26.01.2021 - 1 StR 289/20

    Unerlaubte Einreise ins Bundesgebiet (Vorliegen eines Aufenthaltstitels eines

    Ohne Rechtsfehler hat die Strafkammer zunächst die von dieser Angeklagten in den Fällen III. B. 1, 2/3, 5 und 6 begangenen und zur Unterstützung ihres Lebensgefährten - aufgrund eines einheitlichen Tatentschlusses - geleisteten Beihilfehandlungen rechtlich als sog. Kettenbeihilfe eingeordnet (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 2016 - 3 StR 358/15 Rn. 21) und als einheitliche Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammengefasst (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 2016 - 3 StR 358/15 Rn. 23).

    (im Fall III. B. 5 der Urteilsgründe) individuell mitgewirkt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 2016 - 3 StR 358/15 Rn. 23).

  • BGH, 14.11.2019 - 3 StR 561/18

    Urteil des Landgerichts Osnabrück wegen Beihilfe zum Einschleusen von Ausländern

    dd) Da nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, kann letztlich offen bleiben, ob die Grundsätze der sog. Kettenbeihilfe auch auf Fälle wie den vorliegenden Anwendung finden und der Angeklagte deshalb durch seine nur den Schleuser unterstützenden, im Vorfeld der unerlaubten Einreise liegenden Beihilfehandlungen den Tatbestand der Einschleusung mit Todesfolge selbst täterschaftlich erfüllt hätte (so etwa BGH, Beschlüsse vom 4. Mai 2016 - 3 StR 358/15, juris Rn. 21; vom 6. Juni 2012 - 4 StR 144/12, BGHR AufenthG § 96 Abs. 1 Nr. 1 Einschleusen 1; Urteil vom 25. März 1999 - 1 StR 344/98, BGHR AuslG § 92a Hilfe 1; MüKoStGB/Gericke, 3. Aufl., AufenthG, § 96 Rn. 15; Bergmann/Dienelt/Winkelmann, AuslR, 12. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 6); durch die Annahme von Beihilfe zu dieser Tat ist er jedenfalls nicht beschwert.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2020 - 2 L 104/18

    Aufenthaltserlaubnis zum Familennachzug

    Der Tatbestand der unerlaubten Einreise nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 StGB ist mit der Einreise beendet (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 2016 - 3 StR 358/15 - juris Rn. 33, m.w.N.), so dass die absolute Verjährungsfrist für die bereits im Jahr 2009 erfolgte erstmalige illegale Einreise bereits im Jahr 2015 und für die im Oktober 2014 erfolgte zweite illegale Einreise im Oktober 2020 ablief.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2021 - 11 S 1966/19

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; maßgeblicher

    Die Straftat des § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG wäre mit der unerlaubten Einreise am 30. November 2011 beendet (vgl. BGH, Beschluss vom 04.05.2016 - 3 StR 358/15 -, juris Rn. 33), weshalb die Verjährung zu diesem Zeitpunkt begonnen hat.
  • BGH, 29.06.2016 - 2 StR 520/15

    Gründungsschwindel (falsche Angaben über die Erhöhung des Stammkapitals:

    Diese sind ihm tatmehrheitlich zuzurechnen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juli 2009 - 2 StR 160/09, NStZ 2010, 103 f.; Beschluss vom 14. Oktober 2014 - 3 StR 365/14, NStZ 2015, 334; Beschluss vom 3. März 2016 - 4 StR 134/15; Beschluss vom 4. Mai 2016 - 3 StR 358/15).
  • OLG Köln, 09.01.2020 - 2 Ws 716/19
    Denn von Verfassungs wegen sind Regelungen der Zuständigkeit, anders als deren Anwendung, nicht lediglich am Maßstab der Willkür, sondern auf jede Rechtswidrigkeit hin zu überprüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 04.05.2016, 3 StR 358/15, juris; BGH, Beschluss vom 12.05.2015, 3 StR 569/14, juris; BGH, Urteil vom 09.04.2009, 3 StR 376/08, juris; BGH, Beschluss vom 04.08.2009, 3 StR 174/09, juris; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 338 Rn. 7 und § 21e GVG Rn. 25, m.w.N.; Gericke in Karlsruher Kommentar, a.a.O., § 338 Rn. 26 und Diemer, § 21e GVG, Rn. 15).
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