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   BGH, 04.05.2017 - I ZR 114/16   

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https://dejure.org/2017,37647
BGH, 04.05.2017 - I ZR 114/16 (https://dejure.org/2017,37647)
BGH, Entscheidung vom 04.05.2017 - I ZR 114/16 (https://dejure.org/2017,37647)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 2017 - I ZR 114/16 (https://dejure.org/2017,37647)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 8 Abs. 1 Satz 1, §§ ... 3, 5 Abs. 1 Satz 1, 2 Nr. 1 UWG, Abs. 3 Nr. 3, § 3 Abs. 1, 2, § 5 Abs. 1 Satz 1, § 5 Abs. 1 Satz 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, Art. 5 der Richtlinie 2005/29/EG, § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 161 Abs. 2, § 125 Abs. 1 HGB, Art. 6 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 593/2008, Art. 29 Abs. 2 EGBGB, § 195 BGB, § 199 Abs. 1 BGB, § 604 Abs. 5, § 695 Satz 2, § 696 Satz 3 BGB, § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 257 Satz 1 BGB, § 199 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Kunden auf Einlösung von Reisewerten bei der Buchung von Reiseleistungen; Ansparen eines Reisewertguthabens durch monatliche Zahlungen; Entlastung von der Verpflichtung zur Zahlung des Reiseentgelts; Wettbewerbrechtliche Einordnung eines Schreibens als ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Kunden auf Einlösung von Reisewerten bei der Buchung von Reiseleistungen; Ansparen eines Reisewertguthabens durch monatliche Zahlungen; Entlastung von der Verpflichtung zur Zahlung des Reiseentgelts; Wettbewerbrechtliche Einordnung eines Schreibens als ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch des Kunden auf Einlösung von Reisewerten bei der Buchung von Reiseleistungen; Ansparen eines Reisewertguthabens durch monatliche Zahlungen; Entlastung von der Verpflichtung zur Zahlung des Reiseentgelts; Wettbewerbrechtliche Einordnung eines Schreibens als ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Dresden, 22.04.2020 - 5 MK 1/19

    Musterfeststellungsklage gegen die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig

    Dieser ist "dadurch gekennzeichnet, dass der Schuldner die Leistung nicht erbringen darf, bevor der Gläubiger sie verlangt" (BGH, Urteil vom 4.5.2017 - I ZR 114/16, BeckRS 2017, 126930).

    Für derartige Ansprüche kommen seit Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes die für die Leihe, die Hinterlegung und die Verwahrung geltenden besonderen Verjährungsregelungen der § 604 Abs. 5, § 695 Satz 2, § BGB § 696 Satz 3 BGB zur Anwendung (BGH, Urteil vom 4.5.2017 - I ZR 114/16, BeckRS 2017, 126930).

    Damit beginnt die dreijährige Verjährungsfrist des § 195 BGB erst mit ihrer Geltendmachung durch den Gläubiger (BGH, Urteil vom 4.5.2017 - I ZR 114/16, BeckRS.

  • LG Duisburg, 27.08.2021 - 3 O 301/20

    Zum Anspruch auf Zinsnachzahlung bei Prämiensparverträgen

    Damit beginnt die dreijährige Verjährungsfrist des § 195 BGB (i. V. m. Art. 229 § 6 Abs. 4 S. 1 EGBGB) - auch hinsichtlich der Neuberechnung der Zinsen für den Zeitraum ab Vertragsbeginn 30.12.1999 - erst mit ihrer Geltendmachung durch die Gläubigerin (vgl. BGH, Urteil vom 04.05.2017 - I ZR 114/16, Rn. 22 f.-, zit. nach juris).
  • AG Dortmund, 05.12.2017 - 425 C 6700/17

    Kündigung Reiseservicevertrag - Auszahlung von Reisewerten

    Dies ergibt sich im Übrigen auch aus den beiden aktuellen BGH-Entscheidungen vom 04.05.2017 (I ZR 113/16 und I ZR 114/16, MDR 2017, 1314).
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