Rechtsprechung
BGH, 04.05.2017 - IX ZB 92/16 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
- IWW
§ 97 InsO, § ... 207 InsO, § 289 Abs. 3 InsO, § 287a Abs. 2 InsO, § 26 Abs. 1 InsO, Art. 103h Satz 1 EGInsO, § 287 Abs. 1 Satz 1, § 4a InsO, § 290 Abs. 1 Nr. 5 und 6 InsO, § 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO, § 287a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InsO, § 290 Abs. 1 Nr. 5, 6 oder 7 InsO, § 296 InsO, § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO, § 4c InsO, § 303 Abs. 1 Nr. 2 InsO, § 298 InsO, § 4a Abs. 1 Satz 3 und 4 InsO, § 4a Abs. 1 Satz 4 InsO, § 287a InsO, § 295 InsO, §§ 290, 297 bis 298 InsO, § 287a Abs. 1 InsO, § 4a Abs. 1 InsO, § 577 Abs. 4 Satz 1 ZPO
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 4a InsO, § 4c InsO, § 287a Abs 2 S 1 Nr 2 InsO
Neuantrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung und Kostenstundung ohne Einhaltung einer Sperrfrist: Aufgehobene Kostenstundung wegen Verletzung von Mitwirkungspflichten und Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels Masse in dem vorausgegangenen Insolvenzverfahren - Jurion
Neuantrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung ohne Einhaltung einer Sperrfrist; Aufgehobene Kostenstundung wegen Verletzung von Mitwirkungspflichten in einem vorausgegangenen Insolvenzverfahren; Aufhebung der Kostenstundung als Folge der Verletzung von Mitwirkungspflichten des Schuldners; Einstellung das Insolvenzverfahrens mangels Masse
- zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Sperrfrist bei Aufhebung der Stundung und anschließender Einstellung im Vorverfahren
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 11,50 €)
Zulässigkeit eines neuen Antrags auf Restschuldbefreiung ohne Einhaltung einer Sperrfrist, wenn in einem vorausgegangenen Insolvenzverfahren die Kostenstundung wegen Verletzung von Mitwirkungspflichten aufgehoben und das Insolvenzverfahren sodann mangels Masse eingestellt worden ist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Neuantrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung ohne Einhaltung einer Sperrfrist; Aufgehobene Kostenstundung wegen Verletzung von Mitwirkungspflichten in einem vorausgegangenen Insolvenzverfahren; Aufhebung der Kostenstundung als Folge der Verletzung von Mitwirkungspflichten des Schuldners; Einstellung das Insolvenzverfahrens mangels Masse
- rechtsportal.de
Neuantrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung ohne Einhaltung einer Sperrfrist; Aufgehobene Kostenstundung wegen Verletzung von Mitwirkungspflichten in einem vorausgegangenen Insolvenzverfahren; Aufhebung der Kostenstundung als Folge der Verletzung von Mitwirkungspflichten des Schuldners; Einstellung das Insolvenzverfahrens mangels Masse
- datenbank.nwb.de
Neuantrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung und Kostenstundung ohne Einhaltung einer Sperrfrist: Aufgehobene Kostenstundung wegen Verletzung von Mitwirkungspflichten und Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels Masse in dem vorausgegangenen Insolvenzverfahren
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Leitsatz)
Keine Sperrfrist bei Aufhebung der Kostenstundung im Erstverfahren wegen Verletzung von Mitwirkungspflichten
- soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)
"Bleibt die Frage, ob der Schuldner seinen eigenen Antrag auf Restschuldbefreiung zurücknehmen kann, wenn er nach Eröffnung des Verfahrens neue Verbindlichkeiten begründet hat."
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Sofortiger Antrag auf erneutes Insolvenzverfahren nach Scheitern des ersten möglich!
- infodienst-schuldnerberatung.de (Kurzinformation und Leitsatz)
Keine Sperrfrist für Neuantrag bei Aufhebung der Kostenstundung wegen mangelnder Mitwirkung
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Keine Sperrfrist bei Aufhebung der Kostenstundung im Erstverfahren wegen Verletzung von Mitwirkungspflichten
Verfahrensgang
- AG Stralsund, 31.05.2016 - 92 IK 102/16
- LG Stralsund, 15.08.2016 - 8 T 114/16
- BGH, 05.12.2016 - IX ZB 92/16
- BGH, 04.05.2017 - IX ZB 92/16
Papierfundstellen
- NJW-RR 2017, 1006
- MDR 2017, 1147
- NZI 2017, 627
- WM 2017, 1218
- Rpfleger 2017, 576
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 19.10.2017 - IX ZB 100/16
Verbraucherinsolvenzverfahren: Erhöhung des Pfändungsfreibetrags bei …
Die vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte Lücke muss dabei aufgrund konkreter Umstände positiv festgestellt werden können, weil sonst jedes Schweigen des Gesetzgebers als planwidrige Lücke im Wege der Analogie von den Gerichten ausgefüllt werden könnte (BGH…, Beschluss vom 8. September 2016 - IX ZB 72/15, NJW 2016, 3726 Rn. 12; vom 4. Mai 2017 - IX ZB 92/16, WM 2017, 1218 Rn. 14). - LG Landshut, 09.08.2017 - 33 T 334/16
Rücknahme des Antrags auf Erteilung der Restschuldbefreiung
Der unredliche Schuldner ist grundsätzlich nicht schutzwürdig, dies entspricht auch der aktuellen Auffassung der Rechtsprechung (BGH, NZI 2017, 627 m. Anm. Ahrens).