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   BGH, 04.05.2021 - 6 StR 148/21   

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https://dejure.org/2021,14430
BGH, 04.05.2021 - 6 StR 148/21 (https://dejure.org/2021,14430)
BGH, Entscheidung vom 04.05.2021 - 6 StR 148/21 (https://dejure.org/2021,14430)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 2021 - 6 StR 148/21 (https://dejure.org/2021,14430)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 64 Satz 1 StGB, § 35 BtMG, § 64 StGB, § 246a Abs. 1 Satz 2 StPO, § 358 Abs. 2 Satz 3 StPO

  • Wolters Kluwer

    Erfüllung des Merkmal des Hanges aufgrund eigenen Suchtdrucks zur Mitfinanzierung des eigenen Konsums

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64
    Erfüllung des Merkmal des Hanges aufgrund eigenen Suchtdrucks zur Mitfinanzierung des eigenen Konsums

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.03.2010 - 3 StR 88/10

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; psychische Abhängigkeit);

    Auszug aus BGH, 04.05.2021 - 6 StR 148/21
    Denn nach ständiger Rechtsprechung hindern Intervalle der Abstinenz die Annahme eines Hangs nicht ohne Weiteres (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 12. April 2012 - 5 StR 87/12, NStZ-RR 2012, 271; vom 30. März 2010 - 3 StR 88/10, NStZ-RR 2010, 216).
  • BGH, 12.04.2012 - 5 StR 87/12

    Hang zu alkoholischen Getränken auch bei Fehlen von ausgeprägten Entzugssyndromen

    Auszug aus BGH, 04.05.2021 - 6 StR 148/21
    Denn nach ständiger Rechtsprechung hindern Intervalle der Abstinenz die Annahme eines Hangs nicht ohne Weiteres (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 12. April 2012 - 5 StR 87/12, NStZ-RR 2012, 271; vom 30. März 2010 - 3 StR 88/10, NStZ-RR 2010, 216).
  • BGH, 11.04.2023 - 5 StR 71/23

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Unterbringung in einer

    Mithin entbehrt die Wertung, er sei ein Gelegenheitskonsument einer tragfähigen Grundlage, zumal da nach ständiger Rechtsprechung Intervalle der Abstinenz die Annahme eines Hangs ohnehin nicht ohne Weiteres hindern (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 4. Mai 2021 - 6 StR 148/21 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 01.06.2021 - 6 StR 212/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang: indizielle Bedeutung von der

    Die Beeinträchtigung der Gesundheit oder der Arbeits- und Leistungsfähigkeit hat zwar indizielle Bedeutung für das Vorliegen eines Hangs, deren Fehlen schließt ihn jedoch nicht aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. März 2021 - 6 StR 90/21 Rn. 4, und vom 12. Januar 2017, aaO); Gleiches gilt für drogenfreie Intervalle (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Mai 2021 - 6 StR 148/21 Rn. 3, mwN; vom 20. Februar 2018 - 3 StR 645/17 Rn. 8).
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