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   BGH, 04.05.2021 - AnwZ (Brfg) 5/21   

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BGH, 04.05.2021 - AnwZ (Brfg) 5/21 (https://dejure.org/2021,19907)
BGH, Entscheidung vom 04.05.2021 - AnwZ (Brfg) 5/21 (https://dejure.org/2021,19907)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 2021 - AnwZ (Brfg) 5/21 (https://dejure.org/2021,19907)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO, § ... 124 Abs. 2 VwGO, § 112e Satz 2 BRAO, § 124a Abs. 5 Satz 2 VwGO, § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, § 882b ZPO, § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, § 14 Abs. 2 Nr. 7 Halbsatz 2 BRAO, § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO, § 86 Abs. 1 VwGO, § 32 Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 26 Abs. 2 VwVfG, § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 154 Abs. 2 VwGO, § 194 Abs. 2 Satz 1 BRAO

  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Eintragung eines Rechtsanwalts im Schuldnerverzeichnis hinsichtlich Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Eintragung eines Rechtsanwalts im Schuldnerverzeichnis hinsichtlich Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden

  • rechtsportal.de

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Eintragung eines Rechtsanwalts im Schuldnerverzeichnis hinsichtlich Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 10.02.2014 - AnwZ (Brfg) 81/13

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 04.05.2021 - AnwZ (Brfg) 5/21
    Auf die Liquidität entsprechender Vermögenswerte kommt es aber entscheidend an (vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 10. Februar 2014 - AnwZ (Brfg) 81/13, juris Rn. 6 und vom 29. April 2019 - AnwZ (Brfg) 21/19, juris Rn. 8; jeweils mwN).

    Sie ist im Übrigen durch die Rechtsprechung des Senats zur erforderlichen Liquidität von Vermögenswerten geklärt (vgl. nur Senat, Beschluss vom 10. Februar 2014 - AnwZ (Brfg) 81/13, juris Rn. 6).

  • BGH, 17.11.2020 - AnwZ (Brfg) 20/20

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auszug aus BGH, 04.05.2021 - AnwZ (Brfg) 5/21
    aa) Ein Rechtsanwalt, der im Schuldnerverzeichnis eingetragen ist, muss zur Widerlegung der Vermutung des Vermögensverfalls ein vollständiges und detailliertes Verzeichnis seiner Gläubiger und Verbindlichkeiten vorlegen und konkret darlegen sowie belegen, dass seine Vermögens- und Einkommensverhältnisse nachhaltig geordnet sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. Januar 2017 - AnwZ (Brfg) 61/16, juris Rn. 4; vom 7. Dezember 2018 - AnwZ (Brfg) 55/18, juris Rn. 8 und vom 17. November 2020 - AnwZ (Brfg) 20/20, juris Rn. 32, 34 ff.; jeweils mwN).

    Soweit der Kläger hinsichtlich der Höhe und kurzfristigen Realisierbarkeit eigener Forderungen gegen Mandanten auf die von ihm mit Schriftsatz vom 6. Mai 2020 eingereichte Vermögensauskunft zum 11. Dezember 2019 verweist, genügen die darin enthaltenen Angaben nicht dem Erfordernis einer konkreten und belegten Darlegung seiner Vermögensverhältnisse (zur Notwendigkeit nicht nur der Darstellung, sondern auch des Beleges eigenen Vermögens vgl. Senat, Beschluss vom 17. November 2020 aaO).

  • BGH, 29.12.2016 - AnwZ (Brfg) 36/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus BGH, 04.05.2021 - AnwZ (Brfg) 5/21
    Er hat sie vielmehr umfassend und substantiiert unter Angabe von Einzelheiten und Vorlage entsprechender Unterlagen, insbesondere der Erklärungen der betroffenen Gläubiger, darzulegen (Senat, Beschlüsse vom 29. Dezember 2016 - AnwZ (Brfg) 36/16, juris Rn. 7; vom 21. Mai 2019 - AnwZ (Brfg) 60/18, juris Rn. 16 und vom 11. Dezember 2019 - AnwZ (Brfg) 50/19, juris Rn. 40).

    Dabei ist insbesondere auch das Datum einer Ratenzahlungsvereinbarung anzugeben, damit geprüft werden kann, ob die Vermutung des Vermögensverfalls zum maßgeblichen Zeitpunkt des Widerrufsbescheides widerlegt war (Senat, Beschluss vom 29. Dezember 2016 aaO).

  • BGH, 11.12.2019 - AnwZ (Brfg) 50/19

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auszug aus BGH, 04.05.2021 - AnwZ (Brfg) 5/21
    Er hat sie vielmehr umfassend und substantiiert unter Angabe von Einzelheiten und Vorlage entsprechender Unterlagen, insbesondere der Erklärungen der betroffenen Gläubiger, darzulegen (Senat, Beschlüsse vom 29. Dezember 2016 - AnwZ (Brfg) 36/16, juris Rn. 7; vom 21. Mai 2019 - AnwZ (Brfg) 60/18, juris Rn. 16 und vom 11. Dezember 2019 - AnwZ (Brfg) 50/19, juris Rn. 40).

    Voraussetzung dafür ist, dass der Rechtsanwalt die gegen ihn gerichteten Forderungen erfüllen könnte, dies aber - aus welchen Gründen auch immer - nicht will, und seine Vermögensverhältnisse im Übrigen geordnet sind (Senat, Beschluss vom 11. Dezember 2019 - AnwZ (Brfg) 50/19, juris Rn. 42 mwN).

  • BGH, 06.02.2012 - AnwZ (Brfg) 42/11

    Widerruf der Anwaltszulassung: Verfassungsmäßigkeit der öffentlichen Verhandlung

    Auszug aus BGH, 04.05.2021 - AnwZ (Brfg) 5/21
    Dieser Zulassungsgrund ist gegeben, wenn der Rechtsstreit eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. nur Senat, Beschluss vom 6. Februar 2012 - AnwZ (Brfg) 42/11, juris Rn. 25 mwN).
  • BGH, 24.10.2012 - AnwZ (Brfg) 43/12

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 04.05.2021 - AnwZ (Brfg) 5/21
    Mindestvoraussetzung ist, dass der Rechtsanwalt - im Wege der Selbstbeschränkung - seine anwaltliche Tätigkeit nur noch für eine Rechtsanwaltssozietät ausübt und mit dieser rechtlich abgesicherte Maßnahmen verabredet hat, die eine Gefährdung der Mandanten effektiv verhindern (vgl. Senatsbeschlüsse vom 24. Oktober 2012 - AnwZ (Brfg) 43/12, juris Rn. 9; vom 22. Mai 2013 - AnwZ (Brfg) 73/12, juris Rn. 5 und vom 21. Dezember 2015 - AnwZ (Brfg) 52/15, juris Rn. 7; jeweils mwN).
  • BGH, 22.05.2013 - AnwZ (Brfg) 73/12

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Ausschluss der

    Auszug aus BGH, 04.05.2021 - AnwZ (Brfg) 5/21
    Mindestvoraussetzung ist, dass der Rechtsanwalt - im Wege der Selbstbeschränkung - seine anwaltliche Tätigkeit nur noch für eine Rechtsanwaltssozietät ausübt und mit dieser rechtlich abgesicherte Maßnahmen verabredet hat, die eine Gefährdung der Mandanten effektiv verhindern (vgl. Senatsbeschlüsse vom 24. Oktober 2012 - AnwZ (Brfg) 43/12, juris Rn. 9; vom 22. Mai 2013 - AnwZ (Brfg) 73/12, juris Rn. 5 und vom 21. Dezember 2015 - AnwZ (Brfg) 52/15, juris Rn. 7; jeweils mwN).
  • BGH, 28.01.2019 - AnwZ (Brfg) 72/18
    Auszug aus BGH, 04.05.2021 - AnwZ (Brfg) 5/21
    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren erster Instanz, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (Senat, Beschluss vom 28. Januar 2019 - AnwZ (Brfg) 72/18, juris Rn. 9 mwN).
  • BGH, 21.12.2015 - AnwZ (Brfg) 52/15

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Gefährdung

    Auszug aus BGH, 04.05.2021 - AnwZ (Brfg) 5/21
    Mindestvoraussetzung ist, dass der Rechtsanwalt - im Wege der Selbstbeschränkung - seine anwaltliche Tätigkeit nur noch für eine Rechtsanwaltssozietät ausübt und mit dieser rechtlich abgesicherte Maßnahmen verabredet hat, die eine Gefährdung der Mandanten effektiv verhindern (vgl. Senatsbeschlüsse vom 24. Oktober 2012 - AnwZ (Brfg) 43/12, juris Rn. 9; vom 22. Mai 2013 - AnwZ (Brfg) 73/12, juris Rn. 5 und vom 21. Dezember 2015 - AnwZ (Brfg) 52/15, juris Rn. 7; jeweils mwN).
  • BGH, 09.02.2015 - AnwZ (Brfg) 46/14

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Ausschluss der

    Auszug aus BGH, 04.05.2021 - AnwZ (Brfg) 5/21
    Hierfür trägt der Rechtsanwalt die Feststellungslast (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Februar 2015 - AnwZ (Brfg) 46/14, juris Rn. 12 mwN).
  • BGH, 10.04.2019 - AnwZ (Brfg) 68/18

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

  • BGH, 02.10.2019 - AnwZ (Brfg) 44/19

    Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund Vermögensverfalls;

  • BGH, 21.05.2019 - AnwZ (Brfg) 60/18

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

  • BGH, 08.01.2018 - AnwZ (Brfg) 10/17

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Erwirkung

  • BGH, 07.12.2018 - AnwZ (Brfg) 55/18

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

  • BGH, 21.04.2016 - AnwZ (Brfg) 1/16

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts wegen Vermögensverfalls aufgrund eines

  • BGH, 10.03.2014 - AnwZ (Brfg) 77/13

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

  • BGH, 05.11.2015 - AnwZ (Brfg) 28/15

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • BGH, 29.04.2019 - AnwZ (Brfg) 21/19

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

  • BGH, 21.03.2017 - AnwZ (Brfg) 44/16

    Rechtmäßiger Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen

  • BGH, 30.01.2017 - AnwZ (Brfg) 61/16

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Eintragung

  • BGH, 24.09.2018 - AnwZ (Brfg) 7/18

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • BGH, 12.12.2018 - AnwZ (Brfg) 60/17

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • BGH, 15.12.2017 - AnwZ (Brfg) 11/17

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

  • BGH, 09.02.2015 - AnwZ (Brfg) 51/13

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 10.12.2021 - 1 AGH 17/21

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts wegen Vermögensverfalls

    Der Widerruf ist nach erfolgloser Durchführung des Klageverfahrens bestandskräftig geworden (Beschluss des BGH vom 04.05.2021 - AnwZ (Brfg) 5/21, dem Kläger am 25.06.2021 zugestellt).
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