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BGH, 04.06.1962 - III ZR 160/61 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzungen von Beamten und Richtern - Verletzung der Amtspflichten der Beamten des Staatsministeriums für Wirtschaft und Verkehr - Erteilung einer Bankerlaubnis durch einen Beamten - Nichtausübung des Fragerechts durch das ...
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.04.1960 - III ZR 176/59
Auszug aus BGH, 04.06.1962 - III ZR 160/61
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 28. April 1960 - III ZR 176/59 -, auf dessen Tatbestand bezug genommen wird, die Revision des Klägers hinsichtlich des Betrages von 2.500,- DM zurückgewiesen, im übrigen aber das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.Hinsichtlich des Anspruchs auf Ersatz von 215,- DM Kosten des Rechtsstreits 1 O 115/57 des Landgerichts Bamberg, der Gegenstand der vorliegenden Revision ist, hat der Senat in seinem Urteil vom 28. April 1960 - III ZR 176/59 - ausgeführt:.
- BGH, 24.01.1952 - III ZR 196/50
Beginn der mündlichen Verhandlung
Auszug aus BGH, 04.06.1962 - III ZR 160/61
Das Revisionsgericht ist durch die Auslegung, die der Tatsachenrichter einer prozessualen Erklärung gibt, nicht gebunden (BGHZ 4, 328, 334) [BGH 24.01.1952 - III ZR 196/50] . - BGH, 04.06.1962 - III ZR 194/61
Auszug aus BGH, 04.06.1962 - III ZR 160/61
Zur Frage der Prozeßfähigkeit des Klägers wird auf die Entscheidungsgründe des Urteils des Senats vom 4. Juni 1962 - III ZR 194/61 - Bezug genommen.
- BGH, 29.04.1963 - III ZR 6/62 zwischen Schaden und der Fehlhandlung der ersten Behörde nicht, wenn diese Fehlhandlung den Grund schafft, auf dem die zweite Behörde irrt, es sei denn dieser Irrtum ist ganz ungewöhnlich und liegt außerhalb jeder Erfahrung (vgl« III ZR 160/61 vom 4 Juni 1952), 3 e) T".
- BGH, 04.06.1962 - III ZR 194/61
Rechtsmittel
Einzelne Eingaben und Handlungen des Klägers im Verfahren vor dem Oberlandesgericht und im zweiten Berufungsrechtszug der zugleich verhandelten Sache III ZR 160/61 ließen allerdings eine bis an die Grenze des Krankhaften gesteigerte Kritiklosigkeit und Unbedenklichkeit in der Wahl der Mittel vermuten.