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   BGH, 04.06.1964 - 3 StR 5/64   

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https://dejure.org/1964,712
BGH, 04.06.1964 - 3 StR 5/64 (https://dejure.org/1964,712)
BGH, Entscheidung vom 04.06.1964 - 3 StR 5/64 (https://dejure.org/1964,712)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 1964 - 3 StR 5/64 (https://dejure.org/1964,712)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung - Beobachtung und Überwachung von Parteiveranstaltungen - Strafbare Äußerungen innerhalb einer politischen Veranstaltung - Vorsatzfragen hinsichtlich des Tatbestandsmerkmals des Dienens verfassungsfeindlichen Bestrebungen - Schutz ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 19, 344
  • NJW 1964, 1680
  • MDR 1964, 771
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.11.1962 - 3 StR 39/62

    Freispruch von der Anklage eines Vergehens - Vorliegen einer Absicht

    Auszug aus BGH, 04.06.1964 - 3 StR 5/64
    Damit ist die Zersetzungsabsicht einwandfrei festgestellt (BGHSt 6, 64; 18, 151).

    Die Revision scheint, wie sich aus ihrem Hinweis auf BGHSt 18, 151 ergibt, der Meinung zu sein, es müsse dem Täter "darauf ankommen", verfassungsfeindlichen Bestrebungen zu dienen.

    Zunächst übersieht die Revision, dass § 91 StGB nicht jene allgemeine verfassungsfeindliche Absicht voraussetzt, die sonst in den durch das 1. Strafrechtsänderungsgesetz neu geschaffenen Vorschriften, wenn auch mit geringen Verschiedenheiten im Wortlaut, häufig wiederkehrt (vgl. BGHSt 18, 151, 153).

  • BGH, 03.07.1953 - 2 StR 867/52
    Auszug aus BGH, 04.06.1964 - 3 StR 5/64
    Dazu genügt jede Tätigkeit, die den angesprochenen Personenkreis beeinflussen soll (BGHSt 4, 291; BGH MDR 1963, 326).

    Zur Vollendung ist nicht erforderlich, dass die Einwirkungshandlung die Pflichtbereitschaft bereits erschüttert hat (BGHSt 4, 291; 6, 64); auch ist unerheblich, ob das vom Täter angewandte Mittel überhaupt geeignet war, die Angesprochenen zu beeinflussen (BGH 6 StR 17/54 vom 5. Mai 1954, bei Wagner GA 1961, 3 Nr. 4).

  • BGH, 31.03.1954 - 6 StR 126/54
    Auszug aus BGH, 04.06.1964 - 3 StR 5/64
    Zur Vollendung ist nicht erforderlich, dass die Einwirkungshandlung die Pflichtbereitschaft bereits erschüttert hat (BGHSt 4, 291; 6, 64); auch ist unerheblich, ob das vom Täter angewandte Mittel überhaupt geeignet war, die Angesprochenen zu beeinflussen (BGH 6 StR 17/54 vom 5. Mai 1954, bei Wagner GA 1961, 3 Nr. 4).

    Damit ist die Zersetzungsabsicht einwandfrei festgestellt (BGHSt 6, 64; 18, 151).

  • BGH, 23.09.1960 - 3 StR 29/60

    Beweisbedürftigkeit/Feststellungsbedürftigkeit von Tatsachen bei abstrakten

    Auszug aus BGH, 04.06.1964 - 3 StR 5/64
    Für die Vorschrift des § 109f StGB ergibt sich das schon aus einem Vergleich mit den Bestimmungen der §§ 109b, 109e und § 109g StGB, die den Eintritt einer Gefährdung der Sicherheit der Bundesrepublik usw. voraussetzen (BGHSt 15, 161).
  • BGH, 05.05.1954 - 6 StR 17/54
    Auszug aus BGH, 04.06.1964 - 3 StR 5/64
    Zur Vollendung ist nicht erforderlich, dass die Einwirkungshandlung die Pflichtbereitschaft bereits erschüttert hat (BGHSt 4, 291; 6, 64); auch ist unerheblich, ob das vom Täter angewandte Mittel überhaupt geeignet war, die Angesprochenen zu beeinflussen (BGH 6 StR 17/54 vom 5. Mai 1954, bei Wagner GA 1961, 3 Nr. 4).
  • BGH, 08.05.1964 - 3 StR 1/61

    Sonderstellung politischer Parteien gegenüber anderen Vereinigungen

    Auszug aus BGH, 04.06.1964 - 3 StR 5/64
    Was unter allgemeinen Rechtsvorschriften zu verstehen ist, hat der Senat in seinem Urteil vom 8. Mai 1964 - 3 StR 1/61 - (für die Amtliche Sammlung bestimmt) näher ausgeführt.
  • BVerfG, 18.07.1961 - 2 BvE 1/61

    Fragestunde

    Auszug aus BGH, 04.06.1964 - 3 StR 5/64
    Aber auch sie müssen alles unterlassen, was nach allgemeinen Rechtsvorschriften verboten ist (BVerfGE 12, 306; vgl. auch BVerfG MDR 1961, 746 betr. die DFU).
  • RG, 28.02.1921 - C 76/19

    Erfordert der Begriff "dem Feinde als Spion dienen" nach § 90 Abs. 1 Nr. 5 StGB.

    Auszug aus BGH, 04.06.1964 - 3 StR 5/64
    Insbesondere setzt "Dienen" keinen Zustand von längerer Dauer voraus (vgl. RGSt 55, 268 zum früheren § 90 Abs. 1 Nr. 5 RStGB: Dienen als Spion).
  • BGH, 15.01.1965 - 3 StR 39/64

    Freispruch vom Vorwurf der Zersetzung in Tateinheit mit Beleidigung -

    Dann hätte er nämlich auf die drei Beamten, die als Angehörige der Hagener Polizei in jene Versammlung "zum Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung" (§ 91 StGB) beordert worden waren, in der Absicht eingewirkt, sie durch Drohung mit künftiger Abrechnung zu bewegen, Versammlungen der DFU nicht mehr pflichtgemäß und ohne Nachsicht entsprechend den Gesetzen, insbesondere den §§ 80 ff StGB zu überwachen; damit würde er auch verfassungsfeindlichen Bestrebungen gedient haben (BGHSt 19, 344).

    In letzter Zeit haben sich auch Funktionäre der DFU der Drohung bedient, die Polizeibeamten würden "einst zur Rechenschaft gezogen" und "schon sehen, wohin sie kämen" (so BGHSt 18, 151), mit ihnen werde "am Tage der Gerechtigkeit erbarmungslos abgerechnet" (so BGH NJW 1964, 1680 [BGH 04.06.1964 - 3 StR 5/64], insoweit in BGHSt 19, 344 nicht abgedruckt).

  • BGH, 22.07.1970 - 3 StR 3/70

    Angaben über Angelegenheiten der Landesverteidigung der Bundesrepublik - Sammeln

    Dazu sei bemerkt, daß zur Erfüllung des Merkmals "dient" bedingter Vorsatz ausreicht (BGHSt 19, 344).
  • BGH, 22.06.1966 - 3 StR 6/66

    Strafbarkeit der Tätigkeit für verbotene Parteien wie der Kommunistischen Partei

    Auch die weitere, im Jahre 1957 durch das 3. Strafrechtsänderungsgesetz dem § 91 StGB einschränkend hinzugefügte Voraussetzung, dass der Täter zumindest bedingt vorsätzlich verfassungsfeindlichen Bestrebungen gedient haben muss (BGHSt 19, 344), ist nach den Feststellungen des Landgerichts erfüllt (UA S. 29).
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