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   BGH, 04.06.1985 - 2 StR 13/85   

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BGH, 04.06.1985 - 2 StR 13/85 (https://dejure.org/1985,608)
BGH, Entscheidung vom 04.06.1985 - 2 StR 13/85 (https://dejure.org/1985,608)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 1985 - 2 StR 13/85 (https://dejure.org/1985,608)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Tatbeitrag eines V-Mannes der Polizei im Zusammenhang mit der Verurteilung eines Angeklagten - Einwirkung eines agent provocateur auf die Strafverfolgung des Angestifteten - Zielrichtung des Einsatzes von V-Leuten der Polizei - Verfahrenshindernis bei Überschreitung der ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zu den Folgen tatprovozierenden Verhaltens polizeilicher Lockspitzel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46; StPO § 260 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 75
  • MDR 1985, 858
  • StV 1985, 309
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

    Auszug aus BGH, 04.06.1985 - 2 StR 13/85
    In der Frage, wie sich die unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten nicht mehr hinnehmbare Einwirkung eines agent provocateur auf die Strafverfolgung des Angestifteten auswirkt, ändert jedoch der erkennende Senat seine bisherige Rechtsansicht; er schließt sich aus noch darzulegenden Erwägungen derjenigen des 1. Strafsenats im Urteil vom 23. Mai 1984 - 1 StR 148/84 (= BGHSt 32, 345 = NStZ 1985, 131 = Strafverteidiger 1984, 321) an, nach der auch eine solche Einwirkung kein Verfahrenshindernis begründet, sondern im Rahmen der Strafzumessung zu beachten ist und sachgerecht berücksichtigt werden kann.

    Der erkennende Senat schließt sich nach erneuter Prüfung der vom 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes in der Entscheidung BGHSt 32, 345 vertretenen Auffassung an, nach der die Einwirkung des polizeilichen agent provocateur ausschließlich bei der Strafzumessung gegen den Täter zu berücksichtigen ist, somit auch dann, wenn sie die Grenzen des rechtlich Zulässigen überschreitet, nicht zur Annahme eines Verfahrenshindernisses führt.

    In Grenzfällen, in denen die Schuld des Täters zwar nicht gemäß § 35 StGB ausgeschlossen, aber gering ist und die Voraussetzungen des zusätzlichen Strafmilderungsgrundes in erheblichem Umfang vorliegen, führen unter anderem die Vorschriften der §§ 153, 153 a StPO sowie, vielfach auch bei Verbrechen, des § 59 in Verbindung mit § 47 Abs. 2 StGB zu annehmbaren Ergebnissen (vgl. BGHSt 32, 345).

  • BGH, 23.12.1981 - 2 StR 742/81

    Lockspitzel II - Möglichkeit eines Strafverfolgungsverbots

    Auszug aus BGH, 04.06.1985 - 2 StR 13/85
    Auch wenn er den anderen mit der hier festgestellten Intensität zum (erneuten) strafbaren Tun veranlaßt sowie im weiteren Verlauf die Tat in jeder Phase mit beherrscht und steuert, erscheint der den staatlichen Organen zuzurechnende Tatbeitrag - auch bei Berücksichtigung der vom Angeklagten später entwickelten Aktivität (vgl. BGH NStZ 1982, 156) - unvertretbar übergewichtig.

    Der tragende Grund für die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils war somit die Rechtsansicht des erkennenden Senats, daß eine Überschreitung der Grenzen zulässigen polizeilichen Lockspitzeleinsatzes zur Verwirkung des staatlichen Strafanspruchs führe und - wie vom Senat in vorausgegangenen und nachfolgenden Entscheidungen dargelegt (vgl. BGH NJW 1981, 1626; BGH NStZ 1982, 126; 1982, 156; 1984, 519; offengelassen im Urteil vom 20. März 1985 - 2 StR 596/84) - ein Verfahrenshindernis begründe.

  • BGH, 24.09.1954 - 2 StR 598/53
    Auszug aus BGH, 04.06.1985 - 2 StR 13/85
    Zwar steht dies ihrer Einordnung als Verfahrenshindernis nicht zwingend entgegen (vgl. z.B. BGHSt 6, 304; 10, 75) [BGH 10.01.1957 - 2 StR 575/56].
  • BGH, 27.10.1961 - 2 StR 193/61

    Vorliegen eines Verfahrenshindernisses bei Bedeutungslosigkeit einer

    Auszug aus BGH, 04.06.1985 - 2 StR 13/85
    Bei den gesetzlich geregelten Verfahrenshindernissen des § 7 Abs. 3 OWiG in der bis zum 30. September 1968 gültigen Fassung und des Straffreiheitsgesetzes 1954 konnte die entsprechende Situation ebenfalls eintreten (BGHSt 16, 399 [BGH 27.10.1961 - 2 StR 193/61]; Rieß JR 1985, 45, 46 f).
  • BGH, 21.02.1968 - 2 StR 719/67

    Bindung des Revisionsrichters an Feststellungen des Tatrichters - Verbindlichkeit

    Auszug aus BGH, 04.06.1985 - 2 StR 13/85
    Soweit dagegen in einzelnen Punkten Überschneidungen vorkommen, das Vorliegen einer Verfahrensvoraussetzung also von einer für die Tat wesentlichen Tatsachenfeststellung abhängig ist, ist das Revisionsgericht an die Feststellungen des Tatrichters gebunden (BGHSt 22, 90 [BGH 21.02.1968 - 2 StR 719/67]).
  • BGH, 10.01.1957 - 2 StR 575/56

    Berücksichtigung eines Mangels der sachlichen Zuständigkeit in der

    Auszug aus BGH, 04.06.1985 - 2 StR 13/85
    Zwar steht dies ihrer Einordnung als Verfahrenshindernis nicht zwingend entgegen (vgl. z.B. BGHSt 6, 304; 10, 75) [BGH 10.01.1957 - 2 StR 575/56].
  • BGH, 13.11.1981 - 2 StR 242/81

    Heroin als Belohnung - Polizeilicher Lockspitzel (agent provocateur), Möglichkeit

    Auszug aus BGH, 04.06.1985 - 2 StR 13/85
    Der tragende Grund für die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils war somit die Rechtsansicht des erkennenden Senats, daß eine Überschreitung der Grenzen zulässigen polizeilichen Lockspitzeleinsatzes zur Verwirkung des staatlichen Strafanspruchs führe und - wie vom Senat in vorausgegangenen und nachfolgenden Entscheidungen dargelegt (vgl. BGH NJW 1981, 1626; BGH NStZ 1982, 126; 1982, 156; 1984, 519; offengelassen im Urteil vom 20. März 1985 - 2 StR 596/84) - ein Verfahrenshindernis begründe.
  • BGH, 10.11.1971 - 2 StR 492/71

    Lange Verfahrensdauer als Verstoß gegen Art. 6 der Europäischen

    Auszug aus BGH, 04.06.1985 - 2 StR 13/85
    Danach ist dem Angeklagten außer der durch sie in jedem Fall bewirkten Belastung eine von Strafverfolgungsorganen verschuldete Verletzung seines sich aus Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK ergebenden Anspruchs darauf, daß seine Sache in angemessener Frist gehört wird, strafmildernd anzurechnen (vgl. BGHSt 24, 239; BGH NStZ 1983, 135; ebenso BVerfGE Strafverteidiger 1984, 97; Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 46 Rdn. 35 mit Nachweisen).
  • GemSOGB, 06.02.1973 - GmS-OGB 1/72

    Beteiligte an dem Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe

    Auszug aus BGH, 04.06.1985 - 2 StR 13/85
    In diese Richtung weisen auch die vom Gemeinsamen Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes im Beschluß vom 6. Februar 1972 (BGHZ 60, 392, 397 f) [BGH 06.02.1973 - GmG-OBG - 1/72] entwickelten Grundsätze.
  • BGH, 06.02.1981 - 2 StR 370/80

    Lockspitzel Rauschgiftgeschäft - Verfahrenshindernis, Rechtsstaatsprinzip, Art.

    Auszug aus BGH, 04.06.1985 - 2 StR 13/85
    Der tragende Grund für die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils war somit die Rechtsansicht des erkennenden Senats, daß eine Überschreitung der Grenzen zulässigen polizeilichen Lockspitzeleinsatzes zur Verwirkung des staatlichen Strafanspruchs führe und - wie vom Senat in vorausgegangenen und nachfolgenden Entscheidungen dargelegt (vgl. BGH NJW 1981, 1626; BGH NStZ 1982, 126; 1982, 156; 1984, 519; offengelassen im Urteil vom 20. März 1985 - 2 StR 596/84) - ein Verfahrenshindernis begründe.
  • BVerfG, 24.11.1983 - 2 BvR 121/83

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung bei überlanger Dauer

  • BGH, 01.12.1982 - 2 StR 210/82

    Verfahrenshindernis - Gerichtliche Entscheidung - Angemessene Frist - Richter -

  • BGH, 13.07.1984 - 2 StR 199/84

    Tatprovokation unter Ausnutzung einer plötzlich auftretenden Notlage;

  • BGH, 20.03.1985 - 2 StR 596/84

    Bestimmung des Strafrahmens - Besonders schwerer Fall - Arglistiges Ausnutzen -

  • BGH, 23.09.1983 - 2 StR 370/83

    Polizeibehörde - Billigung - Lockspitzel - Zulässigkeit - Veranlassung zu

  • BGH, 08.11.1985 - 2 StR 446/85

    Berücksichtigung der Tatprovokation durch polizeiliche Lockspitzel bei der

    Der Auffassung des Landgerichts, daß die Tatprovokation kein Verfahrenshindernis begründet, stimmt der Senat aus den in seinem Beschluß vom 4. Juni 1985 (Strafverteidiger 1985, 309 ff) dargelegten Gründen zu.

    Der vom polizeilichen Lockspitzel ausgeübte Einfluß war eine ausschlaggebende Ursache für die Tatbegehung (vgl. BGH Strafverteidiger 1985, 309 ff).

  • BVerfG, 03.06.1986 - 2 BvR 1451/85

    Kein Verfolgungshindernis bei polizeilicher Tatprovokation -

    Nachdem der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs gewichtige Bedenken gegen die Annahme geltend gemacht hat, daß außer den anerkannten, fest umrissenen Verfahrensvoraussetzungen weitere, aus dem Rechtsstaatsprinzip herzuleitende Verfahrensvoraussetzungen bestünden (BGHSt 32, 345 [348 ff.]), und sich der 2. Strafsenat dieser Auffassung in Abweichung von seiner bisherigen Rechtsprechung angeschlossen hat (Beschluß vom 4. Juni 1985 - 2 StR 13/85 -, StV 1985, 309 ff.), wird in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Auffassung derzeit nicht mehr vertreten, daß aus dem Rechtsstaatsprinzip Verfahrensvoraussetzungen herzuleiten seien (BGH, Großer Senat, Beschluß vom 7. November 1985 - GSSt 1/85 -, StV 1986, 47 [48]; BGH, Beschluß vom 8. November 1985 - 2 StR 446/85 -, JZ 1986, 453 f.).

    Auf sie wird mit dem Ziel eingewirkt, ihr (von den Ermittlungsbehörden vermutetes) strafbares Handeln in einer für die Überführung der Beteiligten, die Aufdeckung ihrer Verbindung sowie die Sicherstellung vorhandenen Rauschgifts geeigneten Weise zu steuern (BGH, StV 1985, 309 [310]).

  • BGH, 21.07.1993 - 2 StR 331/93

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Nebentäterschaft - Anforderungen an

    Zwar handelt es sich hier nicht um einen der Fälle, in denen eine ursprünglich nicht tatbereite Person durch einen agent provocateur zur Tat gedrängt und dadurch im Dienste der Verbrechensbekämpfung in Unrecht und Schuld verstrickt wird, woraus sich je nach dem Ergebnis einer Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände ein schon bei der Strafrahmenwahl zu berücksichtigender Strafmilderungsgrund ergeben kann (vgl. BGH StV 1985, 309, 310; 1986, 100 f; 1988, 296; NStZ 1988, 550; 1992, 275, 276).
  • LG Duisburg, 05.04.2017 - 33 KLs 8/16

    Abwicklung der Betäubungsmittelgeschäfte und Falschgeldgeschäfte über sog.

    Ferner besteht kein Anlass für eine Strafmilderung wenn zwar eine (zulässige) Tatprovokation vorliegt, der Zielperson aber lediglich eine erwünschte konkrete Gelegenheit für den von ihr grundsätzlich schon in Aussicht genommenen Absatz von Betäubungsmitteln (oder anderen inkriminierten Gütern) geboten wird (BVerfG, 2 BvR 316/07; BGH NJW 1986, 75).
  • BVerfG, 03.06.1986 - 2 BvR 837/85

    Kein Verfahrenshindernis bei "völkerrechtswidriger Entführung" eines deutschen

    Nachdem der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs gewichtige Bedenken gegen die Annahme geltend gemacht hat, daß außer den anerkannten, fest umrissenen Verfahrensvoraussetzungen weitere, aus dem Rechtsstaatsprinzip herzuleitende Verfahrensvoraussetzungen bestünden (BGHSt 32, 345 [348 ff.]), und sich der 2. Strafsenat dieser Auffassung in Abweichung von seiner bisherigen Rechtsprechung angeschlossen hat (Beschluß vom 4. Juni1985 - 2 StR 13/85-, StV 1985, 309 ff.), wird in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Auffassung derzeit nicht mehr vertreten, daß aus dem Rechtsstaatsprinzip Verfahrensvoraussetzungen herzuleiten seien (BGH, Großer Senat, Beschluß vom 7. November 1985 - GSSt 1/85-, StV 1986, 47 [48]; BGH, Beschluß vom 8. November 1985 - 2 StR 446/85 -,JZ 1986, 453 f.).
  • BVerfG, 10.03.1987 - 2 BvR 186/87

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Verurteilung nach Einsatz eines polizeilichen

    Das Bundesverfassungsgericht hat anerkannt, daß die Strafverfolgungsorgane bei der Bekämpfung des Rauschgifthandels ohne den Einsatz sogenannter V-Leute nicht auskommen, sofern sie ihrem Auftrag zur rechtsstaatlich gebotenen Verfolgung von Straftaten überhaupt gerecht werden sollen (BVerfGE 57, 250 [284]. Der Einsatz von V-Leuten richtet sich gegen die organisierte Kriminalität, jedenfalls gegen solche Straftaten, die regelmäßig im Zusammenwirken mehrerer begangen werden. Zweck eines solchen Einsatzes ist es, in die kriminelle Szene einzudringen, verübte und in Gang befindliche Straftaten zu ermitteln sowie damit in Beziehung stehende Gegenstände sicherzustellen. Hierbei kann auf einzelne Tatverdächtige mit dem Ziel eingewirkt werden, ihr (von den Ermittlungsbehörden schlüssig vermutetes) strafbares Handeln in einer für die Überführung der Beteiligten geeigneten Weise zu steuern (vgl. BGH, Strafverteidiger 1985, 309 [310].
  • BGH, 06.04.1988 - 2 StR 58/88

    Überführung eines Drogendealers durch einen V-Mann des Bundeskriminalamtes -

    Der Senat verweist hierzu auf die Grundsätze der Entscheidungen BGHSt 32, 345 und BGH StV 1985, 309, an denen er festhält.

    Es ist von Bedeutung, ob dem Betroffenen die Verstrickung in Schuld und Strafe zugemutet wird in der Absicht und der Erwartung, dadurch weitere strafbare Handlungen aufklären und verhindern zu können, oder zu dem alleinigen Zweck, ihn selbst zu überführen (BGH StV 1985, 309, 310; BGH NStZ 1986, 162).

  • BGH, 25.11.1997 - 1 StR 465/97

    Möglichkeit eines Hindernisses für die Durchsetzung des staatlichen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann grundsätzlich nicht unmittelbar aus dem Verfassungsrecht ein Verfahrenshindernis abgeleitet werden; dies gilt auch für Fälle der staatlichen Tatprovokation (BGHSt 32, 345, 350 ff.; 33, 283, 284; BGH NJW 1986, 75 ff.).
  • BGH, 29.08.1989 - 1 StR 453/89

    Strafprozeßrecht: Beweiswürdigung bei Einsatz eines V-Mannes

    Die Nichtbeachtung der Voraussetzungen zulässiger staatlicher Tatprovokation hindert zwar die Verfolgung und Bestrafung des Täters nicht, doch liegt darin regelmäßig ein gewichtiger Strafzumessungsgrund zu seinen Gunsten (vgl. BGHSt 32, 345, 355; BGH StV 1982, 221; BGH NStZ 1986, 162; BGH NJW 1986, 75; BGH StV 1987, 435).
  • BGH, 05.03.1986 - 2 StR 13/85

    Bindung des Revisionsgerichts an eine frühere mittlerweile aufgegebene rechtliche

    Der erkennende Senat hat seine frühere Auffassung, daß eine die Grenzen des rechtsstaatlich Zulässigen überschreitende Einwirkung eines polizeilichen Gewährsmannes ein Verfahrenshindernis begründen könne, aufgegeben (Beschlüsse vom 4. Juni 1985 - 2 StR 13/85 = Strafverteidiger 1985, 309, 424 - und vom 8. November 1985 - 2 StR 446/85 - im Anschluß an BGHSt 32, 345; vgl. weiter BGH, Urteil vom 23. Juli 1985 - 5 StR 166/85 = Strafverteidiger 1985, 398).
  • BGH, 24.10.1991 - 1 StR 617/91

    Geständnis - Tatbeteiligung Dritter - Betäubungsmittel - Tatbeitrag -

  • BGH, 04.06.1992 - 4 StR 99/92

    Geringer Erfolgsunwert bei Tatprovokation durch Lockspitzel

  • BGH, 19.05.1987 - 1 StR 202/87

    Möglichkeit der Strafmilderung bei Einwirkung eines polizeilichen Lockspitzels

  • OLG Bremen, 16.08.1989 - Bl 183/89

    Strafprozeßrecht: Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate,

  • BGH, 04.06.1985 - 2 StR 804/84

    Strafverfolgungsverbot durch unzulässiges Drängen eines polizeilichen

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