Rechtsprechung
   BGH, 04.06.1985 - 2 StR 13/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,608
BGH, 04.06.1985 - 2 StR 13/85 (https://dejure.org/1985,608)
BGH, Entscheidung vom 04.06.1985 - 2 StR 13/85 (https://dejure.org/1985,608)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 1985 - 2 StR 13/85 (https://dejure.org/1985,608)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,608) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Tatbeitrag eines V-Mannes der Polizei im Zusammenhang mit der Verurteilung eines Angeklagten - Einwirkung eines agent provocateur auf die Strafverfolgung des Angestifteten - Zielrichtung des Einsatzes von V-Leuten der Polizei - Verfahrenshindernis bei Überschreitung der ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zu den Folgen tatprovozierenden Verhaltens polizeilicher Lockspitzel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46; StPO § 260 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 75
  • MDR 1985, 858
  • StV 1985, 309
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 08.11.1985 - 2 StR 446/85

    Berücksichtigung der Tatprovokation durch polizeiliche Lockspitzel bei der

    Der Auffassung des Landgerichts, daß die Tatprovokation kein Verfahrenshindernis begründet, stimmt der Senat aus den in seinem Beschluß vom 4. Juni 1985 (Strafverteidiger 1985, 309 ff) dargelegten Gründen zu.

    Der vom polizeilichen Lockspitzel ausgeübte Einfluß war eine ausschlaggebende Ursache für die Tatbegehung (vgl. BGH Strafverteidiger 1985, 309 ff).

  • BGH, 21.07.1993 - 2 StR 331/93

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Nebentäterschaft - Anforderungen an

    Zwar handelt es sich hier nicht um einen der Fälle, in denen eine ursprünglich nicht tatbereite Person durch einen agent provocateur zur Tat gedrängt und dadurch im Dienste der Verbrechensbekämpfung in Unrecht und Schuld verstrickt wird, woraus sich je nach dem Ergebnis einer Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände ein schon bei der Strafrahmenwahl zu berücksichtigender Strafmilderungsgrund ergeben kann (vgl. BGH StV 1985, 309, 310; 1986, 100 f; 1988, 296; NStZ 1988, 550; 1992, 275, 276).
  • BVerfG, 03.06.1986 - 2 BvR 1451/85

    Kein Verfolgungshindernis bei polizeilicher Tatprovokation -

    Nachdem der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs gewichtige Bedenken gegen die Annahme geltend gemacht hat, daß außer den anerkannten, fest umrissenen Verfahrensvoraussetzungen weitere, aus dem Rechtsstaatsprinzip herzuleitende Verfahrensvoraussetzungen bestünden (BGHSt 32, 345 [348 ff.]), und sich der 2. Strafsenat dieser Auffassung in Abweichung von seiner bisherigen Rechtsprechung angeschlossen hat (Beschluß vom 4. Juni 1985 - 2 StR 13/85 -, StV 1985, 309 ff.), wird in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Auffassung derzeit nicht mehr vertreten, daß aus dem Rechtsstaatsprinzip Verfahrensvoraussetzungen herzuleiten seien (BGH, Großer Senat, Beschluß vom 7. November 1985 - GSSt 1/85 -, StV 1986, 47 [48]; BGH, Beschluß vom 8. November 1985 - 2 StR 446/85 -, JZ 1986, 453 f.).

    Auf sie wird mit dem Ziel eingewirkt, ihr (von den Ermittlungsbehörden vermutetes) strafbares Handeln in einer für die Überführung der Beteiligten, die Aufdeckung ihrer Verbindung sowie die Sicherstellung vorhandenen Rauschgifts geeigneten Weise zu steuern (BGH, StV 1985, 309 [310]).

  • LG Duisburg, 05.04.2017 - 33 KLs 8/16

    Abwicklung der Betäubungsmittelgeschäfte und Falschgeldgeschäfte über sog.

    Ferner besteht kein Anlass für eine Strafmilderung wenn zwar eine (zulässige) Tatprovokation vorliegt, der Zielperson aber lediglich eine erwünschte konkrete Gelegenheit für den von ihr grundsätzlich schon in Aussicht genommenen Absatz von Betäubungsmitteln (oder anderen inkriminierten Gütern) geboten wird (BVerfG, 2 BvR 316/07; BGH NJW 1986, 75).
  • BVerfG, 03.06.1986 - 2 BvR 837/85

    Kein Verfahrenshindernis bei "völkerrechtswidriger Entführung" eines deutschen

    Nachdem der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs gewichtige Bedenken gegen die Annahme geltend gemacht hat, daß außer den anerkannten, fest umrissenen Verfahrensvoraussetzungen weitere, aus dem Rechtsstaatsprinzip herzuleitende Verfahrensvoraussetzungen bestünden (BGHSt 32, 345 [348 ff.]), und sich der 2. Strafsenat dieser Auffassung in Abweichung von seiner bisherigen Rechtsprechung angeschlossen hat (Beschluß vom 4. Juni1985 - 2 StR 13/85-, StV 1985, 309 ff.), wird in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Auffassung derzeit nicht mehr vertreten, daß aus dem Rechtsstaatsprinzip Verfahrensvoraussetzungen herzuleiten seien (BGH, Großer Senat, Beschluß vom 7. November 1985 - GSSt 1/85-, StV 1986, 47 [48]; BGH, Beschluß vom 8. November 1985 - 2 StR 446/85 -,JZ 1986, 453 f.).
  • BVerfG, 10.03.1987 - 2 BvR 186/87

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Verurteilung nach Einsatz eines polizeilichen

    Das Bundesverfassungsgericht hat anerkannt, daß die Strafverfolgungsorgane bei der Bekämpfung des Rauschgifthandels ohne den Einsatz sogenannter V-Leute nicht auskommen, sofern sie ihrem Auftrag zur rechtsstaatlich gebotenen Verfolgung von Straftaten überhaupt gerecht werden sollen (BVerfGE 57, 250 [284]. Der Einsatz von V-Leuten richtet sich gegen die organisierte Kriminalität, jedenfalls gegen solche Straftaten, die regelmäßig im Zusammenwirken mehrerer begangen werden. Zweck eines solchen Einsatzes ist es, in die kriminelle Szene einzudringen, verübte und in Gang befindliche Straftaten zu ermitteln sowie damit in Beziehung stehende Gegenstände sicherzustellen. Hierbei kann auf einzelne Tatverdächtige mit dem Ziel eingewirkt werden, ihr (von den Ermittlungsbehörden schlüssig vermutetes) strafbares Handeln in einer für die Überführung der Beteiligten geeigneten Weise zu steuern (vgl. BGH, Strafverteidiger 1985, 309 [310].
  • BGH, 25.11.1997 - 1 StR 465/97

    Möglichkeit eines Hindernisses für die Durchsetzung des staatlichen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann grundsätzlich nicht unmittelbar aus dem Verfassungsrecht ein Verfahrenshindernis abgeleitet werden; dies gilt auch für Fälle der staatlichen Tatprovokation (BGHSt 32, 345, 350 ff.; 33, 283, 284; BGH NJW 1986, 75 ff.).
  • BGH, 05.03.1986 - 2 StR 13/85

    Bindung des Revisionsgerichts an eine frühere mittlerweile aufgegebene rechtliche

    Der erkennende Senat hat seine frühere Auffassung, daß eine die Grenzen des rechtsstaatlich Zulässigen überschreitende Einwirkung eines polizeilichen Gewährsmannes ein Verfahrenshindernis begründen könne, aufgegeben (Beschlüsse vom 4. Juni 1985 - 2 StR 13/85 = Strafverteidiger 1985, 309, 424 - und vom 8. November 1985 - 2 StR 446/85 - im Anschluß an BGHSt 32, 345; vgl. weiter BGH, Urteil vom 23. Juli 1985 - 5 StR 166/85 = Strafverteidiger 1985, 398).
  • BGH, 29.08.1989 - 1 StR 453/89

    Strafprozeßrecht: Beweiswürdigung bei Einsatz eines V-Mannes

    Die Nichtbeachtung der Voraussetzungen zulässiger staatlicher Tatprovokation hindert zwar die Verfolgung und Bestrafung des Täters nicht, doch liegt darin regelmäßig ein gewichtiger Strafzumessungsgrund zu seinen Gunsten (vgl. BGHSt 32, 345, 355; BGH StV 1982, 221; BGH NStZ 1986, 162; BGH NJW 1986, 75; BGH StV 1987, 435).
  • BGH, 06.04.1988 - 2 StR 58/88

    Überführung eines Drogendealers durch einen V-Mann des Bundeskriminalamtes -

    Der Senat verweist hierzu auf die Grundsätze der Entscheidungen BGHSt 32, 345 und BGH StV 1985, 309, an denen er festhält.

    Es ist von Bedeutung, ob dem Betroffenen die Verstrickung in Schuld und Strafe zugemutet wird in der Absicht und der Erwartung, dadurch weitere strafbare Handlungen aufklären und verhindern zu können, oder zu dem alleinigen Zweck, ihn selbst zu überführen (BGH StV 1985, 309, 310; BGH NStZ 1986, 162).

  • BGH, 24.10.1991 - 1 StR 617/91

    Geständnis - Tatbeteiligung Dritter - Betäubungsmittel - Tatbeitrag -

  • BGH, 04.06.1992 - 4 StR 99/92

    Geringer Erfolgsunwert bei Tatprovokation durch Lockspitzel

  • BGH, 19.05.1987 - 1 StR 202/87

    Möglichkeit der Strafmilderung bei Einwirkung eines polizeilichen Lockspitzels

  • OLG Bremen, 16.08.1989 - Bl 183/89

    Strafprozeßrecht: Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate,

  • BGH, 04.06.1985 - 2 StR 804/84

    Strafverfolgungsverbot durch unzulässiges Drängen eines polizeilichen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht