Rechtsprechung
BGH, 04.06.1985 - VI ZR 15/84 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- verkehrslexikon.de
Zur Haftungsabwägung bei Zusammenstoß zwischen wendendem Kfz-Führer und zu schnellem Gegenverkehr
- JLaw (App) | www.prinz.law
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 286
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVO § 9 Abs. 5; ZPO § 286
Anscheinsbeweis für Verschulden des wendenden Fahrzeugs bei einem Verkehrsunfall - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wendendes Kfz - Zusammenstoß - Unfall - Anscheinsbeweis - Kollision - Verkehrsteilnehmer - Höchstgeschwindigkeit - Gefährlicher Annäherungsbereich
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anscheinsbeweis - Wenden - Zusammenstoß mit Gegenverkehr - Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 384
- MDR 1985, 1016
- VersR 1985, 989
Wird zitiert von ... (42) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 04.10.1983 - VI ZR 98/82
Glatteisunfall nach Ende der Streupflicht - § 286 ZPO, (hier kein) …
Auszug aus BGH, 04.06.1985 - VI ZR 15/84
In solchen Fällen liegt deshalb ein typischer Geschehensablauf vor, der auf ein Fehlverhalten des Wendenden als Unfallursache hinweist (zum Anscheinsbeweis allgemein siehe Senatsurteile v. 29. Januar 1974 - VI ZR 53/71 - VersR 1974, 750, 751 und v. 4. Oktober 1983 - VI ZR 98/82 - VersR 1984, 40, 41). - BGH, 20.06.1978 - VI ZR 15/77
Kurzschluß in der Nähe des Brandherdes - § 286 ZPO, Anscheinsbeweis, …
Auszug aus BGH, 04.06.1985 - VI ZR 15/84
Die Ausräumung des Anscheinsbeweises erfordert, daß der von ihm Betroffene Tatsachen darlegt und gegebenenfalls beweist, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Ursachenverlaufs ergibt (Senatsurteile vom 20. Juni 1978 - VI ZR 15/77 - VersR 1978, 945 und vom 3. Juli 1984 - VI ZR 238/82 - VersR 1984, 871, 872). - BGH, 20.03.1958 - 4 StR 43/58
Auszug aus BGH, 04.06.1985 - VI ZR 15/84
Zum anderen entfällt ein Verstoß des Wendenden gegen das von der Vorschrift des § 9 Abs. 5 StVO verlangte äußerste Maß an Sorgfalt (BGHSt 11, 296, 298) nicht schon dann, wenn der ihm entgegenkommende Verkehrsteilnehmer noch in der Lage ist, durch (eventuell scharfes) Bremsen oder Ausweichen einen Zusammenstoß zu vermeiden (vgl. Senatsurteil vom 26. April 1960 - VI ZR 94/59 - VersR 1960, 755, 757).
- BGH, 06.05.1980 - VI ZR 58/79
Geltung der Haftungsfreistellung bei Verletzung des Unternehmers
Auszug aus BGH, 04.06.1985 - VI ZR 15/84
Eine solche kann auch nicht aus § 637 Abs. 1 RVO hergeleitet werden (vgl. Senatsurteil vom 6. Mai 1980 - VI ZR 58/79 - VersR 1980, 844, 845 f mit Anm. Plagemann, VersR 1981, 632 , dessen Kritik eine hier nicht gegebene Fallgestaltung betrifft). - BGH, 14.02.1984 - VI ZR 229/82
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem Fahrzeug des …
Auszug aus BGH, 04.06.1985 - VI ZR 15/84
Diese Möglichkeit ist hier deshalb gegeben, weil der Widerbeklagte wegen der erheblich überhöhten Geschwindigkeit seiner Taxe bei Beginn des Wendemanövers des VW von diesem noch so weit entfernt gewesen sein kann, daß der Drittbeklagte auch bei - jedenfalls in Grenzen - in Rechnung zu stellender Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch das ihm entgegenkommende Fahrzeug (vgl. Senatsurteil vom 14. Februar 1984 - VI ZR 229/82 - VersR 1984, 440, 441) dessen Gefährdung für ausgeschlossen halten durfte. - BGH, 03.07.1984 - VI ZR 238/82
Ölschaden - Mietgrundstück - Darlegungslast - Beweislast - PVV - Verschulden - …
Auszug aus BGH, 04.06.1985 - VI ZR 15/84
Die Ausräumung des Anscheinsbeweises erfordert, daß der von ihm Betroffene Tatsachen darlegt und gegebenenfalls beweist, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Ursachenverlaufs ergibt (Senatsurteile vom 20. Juni 1978 - VI ZR 15/77 - VersR 1978, 945 und vom 3. Juli 1984 - VI ZR 238/82 - VersR 1984, 871, 872). - BGH, 29.01.1974 - VI ZR 53/71
Anscheinsbeweis - Sicherungspflichten - Enger Zusammenhang - Versäumnis
Auszug aus BGH, 04.06.1985 - VI ZR 15/84
In solchen Fällen liegt deshalb ein typischer Geschehensablauf vor, der auf ein Fehlverhalten des Wendenden als Unfallursache hinweist (zum Anscheinsbeweis allgemein siehe Senatsurteile v. 29. Januar 1974 - VI ZR 53/71 - VersR 1974, 750, 751 und v. 4. Oktober 1983 - VI ZR 98/82 - VersR 1984, 40, 41). - BGH, 26.04.1960 - VI ZR 94/59
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 04.06.1985 - VI ZR 15/84
Zum anderen entfällt ein Verstoß des Wendenden gegen das von der Vorschrift des § 9 Abs. 5 StVO verlangte äußerste Maß an Sorgfalt (BGHSt 11, 296, 298) nicht schon dann, wenn der ihm entgegenkommende Verkehrsteilnehmer noch in der Lage ist, durch (eventuell scharfes) Bremsen oder Ausweichen einen Zusammenstoß zu vermeiden (vgl. Senatsurteil vom 26. April 1960 - VI ZR 94/59 - VersR 1960, 755, 757).
- OLG München, 23.01.2015 - 10 U 299/14
Anscheinsbeweis bei Kollision zwischen Grundstücksabbieger und alkoholisiertem …
Diese Feststellungen des Erstgerichts sind rechtsfehlerfrei und stehen in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (…Senat, Urt. v. 25.04.2014 - 10 U 1886/13 [juris 4];… OLG Hamm, Urt. v. 09.07.2013 - 9 U 191/12 [BeckRS 2013, 18082]; KG, Beschl. v. 12.07.2010 - 12 U 177/09 [BeckRS 2010, 22692]; KG, Urteil vom 09.09.2002 - 12 U 26/01 [BeckRS 2002, 07774]; BGH NJW-RR 1986, 384: "für einen Zusammenstoß des wendenden Fahrzeugs mit dem Gegenverkehr";… Senat, Urt. v. 25.10.2013 - 10 U 964/13 [juris]; v. 13.12.2013 - 10 U 2372/13 [juris]; v. 14.02.2014 - 10 U 3074/13 [juris], je für einen Auffahrunfall).bb) Dem Kläger ist es nicht gelungen, den für die Beklagten wirkenden Anscheinsbeweis zu entkräften oder zu "erschüttern" durch Darlegung ernsthafter Möglichkeiten eines anderen als des erfahrungsgemäßen Geschehensablaufs (BGH NJW 1953, 584; NJW 1963, 953; DAR 1985, 316; OLG Nürnberg, Beschl. v. 16.07.2014 - 1 U 2572/13 [juris]), deren Tatsachen unstreitig oder (voll) bewiesen sein müssen.
- OLG Düsseldorf, 17.12.2007 - 1 U 110/07
Begrenzung des Nutzungsausfalls bei zumutbarer Notreparatur
Gegen ihn spricht nach der ständigen Rechtsprechung des Senats im Falle einer Kollision mit dem fließenden Verkehr der Anschein schuldhafter Unfallverursachung (so auch Hentschel a.a.O. mit Hinweis auf BGH DAR 1985, 316). - OLG Düsseldorf, 04.04.2017 - 1 U 125/16
Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden PKW mit einer Kehrmaschine
Bei einer Kollision des Wendenden mit einem im fließenden Verkehr befindlichen Kraftfahrzeug spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Ersteren (Senat, Urteil vom 27. Oktober 2015, Az.: I-1 U 46/15 mit Hinweis auf Burmann a.a.O., § 9 StVO, Rdnr. 59 - dort mit Hinweis auf BGH DAR 1985, 316).
- OLG München, 14.02.2014 - 10 U 2815/13
Haftungsverteilung bei einer Kollision eines rückwärts ausparkenden Fahrzeugs mit …
b) Erschüttert ist der Anscheinsbeweis, wenn die ernsthafte (reale) Möglichkeit eines anderen als des erfahrungsgemäßen Geschehensablaufs besteht (BGHZ 8, 239 [240] = NJW 1953, 584 = DAR 1953, 55; BGH DAR 1985, 316 ). - OLG Düsseldorf, 27.10.2015 - 1 U 46/15
Haftungsverteilung beim Auffahren eines Fahrzeugs des fließenden Verkehrs auf ein …
Bei einer Kollision des wendenden mit einem im fließenden Verkehr befindlichen Kraftfahrzeug spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Wendenden (Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl., § 9 StVO, Rdnr. 59 mit Hinweis auf BGH DAR 1985, 316 ). - OLG Saarbrücken, 15.03.2005 - 4 U 102/04
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines nachfolgenden …
Diesen Anscheinsbeweis kann der Betroffene nur widerlegen, wenn er Tatsachen darlegt und gegebenenfalls beweist, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Unfallverlaufs ergibt (BGH, Urt. v. 4.6.1985 - VI ZR 15/84, DAR 1985, 316, 317;… Hentschel, aaO., § 9 StVO Rdn. 50;… Mühlhaus/Janiszewski, StVO, 15. Aufl., § 9 Rdn. 59;… KG, Urt. v. 1.10.2001 - 12 U 2139/00, NZV 2002, 230, zit. nach juris). - OLG Naumburg, 26.03.2015 - 2 U 62/14
Schmerzensgeld für Verkehrsunfallverletzung: Verlust des Bewusstseins und der …
a) Der Verletzung des Vorfahrtsrechts steht nicht eine - unterstellt erfolgte - Geschwindigkeitsüberschreitung des Erblassers entgegen, da, wie das Landgericht richtig ausgeführt hat, der Vorfahrtsberechtigte seine Vorfahrt nicht durch unerlaubt schnelles Fahren verliert (vgl. BGH, Urteile vom 04.06.1985, VI ZR 15/84, VersR 1985, 989, und vom 21.01.1986, VI ZR 35/85, VersR 1986, 579). - KG, 25.11.2002 - 12 U 110/01
Haftung des Linksabbiegers für Unfallschaden
Ereignet sich in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem Linksabbiegen ein Zusammenstoß des Linksabbiegers mit einem entgegenkommenden Fahrzeug, dann spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der nach links abbiegende Kraftfahrzeugführer die ihm nach § 9 StVO obliegenden Sorgfaltspflichten verletzt und so den Unfall schuldhaft verursacht hat (vgl. schon BGH, DAR 1985, 316). - OLG München, 31.07.2015 - 10 U 4733/14
Kollision einer 11-jährigen Tretrollerfahrerin mit einem Auto beim Überqueren der …
Diese wäre als Element der Beweiswürdigung von Amts wegen zu berücksichtigen (…etwa Senat, Urt. v. 14.02.2014 - 10 U 2815/13 [juris]; v. 14.03.2014 - 10 U 4774/13 [juris]; v. 25.04.2014 - 10 U 1886/13 [juris]), so dass die Beklagten damit belastet gewesen wären, diesen Anscheinsbeweis zu entkräften oder zu "erschüttern" durch Darlegung einer ernsthaften Möglichkeit eines anderen als des erfahrungsgemäßen Geschehensablaufs (BGH DAR 1985, 316), dessen Tatsachen unstreitig oder bewiesen sein müssten (BGH NJW 1953, 584). - LG Wuppertal, 14.05.2020 - 9 S 201/19
Verkehrsunfall - Anscheinsbeweis bei berührungslosem Unfall
In solchen Fällen liegt deshalb ein typischer Geschehensablauf vor, der auf ein Fehlverhalten des Wendenden als Unfallursache hinweist (BGH, Urteil vom 04. Juni 1985 - VI ZR 15/84 -, Rn. 9, juris; so auch OLG Düsseldorf…, Urteil vom 20. September 2016 - I-1 U 196/15 -, Rn. 43, juris).Ob sich der Klägerin bereits aus diesen ihr bekannten bzw. für sie erkennbaren Umständen die Gefährlichkeit des Manövers aufdrängen musste und ein Verschulden zu bejahen wäre, oder es zur Feststellung eines Verschuldens der Beklagten zu 1) weiterer, im Entscheidungsfall indes nicht erzielbarer Feststellungen dazu bedürfte, ob und inwieweit sich der VW für die Beklagte zu 1) erkennbar in einem gefährlichen Annäherungsbereich befunden hat (vgl. BGH, Urteil vom 04. Juni 1985 - VI ZR 15/84 -, juris) kann wegen des gegen die Beklagtenseite streitenden Anscheinsbeweises dahingestellt bleiben.
- OLG München, 11.03.2016 - 10 U 4087/15
Unvollständige Beweiserhebung und unzulängliche Beweiswürdigung in einem …
- OLG München, 09.02.2022 - 10 U 1962/21
Grenzen des Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall
- OLG München, 13.07.2018 - 10 U 1856/17
Anscheinsbeweis und Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall im Zusammenhang mit …
- OLG München, 26.02.2016 - 10 U 153/15
Erfolgreiche Berufung nach abgewiesener Klage auf Schadensersatz und …
- OLG München, 11.05.2022 - 10 U 2165/21
Erschütterung des Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall
- OLG Brandenburg, 06.03.2002 - 14 U 119/01
Sorgfaltspflichten ; Anfahren vom Fahrbahnrand; Verschulden; …
- KG, 01.10.2001 - 12 U 2139/00
Haftungsverteilung bei Unfall zwischen PKWs im Falle Wendens auf 6-spuriger …
- LG Karlsruhe, 01.08.2008 - 3 O 381/07
Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Haftung eines in einem …
- OLG Düsseldorf, 15.03.2011 - 1 U 152/10
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem ein wartendes …
- KG, 04.06.2007 - 12 U 208/06
Haftungsverteilung und Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Kollision eines …
- OLG München, 14.03.2014 - 10 U 4774/13
Verfahren im Haftpflichtprozess bei einem angeblich verabredeten Unfall
- OLG München, 16.05.2008 - 10 U 1701/07
Verkehrsunfall: Haftungsabwägung bei Kollision eines auf die Gegenfahrbahn …
- OLG München, 13.11.2015 - 10 U 2226/15
Aufhebung und und Zurückverweisung durch das Berufungsgericht wegen schwerer …
- BGH, 26.06.1990 - VI ZR 233/89
Voraussetzungen der Haftungsfreistellung bei Verletzung des Unternehmers durch …
- OLG Koblenz, 08.06.2020 - 12 U 18/20
Verkehrsunfall - Wendemanöver auf Bundesstraße und Kollision mit Überholer
- BGH, 21.01.1986 - VI ZR 35/85
Verletzung des Vorfahrtsrechts bei überhöhter Geschwindigkeit des …
- LG Mönchengladbach, 21.02.2017 - 5 S 49/16
Wenden ohne Blinken im Wendehammer - Haftung
- OLG Hamm, 16.02.2016 - 9 U 108/15
Haftungsverteilung bei Kollision eines vom rechten Parkstreifen aus nach links …
- KG, 31.08.2009 - 12 U 129/09
Verkehrsunfallhaftung: Anscheinsbeweis bei Kollision eines nachfolgenden …
- OLG Düsseldorf, 24.02.2015 - 1 U 55/14
Haftungsverteilung bei Kollision eines vom rechten Fahrbahnrand links abbiegenden …
- OLG Köln, 22.08.2008 - 1 U 59/07
Haftungsverteilung bei Kollision eines mit weit überhöhter Geschwindigkeit …
- OLG Köln, 17.03.1999 - 13 U 82/98
Haftungsverteilung bei Fahrtrichtungswechsel unter Nutzung einer gegenüber …
- OLG Düsseldorf, 28.08.2000 - 1 U 272/99
Abwägung der beiderseitigen Verursachungs- und Verschuldensanteile; …
- LG München I, 13.07.2010 - 17 O 2427/08
Unfallverursachung und -haftung bei einem Auffahrunfall, der in einem …
- OLG Köln, 27.10.1998 - 9 U 66/98
Auffahrunfall auf abbremsendes Fahrzeug wegen eines entgegenkommenden Fahrzeugs
- OLG Düsseldorf, 11.08.2015 - 1 U 150/14
Haftungsverteilung bei Kollision eines wendenden Fahrzeugs mit einem Fahrzeug des …
- LG Bonn, 18.12.2020 - 1 O 80/20
Zurücksetzen Betriebsgefahr Überholvorgang Haftungsnote
- OLG Düsseldorf, 19.06.2012 - 1 U 167/11
Zahlung von Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall aufgrund eines Wendemanövers …
- OLG Schleswig, 21.06.2021 - 7 U 50/21
Sorgfaltsanforderungen bei Wendemanöver auf der Fahrbahn
- OLG Köln, 21.02.2001 - 13 U 68/00
- OLG Nürnberg, 21.01.1993 - 1 U 2867/92
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und überhöhter Geschwindigkeit des …
- OLG Koblenz, 08.02.1993 - 12 U 46/92
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …