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BGH, 04.06.2003 - 5 StR 30/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 21e Abs. 3 GVG; § 73 StGB; § 33 Abs. 2 BtMG
Besetzung (Vertretungsregelung BGHSt 27, 209); Verfall (Bruttoprinzip; Einziehung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Rüge der unrichtigen Besetzung einer Jugendkammer; Bestand einer Verfallsanordnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 73
Zwingende Anordnung des Verfalls; Bruttoprinzip - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2004, 400
Wird zitiert von ...
- LG Kassel, 10.03.2009 - 6 Qs 69/09 Der Anordnung steht insbesondere nicht entgegen, dass aus der Tat erlangte Betäubungsmittel als sog. Beziehungsgegenstände nicht dem Verfall, sondern nur der Einziehung nach § 33 Abs. 2 BtMG unterliegen und daher insoweit auch eine ersatzweise Anordnung des Wertersatzverfalls ausscheidet (vgl. BGH, Urteil vorn 04.06.2003 - 5 StR 30/03; Urteil vom 10.10.2002 - 4 StR 233/02).