Rechtsprechung
BGH, 04.06.2003 - 5 StR 30/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 21e Abs. 3 GVG; § 73 StGB; § 33 Abs. 2 BtMG
Besetzung (Vertretungsregelung BGHSt 27, 209); Verfall (Bruttoprinzip; Einziehung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Rüge der unrichtigen Besetzung einer Jugendkammer; Bestand einer Verfallsanordnung
- Judicialis
GVG § 21e Abs. 3; ; StGB § 73d; ; StGB § 73c Abs. 1 Satz 2; ; BtMG § 33 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 73
Zwingende Anordnung des Verfalls; Bruttoprinzip - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2004, 400
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 27.03.2003 - 5 StR 434/02
Verfallsanordnung; Verfall des Wertersatzes; Bruttoprinzip; Strafzumessung …
Auszug aus BGH, 04.06.2003 - 5 StR 30/03
Die Feststellungen belegen aber hinreichend, daß das für verfallen erklärte Bargeld einen Vermögensvorteil aus einer angeklagten und festgestellten Tat (§ 73 Abs. 1 Satz 1 StGB) darstellt (vgl. BGHSt 28, 369; BGH, Urt. vom 27. März 2003 - 5 StR 434/02 - m. w. N.).Einer Feststellung derart, aus welcher einzelnen dieser Taten das Geld erlangt worden ist, bedurfte es nicht (…BGHR StGB § 73 Vorteil 5; BGH, Urt. vom 27. März 2003 - 5 StR 434/02).
Zwar ist die Anordnung des Verfalls obligatorisch, wenn dessen Voraussetzungen vorliegen (BGHSt 47, 369, 370 f.; BGH, Urt. vom 27. März 2003 - 5 StR 434/02 - m. w. N.).
- BGH, 07.06.1977 - 5 StR 224/77
Änderung der Besetzung der Spruchkörper im Laufe des Geschäftsjahres wegen einer …
Auszug aus BGH, 04.06.2003 - 5 StR 30/03
Die nach § 21e Abs. 3 GVG getroffene Maßnahme des Präsidiums hielt sich in den in BGHSt 27, 209 genannten Grenzen, von denen abzugehen der Senat keinen Anlaß sieht.Die grundsätzlich ausreichende, insgesamt zwölf Richter aus vier großen Strafkammern erfassende Vertretungsregelung versagte aus zu Beginn des Geschäftsjahres unvorhersehbaren Umständen (…vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 1 Beisitzer 1) und erforderte keine Änderung des Geschäftsverteilungsplans wegen einer voraussehbaren Häufung der Bestellung zeitweiliger Vertreter (vgl. BGHSt 27, 209, 210 f.).
- BGH, 09.02.1988 - 5 StR 6/88
Nicht ordnungsgemäße Besetzung des Schwurgerichts aufgrund eines unzureichenden …
Auszug aus BGH, 04.06.2003 - 5 StR 30/03
Vor dem Hintergrund des Umfangs der Vertreterkette und der hinzunehmenden Ausfälle und Verhinderungen führen auch die weiteren Verhinderungen - fünf wegen Urlaubs, zwei wegen Überlastung - zu keiner anderen Bewertung (vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 1 Beisitzer 6).
- BGH, 21.08.2002 - 1 StR 115/02
Abschöpfung des Taterlöses bei Embargoverstößen
Auszug aus BGH, 04.06.2003 - 5 StR 30/03
Zwar ist die Anordnung des Verfalls obligatorisch, wenn dessen Voraussetzungen vorliegen (BGHSt 47, 369, 370 f.; BGH…, Urt. vom 27. März 2003 - 5 StR 434/02 - m. w. N.). - BGH, 28.03.1979 - 2 StR 700/78
Verfall und Wertersatzeinziehung bei Verstoß gegen das BtMG - Rechtliche …
Auszug aus BGH, 04.06.2003 - 5 StR 30/03
Die Feststellungen belegen aber hinreichend, daß das für verfallen erklärte Bargeld einen Vermögensvorteil aus einer angeklagten und festgestellten Tat (§ 73 Abs. 1 Satz 1 StGB) darstellt (vgl. BGHSt 28, 369; BGH…, Urt. vom 27. März 2003 - 5 StR 434/02 - m. w. N.). - BGH, 29.11.2001 - 5 StR 451/01
Härteausgleich bei Anordnung des Verfalls des Wertersatzes; Erörterungsmangel …
Auszug aus BGH, 04.06.2003 - 5 StR 30/03
Doch kann der Senat mit dem Generalbundesanwalt dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe noch ausreichend entnehmen, daß der Tatrichter insoweit von seinem Ermessen nach § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB, von der Anordnung abzusehen, Gebrauch gemacht hat (vgl. BGH, Urt. vom 29. November 2001 - 5 StR 451/01). - BGH, 08.07.1986 - 5 StR 184/86
Vorschriftsmäßigkeit der Besetzung eines Gerichts bei einer Vertretungsregelung …
Auszug aus BGH, 04.06.2003 - 5 StR 30/03
Die grundsätzlich ausreichende, insgesamt zwölf Richter aus vier großen Strafkammern erfassende Vertretungsregelung versagte aus zu Beginn des Geschäftsjahres unvorhersehbaren Umständen (vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 1 Beisitzer 1) und erforderte keine Änderung des Geschäftsverteilungsplans wegen einer voraussehbaren Häufung der Bestellung zeitweiliger Vertreter (vgl. BGHSt 27, 209, 210 f.). - BGH, 14.12.2001 - 3 StR 442/01
Verfall von Wertersatz (Vorrang der Einziehung nach BtMG vor dem Verfall); …
Auszug aus BGH, 04.06.2003 - 5 StR 30/03
Insoweit hatte der Angeklagte nicht einen Erlös, sondern die Betäubungsmittel selbst erlangt; diese unterliegen als Beziehungsgegenstände nur der Einziehung nach § 33 Abs. 2 BtMG, nicht dem Verfall (BGHR StGB § 73a Anwendungsbereich 1 m. w. N.). - BGH, 08.08.2001 - 1 StR 291/01
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Unbillige Härte; Bruttoprinzip; …
Auszug aus BGH, 04.06.2003 - 5 StR 30/03
Zwar ist eine solche Ermessensentscheidung hier deshalb nicht bedenkenfrei, weil der für verfallen erklärte Betrag noch nicht einmal den gesamten Gewinnanteil des Angeklagten erfaßte (vgl. BGHR StGB § 73c Härte 6). - BGH, 28.09.1994 - 3 StR 261/94
Restvorrat - Natürliche Handlungseinheit - Einheitliches Tatgeschehen - …
Auszug aus BGH, 04.06.2003 - 5 StR 30/03
Einer Feststellung derart, aus welcher einzelnen dieser Taten das Geld erlangt worden ist, bedurfte es nicht (BGHR StGB § 73 Vorteil 5; BGH…, Urt. vom 27. März 2003 - 5 StR 434/02).
- LG Kassel, 10.03.2009 - 6 Qs 69/09 Der Anordnung steht insbesondere nicht entgegen, dass aus der Tat erlangte Betäubungsmittel als sog. Beziehungsgegenstände nicht dem Verfall, sondern nur der Einziehung nach § 33 Abs. 2 BtMG unterliegen und daher insoweit auch eine ersatzweise Anordnung des Wertersatzverfalls ausscheidet (vgl. BGH, Urteil vorn 04.06.2003 - 5 StR 30/03; Urteil vom 10.10.2002 - 4 StR 233/02).