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   BGH, 04.06.2019 - 2 StR 364/18   

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https://dejure.org/2019,30561
BGH, 04.06.2019 - 2 StR 364/18 (https://dejure.org/2019,30561)
BGH, Entscheidung vom 04.06.2019 - 2 StR 364/18 (https://dejure.org/2019,30561)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 2019 - 2 StR 364/18 (https://dejure.org/2019,30561)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 24 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. StGB

  • Wolters Kluwer

    Annahme des bedingten Tötungsvorsatzes bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen i.R.d. Gesamtwürdigung (hier: Stich mit dem Messer in den Rücken des Geschädigten)

  • rewis.io

    Feststellungen zum bedingten Tötungsvorsatz bei dynamischem Geschehen einer Auseinandersetzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 212
    Annahme des bedingten Tötungsvorsatzes bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen i.R.d. Gesamtwürdigung (hier: Stich mit dem Messer in den Rücken des Geschädigten)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Annahme des bedingten Tötungsvorsatzes bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 725
  • StV 2020, 73
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.08.2013 - 2 StR 148/13

    Beweiswürdigung zum Tötungsvorsatz (voluntatives Vorsatzelement; erforderliche

    Auszug aus BGH, 04.06.2019 - 2 StR 364/18
    Dabei hat der Tatrichter auch die im Einzelfall in Betracht kommenden, den Vorsatz in Frage stellenden Umstände in seine Erwägungen mit einzubeziehen (Senat, Beschluss vom 27. August 2013 - 2 StR 148/13, NStZ 2014, 35).
  • BGH, 19.03.2013 - 1 StR 647/12

    Bedarf zur Feststellung des Rücktrittshorizonts zur Prüfung des fehlgeschlagenen

    Auszug aus BGH, 04.06.2019 - 2 StR 364/18
    Den bisherigen Feststellungen ist bereits das Vorstellungsbild der Angeklagten nach Abschluss der letzten vorgenommenen Ausführungshandlung (sog. Rücktrittshorizont), wonach sich u.a. auch die Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch bestimmt (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273, 274; Senat, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - 2 StR 64/13, NStZ-RR 2014, 111, jeweils mwN), nicht ausreichend konkret zu entnehmen.
  • BGH, 09.01.2013 - 5 StR 395/12

    Abgrenzung von Tötungseventualvorsatz und Körperverletzungsvorsatz (Indizwirkung

    Auszug aus BGH, 04.06.2019 - 2 StR 364/18
    Auch das Nachtatverhalten der beiden Angeklagten durfte das Landgericht bei der Prüfung des bedingten Tötungsvorsatzes nicht unberücksichtigt lassen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Januar 2013 - 5 StR 395/12, NStZ-RR 2013, 169 ,170).
  • BGH, 14.08.2014 - 4 StR 163/14

    Abgrenzung zwischen Körperverletzung und Tötungsversuch: Urteilsfeststellungen

    Auszug aus BGH, 04.06.2019 - 2 StR 364/18
    bb) Im Rahmen der Gesamtwürdigung hätte das Landgericht auch den Umstand, dass es sich innerhalb des dynamischen Geschehens einer Auseinandersetzung um eine "spontane Handlung' des Angeklagten S. gehandelt hat, in den Blick nehmen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 14. August 2014 - 4 StR 163/14, NStZ 2015, 266, 267).
  • BGH, 10.10.2013 - 2 StR 64/13

    Schwere Brandstiftung (konkrete Gesundheitsgefahr für einen Menschen); Rücktritt

    Auszug aus BGH, 04.06.2019 - 2 StR 364/18
    Den bisherigen Feststellungen ist bereits das Vorstellungsbild der Angeklagten nach Abschluss der letzten vorgenommenen Ausführungshandlung (sog. Rücktrittshorizont), wonach sich u.a. auch die Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch bestimmt (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273, 274; Senat, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - 2 StR 64/13, NStZ-RR 2014, 111, jeweils mwN), nicht ausreichend konkret zu entnehmen.
  • BGH, 07.03.2016 - 2 StR 123/15

    Grenzen der sukzessiven Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 04.06.2019 - 2 StR 364/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zieht bei einem Geschehen, welches schon vollständig abgeschlossen ist, das Einverständnis des später Hinzutretenden trotz Kenntnis, Billigung und Ausnutzung der durch den anderen Mittäter geschaffenen Lage eine strafbare Verantwortung für das bereits abgeschlossene Geschehen nicht nach sich (vgl. Senat, Beschluss vom 7. März 2016 - 2 StR 123/15, NStZ 2016, 524, 525).
  • BGH, 26.11.2014 - 2 StR 54/14

    Bedingter Tötungsvorsatz (umfassende Gesamtwürdigung durch Tatrichter)

    Auszug aus BGH, 04.06.2019 - 2 StR 364/18
    Angesichts der festgestellten Stichtiefe von lediglich 1, 5 cm hätte es näherer Erörterung bedurft, ob der Angeklagte den Stich - möglicherweise - nicht mit großer Wucht und Intensität und damit dosiert ausgeführt hat (vgl. auch Senat, Urteil vom 26. November 2014 - 2 StR 54/14, juris Rn. 20).
  • BGH, 16.09.2015 - 2 StR 483/14

    Tötungsvorsatz (Voraussetzungen; tatrichterliche Beweiswürdigung: Darstellung der

    Auszug aus BGH, 04.06.2019 - 2 StR 364/18
    Ihre Bejahung oder Verneinung kann nur auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Tatumstände erfolgen (st. Rspr.; vgl. etwa Senat, Urteil vom 16. September 2015 - 2 StR 483/14, NStZ 2016, 25, 26).
  • BGH, 10.01.2024 - 2 StR 438/23
    Ihre Bejahung oder Verneinung kann nur auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Tatumstände erfolgen, in die der Tatrichter auch die im Einzelfall in Betracht kommenden, den Vorsatz in Frage stellenden Umstände einzubeziehen hat (vgl. BGH, Urteil vom 26. November 2014 - 2 StR 54/14, NStZ 2015, 516, 517; Beschluss vom 4. Juni 2019 - 2 StR 364/18, NStZ 2019, 725 Rn. 10).

    Bei spontanen, unüberlegt oder in affektiver Erregung ausgeführten Handlungen kann aber aus der Kenntnis der Gefahr des möglichen Todeseintritts nicht ohne Berücksichtigung der sich aus der Tat und der Persönlichkeit des Täters ergebenden Besonderheiten geschlossen werden, dass das selbstständig neben dem Wissenselement stehende voluntative Vorsatzelement ohne Weiteres gegeben ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2022 - 2 StR 327/22, NStZ 2023, 234, 235 Rn. 10; vom 4. Juni 2019 - 2 StR 364/18, NStZ 2019, 725, 726 Rn. 13, jeweils mwN).

  • BGH, 11.02.2020 - 4 StR 652/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsrechtliche

    Beide Elemente müssen durch tatsächliche Feststellungen belegt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juni 2019 - 2 StR 364/18, NStZ 2019, 725 Rn. 10 mwN).
  • LG Dortmund, 07.12.2020 - 35 Ks 8/20
    Ihre Bejahung oder Verneinung kann nur auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Tatumstände erfolgen (BGH, Beschluss vom 04. Juni 2019 - 2 StR 364/18, NStZ 2019, 725, Rn. 10 mwN).
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