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   BGH, 04.06.2019 - 3 StR 196/19   

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https://dejure.org/2019,23376
BGH, 04.06.2019 - 3 StR 196/19 (https://dejure.org/2019,23376)
BGH, Entscheidung vom 04.06.2019 - 3 StR 196/19 (https://dejure.org/2019,23376)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 2019 - 3 StR 196/19 (https://dejure.org/2019,23376)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 62 StGB
    Verhältnismäßigkeit der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Übersteigen der ausgeurteilten Freiheitsstrafe durch die voraussichtliche Therapiedauer; präventiver Charakter; Unabhängigkeit von der Schuld)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 62 StGB, § 64 StGB, § 42a Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt hinsichtlich Verhältnismäßigkeit einer die Strafe übersteigenden Unterbringungsdauer

  • rewis.io

    Verhältnismäßigkeit einer die Strafe überdauernden Unterbringungsdauer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 62 ; StGB § 64
    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt hinsichtlich Verhältnismäßigkeit einer die Strafe übersteigenden Unterbringungsdauer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 307
  • StV 2021, 252 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Braunschweig, 19.04.2017 - 1 Ss 11/17

    Entziehungsanstalt; Bewährung; Strafaussetzung; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus BGH, 04.06.2019 - 3 StR 196/19
    Die Ablehnung einer Unterbringung allein mit der Erwägung, die Höhe der Begleitstrafe bliebe zeitlich hinter der prognostischen Unterbringungsdauer zurück, wäre vielmehr rechtsfehlerhaft (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2011 - 2 StR 158/11, juris; OLG Braunschweig, Urteil vom 19. April 2017 - 1 Ss 11/17, juris Rn. 20; OLG Celle, Beschluss vom 23. Juni 2014 - 32 Ss 83/14, NStZ-RR 2015, 24, 25; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 64 Rn. 24a, § 67 Rn. 22; MüKoStGB/van Gemmeren, 3. Aufl., § 64 Rn. 60; Schönke/Schröder/Kinzig, StGB, 30. Aufl., § 62 Rn. 1, 6; SKStGB/Sinn, 9. Aufl., § 67 Rn. 4; SSW-StGB/Kaspar, 4. Aufl., § 64 Rn. 43).

    § 64 StGB ist somit ein Reaktionsmittel präventiver Natur, das nicht als Antwort auf eine Tat angeordnet wird, sondern aus Anlass einer solchen mit Blick auf die aus ihr hervorgehende Gefahr weiterer Straftaten des Täters, und damit konzeptionell von der individuellen Schuld des Täters unabhängig (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. März 1994 - 2 BvL 3/90, 4/91 und 2 BvR 1537/88, 400/90, 349/91, 387/92, BVerfGE 91, 1, 31 f.; OLG Braunschweig, Urteil vom 19. April 2017 - 1 Ss 11/17, juris Rn. 20; Schönke/Schröder/Kinzig, StGB, 30. Aufl., Vor §§ 38 ff. Rn. 22; SSWStGB/Kaspar, 4. Aufl., Vor §§ 61 ff. Rn. 2 ff.).

    Dann aber ist eine Unterbringung erst recht nicht deshalb unverhältnismäßig, nur weil der Angeklagte zugleich zu einer lediglich relativ niedrig bemessenen Freiheitsstrafe verurteilt wird (vgl. OLG Braunschweig, Urteil vom 19. April 2017 - 1 Ss 11/17, juris Rn. 20; OLG Celle, Beschluss vom 23. Juni 2014 - 32 Ss 83/14, NStZ-RR 2015, 24, 25).

  • OLG Celle, 23.06.2014 - 32 Ss 83/14

    Trunkenheitsfahrt mit einem Mofa als erhebliche rechtswidrige Tat;

    Auszug aus BGH, 04.06.2019 - 3 StR 196/19
    Die Ablehnung einer Unterbringung allein mit der Erwägung, die Höhe der Begleitstrafe bliebe zeitlich hinter der prognostischen Unterbringungsdauer zurück, wäre vielmehr rechtsfehlerhaft (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2011 - 2 StR 158/11, juris; OLG Braunschweig, Urteil vom 19. April 2017 - 1 Ss 11/17, juris Rn. 20; OLG Celle, Beschluss vom 23. Juni 2014 - 32 Ss 83/14, NStZ-RR 2015, 24, 25; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 64 Rn. 24a, § 67 Rn. 22; MüKoStGB/van Gemmeren, 3. Aufl., § 64 Rn. 60; Schönke/Schröder/Kinzig, StGB, 30. Aufl., § 62 Rn. 1, 6; SKStGB/Sinn, 9. Aufl., § 67 Rn. 4; SSW-StGB/Kaspar, 4. Aufl., § 64 Rn. 43).

    Dann aber ist eine Unterbringung erst recht nicht deshalb unverhältnismäßig, nur weil der Angeklagte zugleich zu einer lediglich relativ niedrig bemessenen Freiheitsstrafe verurteilt wird (vgl. OLG Braunschweig, Urteil vom 19. April 2017 - 1 Ss 11/17, juris Rn. 20; OLG Celle, Beschluss vom 23. Juni 2014 - 32 Ss 83/14, NStZ-RR 2015, 24, 25).

  • BGH, 09.06.2011 - 2 StR 158/11

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Unterbringungsdauer und Dauer der

    Auszug aus BGH, 04.06.2019 - 3 StR 196/19
    Die Ablehnung einer Unterbringung allein mit der Erwägung, die Höhe der Begleitstrafe bliebe zeitlich hinter der prognostischen Unterbringungsdauer zurück, wäre vielmehr rechtsfehlerhaft (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2011 - 2 StR 158/11, juris; OLG Braunschweig, Urteil vom 19. April 2017 - 1 Ss 11/17, juris Rn. 20; OLG Celle, Beschluss vom 23. Juni 2014 - 32 Ss 83/14, NStZ-RR 2015, 24, 25; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 64 Rn. 24a, § 67 Rn. 22; MüKoStGB/van Gemmeren, 3. Aufl., § 64 Rn. 60; Schönke/Schröder/Kinzig, StGB, 30. Aufl., § 62 Rn. 1, 6; SKStGB/Sinn, 9. Aufl., § 67 Rn. 4; SSW-StGB/Kaspar, 4. Aufl., § 64 Rn. 43).

    An anderer Stelle hat der Gesetzgeber ebenfalls keine Regelung getroffen, die eine Unterbringung für unverhältnismäßig erklären würde, sofern ihre Dauer die Höhe der Begleitstrafe deutlich übersteigt (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2011 - 2 StR 158/11, juris).

  • BGH, 21.04.1971 - 2 StR 82/71

    Anordnung der Unterbringung in eine Heilanstalt und Pflegeanstalt bei einer Tat

    Auszug aus BGH, 04.06.2019 - 3 StR 196/19
    Hiernach soll die Schwere der Anlasstat im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung lediglich einen von mehreren zu beachtenden Gesichtspunkten darstellen, eine Unterbringung also gerade nicht von vornherein bei weniger gewichtigen Straftaten und einer sich daraus ergebenden Verurteilung zu einer die voraussichtliche Unterbringungsdauer unter Umständen deutlich unterschreitenden Freiheitsstrafe unverhältnismäßig sein (vgl. auch BGH, Urteil vom 21. April 1971 - 2 StR 82/71, BGHSt 24, 134, 135 f.; SSWStGB/Kaspar, 4. Aufl., § 64 Rn. 22).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BGH, 04.06.2019 - 3 StR 196/19
    Der in § 62 StGB für die Maßregeln der Besserung und Sicherung ausdrücklich normierte und als allgemeines Rechtsprinzip von Verfassungs wegen zu beachtende Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1985 - 2 BvR 1150/80 und 1504/82, BVerfGE 70, 297, 311 f.) steht einer Unterbringung nicht von vornherein entgegen, wenn die voraussichtliche Unterbringungsdauer die ausgeurteilte Freiheitsstrafe - unter Umständen auch deutlich - übersteigt.
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 04.06.2019 - 3 StR 196/19
    § 64 StGB ist somit ein Reaktionsmittel präventiver Natur, das nicht als Antwort auf eine Tat angeordnet wird, sondern aus Anlass einer solchen mit Blick auf die aus ihr hervorgehende Gefahr weiterer Straftaten des Täters, und damit konzeptionell von der individuellen Schuld des Täters unabhängig (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. März 1994 - 2 BvL 3/90, 4/91 und 2 BvR 1537/88, 400/90, 349/91, 387/92, BVerfGE 91, 1, 31 f.; OLG Braunschweig, Urteil vom 19. April 2017 - 1 Ss 11/17, juris Rn. 20; Schönke/Schröder/Kinzig, StGB, 30. Aufl., Vor §§ 38 ff. Rn. 22; SSWStGB/Kaspar, 4. Aufl., Vor §§ 61 ff. Rn. 2 ff.).
  • Drs-Bund, 23.04.1969 - BT-Drs V/4094
    Auszug aus BGH, 04.06.2019 - 3 StR 196/19
    Nach der Gesetzesbegründung zur Einfügung des § 42a Abs. 2 StGB aF (s. 1. StrRG vom 25. Juni 1969, BGBl. I S. 645, 649), der Vorgängernorm des § 62 StGB, soll das Gericht "bei der Anwendung des Absatzes 2 (...) eine Gesamtwürdigung der im Gesetz bezeichneten Merkmale vornehmen', wobei "der Umstand, daß für die Zukunft Taten von besonderer Schwere zu erwarten sind, die Anordnung der Maßregel auch dann rechtfertigen (könne), wenn die bisherigen Taten für sich betrachtet weniger gewichtig erscheinen' (BT-Drucks. V/4094, S. 17).
  • BGH, 03.02.2021 - 2 StR 417/20

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Zweck der Maßregel;

    Die Ablehnung einer Unterbringung allein mit der Erwägung, die Höhe der Begleitstrafe bliebe zeitlich hinter der prognostischen Unterbringungsdauer zurück, wäre jedoch rechtsfehlerhaft (BGH, Beschluss vom 4. Juni 2019 - 3 StR 196/19 -, Rn. 4, juris).
  • BGH, 11.01.2024 - 3 StR 254/23

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Beschränkung der Revision auf

    Gleiches gilt für die Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB; denn die Unterbringung wird bereits durch die nicht angegriffene Tat getragen (vgl. zu einer die Strafe übersteigenden prognostizierten Therapiedauer BGH, Beschluss vom 4. Juni 2019 - 3 StR 196/19, NStZ-RR 2019, 307).
  • BGH, 27.06.2019 - 3 StR 443/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer

    In Anbetracht der präventiven Natur der Maßregel nach § 64 StGB sowie des in den Gesetzesmaterialien zum Ausdruck gebrachten Willen des historischen Gesetzgebers (vgl. BT-Drucks. V/4094, S. 17 (zu § 42a Abs. 2 StGB aF als Vorgängernorm des § 62 StGB)) ist es zwar angezeigt, an das Merkmal der Erheblichkeit nur geringe Anforderungen zu stellen (s. BGH, Beschluss vom 4. Juni 2019 - 3 StR 196/19 zur Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt neben einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten; generell ablehnend demgegenüber Matt/Renzikowski/Eschelbach, StGB, § 64 Rn. 14; SSWStGB/Heine, 4. Aufl., § 64 Rn. 22; Schönke/Schröder/Kinzig, StGB, 30. Aufl., § 64 Rn. 8; LK/Schöch, StGB, 12. Aufl., § 64 Rn. 30).
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