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   BGH, 04.07.1952 - 1 StR 522/51   

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https://dejure.org/1952,537
BGH, 04.07.1952 - 1 StR 522/51 (https://dejure.org/1952,537)
BGH, Entscheidung vom 04.07.1952 - 1 StR 522/51 (https://dejure.org/1952,537)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 1952 - 1 StR 522/51 (https://dejure.org/1952,537)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einordnung der besonders schweren Fälle von Vergehen zu Verbrechen - Einordnung des besonders schweren Falls einer Übertretung - Möglichkeit der Erklärung der gewöhnlichen Fälle zu einer Ordnungswidrigkeit durch den Richter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 3, 47
  • NJW 1952, 983
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.12.1951 - 1 StR 594/51

    Kriterien für die Annahme eines unbestimmten besonders schweren Falls i.S.

    Auszug aus BGH, 04.07.1952 - 1 StR 522/51
    Im Jugendschutzgesetz und in der Arbeitszeitordnung gehört die Entscheidung, ob der Fall besonders schwer ist, erst zur richterlichen Strafzumessung (vgl Urt des Senats vom 4. Dezember 1951 - 1 StR 594/51 - NJW 1952, 234).
  • BGH, 28.02.1952 - 4 StR 936/51

    Verfolgsungsverjährung bei einem "besonders schweren Fall" eines Vergehens -

    Auszug aus BGH, 04.07.1952 - 1 StR 522/51
    Der Bundesgerichtshof hat im Anschluss an die Rechtsprechung des Reichsgerichts in dem Urteil vom 28. Februar 1952 (BGHSt 2, 181 [BGH 28.02.1952 - 4 StR 936/51]) entschieden, dass die in manchen Strafgesetzen vorgesehenen, tatbestandlich nicht näher umschriebenen, besonders schweren Fälle von Vergehen keine Verbrechen sind, auch wenn dafür Zuchthausstrafe angedroht ist.
  • BGH, 19.08.1964 - 4 StR 155/64

    Haftstrafe als Ersatzfreiheitsstrafe für eine wegen Verkehrsunfallflucht

    Eine Straftat gegen § 142 StGB bleibt im übrigen auch dann ein Vergehen, wenn sie nur mit Geldstrafe geahndet und diese nach § 29 Abs. 1 Satz 2 StGB in Haft umgewandelt, wird (BGHSt 2, 181, 183; 3, 47, 48).
  • BGH, 29.05.1953 - 1 StR 1/53

    Rechtsmittel

    Eine wahlweise mit Zuchthaus oder Gefängnis bedrohte Tat sei deshalb stets ein Verbrechen (BGHSt 2, 393, 394), der "besonders schwere Fall" eines Vergehens (Nötigung) kein Verbrechen (BGHSt 2, 181), der "besonders schwere Fall" einer Übertretung kein Vergehen (BGHSt 3, 47).
  • BGH, 27.01.1965 - 2 StR 53/64

    Besonders schwerer Fall des Betrugs - Voraussetzungen für das Vorliegen einer

    Der besonders schwere Fall des Betruges bleibt ein Vergehen, und seine Verfolgung verjährt in fünf Jahren (vgl. BGHSt 2, 181 [BGH 28.02.1952 - 4 StR 936/51]; 3, 47) [BGH 04.07.1952 - 2 StR 213/52].
  • BGH, 12.07.1955 - 2 StR 188/55
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