Rechtsprechung
BGH, 04.07.1956 - VI ZR 214/55 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 21, 207
- NJW 1956, 1513
- MDR 1956, 669
- DB 1956, 819
Wird zitiert von ... (37) Neu Zitiert selbst (15)
- RG, 22.10.1943 - V 42/43
1. Über die Zulässigkeit des Rückgriffsanspruchs der Berufsgenossenschaft bei …
Auszug aus BGH, 04.07.1956 - VI ZR 214/55
Dasselbe gilt für den vom Reichsgericht entschiedenen Fall, daß ein (Neben-)Unternehmer mit eigenen Leuten in einem anderen (Haupt-)Betrieb Arbeiten ausführen ließ (RGZ 170, 216; 172, 101).Anschluß an RGZ 171, 393 [398] und 172, 101 [106] darauf Wert gelegt, daß zwei Betriebe ihre Betriebsangehörigen ah der gleichen Aufgabe in einem der beiden Betriebe tätig werden lassen.
Auch in den Entscheidungen RGZ 172, 85 und 172, 101 [105] war - unbeschadet der Rechtsprechung zum Leiharbeiterverhältnis - dieser Grundsatz aufrecht erhalten worden.
- BGH, 16.01.1953 - VI ZR 161/52
Wegeunfall eines Leiharbeiters
Auszug aus BGH, 04.07.1956 - VI ZR 214/55
Es müßten daher die zum sogenannten Leiharbeiterverhältnis entwickelten Rechtsgrundsätze (BGHZ 8, 330) entsprechende Anwendung finden.Der erkennende Senat hat die neuere Rechtsprechung des Reichsgerichts Übernommen (Urteil vom 16. Januar 1953: BGHZ 8, 330; Urteil vom 6. Mai 1953: LM Nr. 2 zu § 899 RVO = VersR 1953, 288).
- RG, 20.09.1943 - III 44/43
Kann sich gegenüber dem Schadensersatzanspruch eines Arbeiters, der vom …
Auszug aus BGH, 04.07.1956 - VI ZR 214/55
Wenn das Reichsgericht (RGZ 171, 393) bei zeitweiliger Überstellung von Betriebsangehörigen in einen anderen Betrieb unter Aufrechterhaltung des ursprünglichen Arbeitsverhältnisses auch dem die Arbeiter "entleihenden" Unternehmer als "Bevollmächtigtem" des Stammunternehmers die Haftungsfreistellung der §§ 898, 899 RVO gewährt hat so lag hier ein Fall der - wenn auch zeitlich beschränkten - Eingliederung von Arbeitern in einen fremden Betrieb vor.Anschluß an RGZ 171, 393 [398] und 172, 101 [106] darauf Wert gelegt, daß zwei Betriebe ihre Betriebsangehörigen ah der gleichen Aufgabe in einem der beiden Betriebe tätig werden lassen.
- RG, 16.10.1943 - V 50/43
1. Zum Umfange der Bindung der Gerichte an die Entscheidungen der …
Auszug aus BGH, 04.07.1956 - VI ZR 214/55
Überdies hatte das Reichsgericht bereits in Zweifel gezogen, daß eine bindende versicherungsrechtliche Zuordnung vorliegt, wenn die beiden beteiligten Unternehmer der gleichen Berufsgenossenschaft angehören, so daß es versicherungsrechtlich uninteressant ist, welchem Betrieb man den Unfall zurechnet (RGZ 172, 85 [88]).Auch in den Entscheidungen RGZ 172, 85 und 172, 101 [105] war - unbeschadet der Rechtsprechung zum Leiharbeiterverhältnis - dieser Grundsatz aufrecht erhalten worden.
- BGH, 05.02.1952 - GSZ 4/51
Schutz des Unternehmers vor Schädigung in den Räumen des Bestellers
Auszug aus BGH, 04.07.1956 - VI ZR 214/55
Sieht man es als ausreichend für eine Haftungsfreistellung schon an, daß ein Unternehmer Schutz- und Fürsorgepflichten gegenüber einem bei einem Arbeitsvorgang Beschäftigten zu erfüllen hat, so müßte bei der im Zuge der Rechtsentwicklung liegenden Erstreckung solcher Pflichten sogar ein Besteller eines Werkes, in dessen - nicht verkehrssicheren - Räumen ein Arbeiter des Werkunternehmers einen Unfall erleidet (vgl. RGZ 159, 268; BGHZ 5, 62), von der zivilrechtlichen Haftung freigestellt sein. - RG, 26.09.1918 - VI 194/18
Ersatzanspruch der Berufsgenossenschaft
Auszug aus BGH, 04.07.1956 - VI ZR 214/55
Die Rechtsprechung des Reichsgerichts war stets davon ausgegangen, daß die durch einen Betriebsunfall Betroffenen in der Verfolgung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche gegen andere Unternehmer grundsätzlich nicht beschränkt sind (RGZ 82, 110; 92, 296; 93, 321, 111, 159; 136, 346; 158, 341). - BGH, 27.04.1956 - VI ZR 23/55
Berücksichtigung des gesetzlichen Forderungsübergangs im Verfahren über den Grund
Auszug aus BGH, 04.07.1956 - VI ZR 214/55
Das Urteil des erkennenden Senats vom 27. April 1956 - VI ZR 23/55 - hat die Auffassung zurückgewiesen, es genüge zur Anwendung der §§ 898, 899 RVO, wenn die Arbeiter zweier Unternehmer bei gesonderter, aber räumlich naher Arbeit einer gemeinsamen von einem Dritten gestellten Oberaufsicht unterworfen seien. - BGH, 10.11.1954 - VI ZR 141/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 04.07.1956 - VI ZR 214/55
In seinem Urteil vom 10. November 1954 - LM Nr. 4 zu § 899 RVO = VersR 1955, 40 - hat er den § 899 RVO auf einen Unternehmer angewandt, dem ein Arbeitnehmer eines anderen Unternehmers vorübergehend in seinem Betrieb geholfen hatte. - BGH, 19.12.1953 - II ZR 118/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 04.07.1956 - VI ZR 214/55
Das Urteil des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 19. Dezember 1953 - LM Nr. 5 zu § 898 RVO = VersR 1954, 85 - hält sich trotz des etwas weit gefaßten Leitsatzes noch im Rahmen der Rechtsprechung des Reichsgerichts. - BGH, 08.06.1955 - VI ZR 59/54
Auszug aus BGH, 04.07.1956 - VI ZR 214/55
Auch das Urteil vom 8. Juni 1955 - LM Nr. 5 zu § 254 (B a) BGB = VersR 1955, 456 - betont, daß eine wenigstens arbeitnehmerähnliche Stellung des Betroffenen mit persönlicher Abhängigkeit bei der Dienstleistung Voraussetzung der Haftungsfreistellung für den Unternehmer ist. - RG, 29.03.1913 - VI 581/12
Betriebsunternehmer bei der Unfallversicherung
- RG, 07.02.1918 - VI 356/17
Ersatzanspruch der Berufsgenossenschaften gegen Unternehmen im Falle des …
- RG, 20.12.1938 - III 46/38
Sind die Vorschriften in § 618 Abs. 1 und 3 BGB. auf den Werkvertrag entsprechend …
- RG, 17.12.1942 - VIII 120/42
Kommt bei Betriebsunfällen im Falle der Entlehnung von Arbeitern eines …
- RG, 22.10.1938 - VI 124/38
Wird ein Anspruch aus § 833 BGB. gegen den Ehemann als Halter eines Zuchtbullen …
- BAG, 25.09.1957 - GS 4/56
Grundsatz des innerbetrieblichen Schadensausgleichs
Auch das in BGHZ 21, 207 veröffentlichte Urteil vom 4. Juli 1956 und die Entscheidung vom gleichen Tage VI ZR 250/55 behandeln keinen Fall einer Haftung der Arbeitnehmer untereinander, sondern die Inanspruchnahme eines Unternehmers durch einen in seinen Betrieb nicht eingegliederten Arbeitnehmer eines fremden Betriebes. - BGH, 12.05.1959 - VI ZR 117/58
Rechtsmittel
Die Grundsätze dieser Entscheidung sind im wesentlichen durch die spätere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu dem Erfordernis der Eingliederung des Geschädigten in einen Betrieb überholt (VI. Zivilsenat: BGHZ 21, 207; VII. Zivilsenat: VII ZR 269/56 vom 29. April 1957, VersR 414 und VII ZR 71/57 vom 19. Dezember 1957, VerR 1958, 128).Der erkennende Senat hat aber gegenüber Ausweitungstendenzen nachdrücklich darauf hingewiesen, daß die Sonderregelung der Reichsversicherungsordnung über die zivilrechtliche Freistellung der Unternehmer nicht dahin verstanden werden dürfe, es sei dem von einem Arbeitsunfall Betroffenen grundsätzlich versagt, Schadensersatzansprüche aus fahrlässigem Verhalten gegen Unternehmer anderer Betriebe zu stellen, mit denen er bei seiner Arbeitsleistung in Berührung komme (BGHZ 21, 207).
Nur wenn sich der Beklagte bei seiner Arbeit zeitweilig der Arbeitsleitung eines fremden Betriebs unterstellt hat, er somit in diesen Betrieb in der Art eines eigenen Arbeitnehmers eingegliedert war (§ 537 Ziff. 10 RVO), ist es geboten, auch den Unternehmer des fremden Betriebs von der zivilrechtlichen Haftung im Umfang des § 898 RVO zu entlasten (BGHZ 21, 207; VersR 1956, 552 = LM RVO § 1542 Nr. 14; VersR 1957, 615; VersR 1958, 184 = LM RVO § 898 Nr. 13; VersR 1958, 305, 362, 376; VersR 1959, 109).
Inzwischen hat sich der nunmehr für das Gebiet des Dienst- und Werkvertragsrechts zuständige VII. Zivilsenat in den Urteilen vom 29. April 1957 - VII ZR 269/56 = VersR 1957, 414 - und vom 19. Dezember 1957 - VII ZR 71/57 - = VersR 1958, 128 - der Rechtsprechung des VI. Zivilsenats über das Eingliederungserfordernis (BGHZ 21, 207) angeschlossen.
- BGH, 04.02.1965 - II ZR 58/63
Klage auf Ersatz von erlittenen Schäden während der Arbeit auf einem Schiff - …
In der Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß hierfür die Eingliederung des Verunglückten bei seiner Tätigkeit in den Betrieb des fremden Unternehmers in der Art eines eigenen Arbeitnehmers erforderlich ist (BGHZ 21, 207; BGH VersR 1960, 799, 800).An diesem Erfordernis ist festzuhalten, um eine ungerechtfertigte Verkürzung der Schadensersatzansprüche der Arbeitnehmer zu vermeiden (vgl. BGHZ 21, 207, 290 f für den Wachmann einer Bewachungsfirma auf dem Schiff).
Für die Haftungsfreistellung reicht es andererseits nicht aus, daß ein Unternehmer Schutz- und Fürsorgepflichten gegenüber einem bei dem Arbeitsvorgang Geschädigten zu erfüllen hat (BGHZ 21, 207, 211) [BGH 04.07.1956 - VI ZR 214/55], wie sie dem Kapitän kraft Gesetzes gegenüber der Schiffsbesatzung und den ihr gleichzubehandelnden Stauern obliegen (§ 512 HGB).
- BGH, 03.05.1960 - VI ZR 79/59
Rechtsmittel
Hierfür ist erforderlich, daß der Verunglückte bei seiner Tätigkeit in den Betrieb des fremden Unternehmens in der Art eines eigenen Arbeitnehmers dieses Betriebes eingegliedert gewesen ist (BGHZ 21, 207 mit Anm. von Hauß in LM Nr. 11 zu § 898 RVO; Urteile des erkennenden Senats vom 4. Juli 1956 - VI ZR 117/55 - LM Nr. 10 zu § 898 RVO = VersR 1956, 552; vom 9. Juli 1957 - VI ZR 261/56 - VersR 1957, 615; vom 18. Oktober 1957 - VI ZR 99/56 - LM Nr. 11 zu § 899 RVO = VersR 1957, 818; vom 21. Januar 1958 - VI ZR 309/56 - LM Nr. 13 zu § 898 RVO = VersR 1958, 184; vom 25. Februar 1958 - VI ZR 38/57 - VersR 1958, 305; vom 11. März 1958 - VI ZR 225/57 - VersR 1958, 362; vom 24. April 1959 - VI ZR 89/58 - LM Nr. 17 zu § 898 RVO = VersR 1959, 827; vom 12. Mai 1959 - VI ZR 117/58 - LM Nr. 17 zu § 899 RVO = NJW 1959, 1491 = MDR 1959, 748 = VersR 1959, 602).Nur wenn er in den Betrieb des anderen Unternehmens in der Art eines eigenen Arbeitnehmers dieses Unternehmens eingegliedert gewesen ist, kann dessen Haftung entfallen (vgl. BGHZ 21, 207, 211 f [BGH 04.07.1956 - VI ZR 214/55];… Urteil des erkennenden Senats vom 12. Mai 1959 - VI ZR 117/58 - a.a.O.).
- BGH, 04.07.1956 - VI ZR 250/55
Rechtsmittel
An dieser Rechtsprechung hält der erkennende Senat fest, wie in den gleichzeitig verkündeten Urteilen VI ZR 214/55 und VI ZR 117/55 näher dargelegt ist.Wie in dem gleichzeitig verkündeten Urteil des erkennenden Senats VI ZR 214/55 nachgewiesen ist, hält sich das erwähnte Urteil des II. Zivilsenats trotz seines weit gefaßten Leitsatzes im Rahmen der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des erkennenden Senats.
- BGH, 05.02.1957 - VI ZR 307/55
Rechtsmittel
In einem solchen Fall ist der Schädiger nicht anders zu behandeln als ein außenstehender Dritter, durch den ein Versicherter bei seiner Arbeit verletzt wird (vgl. die Urteile des erkennenden Senats vom 4. Juli 1956 - VI ZR 214/55 = BGHZ 21, 207 und VI ZR 117/55 - VRS 11, 262 Nr. 110 = VersR 1956, 553).Daß derartige zwangsläufige Berührungspunkte selbständiger Unternehmen es nicht rechtfertigen können, die zum Leiharbeiterverhältnis entwickelten Grundsätze unter Sprengung des durch die §§ 898, 899 RVO gezogenen Rahmens auszudehnen und damit den Rechtsschutz der Arbeitnehmer wesentlich zu verkümmern, hat der Senat in seiner bereits erwähnten Entscheidung vom 4. Juli 1956 - VI ZR 214/55 = BGHZ 21, 207 eingehend dargelegt.
- BGH, 25.02.1958 - VI ZR 38/57 Einer Ausweitung der § § 898, 899 RVO in dem aufgezeigten Umfang sei zwar der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 4. Juli 1956 (BGHZ 21, 207 = NJW 1956, 1513 Nr. 2 = VersR 1956, 539) entgegengetreten.
Als wesentliche Voraussetzung für die Einschränkung der Schadensersatzansprüche von Arbeitnehmern aus Arbeitsunfällen gegen fremde Unternehmer wird vom erkennenden Senat angesehen, daß die Arbeitnehmer bei ihrer Tätigkeit in den Betrieb dieses Unternehmens in der Art eines eigenen Arbeitnehmers eingegliedert waren (BGHZ 21, 207; sowie das weitere Urteil vom 4. Juli 1956 - VI ZR 250/55 - VersR 1956, 660).
- BGH, 19.03.1957 - VI ZR 277/55
Arbeitsunfall
Dieser Weg versagt, wenn wie hier ein Unternehmer selbst bei Arbeitsvorgängen eines fremden Betriebs mithilft und sich dabei der fremden Arbeitsleistung unterstellt (vgl. zu diesem Erfordernis BGHZ 21, 207). - BGH, 08.03.1960 - VI ZR 59/59
Rechtsmittel
Die Beklagte wäre nach §§ 898, 899 RVO nur dann von der Haftung befreit, wenn der Kläger, als er die Fenster ihrer Werksräume reinigte, in den Betrieb der Beklagten eingegliedert gewesen wäre (BGHZ 21, 207). - BGH, 22.10.1963 - VI ZR 213/62
Einschränkung der Schadensersatzansprüche eines Arbeitnehmers aus Arbeitsunfällen …
Wesentlich ist in jedem Falle nur, daß der von dem Arbeitsunfall Betroffene bei seiner Tätigkeit in der Art eines eigenen Arbeitnehmers des Betriebes in diesen eingegliedert gewesen ist (BGHZ 8, 331; 21, 207; 24, 247; Urteile des erkennenden Senats vom 16. Dezember 1958 - VI ZR 251/57 - NJW 1959, 433 = LM Nr. 4 zu § 537 RVO = VersR 1959, 109; vom 12. Mai 1959 - VI ZR 117/58 - NJW 1959, 1491 = LM Nr. 17 zu § 899 RVO = VersR 1959, 602; vom 3. Mai 1960 - VI ZR 79/59 - VersR 1960, 799; vom 26. September 1961 - VI ZR 30/61 - VersR 1961, 1002; vom 28. November 1961 - VI ZR 130/61 - VersR 1962, 165 u.a.). - BGH, 05.11.1957 - VI ZR 221/56
Rückgriffsberechtigung aus § 903 RVO
- BGH, 04.07.1956 - VI ZR 117/55
Rechtsmittel
- BGH, 16.12.1958 - VI ZR 251/57
- BGH, 29.11.1960 - VI ZR 35/60
Ansprüche auf Ersatz der durch einen Unfall entstandenen Schäden aus Vertrag und …
- BGH, 14.12.1965 - VI ZR 153/64
Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Verursachung eines Unfalls - …
- BGH, 21.03.1958 - VI ZR 216/57
- BGH, 18.10.1957 - VI ZR 99/56
- BGH, 19.10.1956 - VI ZR 201/55
Gleichberechtigung und Unterhaltspflicht
- OLG Köln, 06.06.1973 - 17 U 131/72
Ersatzansprüche der Verletzten aus einem Unfall auf den Arbeitslohn; Pflicht des …
- BGH, 07.01.1966 - VI ZR 165/64
Anspruch auf Schadensersatz - Anspruch auf Schmerzensgeld - Ansprüche aus einem …
- BGH, 14.01.1958 - VI ZR 305/56
- BGH, 05.11.1957 - VI ZR 211/56
- BGH, 08.01.1957 - VI ZR 249/55
Rechtsmittel
- BGH, 24.04.1959 - VI ZR 89/58
Rechtsmittel
- BGH, 21.01.1958 - VI ZR 309/56
- BGH, 19.12.1957 - VII ZR 71/57
Rechtsmittel
- BGH, 09.07.1957 - VI ZR 261/56
- BGH, 15.03.1957 - VI ZR 251/55
Rechtsmittel
- BGH, 12.03.1957 - VI ZR 57/56
Rechtsmittel
- BGH, 15.01.1957 - VI ZR 300/55
Rechtsmittel
- BGH, 11.03.1958 - VI ZR 225/57
- BGH, 04.12.1956 - VI ZR 37/56
Rechtsmittel
- BGH, 11.01.1966 - VI ZR 185/64
Kausales Verhalten für einen Unfall durch unsachgemäße Errichtung eines Bauwerks …
- BGH, 03.12.1963 - VI ZR 22/63
- BGH, 13.03.1962 - VI ZR 83/61
- BGH, 29.04.1957 - VII ZR 269/56
- BGH, 05.03.1957 - VI ZR 11/56
Rechtsmittel