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   BGH, 04.07.1961 - 1 StR 181/61   

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https://dejure.org/1961,4810
BGH, 04.07.1961 - 1 StR 181/61 (https://dejure.org/1961,4810)
BGH, Entscheidung vom 04.07.1961 - 1 StR 181/61 (https://dejure.org/1961,4810)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 1961 - 1 StR 181/61 (https://dejure.org/1961,4810)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Vorsatz der Bestechung - Relevanz der Qualifizierung eines Ausschusses als "beschließender Ausschuss" für die Bestechung eines Mitglieds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.10.1960 - 2 StR 342/60

    Subjektive Tatbestandsvoraussetzungen der Amtspflichtsverletzung im Rahmen der

    Auszug aus BGH, 04.07.1961 - 1 StR 181/61
    Die "Unrechtsvereinbarung" zwischen dem Vorteilsgeber und dem Beamten (BGHSt 15, 217, 222, 223) [BGH 27.10.1960 - 2 StR 342/60]braucht nicht mit ausdrücklichen Worten getroffen zu werden, sondern kann auch im Wege stillschweigenden Einverständnisses zustande kommen (RGSt 39, 193, 199).
  • RG, 16.12.1929 - II 1339/29

    1. Uber das Erfordernis einer Erlaubnis zur Annahme von Geschenken für

    Auszug aus BGH, 04.07.1961 - 1 StR 181/61
    Was die Verteidigung gegen die tatrichterlichen Schlußfolgerungen geltend macht (S. 4 Nr. 4 der Revisionsbegründung), ist ein unzulässiger Angriff gegen die Beweiswürdigung der Strafkammer (§ 261 StPO); vgl. auch RGSt 63, 367, 370: "von dem Wenigen geht der Weg zum Vielen".
  • RG, 05.10.1906 - V 483/06

    1. Ist bei der passiven Bestechung Mittäterschaft des Beamten und eines

    Auszug aus BGH, 04.07.1961 - 1 StR 181/61
    Die "Unrechtsvereinbarung" zwischen dem Vorteilsgeber und dem Beamten (BGHSt 15, 217, 222, 223) [BGH 27.10.1960 - 2 StR 342/60]braucht nicht mit ausdrücklichen Worten getroffen zu werden, sondern kann auch im Wege stillschweigenden Einverständnisses zustande kommen (RGSt 39, 193, 199).
  • VGH Bayern, 28.06.2017 - 16a D 15.1484

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen Untreue

    Die Aufgaben eines Gemeindekämmerers umfassen neben den Haushaltsangelegenheiten die Vermögens- und Schuldenverwaltung und die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel (BGH, B.v. 4.7.1961 - 1 StR 181/61 - juris Rn. 10).
  • VG Ansbach, 05.04.2018 - AN 13b D 17.01676

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Kämmerers wegen Vermögensstraftaten zu Lasten

    Die Aufgaben eines Gemeindekämmerers umfassen neben den Haushaltsangelegenheiten die Vermögens- und Schuldenverwaltung und die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel (BGH, B.v. 4.7.1961 - 1 StR 181/61, juris Rn. 10).
  • BGH, 15.11.1966 - 1 StR 403/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen schwerer Bestechlichkeit und Kuppelei

    Eine solche Vereinbarung kann auch im Wege stillschweigenden Einverständnisses Zustandekommen (BGH Urt. v. 4. Juli 1961 - 1 StR 181/61 -).
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