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   BGH, 04.07.1967 - 1 StR 197/67   

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https://dejure.org/1967,3053
BGH, 04.07.1967 - 1 StR 197/67 (https://dejure.org/1967,3053)
BGH, Entscheidung vom 04.07.1967 - 1 StR 197/67 (https://dejure.org/1967,3053)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 1967 - 1 StR 197/67 (https://dejure.org/1967,3053)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fortgesetzte Unzucht mit einem Kind - Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungssaal - Fehlerhafte Vernehmung einer Zeugin - Würdigung der Sachverständigengutachten über die Glaubwürdigkeit der Zeugin - Absehen von der Vereidigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.04.1951 - 1 StR 88/51

    Zulässigkeit einer Einbeziehung des Verhaltens eines Angeklagten während eines

    Auszug aus BGH, 04.07.1967 - 1 StR 197/67
    Die innere Einstellung des Angeklagten zu diesem Verhalten, das er größtenteils eingeräumt hat, durfte das Landgericht bei der Bemessung der Strafe berücksichtigen, weil es daraus Schlüsse auf seine persönliche Schuld ziehen konnte (vgl. auch BGHSt 1, 105-107).
  • BGH, 18.05.1951 - 1 StR 173/51

    Anforderungen an die Begründung eines Beschlusses bezüglich des Absehens von der

    Auszug aus BGH, 04.07.1967 - 1 StR 197/67
    Das Landgericht durfte von der Vereidigung der Zeugin Ursula H. als der Verletzten auch dann absehen, wenn es ihre Bekundung als glaubhaft den Feststellungen zugrunde legte (BGHSt 1, 175, 177, 180) [BGH 18.05.1951 - 1 StR 173/51].
  • BGH, 30.09.1952 - 2 StR 675/51
    Auszug aus BGH, 04.07.1967 - 1 StR 197/67
    Im übrigen ist eine erschöpfende Darstellung aller Strafzumessungsgründe nicht vorgeschrieben (BGHSt 3, 179 [BGH 30.09.1952 - 2 StR 675/51]).
  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.07.1967 - 1 StR 197/67
    Die Aufklärungsrüge kann nicht darauf gestützt werden, daß der Tatrichter ein von ihm benutztes Beweismittel nicht ausgeschöpft hat (BGHSt 4, 125, 126) [BGH 16.04.1953 - 4 StR 771/52].
  • BGH, 20.03.1959 - 4 StR 416/58
    Auszug aus BGH, 04.07.1967 - 1 StR 197/67
    Daran ändert nichts, daß die Verletzte zur Zeit der Verhandlung bereits 20 Jahre alt war (vgl. BGHSt 13, 53, 58, 59 ).
  • BGH, 26.10.1965 - 5 StR 405/65

    Anspruch eines Prozessbeteiligten auf wörtliche Aufnahme einer Aussage in die

    Auszug aus BGH, 04.07.1967 - 1 StR 197/67
    Soweit sich der Beschwerdeführer auf Angaben der Sitzungsniederschrift beruft, die im Urteil nach seiner Meinung nicht berücksichtigt worden sind, kann er damit im Revisionsrechtszug nicht gehört werden (BGH NJW 1966, 63 Nr. 22).
  • BGH, 10.06.1975 - 1 StR 184/75

    Strafbarkeit wegen Mordes und wegen Diebstahls, Unterschlagung und Fahrens ohne

    Die tatsächliche Grundlage dieser Erwägung und die aus ihr gezogene Folgerung sind Sache des tatrichterlichen Ermessens (vgl. BGH, Urt. vom 4. Juli 1967 - 1 StR 197/67).
  • BGH, 20.07.1971 - 1 StR 200/71

    Rüge der Verletzung verfahrensrechtlicher Vorschriften und des sachlichen Rechts

    Die Begründung eines auf § 247 Abs. 1 Satz 1 StPO gestützten Entfernungsbeschlusses kann daher vom Revisionsgericht nur darauf nachgeprüft werden, ob dem Tatrichter rechtliche Fehler unterlaufen sind (BGH, Urteil vom 4.7.1967 - 1 StR 197/67; BGHSt 22, 18, 20, 21) [BGH 06.12.1967 - 2 StR 616/67].
  • BGH, 20.04.1971 - 5 StR 118/71

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten Missbrauchs Abhängiger zur Unzucht in Tateinheit

    Das Revisionsgericht kann sie nur darauf überprüfen, ob dem Tatrichter rechtliche Fehler unterlaufen sind (BGH 1 StR 197/67 vom 4.7.1967; vgl. auch BGHSt 22, 18, 20, 21) [BGH 06.12.1967 - 2 StR 616/67].
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