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   BGH, 04.07.1973 - IV ZR 122/72   

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BGH, 04.07.1973 - IV ZR 122/72 (https://dejure.org/1973,862)
BGH, Entscheidung vom 04.07.1973 - IV ZR 122/72 (https://dejure.org/1973,862)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 1973 - IV ZR 122/72 (https://dejure.org/1973,862)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Revision - Verzögerung einer Sachbehandlung durch den gesetzlichen Vertreter eines Klägers - Rechtskräftige Feststellung des Nichtbestehens einer nichtehelichen Vaterschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 61, 186
  • NJW 1973, 1927
  • MDR 1973, 1006
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.05.1972 - IV ZR 65/71

    Anforderungen an die Erhebung einer Klage - Geltendmachung der mangelnden

    Auszug aus BGH, 04.07.1973 - IV ZR 122/72
    Vielmehr trat die Rechtshängigkeit erst ein, als die Parteien im Termin vom 11. Juni 1971 zur Sache verhandelten, ohne daß der Beklagte die Rüge mangelnder Klagezustellung erhob (vgl. BGH NJW 1972, 1373 = LM ZPO § 253 Nr. 47).
  • BGH, 21.10.2004 - IX ZR 59/04

    Nachträgliches Bestreiten von Tatsachen aufgrund des Fundes einer Urkunde als

    d) Das Berufungsgericht hat ausgeführt, die Vorlage der nachträglich aufgefundenen Urkunden im Vorprozeß hätte nach der Rechtsauffassung des damals entscheidenden Gerichts dazu geführt, daß eine der Restitutionsklägerin günstigere Entscheidung ergangen wäre; die Frage, ob es genügt, daß der Restitutionsgrund hierzu geeignet ist (bejahend BGHZ 61, 186, 194; BGH, Urt. v. 25. Juni 1980 - IVb ZR 520/80, FamRZ 1980, 880, 881; v. 29. April 1982 - IX ZR 37/81, NJW 1982, 2128, jew. zu § 641 i ZPO; verneinend RGZ 75, 53, 56; 151, 203, 210; BGHZ 57, 211, 215), hat es mit Recht dahinstehen lassen.
  • BGH, 05.02.1975 - IV ZR 103/73

    Internatsaufenthalt eines fünfjährigen Kindes im Ausland; Der gewöhnliche

    Anders als in dem von der Revision angezogenen Fall der in BGHZ 61, 186 = NJW 1973, 1924 veröffentlichten Entscheidung des erkennenden Senats sind nach der Feststellung des Berufungsgerichts irgendwelche Anhaltspunkte für die Abstammung des Klägers von einem anderen Mann nicht hervorgetreten.
  • BGH, 18.09.2003 - XII ZR 62/01

    Prüfungsumfang im Wiederaufnahmeverfahren; Zulässigkeit und Begründetheit einer

    Nichts anderes gilt, wenn das neue Gutachten - wie hier - Fehler eines früheren Gutachtens aufzeigt, indem es die Befunde eines bereits im Ausgangsverfahren eingeholten oder erneut verwerteten Blutgruppengutachtens eigenständig neu und anders (etwa: umfassender, nämlich unter Einbeziehung weiterer, vom Vorgutachter nicht untersuchter Blutgruppensysteme) auswertet und beurteilt oder auch nur darlegt, daß das Vorgutachten mangelhaft sei, weil es die damals bereits vorliegenden Befunde über diese weiteren Blutgruppensysteme auch schon nach dem damaligen Stand der Wissenschaft habe berücksichtigen können und müssen (vgl. BGHZ 61, 186; Senatsurteil vom 31. März 1993 aaO; BGH, Urteil vom 5. April 1984 aaO S. 682; Wieczorek/ Schlüter ZPO 3. Aufl. § 641 i Rdn. 8).

    Für die Zulässigkeit der Restitutionsklage genügt nämlich die Behauptung des Restitutionsklägers, das neue Gutachten hätte in Verbindung mit den in dem früheren Verfahren erhobenen Beweisen möglicherweise eine andere Entscheidung herbeigeführt (vgl. Senatsurteil vom 25. Juni 1980 - IVb ZR 520/80 - FamRZ 1980, 880, 881; BGHZ 61, 186, 194).

  • BGH, 02.03.1994 - XII ZR 207/92

    Beschwer des Klägers bei Obsiegen aufgrund eines prozeßordnungswidrig ergangenen

    Zwar wird entgegen dem Wortlaut des § 641 ZPO, der die Restitutionsklage nach § 641i ZPO auf die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der nichtehelichen Vaterschaft sowie der Vaterschaft zu einem durch nachfolgende Ehe legitimierten oder für ehelich erklärten Kind beschränkt, zum Teil eine Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf andere im Kindschaftsprozeß mögliche Statusurteile vertreten (BGHZ 61, 186, jedoch nur für die Restitutionsklage eines nach erfolgreicher Ehelichkeitsanfechtung nichtehelich gewordenen Kindes; Stein/Jonas/Schlosser, ZPO, 21. Aufl., § 641i Rdn. 2, allerdings nunmehr mit Ausnahme der Ehelichkeitsanfechtung; ohne Einschränkung: Münch-Komm/Braun aaO § 641i Rdn. 5; Thomas/Putzo aaO § 641i Rdn. 2; Rosenberg/Schwab/Gottwald, Lehrbuch des Zivilprozeßrechts 15. Aufl. S. 1057; Zöller/Philippi aaO § 641i Rdn. 2, 2 a; Gernhuber, Lehrbuch des Familienrechts, 3. Aufl., S. 664; Braun FamRZ 1989, 1129, 1132).

    Stellt sich dabei entgegen früherer Annahme anhand eines neuen Gutachtens die wahre Abstammung vom Ehemann der Mutter heraus, kann das Kind im Wege der Restitutionsklage gemäß § 641i ZPO gegen das frühere rechtskräftige Urteil, das seinen Status als eheliches Kind beseitigt hat, vorgehen (BGHZ 61, 186 f).

  • BGH, 24.09.1981 - IX ZR 93/80

    Anfechtung der Anerkennung der Vaterschaft

    Sie setzt eine rechtskräftige Entscheidung über die Abstammung eines nichtehelich geborenen (vgl. BGH FamRZ 1975, 483 = NJW 1975, 1465) oder die erfolgreiche Anfechtung der Ehelichkeit eines dadurch nichtehelich gewordenen (BGHZ 61, 186) Kindes voraus.

    Sein eigenes Verhalten rechtfertigt es dann, dem Rechts- und Familienfrieden den Vorrang einzuräumen, selbst wenn dies auf Kosten der Klärung des wahren Abstammungsverhältnisses geht (vgl. BGHZ 61, 186, 191).

  • OLG München, 25.11.1980 - 4 U 359/80
    Danach ist die Restitutionsklage nach § 641i ZPO gegen ein rechtskräftiges Urteil über die Vaterschaft dann zulässig, wenn die Partei ein neues Gutachten über die Vaterschaft vorlegt, das allein oder in Verbindung mit den in dem früheren Verfahren erhobenen Beweisen eine andere Entscheidung herbeigeführt haben würde (BGHZ 61, 186; BGH FamRZ 1980, 880 = BGHF 2, 174).

    Ein "neues« Gutachten liegt auch vor, wenn - wie in dem vorliegenden Fall - der Erstprozeß ohne Einholung eines Gutachtens entschieden worden ist (BGHZ 61, 186): Ausreichend ist, daß das neue Gutachten in Verbindung mit den in dem früheren Verfahren erhobenen Beweisen möglicherweise eine andere Entscheidung herbeigeführt haben würde (BGHZ 61, 186).

  • BGH, 31.03.1993 - XII ZR 19/92

    Restitutionsklage bei unzureichender Begutachtung und Amtsaufklärung

    So ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß selbst dann, wenn das Gericht im Vorprozeß überhaupt kein Gutachten eingeholt hat und ein besonders eklatanter Verstoß gegen den Untersuchungsgrundsatz in Betracht kommt, die Wiederaufnahme gemäß § 641i ZPO möglich sein muß (vgl. BGHZ 61, 186, 193; OLG München DAVorm 1981, 139).
  • BGH, 21.12.1988 - IVb ZR 1/88

    Restitutionsklage - Tragezeitgutachten - Blutgruppengutachten - Erbbiologisches

    Nach § 641 i ZPO begründet ein neues Gutachten über die Vaterschaft die Restitutionsklage, wenn es in Verbindung mit den in dem früheren Verfahren erhobenen Beweisen möglicherweise eine andere Entscheidung herbeigeführt haben würde (BGHZ 61, 186, 194; Senatsurteil vom 25. Juni 1980 aaO; BGH Urteil vom 29. April 1982 aaO).
  • BGH, 29.04.1982 - IX ZR 37/81

    Vorlage eines neuen Gutachtens bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem

    Entgegen seiner Auffassung genügt es, daß das neue Gutachten mit den im früheren Verfahren erhobenen Beweisen möglicherweise eine andere Entscheidung herbeigeführt haben würde (BGHZ 61, 186, 194; BGH, Urt. v. 25. Juni 1980 - IVb ZR 520/80 = FamRZ 1980, 880, bestätigt OLG Stuttgart DAV 1979, 174).
  • BGH, 29.04.1982 - IX ZR 55/81

    Beiladung im Ehelichkeitsanfechtungsprozeß

    Das Gesetz räumt der Ermittlung der wahren Abstammungsverhältnisse des nichtehelichen Kindes weithin den Vorrang vor dem Gedanken der Rechtsbeständigkeit gerichtlicher Erkenntnisse ein (§ 641 i ZPO); das gilt auch, wenn das Kind auf Grund erfolgreicher Anfechtungsklage die rechtliche Stellung eines nichtehelichen Kindes erlangt hat (BGHZ 61, 186).
  • BGH, 29.04.1982 - IX ZR 38/81

    Klage auf Feststellung der Vaterschaft und Zahlung des Regelunterhalts -

  • BGH, 07.05.1975 - IV ZR 60/74

    Anfechtung der Ehelichkeit eines Kinds - Versäumung der Anfechtungsfrist -

  • BGH, 05.04.1984 - IX ZR 78/83

    Begriff des neuen Gutachtens

  • OLG Hamm, 03.07.1986 - 15 W 251/86

    Statthaftigkeit der Restitutionsklage; Ehelichkeitsanfechtung; Zuständigkeit des

  • BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 520/80

    Restitutionsklage - Bezug um Vorprozeß - Beweise im Vorprozeß

  • OLG München, 24.09.1986 - 20 U 3714/86
  • OLG München, 29.09.1986 - 20 U 3714/86

    Verzicht; Verfahren; Anfechtung; Vaterschaftsanfechtung; Beschwer; Vaterschaft

  • OLG Hamm, 23.01.1981 - 19 U 34/80
  • AG Nürnberg, 24.06.2005 - 31 C 9028/04
  • OLG Braunschweig, 27.11.1981 - 3 W 29/81
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