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   BGH, 04.07.1978 - VI ZR 96/77   

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https://dejure.org/1978,2571
BGH, 04.07.1978 - VI ZR 96/77 (https://dejure.org/1978,2571)
BGH, Entscheidung vom 04.07.1978 - VI ZR 96/77 (https://dejure.org/1978,2571)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 1978 - VI ZR 96/77 (https://dejure.org/1978,2571)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen aus einer Geschäftsführung ohne Auftrag - Voraussetzungen für die Ermittlung des mutmaßlichen Geschäftswillens - Behebung eines Ölschadens ohne vorherige Beauftragung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 7; PflVG § 3; BGB § 670; BGB § 683

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1978, 962
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.11.1962 - VI ZR 217/61

    Haftungsverteilung bei Schäden eines Kraftfahrers durch Ausweichen vor einem

    Auszug aus BGH, 04.07.1978 - VI ZR 96/77
    Die Rechtsprechung wendet auf solche Ansprüche von je her die Regeln über die Geschäftsführung ohne Auftrag an und betont den "schadensähnlichen" Charakter der (unfreiwilligen) Aufwendungen des Retters (vgl. RGZ 167, 85; BGHZ 38, 270, 277 u. 281).
  • BGH, 22.05.1970 - IV ZR 1008/68

    ausgelaufenes Heizöl - öffentlich-rechtliche Gefahrenabwehr, § 677 BGB, keine GoA

    Auszug aus BGH, 04.07.1978 - VI ZR 96/77
    Dies hat bereits der IV. Zivilsenat in seinem Urteil vom 22. Mai 1970 ausgesprochen (BGHZ 54, 157, 160).
  • BGH, 23.11.1971 - VI ZR 97/70

    Anwendung deutschen Rechts bei einem Verkehrsunfall unter Ausländern

    Auszug aus BGH, 04.07.1978 - VI ZR 96/77
    Diese Vorschrift gibt dem Geschädigten aufgrund eines gesetzlich angeordneten Schuldbeitritts in der Person des Versicherers einen weiteren Schuldner für seinen Schadensersatzanspruch (BGHZ 57, 265, 269).
  • BGH, 27.05.1975 - VI ZR 95/74

    Beurteilung des straßenverkehrsrechtlichen Merkmals "beim Betrieb eines

    Auszug aus BGH, 04.07.1978 - VI ZR 96/77
    Zur Begründung nimmt es auf die Erwägungen in dem seiner Ansicht nach ähnlich gelagerten, vom Senat durch Urteil vom 27. Mai 1975 (VI ZR 95/74 - VersR 1975, 945) entschiedenen sog. Silo-Fall Bezug, und vertritt die Auffassung, das Einfüllen des Öles sei nicht mehr der Beförderungsfunktion des Tankfahrzeuges zuzurechnen.
  • BGH, 23.05.1978 - VI ZR 150/76

    Einfüllen von Öl - § 7 StVG, Betriebsgefahr

    Auszug aus BGH, 04.07.1978 - VI ZR 96/77
    Eines Eingehens auf die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Speditionsfirma H. wegen des Ölunfalls haften könnte (vgl. dazu die zur Veröffentlichung vorgesehenen Senatsurteile VI ZR 150/76 vom 23. Mai 1978 und VI ZR 156/76 vom 6. Juni 1978), bedarf es ebensowenig wie der Entscheidung der Frage, ob die Beklagte ihrem Versieherungsnehmer gegenüber nach § 10 Abs. 1 AKB deckungspflichtig ist, weil der Schaden, obschon nicht durch den "Betrieb" des Tankfahrzeuges (§ 7 StVG), doch immerhin "durch den Gebrauch" ihres Tankfahrzeuges entstanden ist.
  • BGH, 06.06.1978 - VI ZR 156/76

    Pflichten des Öllieferanten beim Befüllen eines mit einem Grenzwertgeber

    Auszug aus BGH, 04.07.1978 - VI ZR 96/77
    Eines Eingehens auf die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Speditionsfirma H. wegen des Ölunfalls haften könnte (vgl. dazu die zur Veröffentlichung vorgesehenen Senatsurteile VI ZR 150/76 vom 23. Mai 1978 und VI ZR 156/76 vom 6. Juni 1978), bedarf es ebensowenig wie der Entscheidung der Frage, ob die Beklagte ihrem Versieherungsnehmer gegenüber nach § 10 Abs. 1 AKB deckungspflichtig ist, weil der Schaden, obschon nicht durch den "Betrieb" des Tankfahrzeuges (§ 7 StVG), doch immerhin "durch den Gebrauch" ihres Tankfahrzeuges entstanden ist.
  • RG, 07.05.1941 - VI 72/40

    1. Auf welcher Rechtsgrundlage können Hinterbliebene des bei einer Lebensrettung

    Auszug aus BGH, 04.07.1978 - VI ZR 96/77
    Die Rechtsprechung wendet auf solche Ansprüche von je her die Regeln über die Geschäftsführung ohne Auftrag an und betont den "schadensähnlichen" Charakter der (unfreiwilligen) Aufwendungen des Retters (vgl. RGZ 167, 85; BGHZ 38, 270, 277 u. 281).
  • BGH, 20.12.2006 - IV ZR 325/05

    Voraussetzungen der Eintrittspflicht der privaten Haftpflichtversicherung

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist diese Frage bislang nicht abschließend entschieden (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 1978 - VI ZR 96/77 - VersR 1978, 962 unter II 2 b).
  • BGH, 06.11.2007 - VI ZR 220/06

    Kosten der Entsorgung von Transportgut nach einem Verkehrsunfall mit einem Lkw

    Ebenso kann offen bleiben, ob die Klägerin Ersatz ihrer Aufwendungen im Wege des Direktanspruchs nach § 3 Nr. 1 PflVG für eine Geschäftsführung ohne Auftrag verlangen könnte (vgl. hierzu Senatsurteil vom 4. Juli 1978 - VI ZR 96/77 - VersR 1978, 962 f. unter II. 2.).
  • BGH, 28.09.2011 - IV ZR 294/10

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Aufwendungsersatz für Sicherungs- und

    Maßnahmen, die eine Behörde zur Absicherung einer Unfallstelle oder eines liegen gebliebenen Fahrzeugs in Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe und zugleich im Interesse des Halters des Fahrzeugs vornimmt, stellen keine Geschäftsbesorgung zugunsten des Haftpflichtversicherers des Halters dar (Senatsurteil vom 22. Mai 1970  IV ZR 1008/68, BGHZ 54, 157, 160; BGH, Urteil vom 4. Juli 1978  VI ZR 96/77, VersR 1978, 962 unter II 1).
  • OLG Frankfurt, 09.10.1980 - 9 U 31/80

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls

    Mag dies im Fall der von den Parteien erörterten Entscheidung des BGH (VersR 78, 962) noch zweifelhaft gewesen sein, so fehlt es doch in der hier zu beurteilenden Konstellation einer Geschäftsführung ohne Auftrag an jeglicher Beziehung zum Gefahrenbereich einer Haftpflichtversicherung.
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