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   BGH, 04.07.1990 - 3 StR 109/90   

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https://dejure.org/1990,3362
BGH, 04.07.1990 - 3 StR 109/90 (https://dejure.org/1990,3362)
BGH, Entscheidung vom 04.07.1990 - 3 StR 109/90 (https://dejure.org/1990,3362)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 1990 - 3 StR 109/90 (https://dejure.org/1990,3362)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Unerlaubte Einfuhr - Unerlaubtes Handeltreiben - Tateinheit - Umsatzorientierte Tätigkeit - Fortgesetztes Handeltreiben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4; StGB Vor § 52

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82

    Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten

    Auszug aus BGH, 04.07.1990 - 3 StR 109/90
    Ebenso BGHSt 31, 163 = NJW 1983, 692; vgl. auch BGH, MDR 1984, 951 = NJW 1984, 2838: Fortgesetztes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in einem besonders schwerem Fall kann zwei Fälle der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zur Tateinheit verknüpfen.

    Bei derartigen Fallgestaltungen stehen das Verbrechen des § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG und das Vergehen des unerlaubten Handeltreibens in Tateinheit zueinander (BGHSt 31, 163).

  • BGH, 18.07.1984 - 2 StR 322/84

    Fortgesetztes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in besonders schwerem Fall -

    Auszug aus BGH, 04.07.1990 - 3 StR 109/90
    Ebenso BGHSt 31, 163 = NJW 1983, 692; vgl. auch BGH, MDR 1984, 951 = NJW 1984, 2838: Fortgesetztes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in einem besonders schwerem Fall kann zwei Fälle der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zur Tateinheit verknüpfen.

    Dem steht die Entscheidung BGHSt 33, 4 [BGH 18.07.1984 - 2 StR 322/84] nicht entgegen.

  • BGH, 02.09.1981 - 3 StR 222/81

    Ablehnung des Antrags auf Einholung eines Sachverständigengutachtens wegen

    Auszug aus BGH, 04.07.1990 - 3 StR 109/90
    Bleibt offen, ob die tatsächlichen Voraussetzungen der Tateinheit oder der Tatmehrheit vorgelegen haben, so ist nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" von dem für ihn günstigeren Sachverhalt auszugehen; dies ist im Fall der ungeklärten Konkurrenzverhältnisse die Tateinheit (BGH bei Dallinger MDR 1972, 923; BGH bei Holtz MDR 1980, 628 und MDR 1982, 101; BGHR StGB § 52 Abs. 1 - in dubio pro reo 1 bis 3).
  • BGH, 13.06.1986 - 4 StR 278/86

    Tateinheit aufgrund der Verletzung mehrerer Strafgesetze durch Handlung

    Auszug aus BGH, 04.07.1990 - 3 StR 109/90
    Bleibt offen, ob die tatsächlichen Voraussetzungen der Tateinheit oder der Tatmehrheit vorgelegen haben, so ist nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" von dem für ihn günstigeren Sachverhalt auszugehen; dies ist im Fall der ungeklärten Konkurrenzverhältnisse die Tateinheit (BGH bei Dallinger MDR 1972, 923; BGH bei Holtz MDR 1980, 628 und MDR 1982, 101; BGHR StGB § 52 Abs. 1 - in dubio pro reo 1 bis 3).
  • BGH, 01.04.1980 - 5 StR 123/80

    Annahme von Tateinheit nach dem Zweifelssatz bei Offenbleiben des Vorliegens der

    Auszug aus BGH, 04.07.1990 - 3 StR 109/90
    Bleibt offen, ob die tatsächlichen Voraussetzungen der Tateinheit oder der Tatmehrheit vorgelegen haben, so ist nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" von dem für ihn günstigeren Sachverhalt auszugehen; dies ist im Fall der ungeklärten Konkurrenzverhältnisse die Tateinheit (BGH bei Dallinger MDR 1972, 923; BGH bei Holtz MDR 1980, 628 und MDR 1982, 101; BGHR StGB § 52 Abs. 1 - in dubio pro reo 1 bis 3).
  • BGH, 15.04.1987 - 3 StR 138/87

    Entbehrlichkeit einer förmlichen Belehrung über das Aussageverweigerungsrecht bei

    Auszug aus BGH, 04.07.1990 - 3 StR 109/90
    Bleibt offen, ob die tatsächlichen Voraussetzungen der Tateinheit oder der Tatmehrheit vorgelegen haben, so ist nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" von dem für ihn günstigeren Sachverhalt auszugehen; dies ist im Fall der ungeklärten Konkurrenzverhältnisse die Tateinheit (BGH bei Dallinger MDR 1972, 923; BGH bei Holtz MDR 1980, 628 und MDR 1982, 101; BGHR StGB § 52 Abs. 1 - in dubio pro reo 1 bis 3).
  • BGH, 06.09.1988 - 1 StR 481/88

    Einstellung eines mehrere Tatbestände umfassenden Dauerdelikts - Tateinheit der

    Auszug aus BGH, 04.07.1990 - 3 StR 109/90
    Der zur Tateinheit verbindenden Wirkung steht nicht entgegen, daß diese Einfuhrtat nicht als eigenständige Straftat abgeurteilt worden ist (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 - Klammerwirkung 1 bis 3; Dreher/Tröndle 44. Aufl. vor § 52 Rdn. 5).
  • BGH, 18.04.1972 - 5 StR 67/72

    Die Tatbestandsmerkmale der Täuschungshandlung, der Irrtumserregung und der

    Auszug aus BGH, 04.07.1990 - 3 StR 109/90
    Bleibt offen, ob die tatsächlichen Voraussetzungen der Tateinheit oder der Tatmehrheit vorgelegen haben, so ist nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" von dem für ihn günstigeren Sachverhalt auszugehen; dies ist im Fall der ungeklärten Konkurrenzverhältnisse die Tateinheit (BGH bei Dallinger MDR 1972, 923; BGH bei Holtz MDR 1980, 628 und MDR 1982, 101; BGHR StGB § 52 Abs. 1 - in dubio pro reo 1 bis 3).
  • BGH, 30.04.1987 - 4 StR 190/87

    Konkurrenzen: Klammerwirkung der Entführung hinsichtlich einer Trunkenheitsfahrt

    Auszug aus BGH, 04.07.1990 - 3 StR 109/90
    Der zur Tateinheit verbindenden Wirkung steht nicht entgegen, daß diese Einfuhrtat nicht als eigenständige Straftat abgeurteilt worden ist (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 - Klammerwirkung 1 bis 3; Dreher/Tröndle 44. Aufl. vor § 52 Rdn. 5).
  • BGH, 07.05.1996 - 4 StR 152/96

    Abnehmer - Lieferung einer bestimmten Betäubungsmittelmenge - Vorkasse -

    Darauf kommt es hier nicht an; denn der Angeklagte hat am 21. und 26. Oktober 1995 jeweils bei derselben Gelegenheit - und damit mangels gegenteiligen Anhalts im Zweifel durch dieselbe Handlung im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 3) - das weitere Rauschgift zugleich mit der für Natalie K. bestimmten Menge zum gewinnbringenden Vertrieb zu erwerben versucht bzw. am 26. Oktober 1995 auch tatsächlich erworben.
  • BGH, 27.06.1991 - 4 StR 244/91

    Erwerb des Raushcgifts - Tatsächliche Verfügungsgewalt - Mitgenuß - Sofortiger

    Denn bleibt offen, ob die tatsächlichen Voraussetzungen der Tateinheit oder der Tatmehrheit vorgelegen haben, so ist nach dem Grundsatz, daß im Zweifel zugunsten des Angeklagten zu entscheiden ist, von dem für ihn günstigeren Sachverhalt auszugehen; dies ist im Fall des ungeklärten Konkurrenzverhältnisses die Tateinheit (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 3 mit weit. Nachw.).
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